Phosphatiertes Distärkephosphat ist ein Derivat der Stärke, das zu den Stärkeestern gehört. Diese modifizierte Stärke zählt zu den Lebensmittelzusatzstoffen und ist in der Europäischen Union als zugelassen. Herstellung Die Herstellung erfolgt mithilfe von Distärkephosphat und Phosphoroxychlorid.
Eigenschaften Da die Stärkeketten durch Phosphate verestert wurden und über Phosphatgruppen miteinander vernetzt sind, verbindet das Distärkephosphat die Eigenschaften des Monostärkephophats und des Distärkephosphats. Aufgrund dessen ist es besonders stabil bei hohen Temperaturen und mechanischer Belastung. Es ist ebenfalls in Anwesenheit von Säuren und beim Einfrieren und Auftauen stabil.Eintrag zu Phosphatiertes Distärkephosphat. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 22. Juni 2022.
Verwendung rechts|mini|hochkant=2.0|Zutatenliste: Inhaltsstoffangabe von modifizierter Stärke ohne Angabe der E-Nummer Das phosphatierte Distärkephosphat dient als Verdickungsmittel, Stabilisator und Trägerstoff. Es wird bei der Produktion von Fertiggerichten, Tiefkühlprodukten, Puddingpulver und Backwaren wie Brot verwendet. Zudem findet es Anwendung bei der Fertigung von Saucen, Dressings und Milcherzeugnissen.Eintrag zu Phosphatiertes Distärkephosphat. In: Lexikon der Ernährung. Spektrum der Wissenschaft Verlag, abgerufen am 22. Juni 2022. In der Papier-, Textil- und Waschmittelindustrie wird es für Leim- und Klebstoff verwendet.
Rechtliche Situation In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß dem Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020) aufgelistet. Das phosphatierte Distärkephosphat ist weiterhin zugelassen.Aufgenommen durch die
Gesundheitliche Risiken Da dieses Stärkederivat wie natürliche Stärke verdaut wird, gilt es als gesundheitlich unbedenklich. Es existiert keine Angabe für die erlaubte Tagesdosis. In Säuglingsnahrung und Kleinkindnahrung gibt es jedoch eine Höchstmengenbeschränkung von 50 Gramm Zusatzstoff pro Kilogramm Lebensmittel.
Einzelnachweise
Kategorie:Stärke Kategorie:Stoffgruppe Kategorie:Lebensmittelzusatzstoff (EU)