Digitale Rechteverwaltung (auch Digitales Rechtemanagement, Digitale Beschränkungsverwaltung oder kritisch-ironisch Digitale Rechteminderung bzw. englisch Digital Rights Management oder kurz DRM) ist eine Art von Kopierschutz, bei dem nicht die Kopie verhindert wird, sondern die Nutzung (und Verbreitung) digitaler Medien kontrolliert werden soll.

Vor allem bei digital vorliegenden Film- und Tonaufnahmen, aber auch bei Software, elektronischen Dokumenten oder elektronischen Büchern findet die digitale Nutzungsverwaltung Verwendung. Sie ermöglicht Anbietern, die solche DRM-Systeme einsetzen, prinzipiell neue Abrechnungsmöglichkeiten, um beispielsweise mittels Lizenzen und Berechtigungen sich Nutzungsrechte an Daten, anstatt die Daten selbst, vergüten zu lassen. Für den Endnutzer bedeutet das eine Beschränkung.

Hintergrund Digitalisierte Inhalte jeglicher Art lassen sich problemlos vervielfältigen und prinzipiell unbeschränkt weiterverbreiten. Dieser oftmals unkontrollierte Informationsfluss führt allerdings zwangsläufig zu Konflikten zwischen den Nutzern und den Urhebern bzw. den Rechteinhabern digitaler Inhalte, da eine unkontrollierte Nutzung gegen das Urheberrecht verstößt und sich in der Regel negativ auf das zugrundeliegende Geschäftsmodell auswirkt. Es ist daher aus Sicht der Urheber und Verwerter essentiell, Schranken zu definieren, die den Zugriff auf geschütztes geistiges Eigentum reglementieren und auch nach einer Weitergabe beschränken können. Ein DRM-System (DRMS) soll dabei helfen, indem es die Verwendung von Daten nur in dem von den jeweiligen Rechteinhabern definierten Rahmen (Lizenz) ermöglicht.

Mechanismen der digitalen Rechteverwaltung sind allgemein jedoch stark umstritten. Befürworter sehen in Systemen der digitalen Rechteverwaltung hauptsächlich die Eröffnung neuer Geschäftsmodelle mit bedarfsgerechterer Abrechnung (Pay-per-View) sowie den potentiellen Wegfall von Pauschalabgaben auf Leermedien wie CD-Rohlinge und der damit einhergehenden Entlastung der Verbraucher. Zudem können DRMS (DRM-Systeme) auch zum Schutz kritischer Daten wie zum Beispiel Unternehmensinterna eingesetzt werden (Enterprise Rights Management). Kritiker warnen vor allem vor Datenschutzproblemen und möglichen Einschränkungen bei der Benutzerfreundlichkeit und Archivierung sowie davor, dass es unmöglich wird, die Schranken des Urheberrechts geltend zu machen. Als problematisch wird angesehen, dass durch Verwendung dieses Systems die Interoperabilität der Geräte und digitaler Inhalte eingeschränkt wird.„EU-Kommission: DRM muss erst von Kunden akzeptiert werden“. golem.de

Zu einem ernsten Problem aus Sicht vieler Vertreter der Musikindustrie und Verwerter wurde die beliebige Kopierbarkeit von digitalen Inhalten erstmals Mitte der 1990er Jahre, als CD-Brenner für Endverbraucher erschwinglich und Personal Computer leistungsfähig genug für den Umgang mit im MP3-Format komprimierter Musik wurden. Ende der 1990er Jahre erfuhren außerdem die so genannten Internet-Tauschbörsen immer stärkeren Zulauf, da Internet-Benutzer dort prinzipiell kostenlos Dateien von der Festplatte anderer Benutzer kopieren können. Oft handelt es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Musik, Filme oder Software. Dies führte laut Angaben der Medienindustrie zu teils erheblichen Umsatzrückgängen. Aufgrund der unbegrenzten Vervielfältigungsmöglichkeiten nutzten Medienunternehmen die durch das Internet ermöglichten neuen digitalen Vertriebswege lange Zeit nicht. Die wachsende Bedeutung des Internets brachte die Unternehmen jedoch zunehmend in Handlungszwang, der sich in der Entwicklung von DRM-Systemen (genauer: Multimedia Rights Management) niederschlug. Erst im Jahr 2003 gewann schließlich mit der Eröffnung des iTunes Music Store ein Vertriebsweg mit integrierter digitaler Rechteverwaltung an kommerzieller Bedeutung.

Digital-Rights-Management-Systeme (DRMS) Es existiert keine einheitliche Definition zu Digital-Rights-Management-Systemen.

Im Allgemeinen bezeichnet man eine Bandbreite von Technologien mit dem Begriff „Digital Rights Management“. Hauptanreiz für die Entwicklung von Digital-Rights-Management-Systemen war der Schutz von Verwertungsrechten an Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen.

Mittlerweile finden DRMS aber auch in vielen anderen Bereichen Anwendung, zum Beispiel in Unternehmen, um Dokumente zu schützen.

Die Vielzahl der Definitionen lassen sich in weit umfassende und engere Definitionen unterteilen. Hier werden zwei vorgestellt:

Weitumfassende Definition Als DRMS bezeichnet man technische Sicherheitsmaßnahmen, die es den Rechteinhaber von Informationsgütern ermöglichen, die Art der Nutzung seines Eigentums zu beschränken und so die Einhaltung einer zuvor getroffenen Nutzungsvereinbarung zu erzwingen. Zu DRMS gehören im Allgemeinen auch Technologien, die digitale Wasserzeichen nutzen. Diese bieten nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Nutzungskontrolle (zum Beispiel Einsatz von fragilen Wasserzeichen, welche die Darstellung oder das Abspielen von kopierten Inhalten in besonderen Abspielgeräten verhindern).

Fränkl/Karpf (2003)Gerald Fränkl, Philipp Karpf: Digital Rights Management Systeme – Einführung, Technologien, Recht, Ökonomie und Marktanalyse. München. definieren DRMS als „technische Lösungen zur sicheren zugangs- und nutzungskontrollierten Distribution, Abrechnung und Verwaltung von digitalem und physischem Content“.

Engere Definition Elektronische Schutzmechanismen für digitale Informationen nennt man DRMS. Sie ermöglichen die Verwertung von digitalen Inhalten über eine reine Pauschalvergütung hinaus und erlauben zusätzlich die individuelle Lizenzierung/Abrechnung nach Häufigkeit, Dauer oder Umfang der Nutzung. Damit wird einerseits die unbegrenzte Nutzung einschränkbar, andererseits werden On-Demand-Geschäftsmodelle ermöglicht, die vorher kaum zu realisieren waren.

Beispiele für Digital-Rights-Management-Systeme Multimedia Rights Management Systeme:

Actino DRM Server Adobe Digital Editions Adobe Protected Streaming CoreMedia DRM Denuvo Digital copy, um eine legale Kopie eines Films auf einem PC und einem Portable Media Player anzufertigen. Lizenzschlüssel zur Software-Produktaktivierung auf einem Computer Regionalcode, der zum Erzwingen der Regionssperre verwendet wird. DMD Secure Encrypted Media Extensions (EME), durch das World Wide Web Consortium (W3C) als Webstandard eingeführt, und in vielen Web-Browsern integriert FairPlay (Apple iTunes) Games for Windows Live Xbox Live PlayStation Network OMA DRM 1.0 und 2.0 – Spezifikationen für mobile Endgeräte, teils geeignet für alle IT-Plattformen (implementiert in zahlreichen Handys) RealNetworks Helix (Open Source) SafeDisc SecuROM SDC AG – SDC DRM (Secure Digital Container) Steam StarForce Sun DReaM (Open Source) VCAS Verimatrix Content Authority System Widevine Microsoft Windows Media Digital Rights Management Version 10 – Für Windows Media Audio (WMA) und Windows Media Video (WMV) Dateien. Microsoft PlayReady – Inhalt und Codec unabhängig. Enterprise Rights Management Systeme: Adobe Lifecycle Policy Server Authentica Active Rights Management Microsoft Rights Management Services Oracle SealedMedia Information Rights Management SafeNet RMS Seclore FileSecure (IRM) Information Rights Management

Anwendungen DRM wird hauptsächlich bei digitalen Inhalten wie Software, Filmen oder Musik eingesetzt. Am weitesten verbreitet sind die DRMS „FairPlay“ von Apple, „Windows Media DRM“ von Microsoft und das OMA DRM der Open Mobile Alliance. Diese ermöglichen eine genaue Einstellung der Berechtigungen und können für verschiedene Audio- und Videodateien verwendet werden. Marktführer Apple nutzt FairPlay im iTunes Store, andere Onlineshops wie Napster und Musicload, aber auch „Video-on-Demand“-Dienste verwenden vornehmlich das DRM-System von Microsoft. Das OMA DRM wird in fast jedem Mobiltelefon für Klingeltöne, Bilder, aber auch für mobile Musik- und Fernsehübertragungen (mobile TV) z. B. von Vodafone oder Telekom Deutschland eingesetzt. Häufig werden die Systeme des OMA DRM und des Windows Media DRM kombiniert, um eine Interoperabilität zwischen Mobiltelefonen und PCs zu ermöglichen. Beispiele sind hier Musicload und Vodafone.

Neuerdings werden DRM-Techniken von der Industrie auch bei traditionellen nicht-digitalen Produkten eingesetzt. Beispiele sind Kaffeemaschinen von Keurig Green MountainKeurig’s coffee brewer ‘DRM’ has already been defeated By Chris Welch on August 28, 2014 05:50 und Traktoren von John Deere.

Technische Umsetzung mini|400px|Architektur eines DRMS nach Rosenblatt, Trippe und Mooney

DRM-Systeme verwirklichen die Idee der Zugriffskontrolle digitaler Inhalte mit Hilfe kryptografischer Verfahren. Realisiert wird dies, indem ein beliebiger digitaler Inhalt durch Verschlüsselung eindeutig an eine Lizenz gebunden wird. Ohne die zum digitalen Inhalt gehörige gültige Lizenz kann der Benutzer zwar das Gerät oder den Datenträger erwerben, nicht jedoch auf den Inhalt zugreifen.

Der Inhalteserver verwaltet die zu schützenden digitalen Inhalte und verschlüsselt diese mit Hilfe des DRM-Verpackers zur Verwendung in einem DRMS, wodurch die Inhalte vorerst unlesbar werden. Der Lizenzserver erzeugt auf Anforderung die erforderlichen Lizenzen zusammen mit den zugehörigen Schlüsseln für die Benutzerauthentifizierung und Inhalteentschlüsselung, welche aus den entsprechenden Kennungen (Benutzer- oder Gerätkennung, Inhaltekennung) und den Beschreibungen der Rechte berechnet werden. Möchte der Benutzer auf einen per DRM geschützten Inhalt zugreifen, fordert die DRM-Steuerung vom Lizenzserver die zur Wiedergabe notwendige Lizenz an. Werden Authentizität und Integrität des Wiedergabeprogramms verifiziert, werden die Inhalte mit dem in der Lizenz enthaltenen Schlüssel entschlüsselt, auf diese Weise wieder lesbar gemacht und an das Wiedergabeprogramm weitergegeben.

In Zukunft können Techniken des Trusted Computing verwendet werden, um die Einhaltung der Rechte zu gewährleisten.

Funktionales Referenzmodell mini|400px|Logisches Referenzmodell eines DRMS

DRMS sollten vorrangig die Weitergabe von und Zugriff auf digitale Inhalten auf offenen Plattformen kontrollierbar machen. DRMS sollten daher insbesondere Funktionen zur Zugangs- und zur Nutzungssteuerung bereitstellen. Während es bei der Zugangssteuerung um die Bestimmung des Personenkreises („Wer?“) geht, steht bei der Nutzungssteuerung die Art der Nutzung („Wie?“) im Mittelpunkt. Beide Funktionen greifen auf Lizenzdaten zu, die in unterschiedlicher Granularität die notwendigen Nutzungsrechte definieren.

Um digitalen Inhalten auch außerhalb eines DRMS einen gewissen Schutz zu ermöglichen, kann eine möglichst nicht leicht zu entfernende Kennzeichnung der Inhalte mögliche Lizenzverletzungen auch nachträglich erkennen.

Insbesondere sollen DRMS neue Optionen bei der Gestaltung von Erlösmodellen eröffnen. DRMS können diese einerseits durch die Bereitstellung einer Abrechnungsfunktion unterstützen. Die mit Hilfe der Abrechnungsfunktion erfassten Nutzungsdaten werden gesammelt und können dann von einem Abrechnungssystem beliebiger Art (wie zum Beispiel einem Micropayment-System) weiterverarbeitet werden. Andererseits kann die bereits erwähnte Nutzungssteuerung eine gruppen- oder selbst personenbezogene Differenzierung von Rechten und Preisen unterstützen. In der rechten Abbildung ist der logische Aufbau eines DRMS im Überblick dargestellt.

Zugangssteuerung Ziel dieser Funktion ist es sicherzustellen, dass der Zugriff auf geschützte Inhalte nur entsprechend lizenzierten Personen und/oder Endgeräten gewährt wird.

Dabei kann der Zugriff auf digitale Inhalte neben dem berechtigten Subjekt auch hinsichtlich Zeitpunkt und Standort eingegrenzt werden. Hierbei wird der Benutzer im ersten Schritt mittels eines Authentifizierungsverfahrens identifiziert. Danach werden seine Zugriffsrechte geprüft.