mini|Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg · Wesel · Kleve in Duisburg mini|Hauptsitz der IHK Trier
Eine Industrie- und Handelskammer (Abkürzung IHK; auch Wirtschaftskammer, Handelskammer, Gewerbekammer, Handels- und Gewerbekammer, Kommerzkammer, Handelsdeputation, kaufmännische Ältestenkollegie; , kurz CCI) ist ein regional organisiertes, branchenübergreifendes Organ zur (Selbst-)Vertretung der kaufmännischen und industriellen Interessen von Unternehmern und Wirtschaftsunternehmen. In den meisten Ländern haben die Handelskammern jährlich einen Bericht über den Gang von Handel und Industrie zu erstatten.
In Deutschland sind die Industrie- und Handelskammern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zu ihnen gehören Unternehmen einer Region. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, Landwirtschaften und Freiberufler (die nicht ins Handelsregister eingetragen sind) gehören ihnen per Gesetz an. Dort gibt es 79 Industrie- und Handelskammern, die für unterschiedlich große Regionen zuständig sind. Sie übernehmen Aufgaben der Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft. Die Grundlagen regelt das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern.gesetze-im-internet.de: , abgerufen am 30. März 2019.
In einigen Ländern (Sachsen, Bayern, Württemberg) sind die Handelskammern im Interesse der kleinen Gewerbetreibenden mit Gewerbekammern verbunden. In Bayern, wo 1868 für jeden Regierungsbezirk eine Handelskammer in Verbindung mit Abteilungen für die Gewerbe eingerichtet wurde, bilden die Bezirksgremien Unterabteilungen der Handelskammern, die Teile des Bezirks der letztern umfassen und in denselben Sitz und Stimme haben. Ganz Deutschland zählt unter verschiedenen Benennungen über 200 Handelskammern mit sehr verschiedener Verfassung und Verwaltung.
In Österreich, wo die Handelskammern ausgedehntere Rechte und Pflichten als in Deutschland haben, werden sie Wirtschaftskammern genannt und bestehen in der Regel aus einer Handels- und einer Gewerbesektion.
In der Schweiz gibt es 19 als Verein organisierte kantonale Handelskammern. Auch in Liechtenstein gibt es Industrie- und Handelskammern.
Geschichte Die Geschichte der Industrie- und Handelskammern, denen die Idee der Selbsthilfe durch Zusammenschluss zugrunde lag, geht bis ins Mittelalter zurück. Ab dem 19. Jahrhundert dienten die Einrichtungen erstmals auch der Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
Geschichte in Frankreich In Frankreich entstand die erste Handelskammer 1599 in Marseille frei aus dem Handelsstand heraus, 1700 und 1701 wurden seitens der französischen Regierung mehrere solcher Institute eingerichtet. Während der Revolution 1791 aufgehoben, wurden sie unter Napoleon I. 1803 wiederum organisiert. Ihre Funktionen wurden durch spätere Regierungserlasse und Gesetze des Weiteren ergänzend festgestellt. Danach bestehen in Frankreich die Chambres de commerce, die Handelsräte, und die Chambres consultatives des arts et des manufactures, die Gewerbe- und Fabrikräte. Die ersteren umfassen größere und industriell wie kommerziell mannigfaltige Bezirke; ihre Kosten werden von sämtlichen Patentierten der einzelnen Bezirke bestritten, wogegen die Chambres consultatives des arts et des manufactures von den Städten, welche sie besitzen, unterhalten werden. In die Chambres de commerce können Handel- und Gewerbetreibende unterschiedslos durcheinander gewählt werden. Von Frankreich aus verbreitete sich die Einrichtung derselben über die meisten anderen Länder, wie in England.
Geschichte in der Schweiz Die älteste IHK in der Schweiz ist die Industrie- und Handelskammer St. Gallen-Appenzell, deren Ursprünge auf die 1448 erstmals erwähnte Notenstein-Gesellschaft zurückgehen. Die Industrialisierung und Änderungen im Zuge der Gründung des Bundesstaates 1848 führten zur Gründung weiterer Handelskammern, hauptsächlich im Zeitraum von 1860 bis 1920. 1870 ergriff das Handels-Collegium Glarus (Glarner Handelskammer) die Initiative zur Gründung einer schweizerischen Dachorganisation, des Schweizerischen Handels- und Industrievereins (heute Economiesuisse). Dies regte auch die Gründung von kantonalen Handelskammern an, so z. B. die Industrie- und Handelskammer Thurgau (gegründet am 20. Februar 1870).
Geschichte in Deutschland Frühgeschichte 1451 hatten sich die Elterleute (Olderlüde des Koopmanns) der bremischen Kaufmannschaft eine Satzung gegeben. Sie war die schon vorher anerkannte Interessenvertretung gegenüber dem Rat der Stadt Bremen und aus diesem Gremium, das später dann auch Collegium Seniorum hieß, wurde 1849 die Handelskammer Bremen als „Staatsanstalt zur Förderung des Handels und der Schifffahrt“. Als Interessenvertretungen von Kaufleuten wurde in Hamburg 1665 die Commerz-Deputation gegründet, die 1867 dann den Namen Handelskammer Hamburg erhielt. 1675 gründete sich das Lübecker Kommerzkollegium und dieses Kaufmannskollegium wurde 1853 zur Kaufmannschaft zusammengefasst. Gleichzeitig entstand eine erste Handelskammer und erst 1937 wurden die beiden Gremien in einer preußischen Industrie- und Handelskammer zusammengefasst. Erste Interessenvertretungen von Kaufleuten entstanden bereits im 17. Jahrhundert durch die Gründung der Commerzdeputation in Hamburg 1665, initiiert durch die seit 1517 bestehende Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg. 1675 folgte die Gründung des Lübecker Kommerzkollegiums. Um 1710 wurde in Kassel nach dem Vorbild der spanischen consulados, welche es erstmals 1283 in Valencia gab, sowie der französischen Conseil de Commerce, die seit 1664 bestanden, die fürstliche Commercien-Cammer eingerichtet. Später wurde in Köln der Handelsvorstand gegründet, eine Vorgängerinstitution der 1797 gegründeten Industrie- und Handelskammer zu Köln. In 1803 wurde Handelskammer Mainz auf Chaptals Beschluss vom 3 nivôse des Jahres IX (23. Dezember 1802) als Chambre de Commerce gegründet.
Moderne Zeiten mini|Siegelmarke Handelskammer Bremen mini|Siegelmarke Handelskammer Hamburg Erstmals in diesem modernen Sinne in Preußen und Deutschland geschieht dies im ersten großen industriellen Ballungsraum Deutschlands in Wuppertal bzw. der Doppelstadt Elberfeld-Barmen wie diese damals noch hieß. Es entsteht hier bereits 1830 die erste Industrie- und Handelskammer moderner Prägung mit der Genehmigung des neuartigen Status der Handelskammer von Elberfeld und Barmen (heutige Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid), die im ersten großen Industriezentrum Deutschlands entstand. Sie war nicht nach dem unter französischer Besatzung erzwungenen System der Handelskammern organisiert, sondern räumte Unternehmern erstmals das Recht ein, ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln und ihre Vertreter selbst zu wählen. Dieses Modell, das die Interessen der Gesamtwirtschaft des Bezirks vertreten sowie Verwaltung und Politik in allen die Wirtschaft betreffenden Fragen beraten sollte, wurde schnell zum Modell für die preußische und später gesamtdeutsche Kammergesetzgebung. In Preußen wurden die Handelskammern 1848 und 1870 gesetzlich geregelt. So folgte bereits 1848 der Erlass einer preußischen Verordnung über die Einrichtung von Handelskammern (pr. HKVO vom 11. Februar 1848).
1870 wurde das Handelskammerrecht vereinheitlicht (pr. HKG vom 24. Februar 1870). Sie werden mit Genehmigung des Handelsministers errichtet. Die Mitglieder der Handelskammern werden von den Inhabern der in das Handelsregister eingetragenen Firmen gewählt. In einigen anderen Ländern (z. B. in Baden 1862–78 etc.) bestehen sie lediglich aus frei gebildeten Vereinen, in den meisten haben sie eine gesetzlich anerkannte öffentliche Stellung mit Beitragspflicht der Beteiligten, von denen z. B. in Preußen die Beiträge zur Kostendeckung durch Zuschläge auf die Gewerbesteuer erhoben werden, beratende Stimme für Wahrung der Bedürfnisse von Handel und Industrie mit dem Zweck, zwischen Handelsstand und Regierung zu vermitteln, Berichte, Anträge und Gutachten zur Unterstützung der Behörde zu erstatten. Vielfach sind ihnen auch gewisse Aufsichts- und Verwaltungsbefugnisse (Aufsicht über Börsen und andere Handelsanstalten) eingeräumt. Ähnlich wie in Preußen wurden ab 1862 Handelskammern im Königreich Sachsen und ab 1878 die Handelskammern in Baden eingerichtet. Die Bezeichnung der bisherigen Handelskammern als Industrie- und Handelskammern erfolgt seit 1920.
Nationalsozialistisches Deutsches Reich In der NS-Zeit – 1933 bis 1945 – wurden die Industrie- und Handelskammern nach dem Führerprinzip umstrukturiert und Stück für Stück ihrer Selbstverwaltungsfunktion beraubt. Die IHK waren in der Zeit des Nationalsozialismus gleichgeschaltet und ab 1942 aufgelöst und gemeinsam mit den Handwerkskammern in Gauwirtschaftskammern überführt worden und in die staatliche Wirtschaftslenkung integriert.
Sowjetische Besatzungszone und die DDR mini|Gebäude der Industrie- und Handelskammer der DDR, 2010 In der Sowjetischen Besatzungszone wurde mit dem Gesetz über den Neuaufbau der Organisation der gewerblichen Wirtschaft 1946 jeweils eine zentrale IHK je Land geschaffen. Während die Aufgaben der IHK der DDR sich anfangs noch an denen der freien IHK als berufsständischer Körperschaft orientierten, waren den IHK ab 1958 diese Aufgaben wie beispielsweise die Mitwirkung an der Berufsausbildung weitgehend entzogen. Wichtigste Aufgabe war nun, die Unternehmer für den Aufbau des Sozialismus zu gewinnen. An den traditionellen Standorten der früheren IHK hatten sich vielfach in Eigeninitiative der lokalen Unternehmer 1945 eigenständige IHK gebildet. Diese wurden dann ab 1946 als Außenstellen der jeweiligen Landes-IHK geführt. Teilweise gelang es ihnen (z. B. in Dessau und Magdeburg) eine relativ große Eigenständigkeit zu bewahren.
Die Landes-IHK verloren 1949 die Zuständigkeit für Genossenschaften und VEBen und wurden zum 31. März 1953 durch den Beschluss über die Einstellung der Tätigkeit der Industrie- und Handelskammern vom 5. März 1953 aufgelöst. In der Folge des niedergeschlagenen Volksaufstandes von 17. Juni 1953 wurde als Zugeständnis an die verbliebenen Unternehmer in der DDR mit der Verordnung über die Einrichtung der Industrie- und Handelskammer der DDR vom 6. August 1953 die Industrie- und Handelskammer der DDR geschaffen.IHK VO vom 6. August 1953, GBl. DDR 1953, S. 917–919 Sie war eine Organisation in der DDR, die für die noch nicht verstaatlichten Unternehmen Teilaufgaben der Industrie- und Handelskammer (IHK) wahrnahm. Im Gegensatz zu den freien IHK handelte es sich nicht um eine Organisation der Selbstverwaltung der Unternehmen, sondern war Teil der staatlichen Lenkung der Wirtschaft. Die Industrie- und Handelskammer der DDR hatte ihren Sitz im Gebäude der Industrie- und Handelskammer der DDR in Ost-Berlin. Sie bestand aus einer Direktion in Berlin und nachgelagert jeweils einer Bezirksdirektion je Bezirk (die auf Kreisebene Kreisgeschäftsstellen errichten konnten). Der Viermächte-Status von Berlin verhinderte die Arbeit der IHK der DDR in Ost-Berlin (genauso wie das bundesdeutsche IHK-Gesetz zunächst nicht in West-Berlin Anwendung finden konnte).