Gaius Flaminius (* zwischen 280 v. Chr. und 275 v. Chr.; † 24. Juni 217 v. Chr. am Trasimenischen See) war ein römischer Staatsmann aus der plebejischen gens Flaminia und galt als führender Vorkämpfer der Plebejer innerhalb der Nobilität. In diesem Sinn wirkte er bereits 232 v. Chr. als Volkstribun. 227 v. Chr. war er als Prätor der erste römische Statthalter der Provinz Sicilia. In seinem ersten Konsulat 223 v. Chr. besiegte er die keltischen Insubrer. Nach seiner Zensur 220 v. Chr. fiel er 217 v. Chr. in der Anfangsphase des Zweiten Punischen Krieges in der Schlacht am Trasimenischen See. Die senatorische römische Geschichtsschreibung stellte seine Gestalt verzerrt äußerst ungünstig dar. Er sei ein volksfreundlicher Demagoge gewesen, der häufig gegen den Willen des Senats gehandelt und aufgrund persönlicher Charakterfehler wie übermäßigem Ehrgeiz sowie wegen Götterfrevels Schlacht und Leben gegen Hannibal verloren habe. So erscheint er als Antiheld und negatives Gegenstück zum nach seinem Tod zum Diktator ernannten frommen und senatstreuen Quintus Fabius Maximus Verrucosus.

Quellen Das überlieferte negative Bild von Flaminius wurde in seinem Kern wohl bereits Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr. von seinem Zeitgenossen und ersten römischen Geschichtsschreiber Quintus Fabius Pictor begründet. Dessen verlorenes Werk ging in die Darstellungen der heute noch vorhandenen Hauptquellen für Flaminius’ Leben ein. Diese sind zum einen das zweite und dritte Buch der Historien von Polybios und zum anderen das 21. und 22. Buch des Geschichtswerks von Titus Livius. Ausführliche Informationen liegen aber nur über die kurze Zeit des zweiten Konsulats von Flaminius vor, da die bis 219 v. Chr., also bis kurz vor den Ausbruch des Hannibalkrieges reichende zweite Dekade von Livius’ Annalen größtenteils verloren ist und das zweite Buch von Polybios’ Historien diesen Zeitraum nur kurz und summarisch behandelt. Eine weitere Quelle zu Flaminius’ Leben stellen einige verstreute, ebenso negativ gefärbte Erwähnungen des Redners Cicero dar, der sich dabei teilweise auf die von Lucius Coelius Antipater verfasste (heute verlorene) Monographie des Zweiten Punischen Krieges stützte.

Abstammung und frühe Laufbahn Gaius Flaminius gehörte zwar zu den politischen Aufsteigern (homo novus), doch war sein Großvater Lucius Flaminius den Fasti Capitolini bekannt (im Gegensatz zu demjenigen des bekannten Zensors Cato), und zumindest sein gleichnamiger Vater Gaius Flaminius war bereits politisch aktiv.

Das erste historisch fassbare Amt von Gaius Flaminius ist sein Volkstribunat, das er im Jahr 232 v. Chr. ausübte.Datierung nach Polybios (2, 21, 7), während Ciceros (Cato maior de senectute 11) Ansatz auf 228 v. Chr. wohl unrichtig ist. In dieser Funktion setzte er mit einem Ackergesetz bedeutsame Akzente zugunsten des römischen Volks und gewann dadurch bei diesem hohe Achtung. Die Römer hatten im 3. Jahrhundert v. Chr. sukzessive in Norditalien den Kelten große Territorien abgenommen und u. a. den Stamm der Senonen unterworfen. Als Volkstribun erreichte Flaminius mit dem nach ihm benannten Gesetz lex Flaminia de agro Gallico et Piceno viritim dividundo (auch lex agraria „Ackergesetz“), dass ein Teil des etwa 50 Jahre zuvor annektierten Gebietes der Senonen, der sog. ager Gallicus südlich von Ariminum (dem heutigen Rimini), an landlose römische Kolonisten verteilt wurde. Mit dieser Zuweisung fruchtbaren und auch strategisch wichtigen Landes knüpfte Flaminius an die expansive römische Siedlungspolitik in Norditalien an, hatte aber angeblich bei der Realisierung seines Gesetzesvorhabens mit erbittertem Widerstand der Nobilität zu kämpfen. Polybios kritisiert Flaminius’ Maßnahme heftig als den Beginn des Wandels des römischen Volkes zum Schlechteren und als wesentliche Ursache des 225 v. Chr. ausgebrochenen, sehr riskanten Krieges gegen die in der Poebene siedelnden Kelten, die sich von Rom immer mehr bedrängt fühlten. Damit macht diese auf Fabius Pictor zurückgehende Auffassung Flaminius zum vermeintlichen Initiator der Wiedererweckung einer alten, die Existenz Roms bedrohenden Gefahr.Polybios 2, 21, 7-8; Cicero, De inventione 2, 52; Brutus 57; Cato maior de senectute 11; Livius 21, 63, 2; dazu Klaus Bringmann: Geschichte der Römischen Republik. München 2002, S. 102 f.; Burkhard Meißner: Gaius Flaminius – oder: wie ein Außenseiter zum Sündenbock wurde. In: Karl-Joachim Hölkeskamp, Elke Stein-Hölkeskamp (Hrsg.): Von Romulus zu Augustus. München 2000, S. 92–105, hier: S. 94 f.

Flaminius stieß vielleicht auch deshalb auf so großen innenpolitischen Widerstand, weil er durch seine Ackerverteilung eine große Gefolgschaft und damit an Macht gewann. Sogar sein Vater soll sich ihm entgegengestellt und ihn aufgrund seiner väterlichen Gewalt (patria potestas) an der Abhaltung einer Volksversammlung gehindert haben, damit das entsprechende Gesetz nicht verabschiedet werden konnte. In rhetorischer und juristischer Hinsicht wurde erörtert, ob die zwar private, aber bis zu einem gewissen Grad auch im öffentlichen Raum wirksame väterliche Gewalt oder die Amtsgewalt des Volkstribunen (tribunicia potestas) Vorrang habe.Cicero, De inventione 2, 52; Valerius Maximus 5, 4, 5; Dionysios von Halikarnassos 2, 26, 5; dazu Burkhard Meißner: Gaius Flaminius – oder: wie ein Außenseiter zum Sündenbock wurde. In: Karl-Joachim Hölkeskamp, Elke Stein-Hölkeskamp (Hrsg.): Von Romulus zu Augustus. 2000, S. 92–105, hier S. 95.

227 v. Chr. stand der Provinz Sicilia erstmals ein Prätor vor, wobei Flaminius dieses Amt erhielt. Er war damit der erste römische Statthalter Siziliens und verwaltete die Insel so zufriedenstellend, dass ihm zu Ehren 196 v. Chr. eine beträchtliche Menge sizilischen Getreides an seinen gleichnamigen Sohn geliefert wurde, der als kurulischer Ädil diese Nahrungsmittelsendung günstig an das Volk verteilen ließ.Solinus 5, 1; Livius, periochae 20 und 33, 42, 8; T. Robert S. Broughton: The Magistrates Of The Roman Republic. Band 1: 509 B.C. – 100 B.C. (= Philological Monographs. Bd. 15, Teil 1, ). American Philological Association, New York NY 1951, S. 229, (Unveränderter Nachdruck 1968).

Erstes Konsulat Zum ersten Mal wurde Flaminius 223 v. Chr. zum Konsul gewählt und hatte in diesem Amt das Übergewicht gegenüber seinem Kollegen Publius Furius Philus.Fasti Capitolini; u. a. Beide Konsuln sollten den ins dritte Kriegsjahr gehenden Kampf gegen die norditalienischen Kelten fortführen und sich dabei auf den Kampf gegen die Insubrer konzentrieren. Obwohl der Feldzug sich im Rahmen der bisherigen römischen Außenpolitik bewegte und durchaus erfolgreich verlief, wurde Flaminius von der ihm feindlich gesinnten Geschichtsschreibung als Gegner des Senats, Verächter religiöser Pflichten und unfähiger Feldherr dargestellt. Der diesbezügliche Bericht des Livius ist zwar verloren, aber teilweise durch Hinweise in seinen erhaltenen Büchern sowie durch spätere Exzerpte rekonstruierbar. Demnach sei die Wahl der obersten Staatsbeamten aufgrund ungünstiger Vorzeichen für ungültig erklärt und den Konsuln vom Senat ein Brief nachgeschickt worden, der sie nach Rom zurückrief. Dieses Schriftstück habe Flaminius aber erst nach einer siegreichen Schlacht gelesen und dann seinen Erfolg zum Anlass für die Behauptung genommen, dass dadurch die religiösen Einwände entkräftet seien. Anschließend habe er den Krieg weitergeführt.Livius 21, 63; 22, 3 u. ö.; Plutarch, Marcellus 4, 2-5; Florus 1, 20, 4; Orosius 4, 13, 14; u. a.

Genauere Informationen über den Verlauf von Flaminius’ Feldzug bietet der Bericht des Polybios. Der griechische Historiker interessiert sich vor allem für die militärischen Details und erzählt daher nichts über die von Livius erwähnten politischen und religiösen Hintergründe. Seine Darstellung beruht auf dem Geschichtswerk von Fabius Pictor, der als untergeordneter Offizier 225 v. Chr. am Keltenkrieg teilgenommen hatte. Polybios zufolge überschritten Flaminius und sein Amtskollege Furius nahe dem Zusammenfluss von Adda und Po die Grenze zum Reich der Insubrer, konnten sich aber nicht lange behaupten und zogen sich nach Vereinbarung eines Waffenstillstands ins Gebiet der verbündeten Cenomanen zurück. Nachdem dieses keltische Volk den Römern Hilfstruppen mit auf den Weg gegeben hatte, fielen die Konsuln erneut ins Gebiet der Insubrer ein und verwüsteten deren Land. Die Häuptlinge der Insubrer zogen nun alle verfügbaren Streitkräfte zusammen und forderten mit ihrer Übermacht die Römer zur Schlacht heraus. Diese trauten den Cenomanen nicht und schickten daher ihre Bundesgenossen fort. Dann machten sie sich zum unvermeidlichen Kampf bereit, wobei sie einen unpassierbaren Fluss im Rücken hatten.Polybios 2, 32.

Polybios erhebt den Vorwurf, dass Flaminius seine Truppen schlecht für die Schlacht positioniert habe, denn die Römer seien viel zu nahe am Fluss aufgestellt gewesen und hätten dadurch ihr Manöver eines langsamen taktischen Rückzugs nicht ausführen können. Die Militärtribunen hingegen hätten den Soldaten eine neue Taktik zur Bekämpfung der Kelten beigebracht. Diese bestand darin, dass zunächst die vordersten Reihen der Römer als zusätzliche Waffe die Wurfspeere der hinter ihnen positionierten Soldaten (Triarii) erhielten. Sie näherten sich dann im Schutz des Lanzenhagels ihren Feinden, reduzierten so die Wirkkraft der keltischen Hiebschwerter und stachen ihrerseits mit den eigenen Schwertern auf die Gegner ein. Schließlich errangen die Römer einen entscheidenden Sieg und machten große Beute. Nach den unwahrscheinlichen Ausführungen von Polybios hatte sich also der Konsul als unfähig erwiesen, woraufhin die ihm untergebenen Militärtribunen entgegen seiner Absicht das Schlachtgeschehen bestimmt und durch ihre klugen Anordnungen die Situation gerettet hätten.Polybios 2, 33; dazu Burkhard Meißner: Gaius Flaminius – oder: wie ein Außenseiter zum Sündenbock wurde. In: Karl-Joachim Hölkeskamp, Elke Stein-Hölkeskamp (Hrsg.): Von Romulus zu Augustus. 2000, S. 92–105, hier S. 98.

Der Senat wollte Flaminius angeblich nach seiner Rückkehr nach Rom wegen seines unbotmäßigen Verhaltens zur Rechenschaft ziehen und gestattete ihm nicht die Abhaltung eines Triumphs über die Insubrer, den er aber unter dem Zuspruch des Volkes dennoch feierte.Triumphalakten; Plutarch, Marcellus 4; u. a.

Weitere Karriere bis zum zweiten Konsulat Flaminius wurde wohl 221 v. Chr. Magister equitum des Diktators Quintus Fabius Maximus Verrucosus. Die beiden politisch miteinander verfeindeten Männer mussten aber sofort nach ihrer Ernennung wegen sakraler Bedenken zurücktreten, da angeblich bei ihrer Wahl das Piepsen einer Maus vernommen wurde.Valerius Maximus 1, 5, 5; vgl. Plinius, Naturalis historia 8, 223; Plutarch, Marcellus 5, 5.