mini|Carl Peters, ca. 1893/1900Das Bild wird vom Bundesarchiv neuerdings auf den Zeitraum „ca. 1893/1900“ datiert. Ausschlaggebend ist die auffällige halbautomatische Pistole Borchardt C93, da dieser Waffentyp erst 1893 entwickelt und von 1894 bis 1898 produziert wurde. rahmenlos|zentriert|klasse=skin-invert-image notpageimage mini|Das Geburtshaus von Carl Peters auf einem Notgeldschein aus Neuhaus, von 1921. Carl Friedrich Hubertus PetersVollst. Name nach Grundmann 1962; dort Faksimile des Kirchenbuchausschnitts (Vorname auch: Karl; * 27. September 1856 in Neuhaus/Elbe; † 10. September 1918 in Woltorf bei Peine)Lebensdaten, Geburts- und Sterbeort hier nach: Deutsches Biographisches Jahrbuch. Überleitungsband II: 1917–1920. Stuttgart u. a. 1928, S. 285–298. Peters, Carl, Dr. phil. von Heinrich Schnee. Diese Angabe stimmt überein mit dem Sterberegister-Eintrag Woltorf, Nr. 5 (C.). Spätestens mit den Gesammelten Schriften 1943 taucht in der biographischen Literatur der letzte Wohnort Bad Harzburg als Sterbeort auf – evtl. weil die Privat-Heil-Anstalt in Woltorf nicht zu dem Bild von Peters passte. war ein Publizist, Kolonialist und Afrikareisender mit stark ausgeprägter rassistischer Einstellung. Er gilt als Begründer der Kolonie Deutsch-Ostafrika.

Leben Herkunft und frühe Jahre mini|hochkant|Carl Peters, etwa 8 Jahre, mit Schwestern Carl Peters wurde als achtes von elf Kindern des evangelischen Pastors Carl Johann Heinrich ArnoldVollst. Name nach Grundmann 1962; dort Faksimile des Kirchenbuchausschnitts; Uwe Wieben: Carl Peters. Das Leben eines deutschen Kolonialisten. Neuer Hochschulschriftenverlag, Rostock 2000, S. 19. , geben den Vornamen des Vaters mit Johann an. Peters und dessen Ehefrau Elisabeth Charlotte,Vollst. Name nach Grundmann 1962; dort Faksimile des Kirchenbuchausschnitts geborene Engel, geboren. Er besuchte das Gymnasium Johanneum Lüneburg sowie die Klosterschule Ilfeld und galt als intelligenter wie auch sportlicher Schüler. 1876 legte er die Reifeprüfung ab und wurde wegen Kurzsichtigkeit vom Wehrdienst befreit.Carl Peters: Lebenserinnerungen. Rüsch’sche Verlagsbuchhandlung, Hamburg 1918, S. 44 (online bei Google Books) Er studierte an den Universitäten Göttingen, Tübingen und Berlin Geschichte, Philosophie und Geografie. Zu seinen Dozenten gehörten der Theologe Carl Heinrich Weizsäcker, die Historiker Bernhard von Kugler, Georg Waitz, Theodor Mommsen, Gustav Droysen, Heinrich von Treitschke und Karl Wilhelm Nitzsch sowie der Geograph Heinrich Kiepert. Gleichzeitig schrieb er journalistische Beiträge. Während seines Studiums wurde er 1879 Mitglied der Burschenschaft Primislavia Berlin. Carl Peters gewann 1878 die „Goldene Ehrenmedaille für Kunst und Wissenschaft“ und promovierte 1879 zum Doktor der Philosophie mit der Arbeit Untersuchungen zum Frieden von Venedig. Mit Bestehen des Oberlehrerexamens 1880 hätte er eine anschließende Referendarstelle als Gymnasiallehrer für Geographie und Geschichte einnehmen können.

Begegnung mit dem Britischen Empire mini|hochkant|Carl Peters, 1882 Im Dezember 1881 zog Peters nach London zu seinem vermögenden und in der englischen Hauptstadt angesehenen Onkel Carl Engel (1818–1882), einem Komponisten, Pianisten sowie Musikschriftsteller. In jenen Jahren beschäftigte sich Carl Peters intensiv mit der Philosophie und seinem Lieblingsphilosophen Arthur Schopenhauer. Zu Studienzwecken hielt er sich zu dieser Zeit unter anderem in Eastbourne, Boulogne-sur-Mer, Paris und Tunbridge Wells auf. In diesen Jahren kam er nach eigenen Angaben erstmals mit dem britischen Kolonialismus und der britischen Weltmachtpolitik in Berührung, die von nun an sein Weltbild beeinflussten. Während seines Londonaufenthaltes entwarf er auch ein Konzept für eine Expansion Deutschlands auf anderen Kontinenten außerhalb Europas nach dem Muster der von ihm studierten angelsächsischen Kolonialliteratur. Mit seiner Rückkehr 1883 nach Deutschland hatte er die Laufbahnen eines Dozenten für Philosophie und die eines Parlamentariers für sich geplant. In Deutschland war in diesen Jahren eine frühe Kolonialbewegung durch Wilhelm Hübbe-Schleiden, Robert Jannasch und Friedrich Fabri entstanden, die Peters mit großer Anteilnahme verfolgte und für die er durch Vorträge und herausgegebene Publikationen für seine kolonialpolitischen Pläne warb. 1882 erschien sein von Schopenhauer inspiriertes, wenig erfolgreiches Buch Willenswelt und Weltwille.

Das Anerbieten seines Onkels, sich als Engländer naturalisieren zu lassen und dadurch in den Genuss zahlreicher Privilegien zu gelangen, wies er als „Preußenfreund“ von sich. Nach dem Suizid von Karl Engel – Peters hielt sich zu diesem Zeitpunkt bereits wieder in Deutschland auf – erbte er dessen Vermögen und verkaufte einen großen Teil des Besitzes. Er veröffentlichte als Korrespondent in mehreren deutschen Zeitungen Beiträge über das öffentliche Leben und die ökonomischen Verhältnisse in Großbritannien, mit Schwerpunkt auf die britische Kolonialpolitik als eine der Quellen des Wohlstandes und der Unabhängigkeit. Die Engländer, so kritisierte er, verfügten über ein größeres Selbstbewusstsein und einen stärkeren Nationalstolz als die Deutschen (Das Deutschtum in London, 1883).

Gründung Deutsch-Ostafrikas mini|hochkant|Carl Peters Nach der Rückkehr aus der britischen Hauptstadt ließ Peters sich in dem von ihm zunächst ungeliebten Berlin nieder und interessierte sich für die deutsche Kolonialbewegung. An dieser störte ihn, dass sie viel Öffentlichkeitsarbeit betrieb, aber keine konkreten Pläne zum Kolonieerwerb hatte. So gründete er gemeinsam mit Felix von Behr-Bandelin im März 1884 die Gesellschaft für deutsche Kolonisation (GfdK), übersiedelte zwischendurch nach Hannover und habilitierte im Sommer an der Universität Leipzig bei Wilhelm Wundt in Philosophie mit dem Thema Inwieweit ist Metaphysik als Wissenschaft möglich?

Noch vor seiner ersten Probevorlesung befand er sich bereits auf dem Weg nach Afrika. Die Wahl seines Ziels in Ostafrika war kurzfristig durch eine Reihe von Zufällen zustande gekommen. In der GfdK hatte es ausführliche Debatten über Gebiete gegeben, in denen man sich um Kolonien bemühen wollte. Eine Zeitlang war die Vorstandsmehrheit für Landerwerb in Südamerika. Peters gelang es, selbst den Vorsitz zu übernehmen und durch Neuberufungen die Mehrheit auf seine Seite zu ziehen. Ihm schwebte eine Gegend im Bereich des heutigen Simbabwe vor.Peters selbst erwähnte später Mashona- und Matabeleland (Carl Peters, Wie Deutsch-Ostafrika entstand, Leipzig 1912, S. 15), Pfeil nannte es „Sofala“ (Joachim Graf von Pfeil, Zur Erwerbung von Deutsch-Ostafrika, Berlin 1907, S. 49) Während Peters’ Abwesenheit aufgrund seiner Habilitation fand indes ein Vorschlag von Missionsinspektor Alexander Merensky die Mehrheit, sich Gebieten im Hinterland von Moçâmedes im heutigen Angola zuzuwenden. Die GfdK schrieb Anteile im Wert von 5000 Mark zur Finanzierung des Projekts aus, von denen 35 gezeichnet wurden. Am 20. August 1884 beschloss die Versammlung der Anteilseigner die „Anlegung einer selbstständigen deutschen Ackerbau- und Handelskolonie in Südafrika“. Während die für den Erwerb bestimmten Mitglieder Abschiedsbesuche bei ihren Familien machten, kam vom Auswärtigen Amt der Reichsregierung die Mitteilung, dass der Plan der GfdK sich auf Gebiete beziehe, die anerkanntermaßen zu Portugal gehörten, weshalb vom Deutschen Reich keinerlei Schutz zu erwarten wäre. In einer Vorstandssitzung am 16. September 1884 wurde beschlossen, das Reiseziel auf die Sansibar gegenüberliegenden Gebiete in Ostafrika umzulenken. Ausschlaggebend dafür war gewesen, dass Joachim von Pfeil, der einzige Expeditionsteilnehmer mit eigener Afrikaerfahrung, Henry Morton Stanleys Buch Through the Dark Continent kannte und dessen Beschreibung von Usagaravgl. Henry M. Stanley, How I found Livingstone, London 1872, S. 142 ff. im heutigen Tansania in die Debatte einbrachte. Der Vorstand erteilte Peters zusammen mit Karl Ludwig Jühlke und von Pfeil den Auftrag, Gebiete in Ostafrika zu erwerben, vorzugsweise in Usagara.

Die Gruppe wurde von dem Kaufmann August Otto begleitet und beschloss, weitmöglichst ihre Reisepläne zu verschleiern. Sie machte der Regierung keine Mitteilung. Nach Ankunft auf Sansibar wurde Peters am 8. November von Gerhard Rohlfs, dem dort gerade neu berufenen deutschen Generalkonsul, mitgeteilt, dass auch dieses Unternehmen nicht im Interesse des Reiches sei und sie mit keinerlei Schutz rechnen könnten.„Als ich mit meinen Gefährten 1884 nach Sansibar fuhr, wollte die deutsche Regierung von einer Koloniegründung in Ostafrika nichts wissen, und sie tat alles, was sie tun konnte, um solches zu verhindern, während sie die Sache noch keineswegs irgend etwas anging, da kein Mensch, ich am wenigsten, sie ersucht hatte, sich um unsere Unternehmung zu kümmern.“ Quelle: Peters, Carl: Die Gründungen von »Deutsch-Ostafrika« In: Lebenserinnerungen. Hamburg 1918, S. 69–93. Abgerufen am 31. August 2019.

mini|Die Ausgangsgebiete der DOAG 1885 (unterstrichen) in Usagara, Usegua und Nguru (Kolonialatlas 1920) Am 11. November setzte die Gruppe über nach Saadani auf dem Festland gegenüber der Insel Sansibar. Sie folgten dem Lauf des Flusses Wami ins Landesinnere. Hier begann Peters dann, „Schutzverträge“ mit einheimischen Herrschern abzuschließen. Das Ziel seiner Reise war die Region Usagara, mit deren HerrscherPeters (Gründung S. 77) hielt dessen Namen irrtümlich als "Muinin Sagara" fest, Pfeil (S. 77) schrieb korrekter "Muinye Sagara"; "Mwinyi" ist ein Herrschertitel. er am 4. Dezember 1884 einen Vertrag schloss.Vertrag mit dem Sultan von Usagara vom 4. Dezember 1884 Auf dem Hinweg wurden in der Küstenlandschaft Useguha und auf dem Rückweg in den Regionen Nguru und Ukami ebenfalls Verträge abgeschlossen.Rochus Schmidt: Deutschlands Kolonien. Band 1, Berlin: Verlag des Vereins der Bücherfreunde Schall & Grund, 1898, S. 12ff. (Reprint durch Weltbild Verlag, Augsburg 1998, ISBN 3-8289-0301-0) Die Aktivitäten bestanden darin, dass Peters örtliche Oberhäupter aufsuchte und ihnen – oft nach reichlichem Alkoholgenuss – deutschsprachige Schriftstücke vorlegte, die sie dann mit Kreuzen unterzeichneten. Darin wurde ihnen Schutz vor Feinden zugesagt, umgekehrt wurde festgelegt, dass die Kolonisationsgesellschaft die alleinigen und uneingeschränkten Rechte hätte, Zölle und Steuern zu erheben, eine Justiz und Verwaltung einzurichten, bewaffnete Truppen ins Land zu bringen und Siedlern die „Berge, Flüsse, Seen und Forsten“ zur beliebigen Nutzung zu überlassen. Eine Prüfung, ob die afrikanischen Vertragspartner verstanden, was sie vorgelegt bekamen, oder ob sie überhaupt eine Vollmacht hatten, über die angesprochenen Befugnisse zu verfügen, wurde nicht vorgenommen.