Die Türkische Republik Nordzypern (kurz TRNZ oder auch Nordzypern bzw. Nord-Zypern, – KKTC, im Englischen TRNC) ist ein De-facto-Regime im Norden der Mittelmeerinsel Zypern, das von der internationalen Staatengemeinschaft mit Ausnahme der Türkei nicht als Staat anerkannt wird. De jure gehört das Gebiet zur Republik Zypern, deren Regierung seit der Okkupation des Nordens im Jahre 1974 durch die türkischen Streitkräfte keine Hoheit über dieses Territorium mehr ausübt. Dennoch geht auch die Europäische Union (EU) von der Unteilbarkeit der Insel aus. Damit gilt das Gebiet der Türkischen Republik Nordzypern als ein Sondergebiet der Europäischen Union.
Hauptstadt der Türkischen Republik Nordzypern ist Lefkoşa (Nord-Nikosia).
Geographie
Zypern ist die östlichste unter den größeren Inseln des Mittelmeeres. Insgesamt weist sie eine Fläche von 9251 km² auf, wovon 3355 km² auf Nordzypern entfallen. Die Entfernung zur Türkei beträgt etwa 75 km, zu Syrien ungefähr 95 km.
Die zur Küste hin abfallende, ansonsten schroffe Kette des Kyrenia-Gebirges (gr.: Πενταδάκτυλος, türk.: Beşparmak) durchzieht Zypern in west-östlicher Richtung parallel zur Nordküste. Die Küste setzt sich aus teils ausgedehnten Sand- und Kiesstränden sowie steil abfallenden Felsküsten, gesäumt von kleinen Buchten, zusammen.
Bevölkerung Die Bevölkerung besteht einerseits aus Zyperntürken, die ab 1570/71 auf der Insel angesiedelt wurden und infolge des Zypernkonfliktes zum großen Teil ihre Heimatorte im Süden der Insel verlassen und in den Norden der Insel umsiedeln mussten, andererseits aus nach der Besetzung Nordzyperns durch die türkische Armee im Jahre 1974 und der Teilung der Insel vom türkischen Festland und vor allem aus Anatolien eingewanderten Türken. Die Anwesenheit der türkischen Armee und die Förderung der Ansiedlung von Festlandtürken werden von der internationalen Staatengemeinschaft kritisiert und sind nach dem Völkerrecht illegal.
Bei der Volkszählung 2006 lebten de facto 265.100, de jure 256.644 Einwohner, davon 178.031 Staatsbürger und 78.613 Ausländer, in der Türkischen Republik Nordzypern. Unter den Ausländern stellten Türken, die als Angestellte, Arbeiter oder Studenten an einer der sechs Universitäten dort lebten, mit 70.525 Einwohnern den größten Anteil.Ergebnisse der Volkszählung 2006 seitens der Devlet Planlama Örgütü („Staatliche Planungsorganisation“) der TRNC; eine detaillierte Analyse und Darstellung der Grundlagen: Mete Hatay: Is the Turkish Cypriot Population Shrinking. An Overview of the Ethno-Demography of Cyprus in the Light of the Preliminary Results of the 2006 Turkish-Cypriot Census. In: International Peace Research Institut, Oslo. Report. Heft 2, 2007 (); zusammenfassend Ayla Gürel: Eigentums- und Bevölkerungsfragen im geteilten Zypern. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Heft 12, 2009, S. 17 (Online und PDF). Auf Basis der Volkszählung von 2011 schätzte die State Planning Organization die De-facto-Bevölkerung zum 31. Dezember 2019 auf 382.230.
Im Jahr 1975 fand ein organisierter Bevölkerungsaustausch auf Zypern statt, bei dem insgesamt ca. 159.000 bis 200.000 griechische Zyprer den Norden und ca. 58.000 bis 63.000 türkische Zyprer den Süden der Insel verließen.
Kleinere Minderheiten bilden auf der Halbinsel Karpas im Nordosten der Insel vor allem in Dipkarpaz verbliebene Zyperngriechen sowie syrisch-aramäische Maroniten.
Im Gegensatz zum Süden, wo neben Griechisch auch Türkisch Amtssprachenstatus hat, ist die alleinige Amtssprache Nordzyperns Türkisch.
Religion mini|Kirche, Moschee und Reiterstatue Atatürks in Dipkarpaz
Die türkischsprachige Bevölkerung besteht zu etwa 96 % aus sunnitischen Muslimen, eine Minderheit stellen die Aleviten. Der Rest besteht aus Christen (Kirche von Zypern, Erzeparchie Zypern) und einigen Juden.
Bildung Schulsystem Das Schulsystem in der TRNZ kann in vier Abschnitte unterteilt werden: Vorschulbildung: zwischen dem fünften und dem sechsten Lebensjahr Volksschulbildung: zwischen dem sechsten und dem elften Lebensjahr (verpflichtend) Mittlere Reife in zwei Abschnitten: Erster Abschnitt: Hauptschule (orta okul): zwischen dem 12. und dem 14. Lebensjahr (verpflichtend) Zweiter Abschnitt: Gymnasium (lise): zwischen dem 15. und dem 17. Lebensjahr Hochschulbildung
Hochschulen In der TRNZ gibt es insgesamt fünf Universitäten, zwei Zweigstellen türkischer Universitäten und eine staatliche Akademie. Von den fünf Universitäten ist eine staatlich und vier sind privat.
Zwischen 2014 und 2015 waren rund 70.000 Studenten an Universitäten in der Türkischen Republik Nordzypern eingeschrieben.
Geschichte
Am 16. August 1960 wurde Zypern auf der Grundlage des Zürcher und Londoner Abkommens zwischen Großbritannien, Griechenland, der Türkei und den Repräsentanten der griechischen und der türkischen Volksgruppe Zyperns (1959) unabhängig, Großbritannien behielt allerdings die Militärbasen Akrotiri und Dhekelia. Die griechische und die türkischsprachige Volksgruppe sollten gleichberechtigt sein. In der Verfassung wurden der türkischen Volksgruppe feste Repräsentationsrechte eingeräumt. Insbesondere dem Vizepräsidenten, der stets von zyperntürkischer Seite gestellt werden sollte, wurden umfassende Vetorechte eingeräumt. Großbritannien, Griechenland und die Türkei sollten gemäß dem Londoner Garantievertrag von 1959 als Garantiemächte fungieren.
Nachdem die zyperngriechische Seite mit einer Verfassungsänderung versucht hatte, das Vetorecht des (zyperngriechischen) Präsidenten und des (zyperntürkischen) Vizepräsidenten aufzuheben, kam es 1963/1964 zwischen Zyperntürken und Zyperngriechen zu einem bewaffneten Konflikt, der erst durch eine Intervention von UN-Truppen beendet wurde. In der Folge kam es zu einer zunehmenden räumlichen Segregation der beiden Volksgruppen. Die Mehrheit der zyperntürkischen Bevölkerung lebte in Enklaven. Politisch wollten zyperngriechische Nationalisten den Anschluss Zyperns an Griechenland (Enosis), zyperntürkische Nationalisten die Teilung der Insel in zwei Teile (Taksim) erreichen.
mini|hochkant|Denkmal und Soldatenfriedhof für die in der „Operation Atilla“ gefallenen türkischen Soldaten mini|links|Küstenabschnitt Nordzyperns Am 15. Juli 1974 unterstützte die Militärjunta in Griechenland einen Putschversuch zyperngriechischer Offiziere gegen Präsident Makarios. Dieser Putsch hatte den Anschluss Zyperns an Griechenland zum Ziel. Die Türkei nahm dies zum Anlass, unter Berufung auf den Londoner Garantievertrag von 1959 militärisch zu intervenieren: Türkische Streitkräfte besetzten am 20. Juli 1974 im Rahmen der „Friedensoperation Zypern“ (Kıbrıs Barış Harekâtı, auch Operation Atilla) den Norden der Insel. Zur Rechtfertigung berief sich die Türkei auf ihren Status als Garantiemacht. 162.000 Zyperngriechen, die mit insgesamt 506.000 Bewohnern 79 % der Inselbevölkerung stellten, wurden aus dem nun besetzten Teil Zyperns vertrieben oder flohen während der Besetzung, eine kleine Minderheit verblieb auf der Halbinsel Karpas (Rizokarpaso), ebenso wie arabischsprachige Maroniten, 1500 gelten als vermisst. Anschließend mussten rund 48.000 Zyperntürken, die mit insgesamt 118.000 Bewohnern etwa 19 % der Inselbevölkerung ausmachten, den Süden der Insel verlassen.Ronald Wellenreuther: Werdegang und Hintergründe der Zyprischen Volksgruppengespräche zwischen 1974 und 1993. In: Zeitschrift für Türkeistudien. 7. Jahrgang, Heft 1, 1994, S. 118; Ilse Dorothee Pautsch (Hrsg.): Akten zur auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1975. Band 1. R. Oldenbourg, München 2006, S. 1855 f.; Ayla Gürel: Eigentums- und Bevölkerungsfragen im geteilten Zypern. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Heft 12, 2009, S. 14 (Online und PDF). Ihr Eigentum an Grund und Boden wurde registriert, um eine Rückgabe bei einer Rückkehr zu erleichtern. Laut Darstellung des türkischen Außenministeriums waren von den Umsiedlungen 120.000 Zyperngriechen und 65.000 Zyperntürken betroffen. („Geschichte Zypern“) auf der Website des Türkischen Außenministeriums (türkisch). Nach Angaben der Europäischen Kommission für Menschenrechte flohen allein während der türkischen Okkupation bis zum 22. August 1974 196.000 Menschen nach Süden; von dort flohen wiederum 40.000 Zyperntürken nach Norden., European Commission of Human Rights – Cyprus v. Turkey – Commission Report, 10 July 1976.
Auf den 37 Prozent der Inselfläche, die von der türkischen Armee kontrolliert wurden, wurde am 13. Februar 1975 vom zyperntürkischen Politiker Rauf Denktaş der Türkische Föderativstaat von Zypern ausgerufen, der Teilstaat eines aus zwei Zonen bestehenden zukünftigen zyprischen Bundesstaates sein sollte. Eine solche Lösung wurde von der zyperngriechischen Seite und auch von der internationalen Staatengemeinschaft abgelehnt.Stefan Talmon: Kollektive Nichtanerkennung illegaler Staaten. Grundlagen und Rechtsfolgen einer international koordinierten Sanktion, dargestellt am Beispiel der Türkischen Republik Nord-Zypern (= Jus publicum. Band 154). Mohr Siebeck, Tübingen 2006, S. 45–48.
Am 15. November 1983 rief das Parlament des Türkischen Föderativstaats von Zypern unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker die Unabhängigkeit aus.Stefan Talmon: Kollektive Nichtanerkennung illegaler Staaten. Grundlagen und Rechtsfolgen einer international koordinierten Sanktion, dargestellt am Beispiel der Türkischen Republik Nord-Zypern (= Jus publicum. Band 154). Mohr Siebeck, Tübingen 2006, S. 48 f.; Egbert Jahn: Politische Streitfragen. Band 3: Internationale Politik. VS Verlag, Wiesbaden 2011, S. 108 f.
Am 18. November 1983 erklärte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit 13 Stimmen gegen die Stimme Pakistans und bei Stimmenthaltung Jordaniens die Unabhängigkeitserklärung für rechtsungültig, da sie mit dem Vertrag über die Gründung der Republik Zypern und den damit zusammenhängenden Garantievertrag unvereinbar sei (Resolution 541).Stefan Talmon: Kollektive Nichtanerkennung illegaler Staaten. Grundlagen und Rechtsfolgen einer international koordinierten Sanktion, dargestellt am Beispiel der Türkischen Republik Nord-Zypern (= Jus publicum. Band 154). Mohr Siebeck, Tübingen 2006, S. 49 f. Eine weitere Resolution (Resolution 550) zur Nichtanerkennung wurde am 13. Mai 1984 gegen die Stimme Pakistans und bei Stimmenthaltung der Vereinigten Staaten beschlossen.Stefan Talmon: Kollektive Nichtanerkennung illegaler Staaten. Grundlagen und Rechtsfolgen einer international koordinierten Sanktion, dargestellt am Beispiel der Türkischen Republik Nord-Zypern (= Jus publicum. Band 154). Mohr Siebeck, Tübingen 2006, S. 50 f. Lediglich die Türkei akzeptierte das Selbstbestimmungsrecht der Völker als rechtliche Grundlage für die Unabhängigkeitserklärung, während die Staaten des Sicherheitsrats dies überwiegend aus völkerrechtlichen Gründen, aber auch als Verstoß gegen die Zypern-Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen ablehnten. Die Blockfreien sahen die Unabhängigkeitserklärung als Verstoß gegen ihre eigenen Erklärungen, weitere Bedenken betrafen die Angst um den Weltfrieden.Stefan Talmon: Kollektive Nichtanerkennung illegaler Staaten. Grundlagen und Rechtsfolgen einer international koordinierten Sanktion, dargestellt am Beispiel der Türkischen Republik Nord-Zypern (= Jus publicum. Band 154). Mohr Siebeck, Tübingen 2006, S. 53–57. Außer von der Türkei wird die Türkische Republik Nordzypern von keinem Mitgliedstaat der Vereinten Nationen anerkannt.
Am 24. April 2004 stimmten in einer Volksabstimmung in der Türkischen Republik Nordzypern 65 Prozent für den Annan-Plan der UN, der die Wiedervereinigung der Insel zu einem Bundesstaat aus zwei Zonen vorsieht und so einen gemeinsamen Beitritt in die EU ermöglichen sollte; im griechischen Südteil lehnte eine Mehrheit diesen Plan jedoch ab.