miniatur|Der Trischendamm bei Friedrichskoog Dithmarschen ist eine Region und ein Kreis in Schleswig-Holstein zwischen Nordsee, Eider, Elbe und Nord-Ostsee-Kanal / Holstenau. Die Grenzen bestehen seit dem Mittelalter. Dithmarschen wird traditionell als eine (ehemalige) freie Bauernrepublik bezeichnet. Dies stimmt insofern nicht, als Dithmarschen nie lehensunabhängig (das heißt formal frei) war. Weil aber einige Lehnsherren, wie beispielsweise die Bremer Erzbischöfe, ihre Lehnshoheit nicht straff ausübten, konnte sich eine Art Selbstverwaltung herausbilden (siehe Achtundvierziger). Die Landschaft Dithmarschen gehört daher zusammen mit den Landschaften Eiderstedt und Fehmarn zu den Bereichen in Schleswig-Holstein, in denen sich keine adligen Gutsherrschaften entwickelten.

Im Zuge der Verwaltungsreform 1970 wurden die Kreise Norderdithmarschen und Süderdithmarschen zum Kreis Dithmarschen zusammengelegt und Heide zur Kreisstadt bestimmt. Damit wurde die seit 1559 fast ununterbrochen bestehende Zersplitterung der ehemaligen Landschaft in zunächst drei, dann jahrhundertelang zwei Teile wieder beseitigt.

Wichtige Orte neben Heide sind die ehemalige Hauptstadt Meldorf mit ihrer als Meldorfer Dom bezeichneten Pfarrkirche und außerdem Brunsbüttel, Burg, Marne und Wesselburen sowie die bekannten Ferienorte Büsum und Friedrichskoog.

Von der das Land westlich begrenzenden Nordseeküste ausgehend besteht Dithmarschen aus Marschland, im Landesinnern aus Geest-Gebieten. Die Grenze zu Holstein im engeren Sinn bzw. heute zum Kreis Steinburg bildete die Holstenau, die heute vom Nord-Ostsee-Kanal durchschnitten ist.

Geschichte Vor- und Frühgeschichte Die ältesten Funde aus Dithmarschen stammen aus dem Mittel- und Jungpaläolithikum und befinden sich in der Geest bei Schalkholz.

Insbesondere die Siedlungsgeschichte des Küstengebietes ist gut erforscht. Archäologische Untersuchungen zeigen, dass die vor 2500 Jahren entstandene alte Marsch im frühen 1. Jahrhundert besiedelt wurde. Ein niedriger Sturmflutspiegel erlaubte zunächst die Anlage von Flachsiedlungen, also in diesem Fall Siedlungen zwischen dem Warftniveau und knapp über N.N (Tiebensee, Haferwisch westlich von Heide). Steigende Sturmflutspiegelstände erforderten bereits seit 50 n. Chr. den Bau von Wurten (unter anderem Süderbusenwurth). Nachdem das Küstengebiet im 3./4. Jahrhundert n. Chr. offenbar weitgehend verlassen wurde, wurden die Marschen seit dem 7. Jahrhundert neu besiedelt. Ausgrabungen auf frühmittelalterlichen Dorfwurten wurden in Wellinghusen und Hassenbüttel durchgeführt. Seit dem 12. Jahrhundert legten genossenwirtschaftliche Verbände (Geschlechter) Deiche an den Seemarschen an; dadurch wurden die bis dahin vermoorten Sietlandsmarschen entwässert. Hier entstanden in der Folgezeit zahlreiche Marschhufensiedlungen (etwa Barlt, Wennemannswisch, Haferwisch und Hödienwisch).

Mittelalter Dithmarschen gehörte zum sächsischen Stammesherzogtum und wurde 804 von Karl dem Großen im Zuge der Sachsenkriege angeblich zusammen mit dem Holsten- und dem Stormarngau unterworfen. Tatsächlich wurde aber 809/810 nur eine einzige fränkische Burg, die Esesfeldburg beim späteren Itzehoe, errichtet, die bereits um 830 wieder aufgegeben wurde. Karl ermunterte vielmehr zunächst die slawischen Abodriten, sich die drei nordelbischen Sachsengaue Stormarn, Holstein und Dithmarschen anzueignen. Sein Plan, so einen slawischen Keil zwischen Dänemark und das Frankenreich zu schieben, misslang, weil die Abodriten die Seiten wechselten und sich mit Dänemark gegen das Frankenreich verbündeten. Deshalb konnte nur ein einziger Stützpunkt in Nordalbingien – die Burg bei Itzehoe – gehalten werden. Stattdessen wurde 811 die Eider vertraglich als Grenze zwischen dem dänischen und dem fränkischen Reich festgelegt. Erst Karls Nachfolgern gelang es, zeitweilig einen abhängigen Pufferstaat zwischen Dänemark im Norden, dem Limes gegen die Slawen im Osten und Niedersachsen als Teil des Frankenreiches zu etablieren. Sie gestatteten um 860 dem landesflüchtigen Dänenkönig Rorik, der als Lehnsmann des Kaisers bis 867 in West- und Ostfriesland bis Cuxhaven (wo man ein nordisches Kastell ausgegraben hat) regierte, das Land „zwischen der Eider und dem Meer“ – Dithmarschen und die Region Hademarschen – zu besetzen und dort mit einigen hundert dänischen und friesischen Gefolgsleuten sowie deren Frauen und Kindern zu siedeln. Wann diese dänische Herrschaft in Dithmarschen endete, ist nicht bekannt.

miniatur|Die Dithmarscher Urkirchspiele. In Schwarz: die heutige Küstenlinie Adam von Bremen berichtete um 1075: Transalbianorum Saxonum populi sunt tres: primi ad occeanum sunt Tedmarsgoi, et eorum ecclesia mater in Melindorp, das heißt: „Der nordelbischen Völker der Sachsen sind drei: die ersten am Ozean (gemeint ist der Oceanus Britannicus, die Nordsee) sind die Dithmarscher, und ihre Mutterkirche (ist) in Meldorf.“Adam von Bremen: Gesta Hammaburgensis ecclesiae pontificum Buch II, Kapitel 15. Er berichtet weiter, dass Hamburg der Hauptort für alle drei sächsischen Stämme nördlich der Elbe sei – was aber ausschließlich kirchenpolitisch zu verstehen ist.

Tatsächlich reichte die Macht der Adeligen, die formal die Grafschaft Holstein und Dithmarschen regierten, anfangs kaum über Hamburg hinaus. Dithmarschen und Holstein waren politisch selbständige Gaue, die wohl vom Ting aller freien Männer selbstverwaltet wurden und sich in regelmäßigen Tingversammlungen aus ihrer Mitte Hertoge (Heerführer) und Overboden wählten, jedoch ist über die dithmarscher Overboden und Heerführer nahezu nichts beschrieben, vom Stande und zeitlichen Vorkommen gehen Hans Heinrich Joseph Meyer und Neocorus von dem Geschlecht der Woldersmannen aus. Diese politische Selbstständigkeit drückt sich unter anderem im Vertrag Eddelaks und weiterer Dithmarscher Kirchspiele mit der Hamburger Kaufmannschaft um 1200 aus, unter anderem um den Strandraub Hamburger Waren zu unterbinden. Der formale Lehnsherr wurde in dieser Angelegenheit noch nicht einmal einbezogen. In Holstein blieb das Go-Ting bis 1550 bzw. 1602 eine politische Institution der freien Bauernschaft und des einheimischen Adels, seit 1400 allerdings in Anwesenheit des Grafen bzw. Herzogs von Holstein. Allerdings gelang es den Grafen von Schauenburg seit dem 12. Jahrhundert, ihre Herrschaft über Holstein und Stormarn schrittweise zu festigen und die slawischen Gebiete in Ostholstein ihrem Machtbereich hinzuzufügen. Seit dem 14. Jahrhundert versuchten sie, ihren Einfluss auch auf Dithmarschen auszudehnen.

Bereits um 1100 übte der Bremer Erzbischof die Lehnshoheit über Dithmarschen aus. Allerdings wurde dieses Recht später an die Grafen von Stade weitergegeben. Deren letzter udonischer Vertreter, Graf Rudolf II. von Stade, wurde 1144 von den Dithmarschern ermordet, und Dithmarschen fiel durch einen Tauschvertrag von Rudolfs Bruder Hartwig mit dem Erzbistum Bremen an den ursprünglichen Lehnsherrn zurück.

Hier begann ein Streit zwischen dem Bistum, Adolf III. und dem aufstrebenden Heinrich den Löwen, der sich, einige Vasallen und Erben als Grafen von Stade und somit auch Dithmarschens einsetzte. Neben Heinrich und seinen Erben waren nur die Vasallen Reinhold von Artlenburg (dessen Sitz die Stellerburg war, die er selbst errichten ließ) und Eckhard Schack (der gleichwohl Vasall von König Knut IV. war und der ihn einsetzte) geduldete, wenn auch verhasste Lehnsherren. Reinhold und Eckhard waren auch formell die einzigen Grafen, die nur über Dithmarschen eingesetzt wurden. mini|Meldorfer Dom Nach der Schlacht bei Bornhöved 1227 gehörte das Gebiet zum Erzbistum Bremen, wobei der Bremer Einfluss in Dithmarschen aber nicht sehr ausgeprägt war. In den ganzen militärischen und politischen Auseinandersetzungen zwischen Adolf III., Heinrich (V.) des Älteren/Otto das Kind und dem Bistum in der Zeit zwischen Hartwig II. und Gerhard II. kam es nach einem Vergleich zuletzt wieder zu Bremen. Des Weiteren sprachen sich der Overbode des Geschlechts der Wollersen, sowie später die „potiores terrae“ („Wichtigen des Landes“) selbigem, des Wurthmannen-Geschlechts, sowie des Meymannen-Geschlechts für die Bindung zum Erzbistum aus. 1288 folgte der „Hasenkrieg“ gegen die Holsteiner. Im Verlauf des 14. Jahrhunderts entwickelte sich aus den regionalen Ting-Strukturen in Dithmarschen eine Föderation eigenständiger Kirchspiele. 1403/4 folgte die Schlacht in der Süderhamme. Das mittelalterliche Wappen Dithmarschens zeigt den heiligen Oswaldus und die Jungfrau Maria und im Hintergrund den Meldorfer Dom.

1447 wurde das Dithmarscher Landrecht aufgezeichnet. Es wurde ein Obergericht geschaffen, mit 48 auf Lebenszeit eingesetzten Richtern (Achtundvierziger). Diese entwickelten sich zum eigentlichen Selbstverwaltungsorgan der entstehenden Bauernrepublik Dithmarschen.

Vor allem im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit war Dithmarschen vom Wohlstand der großbäuerlichen Oberschicht, hohem Selbstbewusstsein und faktisch weitgehender Unabhängigkeit gekennzeichnet. Gewaltsame Unterwerfungsversuche scheiterten wiederholt (Schlacht von Wöhrden 1319 gegen Holstein, Schlacht in der Süderhamme 1403/04 gegen Albrecht von Holstein und Gerhard VI. von Holstein-Rendsburg).

Im Februar des Jahres 1500 besiegten die Dithmarscher unter Wulf Isebrand in der Schlacht bei Hemmingstedt ein dänisch-schleswig-holsteinisches Heer unter König Johann, in Personalunion König von Dänemark, Norwegen und Schweden und Herzog in den königlichen Anteilen Schleswigs und Holsteins, sowie seinem Bruder Friedrich, Herzog in den gottorfschen Anteilen Schleswigs und Holsteins. Die anrückende Streitmacht bestand vor allem aus einer im Marschenkrieg spezialisierten Infanterietruppe, der aus Landsknechten zusammengesetzten Schwarzen Garde, sowie einigen adligen Reitereinheiten, war aber schlecht geführt. Die Bauern konnten dieses Heer überraschend vernichten. Sie vermieden zunächst eine offene Schlacht, öffneten im Marschland die Deiche und ließen das anrückende Heer auf dem engen Damm der Straße von Meldorf nach Heide an der Dusenddüwelswarf in der Nähe von Hemmingstedt in eine nasse Falle tappen. Ihr Schlachtruf war „Wohr di, Goor, de Buur, de kump!“ („Hüte dich, Garde, der Bauer, der kommt!“). Ein Großteil der Söldner, die dicht gedrängt an der Spitze des Heeres marschierten, und der schwer gepanzerten schleswig-holsteinischen Ritter kam um, als sie den völlig verstopften und kaum zu verteidigenden Straßendamm verließen und in der gefluteten Marsch von den hier überlegenen Bauern gestellt wurden.

Der nächste, nun gründlich vorbereitete Einmarsch dänisch-schleswig-holsteinischer Truppen unter dem Feldherrn Johann Rantzau, die sogenannte Letzte Fehde, konnte dann allerdings 1559 von den Dithmarschern nicht mehr aufgehalten werden. Die Bauern wurden besiegt und verloren ihre Freiheiten. miniatur|Westerkoog (Dithmarschen)

Frühe Neuzeit Nach der Eroberung wurde Dithmarschen in drei Teile geteilt: Herzog Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorf erhielt den nördlichen, sein Bruder Herzog Johann von Schleswig-Holstein-Hadersleben den mittleren und König Friedrich II. von Dänemark den südlichen Teil. Nach Johanns Tod von 1581 teilten Adolf und Friedrich dessen Anteile unter der Gottorfer und der königlichen Linie auf. Norder- und Süderdithmarschen existieren fortan als Landschaften mit einer eigenen Landschaftsordnung und einem Landvogt bzw. Statthalter an der Spitze. Dieser war nicht nur der Obrigkeit, sondern auch den Kirchspielsleuten verpflichtet. Nach 1864 wurden die beiden Landschaften zu Landkreisen gleichen Namens umgestaltet. Das Dithmarscher Landrecht blieb in einer reformierten Fassung von 1567 bis in das 19. Jahrhundert hinein bestehen, die weiterhin stattfindende Prosperität zeigt sich auch daran, dass 1585 Büsum (damals „Busen“) eingedeicht und so von einer Insel zum Teil des Festlands gemacht werden konnte.

miniatur|Eindeichungen in Dithmarschen