Normung bezeichnet die Formulierung, Herausgabe und Anwendung von Regeln, Leitlinien oder Merkmalen durch eine anerkannte Organisation und deren Normungsgremien. Sie sollen auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung basieren und auf die Förderung optimaler Vorteile für die Gesellschaft abzielen. Die Festlegungen werden im Konsens erstellt und von einer anerkannten Institution angenommen.

Anwendung Normung kommt vor allem zur Anwendung, wenn gleichartige oder ähnliche Gegenstände in vielen unterschiedlichen Zusammenhängen an verschiedenen Orten von verschiedenen Personenkreisen gebraucht werden. Durch die Aufstellung und Einführung von Festlegungen für die wiederkehrende Anwendung werden innerhalb des Interessentenkreises national wie international Vereinheitlichungen geschaffen. Damit werden die Eignung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen für ihren geplanten Zweck verbessert, der Austausch von Waren und Dienstleistungen gefördert und die technische und kommunikative Zusammenarbeit erleichtert.

Mit der Normung können weitere Ziele verbunden sein wie Rationalisierung, Verminderung der Vielfalt, Kompatibilität, Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit. Auch das Ziel der gegenseitigen Verständigung wird durch die Festlegung von Begriffen unterstützt.

Aus dem englischen Sprachgebrauch kommt der Begriff De-jure-Standard, der sich mit dem deutschen Begriff „Norm“ (zum Beispiel in DIN-Norm) deckt. Im Gegensatz dazu ist ein De-facto-Standard ein Ergebnis, das nicht durch ein wenigstens nationales Normungsverfahren (zum Beispiel unter Leitung des DIN Deutsches Institut für Normung) erarbeitet wurde. Insoweit gibt es für den deutschen Term Norm mit dem englischen Term standard keine kompakte Übersetzung in vergleichbarer Eingrenzung.

Für De-facto-Standard wird der Begriff „Industriestandard“, für seine Entstehung der Begriff Standardisierung verwendet. Insoweit sind auch sämtliche Standards von industriellen Interessengruppen De-facto-Standards, wie beispielsweise die Bluetooth-Protokolle der Bluetooth-SIG oder das IrDa-Protokoll der Infrared Data Association.

Zur Einordnung der verschiedenen Begriffe hat die Bundesregierung (Deutschland) auf die Kleine Anfrage (Deutschland) mehrerer Abgeordneter und der Fraktion (Bundestag) der FDP eine gültige, und auch in den verschiedenen Regelungen und internationalen Guides zu nationalen, europäischen und internationalen Normen, Auskunft gegeben.

Neben Normen mit öffentlicher Zugänglichkeit können auch Unternehmen interne Normen (Werksnormen) erstellen. Diese können sie für Zulieferer als verbindlich vorschreiben. Die Werknormen dürfen offiziell erlassenen und gültigen Normen jedoch nicht widersprechen. Sie dürfen diese nur erweitern oder spezifizieren.

Durchführung Ein Normungsverfahren verläuft gewöhnlich in mehreren Stufen: Zunächst ist der Gegenstand des Normungsvorhabens zu bezeichnen und gegebenenfalls gegen ähnliche Gegenstände, die nicht einbezogen werden sollen, nachvollziehbar abzugrenzen. Für die Ausarbeitung wird ein Gremium aus allen betroffenen Fach- und Interessentenkreisen (Wissenschaftler, Produzenten, Anwender und politische Amtsträger) einberufen. Eine möglichst breite Beteiligung aller Gruppen sichert die Akzeptanz und Anwendbarkeit der Normung eines Gegenstandes. Erste Entwürfe und Verbesserungen einer Regelung werden ausgearbeitet. Der Entwurf einer Regelung wird einem öffentlichen Stellungnahme- und Einspruchsverfahren unterworfen, dies soll eine breite Akzeptanz und Anwendbarkeit der Regelungen gewährleisten. Das Online-Portal für Norm-Entwürfe des DIN bietet einen kostenfreien Online-Zugang zu aktuellen Norm-Entwürfen und die Möglichkeit, online Stellungnahmen zu den Norm-Entwürfen abzugeben. Einsprüche und Vorschläge werden geprüft und gegebenenfalls in eine neue Regelungs-Version eingearbeitet. Die Schritte 3 bis 5 werden unter Umständen so lange wiederholt, bis ein befriedigender Status erreicht ist und keine wesentlichen Einsprüche mehr erfolgen. Nach der Endbearbeitung wird das Ergebnis des Normungsverfahrens als „Norm“ oder „Standard“ in der für die jeweilige Organisation üblichen Weise dokumentiert und für den Interessentenkreis und die Öffentlichkeit zugänglich verfügbar gemacht. Die Ablaufschemen der Normungsvorgänge entsprechen dem Geschäftsgang für die Normungsarbeit (in Deutschland die DIN 820-4), können jedoch je nach Art der Norm und Trägerorganisation Abweichungen aufweisen. Gemeinsam ist allen, dass Normen in einem mehrstufigen Verfahren in demokratischer Weise unter Einbeziehung aller betroffenen Kreise im Konsensprinzip erarbeitet werden. Nicht die Normungsorganisation normt, sondern die Fachleute bedienen sich ihrer, um Normen zu entwickeln und zu veröffentlichen.

Form und Inhalt einer Norm Das Ergebnis einer Normung ist ein Dokument, das Regeln für technische Umstände und Verfahren enthält. Dieses Dokument wird als „Norm“ oder „Standard“ bezeichnet. Normen werden grundsätzlich im Konsens erstellt und von einer anerkannten Institution angenommen. Sie legen für die allgemeine und wiederkehrende Anwendung Regeln, Leitlinien oder Merkmale für Tätigkeiten oder deren Ergebnisse fest. Dabei wird ein optimaler Ordnungsgrad in einem gegebenen Zusammenhang angestrebt. Anmerkung: Normen sollten auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung basieren und auf die Förderung optimaler Vorteile für die Gesellschaft abzielen.EN 45020:2007-03 Normung und damit zusammenhängende Tätigkeiten – Allgemeine Begriffe (ISO/IEC Guide 2:2004); dreisprachige Fassung.

EN 45020 definiert die folgenden Arten von Normen: Grund- oder Basisnorm, Terminologienorm, Prüfnorm, Produktnorm, Verfahrensnorm, Dienstleistungsnorm, Schnittstellen-/Interfacenorm, Norm für anzugebende Daten/Deklarationsnorm, weiters gibt es die Arten: Planungsnorm, Konstruktions-, Berechnungs- oder Bemessungsnorm, Werkvertragsnorm und Ausführungs- oder Verarbeitungsnorm.

Normen können einen sehr unterschiedlichen Umfang haben. Eine Norm kann nur wenige Seiten umfassen oder aber auch mehrere Teile. Der Aufbau einer Norm besteht aus: Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, das informative Vorwort, darauf folgen die normativen Abschnitte: Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und der Hauptteil, in dem die Anforderungen definiert werden.

Bekannte Normen sind zum Beispiel: Papierformate wie DIN A4, siehe die technische EN ISO 216; (früher DIN 476); die Verfahrensnorm EN ISO 9000 für Qualitätsmanagementsysteme; die Verfahrensnorm EN ISO 14001 für Umweltmanagementsysteme; die Länderkürzel wie .de, .nl, .jp aus der klassifikatorischen Norm EN ISO 3166; der Zeichensatz US-ASCII, 7-Bit American Standard Code for Information Interchange, nach ANSI X3.4.

Vielfach sind als Ergebnis der Normung nicht nur auf einzelne Gegenstände isolierte Regeln entstanden, sondern ein ineinandergreifendes Regelwerk, auf das in Einzelnormen gegenseitig verwiesen werden kann. So können in einer Norm für einen einzelnen Schraubentyp zu Materialien und besondere Ausführungsarten auf andere Normen verwiesen werden, in der diese Anforderungen bereits erarbeitet worden sind.

Bedeutung

Alltag Die Normung stellt ein klassisches industriepolitisches Feld dar, das für das tägliche Leben bedeutsam sein kann und für die Funktionsfähigkeit unserer Wirtschaft von großer Bedeutung ist. Bezogen auf die Wirtschaft unterstützen Normung und Standardisierung insbesondere die Freizügigkeit der Märkte. Die im Normungsverfahren erstellten Regeln dienen zusätzlich einer allgemeinen Information über den Stand der Technik des jeweiligen Gegenstandes oder Fachgebietes. Wer Normen anwendet, folgt Empfehlungen, die von Kreisen der Fachwelt aufgestellt wurden. Ihr Zustandekommen und ihre Anwendung qualifiziert sie als anerkannte Regeln der Technik.

Wirtschaft Gemeinsame Normen und Standards erlauben den freien Handel von Waren und Dienstleistungen ohne zusätzliche Anpassungskosten. Normung fördert die Rationalisierung und Qualitätssicherung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft und Verwaltung. Die Kooperation und Vernetzung in der Normungsarbeit führt einer wissenschaftlichen Studie zufolge allein in Deutschland zu einem jährlichen volkswirtschaftlichen Nutzen in Höhe von 16,77 Milliarden Euro und entspricht damit etwa 0,7 % des deutschen Bruttoinlandsproduktes.

Rechtscharakter Normen haben kraft Entstehung, Trägerschaft, Inhalt und Anwendungsbereich den Charakter von Empfehlungen, deren Beachtung und Anwendung jedermann freisteht. Normen an sich haben keine rechtliche Verbindlichkeit.

Normen können durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften eines Gesetz- oder Verordnungsgebers oder durch Verträge, in denen ihre Einhaltung vereinbart wurde, verbindlich werden. Sie dienen häufig der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, z. B. des Begriffes „Stand der Technik“, und erlangen dadurch rechtliche Bedeutung (siehe dazu auch: Anerkannte Regeln der Technik).

In der Antwort der Bundesregierung (Deutschland) auf die Kleine Anfrage (Deutschland) mehrerer Abgeordneter und der Fraktion (Bundestag) der FDP wird in der Antwort zur Frage 1 die Verbindung von Normen und Gesetzen hergestellt; Zitat:

In der Antwort zu Frage 2 werden die Konsequenzen bei Nichtanwendung von Normen, am Beispiel von Baunormen, genannt.

Politik Die Normung stellt ein klassisches industriepolitisches Feld dar, das für das tägliche Leben und die Funktionsfähigkeit einer Wirtschaft von großer Bedeutung ist. Bezogen auf die Wirtschaft unterstützen Normung und Standardisierung insbesondere die Freizügigkeit der Märkte und die Innovationsfähigkeit der Unternehmen. Normung trägt dazu bei, dass sich technisches Wissen und Innovationen schneller verbreiten, und stärkt damit die Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen. Normung wirkt darüber hinaus staatsentlastend und deregulierend, weil die interessierten Kreise schneller, flexibler und in einigen Fällen sachkundiger als der Staat technische Standards setzen, auf die der Staat Bezug nehmen kann.

Ebenen der Normungsarbeit

Nationale Normung Die sogenannten „interessierten Kreise“ (Unternehmen, Handel, Hochschulen, Verbraucher, Handwerk, Prüfinstitute, Behörden) senden ihre Experten in Arbeitsgruppen (Ausschüsse) einer nationalen Normungsorganisation (zum Beispiel Deutsches Institut für Normung), in denen die Normungsarbeit organisiert und durchgeführt wird.

Nationale Normungsorganisationen übernehmen auch regionale (hier europäische) und internationale Normen, die anschließend – nötigenfalls übersetzt – als nationale Normen erscheinen. So findet sich bei den Titeln die gleichzeitige Nennung von beispielsweise DIN oder ÖNORM mit EN und ISO (zum Beispiel bei DIN EN ISO 9001). Sie besagt, dass eine Norm unter derselben Nummer gleichzeitig eine deutsche, europäische und internationale Norm ist. DIN und ÖNORM gleichen die Nummerierung möglichst an EN und ISO an (siehe die Liste der DIN-Normen). Neue Normen sind deshalb fast ausschließlich DIN EN, DIN EN ISO oder DIN ISO. Bei wenigen traditionsreichen Normen deutschen Ursprungs wird die DIN-Nummer nach der Rückübernahme bewahrt.

DIN-Normen und VDE-Vorschriften sind in Normen-Infopoints, meistens an deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken, einsehbar. Neue Normen können kostenfrei im Norm-Entwurfs-Portal gelesen und kommentiert werden.

Europäische Normung