Basisdaten Name: Bischofssynode(Sinodo dei vescovi) Sitz: Cortile di San Damaso00120 Città del Vaticano Generalsekretär: Mario Kardinal Grech(seit 15. September 2020) Untersekretäre: Nathalie Becquart(seit 6. Februar 2021)
Die Bischofssynode (lat. Synodus Episcoporum) ist ein Gremium in der römisch-katholischen Kirche. Mit dem Motu proprio Apostolica sollicitudo („Mit apostolischer Sorge“) vom 15. September 1965 errichtete Papst Paul VI. das seit alter Zeit bekannte Instrument der Bischofssynode für die ganze Kirche.
Rechtliche Stellung Aufgabenbereich Als Zielsetzung der Bischofssynode gilt, die Beziehung zwischen Papst und Bischöfen aus aller Welt zu intensivieren und über allgemeine kirchliche Angelegenheiten zu beraten.Winfried Aymans, Klaus Mörsdorf: Kanonisches Recht II, S. 224f. Ihre Einrichtung geht auf das Zweite Vatikanische Konzil zurück.Allgemeine Informationen über die Bischofssynode (Aufarbeitung 10. September 2012). Website des Vatikans. Abgerufen am 16. September 2012. Dort wurde der Gedanke der Kollegialität der Bischöfe entscheidend vorangetrieben und konstituiert. Dem trug Papst Paul VI. mit der Einrichtung der Synode Rechnung.
Die Bischofssynode tritt zusammen, um vom Papst vorgelegte Verhandlungsgegenstände zu beraten. Nur in einem außerordentlichen Einzelfall kann sie durch Bevollmächtigung des Papstes rechtsverbindliche Dekrete erlassen. In diesem Fall werden die Dekrete durch den Papst in Kraft gesetzt (). Sie sind nicht Ausdruck der Willensbildung des Bischofskollegiums, dessen Höchstgewalt keiner Bevollmächtigung durch den Papst bedarf.Winfried Aymans, Klaus Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 227. Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zu einem Konzil. Bislang hat es keinen Fall eines solchen Dekrets gegeben. In der Regel folgt auf die Synode ein vom Papst erlassenes nachsynodales apostolisches Schreiben, das die Ergebnisse der Beratungstätigkeit zusammenfasst.
Päpstliche Rechte Die Bischofssynode untersteht direkt der Autorität des Papstes (). Seine Vorrechte sind in aufgeführt. Ihm kommt das Einberufungsrecht zu (n. 1), die Bestätigung der zur Synode Gewählten sowie die Ernennung der übrigen (n. 2), die Bestimmung der Verhandlungsgegenstände unter Einhaltung einer angemessenen Frist (n. 3), die Bestimmung der Tagesordnung (n. 4), der persönliche Vorsitz oder die Bestimmung eines Vertreters (n. 5) sowie Schließen, Verlegen Unterbrechung oder Aufhebung der Synode (n. 6). Tritt während der Synode Sedisvakanz oder Behinderung des apostolischen Stuhls ein, ist die Synode unterbrochen (, Art. 1 § 2 Ordo Synodi Episcoporum).
Mitglieder Die Mitgliedschaft wurde durch das Motu proprio Apostolica sollicitudo erstmals geregelt. Im Jahr 2006 wurde eine überarbeitete Ordnung der Bischofssynode herausgegeben (Ordo Synodi),Ordnung der Bischofssynode. In: vatican.va, 29. September 2006. 2018 die Apostolische Konstitution Episcopalis communio.
Mitglieder sind laut can. 346 des Codex des kanonischen Rechts einerseits Bischöfe, die für die einzelnen Synoden von den Bischofskonferenzen gewählt oder entsandt worden sind, andere werden vom Papst direkt ernannt. Hinzu kommen gewählte Mitglieder von klerikalen Ordensinstituten. Die Mitgliedschaft endet immer mit dem Abschluss der Synode.
Mit der Ernennung der Französin Nathalie Becquart als Untersekretärin erhielt im Februar 2021 erstmals eine Frau ein Stimmrecht in der Bischofssynode.Erstmals erhält eine Frau Stimmrecht bei der Bischofssynode. In: katholisch.de, 6. Februar 2021. An der 16. ordentlichen Vollversammlung der Bischofssynode werden erstmals 80 vom Papst ernannte stimmberechtigte Mitglieder teilnehmen, die nicht Bischöfe sind. Darunter sind fünf Ordensfrauen und fünf Ordensmänner. Von den übrigen 70 zu Ernennenden müssen mindestens 35 Frauen sein, so dass insgesamt mindestens die Hälfte der vom Papst ernannten Nicht-Bischöfe Frauen sind.
Versammlungsformen Bei den Versammlungen der Bischofssynode wird unterschieden zwischen den ordentlichen Generalversammlungen (), den außerordentlichen Generalversammlungen () und den Spezialversammlungen (). Generalversammlungen beraten in Fragen, die die ganze Kirche betreffen, Spezialversammlungen in Fragen, die eine Region oder mehrere bestimmte Regionen betreffen.Winfried Aymans, Klaus Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 228.
Ordentliche Generalversammlung Die ordentliche Generalversammlung besteht aus gewählten, entsandten und ernannten Synodalen. Gewählt werden die jeweiligen Vertreter der nationalen Bischofskonferenzen der lateinischen Kirche und einige Vertreter der Ordensverbände. Entsandt werden die Oberhäupter der autonomen orientalischen Patriarchats-, Großerzbischofs- und Metropolitankirchen sui iuris. Die Kardinalpräsides der römischen Dikasterien und alle übrigen Synodalen werden ernannt.Winfried Aymans, Klaus Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 230.
Außerordentliche Generalversammlung Die außerordentliche Generalversammlung soll schneller zusammentreten können, daher wird auf die Wahlen von Vertretern der Bischofskonferenzen verzichtet. Stattdessen werden die Konferenzen durch ihren Vorsitzenden oder dessen ersten Stellvertreter vertreten. Ansonsten besteht kein Unterschied zur ordentlichen Generalversammlung.
Spezialversammlung An der Spezialversammlung nehmen nur Vertreter der betreffenden Region teil. Zudem nehmen nur die Kardinalpräsides teil, deren Kurienbehörde einen Bezug zu den Verhandlungsgegenständen hat.
Ständiges Generalsekretariat Die Bischofssynode ist als dauerhaftes Verfassungsorgan konstituiert. Diesem Umstand trägt die Einrichtung des ständigen Generalsekretariats Rechnung.Winfried Aymans, Klaus Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 231. Der Generalsekretär wird vom Papst auf Dauer ernannt (). Ihm steht der Sekretariatsrat zur Seite. Zwölf Mitglieder des Rats werden von der Generalversammlung der Bischofssynode am Ende der Versammlung mit Hinblick auf die nächste gewählt, drei weitere vom Papst ernannt (Art. 13 Ordo Synodi Episcoporum). Der Rat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Die Amtszeit der Mitglieder endet mit Zusammentritt der nächsten Generalversammlung.
Versammlungsort Der Konferenzsaal für die Sonderversammlungen und ordentlichen und außerordentlichen Generalversammlungen der Bischofssynode befindet sich im ersten Geschoss über der Vorhalle der Vatikanischen Audienzhalle. Diesen Synodensaal („Aula Nuova del Sinodo“) ließ Papst Paul VI. als kleine Aula errichten. Seit 1971 fanden dort bis heute wichtige Versammlungen der Bischofssynode statt.Ralf van Bühren: Kunst und Kirche im 20. Jahrhundert. Die Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils, Paderborn 2008. ISBN 978-3-506-76388-4. S. 315f. (vgl. S. 314–317, 411–415, 587–601, Abb. 58–59).
Bisherige Versammlungen Ordentliche Generalversammlungen
1. ordentliche Generalversammlung, 29. September bis 29. Oktober 1967; die erste Versammlung stand unter dem Thema „Die Bewahrung und Stärkung des katholischen Glaubens: seine Integrität, seine Kraft, seine Entwicklung, seine doktrinäre und geschichtliche Kohärenz“. Sie befasste sich mit unterschiedlichen Aspekten der Glaubenslehre. Im Blick auf die sich abzeichnende Theologie des Zweiten Vatikanischen Konzils hatte Papst Paul VI. das Jahr 1967/68 im Gedenken an das 1900-jährige Jubiläum des Martyriums der Apostel Petrus und Paulus zu einem Jahr des Glaubens ausgerufen. Auf Anregung dieser Synode wurde 1969 die Internationale Theologenkommission am Heiligen Stuhl eingerichtet. 2. ordentliche Generalversammlung, 30. September bis 6. November 1971: „Der priesterliche Dienst und die Gerechtigkeit in der Welt“. Die Synode gab zwei Erklärungen zu den Themen Priestertum (Ultimis temporibus) und Gerechtigkeit in der Welt (De iustitia in mundo) ab. 3. ordentliche Generalversammlung, 27. September bis 26. Oktober 1974 „Die Evangelisierung in der Welt von heute“. Im Anschluss an diese Vollversammlung über Fragen der Evangelisierung erschien erstmals ein päpstliches Lehrschreiben, das aus den Ergebnissen der Synode, aber mit eigenen Schwerpunkten des Papstes, hergeleitet wurde, das apostolische Schreiben Evangelii nuntiandi vom 8. Dezember 1975. 4. ordentliche Generalversammlung, 30. September bis 29. Oktober 1977: „Die Katechese in unserer Zeit“. Die vierte und letzte von Papst Paul VI. verantwortete Versammlung widmete sich der Katechese; hierzu verfasste Papst Johannes Paul II. das nachsynodale apostolische Schreiben Catechesi tradendae vom 16. Oktober 1979. 5. ordentliche Generalversammlung, 26. September bis 25. Oktober 1980: „Die christliche Familie“ mit dem nachsynodalen apostolischen Schreiben Familiaris consortio (22. November 1981). 6. ordentliche Generalversammlung, 29. September bis 29. Oktober 1983: „Versöhnung und Buße in der Sendung der Kirche von heute“; es folgte das nachsynodale apostolische Schreiben Reconciliatio et paenitentia (2. Dezember 1984). 7. ordentliche Generalversammlung, 1. Oktober bis 30. Oktober 1987: „Berufung und Sendung der Laien in Kirche und Welt“; es folgte das nachsynodale apostolische Schreiben Christifideles laici (30. Dezember 1988). 8. ordentliche Generalversammlung, 30. September bis 28. Oktober 1990: „Die Priesterbildung im Kontext der Gegenwart“, zusammengefasst im nachsynodalen apostolischen Schreiben Pastores dabo vobis (25. März 1992). 9. ordentliche Generalversammlung, 2. Oktober bis 29. Oktober 1994: „Das geweihte Leben und seine Sendung in Kirche und Welt“; hiernach folgt das umfassende nachsynodale apostolische Schreiben Vita consecrata (25. März 1996). 10. ordentliche Generalversammlung, 30. September bis 27. Oktober 2001: „Der Bischof als Diener des Evangeliums Jesu Christi für die Hoffnung der Welt“; es folgte das nachsynodale apostolische Schreiben Pastores gregis (16. Oktober 2003). 11. ordentliche Generalversammlung, 2. bis 23. Oktober 2005 in Rom: Sie wurde noch von Johannes Paul II. einberufen und dann von Papst Benedikt XVI. bestätigt. Die Synode behandelte vor allem Fragen der Eucharistie. Erstmals gewährte Papst Benedikt den Bischöfen an jedem Sitzungstag eine Stunde freie Diskussion, in der Wortmeldungen ohne jede thematische Beschränkung möglich waren. An der Versammlung nahmen 256 Bischöfe aus 118 Ländern teil. 177 Teilnehmer wurden in den regionalen Bischofskonferenzen gewählt, 39 nahmen aufgrund ihres Amtes teil und 40 weitere wurden von Papst Benedikt XVI. persönlich ernannt. Zwölf nichtkatholische Kirchen und kirchliche Gemeinschaften wurden eingeladen, Vertreter zur Synode zu entsenden. Hierzu wurde am 22. Februar 2007 das nachsynodale apostolische Schreiben Sacramentum caritatis von Papst Benedikt XVI. vorgestellt. Die 12. ordentliche Generalversammlung, 5. bis 23. Oktober 2008: „Das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche“. Die Ergebnisse wurden von Benedikt XVI. im nachsynodalen apostolischen Schreiben Verbum Domini vom 30. September 2010 zusammengefasst. Die 13. ordentliche Vollversammlung der Bischofssynode, 7. bis 28. Oktober 2012 „Neuevangelisierung für die Weitergabe des Glaubens“. Wie er bereits mit dem apostolischen Schreiben Porta fidei angekündigt hatte, eröffnete er ebenfalls das Jahr des Glaubens. Die 14. ordentliche Vollversammlung der Bischofssynode, die vom 4.–25. Oktober 2015 stattfand, befasste sich mit dem Thema der Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute. Die Ergebnisse wurden von Franziskus im nachsynodalen apostolischen Schreiben Amoris laetitia vom 19. März 2016 zusammengefasst, das am 8. April 2016 vorgestellt wurde.