Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jugoslawien wurde am 12. Oktober 1968https://www.zeitklicks.de/top-menu/zeitstrahl/navigation/topnav/jahr/1968/anwerbeabkommen-mit-jugoslawien/ (Kabinett Kiesinger) unterzeichnet und ermöglichte eine jugoslawische Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland. Die angeworbenen Arbeiter wurden in Deutschland als „Gastarbeiter“ bezeichnet.
Das Anwerbeabkommen gewährte jugoslawischen Staatsbürgern zur Erzielung von Erwerbseinkommen einen zeitlich unbefristeten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwerbeabkommen mit der BRD wurden auf Initiative der Entsendeländer zum Ausgleich von deren Leistungsbilanzdefizit gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geschlossen.Heike Knortz: Diplomatische Tauschgeschäfte. "Gastarbeiter" in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953–1973. Böhlau Verlag, Köln 2008.
Ähnliche Anwerbeabkommen schloss die Bundesrepublik Deutschland seit 1955 auch mit anderen Staaten. Nach dem Abkommen mit Jugoslawien wurden keine weiteren mehr geschlossen. 1973 wurde vom Kabinett Brandt II die Anwerbung angesichts der Ölkrise gestoppt.
Weblinks Deutsche Welle: Jugoslawische Gastarbeiter in Deutschland, 12. Januar 2013
Einzelnachweise
Jugoslawien Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag (Jugoslawien) Kategorie:Deutsch-jugoslawische Beziehungen Kategorie:Politik 1968