miniatur|Titelblatt der Schrift von Heinrich von Schultheiß: Eine Außführliche Instruction Wie in Inquisition Sachen des grewlichen Lasters der Zauberey gegen Die Zaubere der Göttlichen Majestät und der Christenheit Feinde ohn gefahr der Unschuldigen zu procediren. Köln, 1634 Die Hexenverfolgung im zu Kurköln gehörenden Herzogtum Westfalen fand in mehreren Wellen zwischen dem späten 16. Jahrhundert und 1728 statt. Die Region gehörte im 17. Jahrhundert zu den Schwerpunkten der Hexenverfolgungen im Heiligen Römischen ReichWolfgang Behringer (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland. 4. Auflage. München 2000, S. 188; Wolfgang Behringer: Hexen. Glaube – Verfolgung – Vermarktung. München 1998, S. 55; Rainer Decker: Die Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen, S. 199; Gerhard Schormann: Hexenprozesse in Deutschland. Göttingen, 1996, S. 65; Gudrun Gersmann: Neue Herren – Westfälische Geschichte 1648-1770 (Onlinedarstellung) und damit in Europa. Eine erste Welle der Verfolgung gab es in den Jahren von 1590 bis 1600. Die Prozesse und Hinrichtungen erreichten um 1630, wie im Reich insgesamt, ihren Höhepunkt. Eine weitere, deutlich schwächere Welle von Prozessen gab es in den 1640 und 50er Jahren. Danach ließen die Verfolgungen allmählich nach. Nach 1691 fanden nur noch vereinzelte Prozesse statt. Zur letzten Hinrichtung kam es 1728 in Winterberg.
Die Ursachen waren vielfältig. Auf der Basis eines weit verbreiteten Hexenglaubens förderten häufig Seuchen, Brände, Hungersnöte oder ähnliche Bedrängnisse den Drang nach der Verfolgung vermeintlicher Hexen und Zauberer, die man für die Nöte verantwortlich machte. Auch andere Regionen dürften als Vorbild eine Rolle gespielt haben. Die Rolle der Obrigkeit in Gestalt des Landesherrn, des Kurfürsten und Erzbischofs von Köln, und seines Vertreters, des Landdrosten, war zwiespältig. Einerseits versuchten sie etwa durch die Hexenprozessordnung von 1607, das Verlangen von Teilen der Bevölkerung nach einem Vorgehen gegen die vermeintlichen Hexen zu regulieren, ohne dass damit Zweifel an der Möglichkeit der Hexerei selbst verbunden gewesen wären. Andererseits gehörten sie insbesondere auf dem Höhepunkt der Verfolgung selbst zu den Befürwortern eines energischen Vorgehens gegen die Hexen. Auch deshalb konnten die Prozesse und Hinrichtungen massiv zunehmen. Die von der Regierung eingesetzten Hexenkommissare wurden daher auch zu Protagonisten der Verfolgungen.
Gegen den „Hexenwahn“ wandten sich einige Kritiker auch öffentlich. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts begann die Obrigkeit, bei der inzwischen eine gewisse Skepsis über das Vorgehen aufgekommen war, allmählich damit, die Verfahren stärker und diesmal auch wirkungsvoll zu regulieren.
Verfolgungsursachen Wie in anderen Regionen wirkten mehrere Faktoren als Auslöser für die Verfolgungen zusammen. Der Glaube an Hexen und Zauberer wurde durch die allgemeinen Krisenmomente des 16. und 17. Jahrhunderts (Seuchen, Kriegswirren, sozialer Wandel, Hungerkrisen als Folgen der Kleinen Eiszeit usw.) verstärkt. Es lassen sich Korrelationen zwischen dem Zyklus der Agrarkrisen und den Prozesswellen feststellen.Peter Heuser: Die Hexenverfolgungen der frühen Neuzeit im kurkölnischen Herzogtum Westfalen. Konjunkturen, Strukturen, Akteure. In: Du Hexe! Opfer und ihre Häscher. Meschede, 2022 S. 10 Diese wurden von der Bevölkerung als existentielle Bedrohung von Leben, Besitz und Seelenheil aufgefasst. Teilweise konstatierte man in der Forschung gar einen tiefgreifenden mentalitätsgeschichtlichen Bruch in den letzten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts. Es kam dabei zur Abkehr von einer eher hoffnungsvollen, diesseitsorientierten Renaissance-Mentalität und einer Hinwendung zu einem dogmatisch verengten, religiös- und jenseitsorientierten Weltbild.Wolfgang Behringer (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland. 4. Aufl. München 2000, S. 130f. Verbreitet wurde der Hexenglaube durch zahlreiche Flugschriften, Traktate, aber auch durch Predigten in den Kirchen. Es ist wahrscheinlich, dass der Hexenhammer bereits kurz nach der Erstveröffentlichung im Herzogtum rezipiert wurde. Von Teilen der Bevölkerung wurde Druck auf die städtischen oder landesherrlichen Führungsschichten ausgeübt, energischer gegen das „Hexenunwesen“ vorzugehen. Hinzu kam die Bereitschaft der Obrigkeit, dem nachzugeben oder die Verfolgungen sogar zu steuern. Nicht zu verkennen ist auch das Streben nach sozialen, wirtschaftlichen oder politischen Vorteilen auf den verschiedenen Ebenen.Tanja Gawlich: Der Hexenkommissar Heinrich von Schultheiß und die Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen. In: Harm Klueting (Hrsg.): Das kurkölnische Herzogtum Westfalen von den Anfängen der kölnischen Herrschaft im südlichen Westfalen bis zur Säkularisation 1803. Münster 2009, S. 299f.
Die angeblichen Delikte entsprachen den in Mitteleuropa üblichen Vorwürfen. Die Hexen oder Hexer sollen einen Bund mit dem Teufel eingegangen sein. Dieser soll sich durch eine geschlechtliche Vereinigung – Teufelsbuhlschaft – vollzogen haben. Für die Überlassung der Seelen sollen die Hexen Zauberkräfte erhalten haben, mit denen sie ihren Mitmenschen schaden konnten. Die Hexen sollen sich häufig untereinander und mit dem Teufel auf einem Hexensabbat getroffen haben. Hinzu kam die Annahme, dass die Hexen sich in Tiere verwandeln konnten.Rainer Decker: Die Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen. In: Westfälische Zeitschrift 132/133 1981/82, S. 190 In einem längeren Kommunikationsprozess bildeten sich etwa hinsichtlich der Vorstellung vom Teufelspakt regionale Ausprägungen heraus, während es in den einzelnen Gebieten, wie im Bereich Westfalen, zu einer gewissen Vereinheitlichung kam.Elvira Toplaovic: „Ick kike in die Stern vndt versake Gott den herrn“. Versprachlichung des Teufelspaktes in westfälischen Verhörprotokollen des 16./17. Jahrhunderts. (PDF.; 650 kB)
Anfänge der Verfolgung mini|Oberfreistuhl in Arnsberg im heutigen Zustand Das Generalkapitel der Femegerichte hat auf seinem Treffen in Arnsberg 1490 die Hexerei erstmals im Herzogtum Westfalen als Straftat definiert: „So jemand Ketzereien ausheckt und vorbringt; so jemand vom Glauben abfällt und Heide wird; so jemand hext und zaubert oder mit dem Bösen ein Bündnis aufrichtet.“ Mit dem Niedergang der Femegerichtsbarkeit im 16. Jahrhundert verlor diese für die Hexenverfolgungen und -prozesse an Bedeutung. Ihre Funktion übernahmen im Wesentlichen die Gogerichte und die adeligen Patrimonialgerichte.Rainer Decker: Die Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen. S. 192.
Einer der ersten Fälle in der Region fand 1508 in Werl statt. Besser überliefert ist ein Fall von 1523 in Brilon. Damals wurde die Beklagte auf Intervention von Kurfürst Friedrich IV. von Wied gegen den Willen der örtlichen Behörden freigelassen. Zumindest in dieser frühen Phase kamen derartige Eingriffe zu Gunsten der Beklagten nicht selten vor. Dahinter steckte keine grundsätzliche Ablehnung der Hexenverfolgungen, sondern die Behörden bestanden auf einem rechtmäßigen Ablauf der Prozesse, der auch das Recht auf Verteidigung einschloss. Auch eine Frau in Rüthen kam 1573 aus ähnlichem Grund wieder frei.
Trotz dieser relativen Zurückhaltung der kurfürstlichen Behörden kam es im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts zu ersten größeren Prozessen in der Region. In den frühen Verfahren ging es meist um Schadenszaubervorwürfe. Nunmehr zeigen die Prozesse eine Rezeption der spätmittelalterlichen Dämonologie mit Elementen wie Teufelspakt, Hexenbuhlschaft oder Hexensabbat. Dies ermöglichte eine Erweiterung der Indizienbasis. Die Angeklagten wurden oft unter der Folter auch über Komplizen befragt, die nun ihrerseits inhaftiert und über weitere Beteiligte etwa an Hexentänzen befragt wurden. Auf diese Weise entstanden Prozessketten.Peter Heuser: Die Hexenverfolgungen der frühen Neuzeit im kurkölnischen Herzogtum Westfalen. Konjunkturen, Strukturen, Akteure. In: Du Hexe! Opfer und ihre Häscher. Meschede, 2022 S. 10 Eine erste größere Welle lässt sich zwischen 1562 und 1566 und eine zweite für 1573 bis 1576 nachweisen. Dabei war der kleine Ort Kallenhardt ein Schwerpunkt dieser Verfolgungswelle. In den Jahren 1573/74 wurden dort neun „Hexen“ verbrannt. Die Zahl im folgenden Jahr ist nicht bekannt. In Balve wurde eine Cäcilia gerichtet, eine Clementine und die Gattin des Ritters Peter Schwelhem zu Schwelm kamen 1575 mit anwaltlicher Hilfe frei.Peter Heuser: Die Hexenverfolgungen der frühen Neuzeit im kurkölnischen Herzogtum Westfalen. In: Zauberei- und Hexereiprozesse im Amt Balve 1561–1600, Die Prozesse um 1575, 2019, S. 3 u. 4. 1576 waren es erneut sechs Opfer. Im nahen Rüthen wurden 1578/79 vier Personen hingerichtet. In derselben Zeit kam es auch im Süden der Region in Drolshagen und im Amt Bilstein zu ersten Verfolgungen.zu Bilstein: Otto Höffer: Die Hexenverfolgung im Amt Bilstein. S. 119–136.
Prozesswelle 1590–1600 mini|Kaspar von Fürstenberg Ein Großteil des südlichen Sauerlandes wurde von Kaspar von Fürstenberg kontrolliert. Dessen Haltung war daher von großer Bedeutung für das Ausmaß der Verfolgung in diesem Teil der Region. Bis 1590 hat er im Sinne einer korrekten Prozessführung willkürliche Verfolgungen zu verhindern versucht. Die Einwohner von Drolshagen beschwerten sich daraufhin beim Kurfürsten Salentin von Isenburg, dass der Drost nicht energisch genug gegen das Hexenunwesen vorgehe, obwohl durchaus schon mehrere Personen auch mit Billigung Fürstenbergs hingerichtet worden waren. Nach 1590 jedoch nahm die Verfolgung auch im südlichen Sauerland stark zu.
Für die Eskalation spielte Kaspar von Fürstenberg eine zentrale Rolle. Ein wichtiger Grund für seinen Sinneswandel war, dass er den Tod seiner Ehefrau dem Handeln einer vermeintlichen Hexe mit Namen Dorothea Becker, Ehefrau eines Richters und darum „die Richtersche“ genannt, anlastete. Neben dem Einstellungswandel bei von Fürstenberg spielten auch weitere Faktoren eine Rolle. So ist anzunehmen, dass der neue Landesherr Ernst von Bayern die Hexenverfolgungen gefördert hat. Hinzu kam, dass eine Reihe schlechter Ernten den Hexenglauben verstärkt hatte.
Allein in der Herrschaft Bilstein wurden 1590 28 Menschen der Hexerei angeklagt und mindestens 21 von ihnen hingerichtet. 1592 starben dort weitere 19 Menschen. Ebenso kam es in Olpe, Drolshagen, Attendorn, Oberkirchen und dem Amt Fredeburg zu Verfolgungen. Auch außerhalb des Einflussbereichs von Kaspar von Fürstenberg kam es um diese Zeit zu Prozessen. Darunter waren erneut Kallenhardt und Rüthen, aber auch Padberg, Hallenberg, Brilon, Balve, Belecke, Hirschberg, Bödefeld und Menden.Klemens Stracke: Als die Scheiterhaufen loderten. Vom Hexenwahn im Bilsteiner Lande. In: Heimatstimmen aus dem Kreis Olpe. 73. Folge, 1968, S. 139–175, Rainer Decker: Die Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen. S. 193f., zu Oberkirchen: Alfred Bruns: Die Oberkirchener Hexenprotokolle. S. 11–90, zu Hallenberg: Georg Glade: Rehabilitation der Opfer des Hexenwahns in Hallenberg. Onlineversion (PDF.; 75 kB)
Juristische Einsprüche gegen Hexereivorwürfe miniatur|Protokoll des Kurkölner Hofrates mit einer ablehnenden Stellungnahme vom 17. Juni 1631 zum Fall des Henneke von Essen