Die Volkskammer war vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 (abgerufen am 20. August 2011). das Parlament der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Nominell war sie das höchste Verfassungsorgan, tatsächlich bestimmte aber die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) die Politik der DDR. Dies änderte sich erst durch die Friedliche Revolution von 1989/90.
Gewählt wurde die Volkskammer normalerweise alle vier Jahre, teilweise für fünf. Es gab nur eine einzige Wahlliste, die vor der Wahl von der Nationalen Front genehmigt wurde. Das war formell ein Bündnis von Parteien und Massenorganisationen. Auf der Wahlliste standen Kandidaten dieser Parteien und Massenorganisationen; diese Kandidaten wurden stets in die Volkskammer „gewählt“.
In der Volkskammer war die SED-Fraktion die größte, hatte aber nie die absolute Mehrheit. Ihre Mehrheit sicherte sich die SED bis 1990 durch die Fraktionen der Massenorganisationen, deren Mitglieder in der Regel zugleich Mitglieder der SED waren.
Zum eigentlichen Parlament wurde die Volkskammer erst 1990: Am 18. März wurde die Volkskammer zum ersten und einzigen Mal frei gewählt. Die Abgeordneten bildeten eine Mehrheitskoalition (Kabinett de Maizière). Ein verfassungsänderndes Gesetz machte die Volkskammerpräsidentin Sabine Bergmann-Pohl zum Staatsoberhaupt der DDR. Am Tag nach der letzten Sitzung vom 2. Oktober 1990 endete die DDR und damit auch die Volkskammer.
Geschichte der Volkskammer bis April 1990 Die Provisorische Volkskammer wurde am 7. Oktober 1949 in Ost-Berlin aus dem Zweiten Deutschen Volksrat gebildet. Sie wählte 1949 Wilhelm Pieck (1876–1960) zum Präsidenten der DDR.
Die erste Volkskammerwahl erfolgte, verspätet und nach einem anderen Wahlsystem als ursprünglich geplant, am 15. Oktober 1950 (siehe Volkskammerwahl 1950).
Wahltermine und amtliche Ergebnisse WahlterminWahlbeteiligungJa-Stimmenungültig 1. Wahlperiode: 15. Oktober 195098,5399,720,28 2. Wahlperiode: 17. Oktober 195498,5199,460,54 3. Wahlperiode: 16. November 195898,9099,870,13 4. Wahlperiode: 20. Oktober 196399,2599,950,05 5. Wahlperiode: 2. Juli 196798,8299,930,07 6. Wahlperiode: 14. November 197198,4899,850,15 7. Wahlperiode: 17. Oktober 197698,5899,860,14 8. Wahlperiode: 14. Juni 198199,2199,860,14 9. Wahlperiode: 8. Juni 198699,7499,940,06
Die Ergebnisse der Volkskammerwahlen (teils auch Volkswahlen genannt) von 1950 bis 1986 gelten als nicht demokratisch zustande gekommen. Als Scheinwahlen beruhten sie auf Einheitslisten der Nationalen Front. Da das Ergebnis vorher feststand, falteten viele DDR-Bürger den Stimmzettel und warfen ihn ungelesen in die Wahlurne. Dieser Vorgang wurde im Volksmund „falten gehen“ genannt.Birgit Wolf: Sprache in der DDR. Ein Wörterbuch. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2000, ISBN 978-3-11-080592-5, S. 59 f. (abgerufen über De Gruyter Online). Die Wahlen zur Volkskammer bis zur Wende waren kaum geheim:Hermann Weber: Die DDR 1945–1990. 4. Auflage, Oldenbourg, 2006, S. 32. Wahlkabinen waren zwar vorhanden, ihre Benutzung wurde aber als Zeichen für Opposition zum System gewertet. Nach offiziellen Angaben habe die Wahlbeteiligung 98 % betragen und 99,7 % für die Nationale Front gestimmt. Aus Akten des Ministeriums für Staatssicherheit konnten nach dem Ende der DDR umfangreiche Wahlfälschungen bis in die Zeit vor 1990 belegt werden.
Zusammensetzung Die Volkskammer tagte von 1950 bis April 1990 üblicherweise zwei- bis viermal im Jahr, die Sitzungen waren nach § 6 der Geschäftsordnung grundsätzlich öffentlich.
Die Volkskammer hatte bis 1963 400 Sitze, danach 500. Gewählt wurden diese in zuletzt 73 Wahlkreisen, welche zwischen 4 (30 Merseburg in Bezirk Halle) und 13 (3 Berlin-Marzahn, Berlin-Lichtenberg, Berlin-Hellersdorf in Ost-Berlin) Abgeordnete entsandten. Bis zur 5. Wahlperiode (1967–1971) gehörten 66 Berliner Vertreter der Volkskammer mit beratender Stimme an, danach waren diese normale Abgeordnete. Seit Ende 1958 nahmen an den Sitzungen und an der Ausschussarbeit 100, später 200 Nachfolgekandidaten teil. Diese hatten kein Stimmrecht in den Abstimmungen, waren den regulären Abgeordneten aber sonst weitgehend gleichgestellt.
Folgende Fraktionen waren von 1950 bis April 1990 in der Volkskammer vertreten: SED-Fraktion, CDU-Fraktion, LDPD-Fraktion, NDPD-Fraktion, DBD-Fraktion, FDGB-Fraktion, FDJ-Fraktion, DFD-Fraktion, Kulturbund-Fraktion, VdgB/Konsumgenossenschaften-Fraktion (nur von 1950 bis 1963 und ab 1986) sowie VVN-Fraktion (1950–1954).
+ Volkskammerabgeordnete nach Partei bzw. Massenorganisation (1981–1986)Name derFraktionKürzel derFraktionAnzahl derAbgeordnetenGrafische Darstellungder Anzahl der AbgeordnetenSozialistische Einheitspartei DeutschlandsSED127••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••Christlich-Demokratische UnionCDU52••••••••••••••••••••••••••Liberal-Demokratische Partei DeutschlandsLDPD52••••••••••••••••••••••••••Demokratische Bauernpartei DeutschlandsDBD52••••••••••••••••••••••••••National-Demokratische Partei DeutschlandsNDPD52••••••••••••••••••••••••••Freier Deutscher GewerkschaftsbundFDGB68••••••••••••••••••••••••••••••••••Freie Deutsche JugendFDJ40••••••••••••••••••••Demokratischer Frauenbund DeutschlandsDFD35••••••••••••••••••KulturbundKB22•••••••••••
Funktion und Arbeitsweise Die Abgeordneten der Volkskammer waren in ihrem Abstimmungsverhalten an die politischen Vorgaben der SED gebunden. Nach dem Verständnis der sowjetischen Besatzungsmacht und der SED war die Volkskammer kein Parlament im bürgerlichen Sinne einer repräsentativen Demokratie, sondern sollte eine Volksvertretung neuen Typs darstellen. Sie sollte den postulierten Ansprüchen nach die im bürgerlichen Parlamentarismus nicht gegebene Einheit zwischen politischer Führung und Bevölkerung herstellen und Parteienegoismus, Parteinahme für das Kapital, persönliche Bereicherungssucht und Selbstblockade durch Gewaltenteilung ausschließen.Vgl. Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichler, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.): Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Dokumente, Kommentare, Bd. 1, Staatsverlag der DDR, Berlin (Ost) 1969; Kommentar zu Art. 5 der DDR-Verfassung von 1968, S. 277–278:
mini|Schaubild der Verfassung der DDR von 1968/74 mit Rolle der Einheitslisten der Nationalen Front zur Wahl der Volkskammer Die einzige Abstimmung der Volkskammer, in der Konflikte öffentlich bekannt wurden, war im März 1972 die Abstimmung über das Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft zur Einführung der Fristenlösung bei Schwangerschaftsabbrüchen, bei der 14 Abgeordnete der CDU nach Absprache mit ihrer Parteiführung und der SED gegen das Gesetz stimmten. Diese Gegenstimmen und einige Enthaltungen blieben jedoch ohne Wirkung auf den Gesetzgebungsprozess zur Fristenlösung, erhöhten auf der anderen Seite aber die Legitimation der Volkskammer, da in diesem Fall in der Öffentlichkeit der Eindruck eines echten, streitenden Gremiums entstand.Ehrhart Neubert: Geschichte der Opposition in der DDR 1949–1989. 2., durchges. und erw. Aufl., Ch. Links Verlag, Berlin 1998, ISBN 3-86153-163-1, S. 204.Udo Wengst, Hermann Wentker: Das doppelte Deutschland. Ch. Links Verlag, 2008, ISBN 978-3-86153-481-5, S. 185–187.
Faktisch war die Volkskammer weitgehend ohne Einfluss auf das politische Geschehen, denn der seit 1968 in der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik auch offiziell verankerte Führungsanspruch der SED verhinderte von Beginn an eine echte politische Einflussnahme des Parlaments.
Bis 1958 bestand neben der Volkskammer eine Länderkammer, die von ihrem Recht, Gesetzentwürfe in die Volkskammer einzubringen und aufschiebenden Widerspruch gegen Gesetzesbeschlüsse zu erheben, nie Gebrauch machte.
Nach dem Tod Wilhelm Piecks 1960 wurde die Funktion des Präsidenten der DDR durch den Staatsrat der DDR beziehungsweise dessen Vorsitzenden ersetzt, der von der Volkskammer gewählt wurde.
Weibliche und prominente Abgeordnete Der Anteil von Frauen an den Abgeordneten betrug 1950 23,0 Prozent (mit Berliner Vertretern), 1986 32,2 Prozent.
Prominente Abgeordnete zwischen 1950 und April 1990 waren neben allen wichtigen SED-Parteifunktionären und Vorsitzenden der anderen Parteien unter anderem prominente Leistungssportler wie Heike Drechsler oder Täve Schur und Arbeiteraktivisten sowie Veteranen der sozialistischen Bewegung bzw. des DDR-Aufbaus wie Rosa Thälmann, Robert Havemann, Kurt Krjeńc, Adolf Hennecke, Frida Hockauf, Käthe Kern und Wilhelmine Schirmer-Pröscher.
Volkskammer-Ausschüsse Die Volkskammer verfügte bis April 1990 über die folgenden Ausschüsse: Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten (1950–1963) Ausschuss für Örtliche Volksvertretungen (1956–1963) Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzfragen (1950–1963) Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten (1950–1990) Ausschuss für Arbeit und Gesundheitswesen (1950–1958) Ausschuss für Gesundheitswesen (1958–1990) Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (1958–1990) Ausschuss für Handel und Versorgung (1963–1990) Petitionsausschuss bzw. Ausschuss für die Eingaben der Bürger (1950–1990) Geschäftsordnungsausschuss (1950–1990) Gnadenausschuss (1950–1963), Aufgabe danach vom Staatsrat der DDR übernommen Haushalts- und Finanzausschuss (1950–1990) Mandatsprüfungsausschuss (1963–1990) Jugendausschuss (1950–1990) Justizausschuss (1950–1963) Ausschuss für Nationale Verteidigung (1963–1990) Ausschuss für Industrie, Bauwesen und Verkehr (bis 1990) Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft (1950–1990) Ausschuss für Volksbildung und Kultur (1954–1958) Ausschuss für Kultur (1958–1990) Ausschuss für Volksbildung (1958–1990) Rechtsausschuss (1950–1963) Wahlprüfungsausschuss (1950–1963) Verfassungsausschuss bzw. Verfassungs- und Rechtsausschuss (1950–1990)
Geschichte der frei gewählten Volkskammer 1990 Volkskammerwahl 1990 mini|Demonstrant vor der Volkskammer, Januar 1990
Nach der 1989 durch Bürgerproteste ausgelösten politischen Wende und friedlichen Revolution in der DDR wurden am 18. März 1990 die einzigen freien Wahlen zur Volkskammer abgehalten. Als frei gelten auch die danach noch abgehaltenen Kommunalwahlen 1990.
WahlterminWahlbeteiligungJa-Stimmenungültig 10. Wahlperiode: 18. März 199093,40Wahlergebnis0,55
Zusammensetzung CDU/DA-Fraktion Die Fraktion nannte sich offiziell „CDU/DA“ bis zum 5. August 1990, also dem Tag der Fusion der beiden Organisationen. Danach nannte sie sich „CDU-Fraktion“. Die Vorsitzenden waren: 27. März–10. April: Lothar de Maizière 10. April–2. Oktober: Günther Krause
SPD-Fraktion Die Vorsitzenden der Fraktion der SPD waren: 21. März–26. März: Ibrahim Böhme 26. März–21. August: Richard Schröder ab 21. August: Wolfgang Thierse
PDS-Fraktion Der Vorsitzende der PDS-Fraktion war während der ganzen Legislaturperiode Gregor Gysi.
DSU-Fraktion Die Fraktion der DSU hatte von März bis Oktober nur einen Vorsitzenden, Hansjoachim Walther.
Fraktion „Die Liberalen“ Die Fraktion „Die Liberalen“ war eine Fraktionsgemeinschaft von FDP, DFP, LDP und NDPD. Bei der Volkskammerwahl nahmen die ersten drei Parteien als Mitglieder der Listenverbindung Bund Freier Demokraten teil, die NDPD stellte eine eigene Liste. Nach der Bildung der Volkskammer schlossen sich die zwei Abgeordneten der NDPD der liberalen Fraktion an. Der Vorsitzende der Fraktion war bis Oktober Rainer Ortleb.
Fraktion Bündnis 90/Grüne Bündnis 90 bildete eine Fraktionsgemeinschaft mit den Grünen, die keinen Fraktionsvorsitzenden, sondern mehrere Fraktionssprecher hatte. Die Sprecher der Fraktion waren: Jens Reich (zeitweise vertreten durch Werner Schulz, beide Bündnis 90) während der ganzen Periode; Vera Wollenberger von den Grünen auch durchgehend; Wolfgang Ullmann wurde im April zum Vizepräsidenten der Volkskammer gewählt, an seine Stelle trat Marianne Birthler (beide Bündnis 90).
DBD/DFD-Fraktion