Der in den Grenzen der Reichsstadt Köln gebildete Kanton Köln war eine der zehn Verwaltungseinheiten und später Sitz des 1798 eingerichteten, im Département de la Roer gelegenen Arrondissement de Cologne. Diese Gliederung, die im Auftrag des französischen Direktoriums von Kommissar François Joseph Rudler geplant und durchgeführt wurde, war ein weiterer Schritt, auch in den bereits 1794 eroberten linksrheinischen Territorien die Départements in ihren Verwaltungsebenen einheitlich zu gestalten. Das Département mit seinen Kantonen und Arrondissements bestand ab dem Jahr 1801 bis 1814 als anerkanntes Territorium Frankreichs.Wilhelm Janssen: Kleine Rheinische Geschichte, Düsseldorf 1997. Seite 262 mini|hochkant=1.3|Canton de Cologne mit Teilbereichen der angrenzenden Kantone um 1810 mini|Siegelstempel der Arrondissementverwaltun in Köln

Geschichte Köln vor der Besetzung In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts befand sich die Reichsstadt Köln in einer Phase kultureller und wirtschaftlicher Stagnation. Die sie umgebenden Städte Düsseldorf, Aachen oder Bonn hatten die Stadt von ihrer einstigen Führungsposition verdrängt. Die Stadt war durch die Kosten der Einquartierungen des Siebenjährigen Krieges (1756–1763) in finanzielle Bedrängnis geraten und wurde durch folgende Naturereignisse, wie Missernten oder die im Winter 1783/84 einsetzende schlimmste jemals verzeichnete Hochwasserkatastrophe, weiter belastet. Anders als die geistlichen Würdenträger (Orden und Domkapitel) oder die wirtschaftlich Erfolgreichen (Zunft- und Bannerherren) sowie die zur politischen Obrigkeit zählenden Ratsherren und ihre Familien, die sich prachtvolle von Gärten umgebene Palais erbauen ließen, wohnte die Mehrzahl der anwachsenden Bürgerschaft in kleinen, nachlässig errichteten und schlecht unterhaltenen Zinshäusern. Zugleich wuchs in der Stadt die Anzahl der Bettler und Almosenempfänger enorm an, sodass die Unzufriedenheit in der Bevölkerung, ähnlich wie einhundert Jahre zuvor unter Nikolaus Gülich, zu ständigen Unruhen führte. Es war der ideale Zeitpunkt für den Einmarsch der französischen Revolutionstruppen und das Ende der selbstherrlichen Stadtverwaltung.Hans Vogts, Fritz Witte: Übersicht über die Geschichte der Stadt Köln. In: Die Kunstdenkmäler der Stadt Köln, S. 22 ff mini|Graf Jourdan mini|Nikolaus DuMont, amtierte 1795 als letzter gewählter Bürgermeister

Stadtverwaltung und Besatzer Als im Sommer des Jahres 1794 französische Truppen der Armée de Sambre-et-Meuse unter Jean-Baptiste Jourdan schon weit auf linksrheinischem Gebiet vorgedrungen waren und unaufhaltsam weiteres Gelände gewannen, zogen sich die deutschen kaiserlichen Verbände unter dem österreichischen General Clerfait, sowie ein diesem unterstehendes Kontingent Kölner Stadtsoldaten von Riehl über die „fliegende“ Vorgängerin der Mülheimer Schiffbrücke auf die rechte Rheinseite zurück. Am 6. Oktober 1794 versuchte eine Kölner Delegation unter Bürgermeister Reiner Josef Klespé und Nikolaus DuMont mit weiterem Gefolge durch das Angebot einer kampflosen Übergabe Kölns die Franzosen gnädig zu stimmen. Einer über die Aachener Straße einrückenden französischen Abordnung unter General Jean-Étienne Championnet übergaben sie am Schlagbaum des Hahnentores symbolisch die Stadtschlüssel, worauf im weiteren Tagesverlauf die Stadt erstmals nach 900 Jahren von feindlichen Truppen besetzt wurde.Carl Dietmar: Die Chronik Kölns, S. 215 ff

Zu versorgen waren innerhalb weniger Tage (und auf unbestimmte Zeit) etwa 12.000 Soldaten, die einquartiert und verpflegt werden mussten. Auch wenn der Volksrepräsentant René Mathurin Gillet„René Mathurin Gillet“ (fr. Wiki), * 28. Juni 1762 in Broons, Cotes du Nord, † 4. November 1795 in Paris, war ein Jahr Représentant du peuple bei der Armée de la Moselle und zuletzt nach dem 9. Thermidor noch Mitglied des neuenWohlfahrtsausschusses. Dictionnaire historique et biographique de la révolution et de l’empire, 1789–1815. Ouvrage rédigé pour l’histoire générale (1899) in einer Proklamation vom 8. Oktober 1794 verkündet hatte, dass Frankreich Gesetze und Gebräuche Kölns sowie das Eigentum der Bürger schützen wolle, wurde wenig später anders verfahren. Am Tag nach Gillets Aufruf wurde auf dem Neumarkt ein mit Fahnen und einer Jakobinermütze geschmückter Freiheitsbaum aufgestellt. Vorerst blieb die bisherige Verwaltung der Stadt durch die französischen Militärs unangetastet. Man stellte ihr einen aus acht Kölnern und vier Franzosen gebildeten Ausschuss zur Seite, der die Durchführung französischer Anordnungen überwachen und antirevolutionäre Verschwörungen aufdecken sollte.

Gegen die der Stadt auferlegten Kontributionen oder gegen die dann einsetzende Beschlagnahme von Gebäuden und Kunstwerken hatte man jedoch keine Möglichkeit der Auflehnung, sie mussten hingenommen werden. Diese für die Stadt perspektivlose Zeit sollte drei Jahre andauern.

Munizipalverwaltung Noch im September 1795 hatte Bürgermeister DuMont den Wohlfahrtsausschuss um die Aufrechterhaltung der Kölner Verfassung gebeten, dessen Einflussmöglichkeit jedoch im Folgemonat mit seiner Abschaffung endete. Im Jahr 1796 wurde der Rat der Stadt wegen unterstellter Unfähigkeit, insbesondere wegen ständig verzögerter Kontributionszahlungen, von der französischen Regierung aufgelöst und vorübergehend durch eine Munizipalverwaltung nach französischem Beispiel ersetzt, eine Maßnahme, die aber schon nach einem Jahr durch General Lazare Hoche wieder revidiert wurde. Der dann kurzzeitig wieder eingesetzte reichsstädtische Rat wurde jedoch auf Drängen der in Bonn angesiedelten Militärkommission (mit Unterstützung einer Kölner „Antipatrizierbewegung“) endgültig im September 1797 abgeschafft. Seine Funktionen übernahm ein provisorischer 13-köpfiger Magistrat. Am 23. Januar 1798 wurde die französische Gesetzgebung und Verwaltung in Köln eingeführt. Rathaus unter französischer Hoheit mini|Rathaus mit den Emblemen der Französischen Republik Kurz nach der Stadtübernahme der Franzosen, noch im Jahr 1794, wurde die als schadhaft erkannte Turmgalerie entfernt. Die als technische Leistung hervorgehobene Arbeit, bei der mit Winden der Helm angehoben worden war, um das brüchige Mauerwerk zu entfernen, wurde unter der Leitung des Stadtbaumeisters Peter Schmitz durchgeführt.

1798 entfernte man alten Wandschmuck des Senatssaales und ersetzte ihn durch Grisaillemalerei auf Leinwand, die von dem Künstler Josef Hoffmanns, einem späteren Günstling Goethes geschaffen worden waren. Ebenfalls um das Jahr 1798 wurde die Einrichtung des Magistratssaales renoviert, wobei die Dekoration durch den Kölner Maler „Seyfried“ gestaltet wurde. An den Wänden waren schwarze Tafeln angebracht worden, die die Texte der Menschenrechte enthielten. Sie wurden ergänzt durch die aufgestellten Büsten Voltaires und Rousseaus.

Der Hansasaal diente später als Gerichtssaal, die Prophetenkammer als Sekretariat, der Muschelsaal wurde zum „Mairie-Saal“, in dem die Sitzungen des Gemeinderates stattfanden. Der „Spanische Bau“ diente als Sitz verschiedener Gerichte.

Alle Rathausgebäude waren in den Besitz des französischen Staates übergegangen, wurden jedoch durch kaiserliches Dekret im April des Jahres 1811 der Stadt zurückgegeben.Vogts, Witte: Die Kunstdenkmäler der Stadt Köln, im Auftrage des Provinzialverbandes der Rheinprovinz und der Stadt Köln. (Hrsg.) Paul Clemen, Bd. 7, Abt. IV: Die profanen Denkmäler der Stadt Köln, S. 194 und 258

Amtsträger der Übergangszeit Schon Nikolaus DuMont hatte eine bedeutende Rolle als hoher Amtsträger der Stadt und erhielt später im Département eine neue Aufgabe. Ebenso konnte der Freiherr Franz Jakob von Hilgers (1745–1821) noch unter der neuen Herrschaft amtieren. Hilgers war mehrmals Bürgermeister der Reichsstadt, hatte in dieser Zeit aber liberale Ansichten vertreten, die zu dem so genannten Kölner Toleranzstreit geführt hatten, weil er sich vehement für mehr Rechte der Protestanten einsetzte. Maximilian von Kempis (1757–1823) schied 1793 wegen Differenzen mit dem Kurfürsten Max Franz (wegen unterschiedlicher Ansichten bezüglich der Neutralität der Reichsstadt Köln) aus dessen Diensten aus und wurde in Köln Mitglied in der von den Franzosen eingesetzten Bezirksverwaltung. 1795 war er für sechs Monate als Mitglied der Zentralverwaltung des Départements in Aachen tätig und wurde anschließend bis zum Juni 1796 Mitglied der Munizipalverwaltung in Köln.

Im Jahr 1797 wurde er zum Präsidenten des provisorischen Magistrates ernannt und veröffentlichte in dieser Funktion am 10. September 1797 einen Aufruf an die Kölner Bürger, in dem er seine Loyalität zur Stadt beteuerte. Nach der wenig später folgenden Errichtung eines Freiheitsbaumes und der Zerstörung der Schandsäule des Nikolaus Gülich trat er aus Protest von seinem Amt zurück. Dennoch erhielt von Kempis später erneut ein Amt in Aachen.Kölner Personen-Lexikon. S. 244, 278. Peter Joseph Zurhoven (geb. um 1750) wurde nach einem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Göttingen 1785 außerordentlicher Professor an der Universität zu Köln. Er wurde 1797–1798 zum Magistratspräsidenten ernannt.Verweis auf: F.: öffentliches Recht; Son.: M. Stolleis: Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, Band 1, Reichspublizistik und Policeywissenschaft 1600–1800. 1988, S. 249. koeblergerhard.de Amtszeiten Name Anmerkungen zur AmtstätigkeitMai 1796 – März 1797 Johann Jakob von Wittgenstein Präsident der MunizipalverwaltungMärz – Juni 1797 Johann Jakob von Wittgenstein, Heinrich Josef von Groote BürgermeisterJuni – September 1797 Franz Jakob von Hilgers BürgermeisterJuni – Juli 1797 Johann Arnold Theodor von Stadtlohn BürgermeisterJuli – September 1797 Goswin von Heinsberg BürgermeisterSeptember 1797 Max von Kempis Präsident des Magistrats und Verfasser des Aufrufs an die BürgerschaftSeptember 1797 – April 1798 Peter Josef Zurhoven Präsident des MagistratsApril – Dezember 1798 Johann Baptist Fuchs Präsident der MunizipalitätDezember 1798 – Dezember 1800 Gerhard Engelbert Simons Präsident der MunizipalitätQuellverweisWolfgang Herborn: „Zur Rekonstruktion und Edition der Kölner Bürgermeisterliste“. In: Rheinische Vierteljahresblätter, 36/1972

Abkehr von mittelalterlichen Strukturen In den ersten „französischen“ Jahren erlebte die Stadt einen radikalen Umbruch hinsichtlich ihrer Verfassung und Verwaltung. Der Rat, die Gaffeln und Zünfte wurden aufgehoben, die Kaufleute konnten jedoch einen Handelsvorstand gründen (1797). Ebenso erging es den Gerichten, den höheren Schulen, der alten über 400 Jahre bestehenden Universität, die durch Dekret (1798) wie auch in Frankreich geschlossen wurde und den meisten kirchlichen Gemeinschaften. Klar gegliederte Behörden übernahmen einen sich in undurchschaubaren Kompetenzbereichen verlierenden Beamtenapparat. Eingeführt wurde beispielsweise ein jährlich für die Stadt neu aufzustellender Haushaltsplan, ein Novum für die damalige Verwaltung. Nach der Einführung eines Zivilstandsregisters (es ersetzte 1798 die Kirchenbücher) waren es nicht mehr die Pfarrbezirke, die Geburt, Heirat, Scheidung oder den Tod einer Person registrierten, sondern die Zivilstandsverwaltungen als Vorläufer der später eingeführten Standesämter. Rechtsprechung und Verwaltung waren nun strikt voneinander getrennt.