Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Portugal wurde am 17. März 1964 unterzeichnetMigrationsmuseum Rheinland-Pfalz: 50 Jahre Anwerbeabkommen Deutschland-Portugalhttps://www.zeitklicks.de/top-menu/zeitstrahl/jahr/1964/anwerbeabkommen-mit-portugal/ (Kabinett Erhard I) und ermöglichte eine portugiesische Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland. Die angeworbenen Arbeiter wurden in Deutschland als „Gastarbeiter“ bezeichnet.

Das Anwerbeabkommen gewährte portugiesischen Staatsbürgern zur Erzielung von Erwerbseinkommen einen zeitlich unbefristeten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwerbeabkommen mit der BRD wurden auf Initiative der Entsendeländer zum Ausgleich von deren Leistungsbilanzdefizit gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geschlossen.Heike Knortz: Diplomatische Tauschgeschäfte. „Gastarbeiter“ in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953-1973. Böhlau Verlag, Köln 2008.

Ähnliche Anwerbeabkommen schloss die Bundesrepublik Deutschland auch mit anderen Staaten, darunter auch Spanien, was zu einem Wachstum von Arbeitskräften aus der Iberischen Halbinsel führte.

Weblinks Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz: 50 Jahre Anwerbeabkommen Deutschland-Portugal

Einzelnachweise

Portugal Kategorie:Historischer völkerrechtlicher Vertrag (Portugal) Kategorie:Migration (Portugal) Kategorie:Wirtschaftsgeschichte (Portugal) Kategorie:Deutsch-portugiesische Beziehungen Kategorie:Politik 1964