Das Institut für Theorie des Staates und des Rechts (ITSR) war in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ein außeruniversitäres Forschungsinstitut mit Sitz in Berlin-Mitte, das als Akademieinstitut zur Forschungsgemeinschaft der Akademie der Wissenschaften der DDR gehörte.
Geschichte Gegründet wurde das Institut am 31. Oktober 1972,Rosemarie Will: Die juristische Fakultät in der DDR. In: Stefan Grundmann, Michael Kloepfer, Christoph G. Paulus, Rainer Schröder, Gerhard Werle (Hrsg.): Festschrift 200 Jahre Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Geschichte, Gegenwart und Zukunft. De Gruyter, Berlin und New York 2010, ISBN 978-3-89949-629-1, S. 797–848 als Direktor fungierte Wolfgang Weichelt.Institut für Theorie des Staates und des Rechts (ITSR) Berlin-Mitte. In: Werner Scheler: Von der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin zur Akademie der Wissenschaften der DDR: Abriss zur Genese und Transformation der Akademie. K. Dietz, Berlin 2000, ISBN 3-320-01991-0, S. 446 Dem ITSR gehörten 85 Mitarbeiter an, darunter 65 Wissenschaftler, die sich insbesondere mit Grundlagenforschung in den Rechtswissenschaften beschäftigten.Institut für Rechtswissenschaft (IfR), Berlin. In: Heinrich Best (Hrsg.): Sozialwissenschaften in der DDR und in den neuen Bundesländern: Ein Vademecum. Informationszentrum Sozialwissenschaften, Berlin 1992, ISBN 3-8206-0083-3, S. 272 Die politisch-ideologische Basis der Arbeit waren dabei die Ergebnisse der Babelsberger Konferenz von 1958, welche die marxistisch-leninistische geprägte Staats- und Rechtstheorie in der DDR bestimmten.
Als Vorläuferin des Instituts gilt die mit Wirkung vom 22. März 1967 an der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin gebildete Arbeitsstelle für Rechtswissenschaft. Als Leitthema für deren Forschungsarbeit für die nächsten 5–8 Jahre wurde festgelegt: Methodologische Probleme der Rechtsbildung (Gesetzgebung) im Sozialismus. Ziel: die Ausarbeitung einer marxistischen GesetzgebungstheorieHermann Klenner: Zum Aufbau einer Arbeitsstelle für Rechtswissenschaft, in: Spektrum, 13, Jg., Heft 9/1967, Seite 357; Jahrbuch der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin 1967, Ostberlin 1968, Seite 669. Zum Leiter der Arbeitsstelle wurde Hermann Klenner berufen. Bereits am 15. Oktober 1968 beschloss das Politbüro des ZK der SED die Arbeitsstelle für Rechtswissenschaft an der Akademie der Wissenschaften unter Leitung des Prof. Klenner aufzulösen. Anlass war eine von Klenner zur Publikation eingereichte Lehrbuch-Konzeption für eine „Rechtstheorie Sozialismus“ vom August 1968. Auf der eine Woche nach dem Politbüro-Beschluss stattfindenden Plenartagung des ZK der SED erklärte der Generalstaatsanwalt der DDR Josef Streit - bei zustimmenden Zwischenrufen von Walter Ulbricht und Margot Honecker - den Leiter der Akademie - Arbeitsstelle für Rechtswissenschaft zum „rückfälligen Revisionisten“, „demokratischen Sozialisten“, „Freund des Prager Frühlings“R. Dreier / J. Eckert / K.A. Mollnau / H. Rottleuthner (Hrsg.): Rechtswissenschaft in der DDR 1949–1971, Nomos, Baden-Baden 1996, Seite 137ff., 502ff.; Jürgen Marten: Die Maßlosigkeit der Macht und das Recht, in: Gerhard Haney, Werner Maihofer, Gerhard Sprenger (Hrsg.), in: Recht und Ideologie, Rudolf Haufe Verlag, Freiburg/Berlin 1996, Seite 395ff..
Strukturell gliederte sich das Institut in Bereiche für „Staats- und Verfassungstheorie“ (Leiter: Wolfgang Weichelt, Ordentliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften der DDR), „Rechtstheorie“ (Leiter: Karl A. Mollnau), „Analyse und Kritik des bürgerlichen Staates und Rechts und der bürgerlichen Staats- und Rechtsideologie“ (Leiter: Karl Heinz Röder, Korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissenschaften der DDR), „Staats- und Rechtsgeschichte“ (Leiter: Karl-Heinz Schöneburg), „Staats- und rechtstheoretische Fragen der Wirtschaftsleitung“ (Leiter: Uwe-Jens Heuer, Korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissenschaften der DDR) sowie „Völkerrecht“ (Leiter: Bernhard Graefrath).Jürgen Kocka, Renate Mayntz: Wissenschaft und Wiedervereinigung: Disziplinen im Umbruch. Akademie-Verlag, Berlin 1998, ISBN 3-05-003270-7, S. 199 (Fußnote 40)
Ab 1975 führte das Institut eine Reihe von Symposien zur Rechtstheorie mit internationaler Beteiligung durch (Leiter: Karl A. Mollnau).Uwe-Jens Heuer: Die Rechtsordnung der DDR: Anspruch und Wirklichkeit. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1995, ISBN 3-7890-3631-5, S. 558 Diese Symposien wurden vom Justizministerium der DDR mit Wohlwollen betrachtet, was sich u. a. darin ausdrückte, dass leitende Funktionäre dieses Ministeriums nicht selten Begrüßungsansprachen zur Eröffnung hielten und in der Debatte mitwirktenDetlef Joseph: Verpönte "Abstraktheit" des Rechts und Normentheorie. Das "Sozialistische" der "Aufgabennorm", in: Uwe-Jens Heuer (Hrsg.): Die Rechtsordnung der DDR. Anspruch und Wirklichkeit, Nomos Verlagsgesellschaft 1995, Seite 605. Besonders bedeutsam war das 1988 durchgeführte Symposium. Unter dem schwerfällig anmutenden Thema: „Die Wechselwirkung zwischen Verfahrens- und materiellrechtlichen Regelungen als Effektivitätskomponente des sozialistischen Rechts“ verbarg sich u. a. die für die DDR-Machthabenden brisante Fragestellung nach einem rechtsstaatsgemäßen Verwaltungsverfahren und Verwaltungsverfahrensrecht. Das Institut inaugurierte und trug die im Akademie-Verlag erscheinende Schriftenreihe „Staats- und rechtstheoretische Studien“, von der bis 1988 neunzehn Titel erschienenDetlef Joseph: Rechtswissenschaft und SED, in: Uwe-Jens Heuer (Hrsg.): Die Rechtsordnung der DDR. Anspruch und Wirklichkeit, Nomos Verlagsgesellschaft 1995, Seite 558, Rd-Nr.: 16.
Karl-Heinz Röder empfing am 22. August 1985 auf dessen Wunsch den stellvertretenden Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland und Leiter der Rechtsabteilung der Ständigen Vertretung in Ostberlin, Franz Jürgen StaabInformation von Karl-Heinz Röder an Kurt Nier, stellvertretender Minister für Auswärtige Angelegenheiten der DDR sowie Claus Grote, Generalsekretär der Akademie der Wissenschaften der DDR vom 26. August 1985, in: BStU Archiv der Zentralstelle MfS AP 50928/92, Seite 82–85. Anlass des Besuches war das Erscheinen des von Röder herausgegebenen Buches „Das politische System der BRD“, welches in beiden deutschen Staaten von der Fachöffentlichkeit wohlwollende Besprechung fandHermann Klenner: Analysen, Argumente und Gesetzmäßigkeiten. "Studien zum politischen System des Imperialismus", in: Neues Deutschland 3./4. August 1985, Seite 10; Eckhard Jesse: Die Bundesrepublik Deutschland aus DDR-Sicht, Deutschland Archiv 1/1986, Seite 88 ff.; Eberhard Poppe/Stefan Poppe: Buchumschau - Das politische System der BRD - Geschichte und Gegenwart. Autorenkollektiv (Leitung: Karl-Heinz Röder), in: Neue Justiz 9/1986, Seite 387 ff.. Gegenstand des Meinungsaustausches war hauptsächlich das Kapitel 9 des Buches, welches sich mit den Grundrechten im politischen System der Bundesrepublik befasst. Staab kritisierte, dass Grundrechte wie die Freizügigkeit hinsichtlich des Wohnsitzes und der Arbeitsstelle, die Reisefreiheit und die Meinungsfreiheit nicht erwähnt wurden, fügte jedoch hinzu, dass generell eine relativ positive Bewertung des Verfassungstextes durch Röder erfolge, dieser jedoch die Verfassungswirklichkeit kritisiere. Staab stimmte der Einschätzung des Buches zu, das das Fehlen sozialer Grundrechte wie das Recht auf Arbeit, ein Mangel des Grundgesetzes sei, stattdessen seien aber die individuellen Freiheitsrechte stark ausgebaut. Röder hätte es insbesondere unterlassen, den eigentlichen Sinn der Grundrechte als Abwehr- und Schutzrechte gegen den Staat dem DDR-Leser deutlich zu machen. Röder verwies darauf, dass er eben nicht bei der Wiedergabe des Verfassungstextes stehen bleiben wolle, sondern die sozialen und klassenmäßigen Grundlagen der Grundrechte und die Praxis ihrer Verwirklichung untersuche.
Uwe-Jens Heuer hielt am 25. April 1989 auf einer wissenschaftlichen Studentenkonferenz der Sektion Rechtswissenschaften der Humboldt-Universität im Kino Babylon vor 600 Studenten einen Vortrag zum Thema „Sozialistischer Rechtsstaat und Demokratie“. Die Studentendiskutierten anhand dieses Vortrages eine Vielzahl von Problemen zur Frage „Rechtsstaat in der DDR“. Der anwesende 1. Vizepräsident des Obersten Gerichts Werner Strasberg wollte gegen diese Diskussion einschreiten und erklärte den Studenten, sie sollten nur in die Praxis kommen, dann würden sie schon sehen, was notwendig sei. Die Studenten protestierten und verließen das Kino mit dem Ausruf „Es lebe Stalin“! Strasberg wandte sich sofort mit einer Beschwerde über Heuer und die Sektion Rechtswissenschaften an das ZK der SED. Heuer, der ausdrücklich erklärt hätte, dass das Gesetz eine politische Maßnahme sei und nicht Maß der Politik, hätte damit Unruhe und Missfallen verursachtRosemarie Will: Die juristische Fakultät in der DDR. In: Stefan Grundmann, Michael Kloepfer, Christoph G. Paulus, Rainer Schröder, Gerhard Werle (Hrsg.): Festschrift 200 Jahre Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Geschichte, Gegenwart und Zukunft. De Gruyter, Berlin und New York 2010; Jörg Arnold: Die Normalität des Strafrechts der DDR, Band 1, gesammelte Beiträge und Dokumente, Freiburg im Breisgau, 1995, Seiten 288–304; Uwe Jens Heuer: Im Streit. Ein Jurist in zwei deutschen Staaten. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden, 2002, Seite 148.