mini|Internationales Zivilschutzzeichen
In Deutschland ist der Bevölkerungsschutz eine Vorsorgeleistung des Staates, um bei Naturkatastrophen (z. B. Fluten, Waldbrände, Pandemien), Kriegen oder Anschlägen Menschen zu schützen, sowie nach Unglücken Hilfe zu leisten und wieder sichere Verhältnisse herzustellen. Der Bevölkerungsschutz lässt sich nach den unterschiedlichen Zuständigkeiten des Bundes und der Länder in den Zivil- und den Katastrophenschutz einteilen. Auch unterhalb der Ebene des Katastrophenschutzes wird von staatlicher Seite Vorsorge durch die Feuerwehr und den Rettungsdienst und gegebenenfalls weitere Einrichtungen, wie Berg-, Seenot- und Wasserrettung, betrieben.
Der Katastrophenschutz ist Ländersache und liegt in der Regel im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, der kreisfreien Städte und auch bei den Gemeinden als Träger der Feuerwehren. Katastrophenschutzbehörden sind jedoch in der Regel die unteren Verwaltungsbehörden. Im Katastrophenschutz wirken auch Hilfsorganisationen, wie das Deutsche Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-Bund und die Johanniter-Unfallhilfe mit, die als Vereine organisiert sind. Der Bund wird jedoch im Wege der Amtshilfe bei Großschadensereignissen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und dem Technischen Hilfswerk sowie teilweise auch mit der Bundeswehr unterstützend tätig. Für Einsätze unterhalb der Katastrophe sind, je nach Landesrecht, die Gemeinden und Landkreise für die Feuerwehren, die überörtliche Hilfeleistung und den Rettungsdienst zuständig. Die Tätigkeiten können von hauptberuflichen Kräften bei Berufsfeuerwehren, im Rettungsdienst und den Verwaltungsbehörden oder durch ehrenamtliche Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen wahrgenommen werden. In Deutschland ist die Mehrzahl der Feuerwehrleute ehrenamtlich tätig, während der Rettungsdienst hauptsächlich im Hauptberuf besetzt wird.
Der Zivilschutz bezeichnet den Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall. Für diesen Bereich hat eigene Kompetenzen und die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz. Er stellt den beteiligten Organisationen Material (Fahrzeuge, Ausrüstung) zur Ergänzung ihrer eigenen Ausrüstung zur Verfügung und leistet auch einen Kostenersatz an die beteiligten Organisationen und Behörden. In der Vergangenheit war das Engagement des Bundes unterschiedlich ausgeprägt. Bis in die 1950er Jahre sprach man anstelle vom Zivilschutz vom Luftschutz.
Auch bis zum Ende Zweiten Weltkriegs lag die Zuständigkeit für den Luftschutz beim Reich und wurde im Laufe der Zeit von unterschiedlichen Ministerien und Behörden ausgeführt. Es gab oft eine Doppelzuständigkeit von zivilen (Polizei) und militärischen Behörden (Reichswehr und Luftwaffe).
Geschichte Zur früheren Geschichte siehe auch: Feuerglocke, Sturmläuten, Geschichte der Feuerwehr
Zeit bis zum Ersten Weltkrieg Ein staatlich geordnetes Rettungs- und Feuerwehrwesen entstand in Deutschland erst nach und nach Mitte des 19. Jahrhunderts. In dieser Zeit gab es noch keine übergreifenden Einrichtungen des Katastrophenschutzes. Bei Bedarf wurde oft das Militär eingesetzt. Außerdem entstanden örtliche Feuerwehren. Der Rettungsdienst, im Regelfall nur im städtischen Bereich anzutreffen, wurde von Vereinen, den Krankenhäusern oder auch von Behörden gestellt. Beim Militär gab es ein organisiertes Sanitätswesen. Die überörtliche Hilfe gestaltet sich aber noch bis ins 20. Jahrhundert problematisch, da es keine Normung gab und zum Beispiel Schlauchkupplungen nicht zueinander passten.
Zeit der Weltkriege und Zwischenkriegszeit Im Ersten Weltkrieg kam es bereits 1914 erstmals zu Angriffen auf Städte im Westen Deutschlands. Infolgedessen wurde im August 1915 die Dienststelle Inspekteur der Ballonabwehrkanonen im Heimatgebiet eingerichtet, die sowohl für den militärischen Einsatz gegen Flugzeuge (Fliegerabwehr) als auch den Flugwarndienst zuständig war. Daneben waren die Generalkommandos und die Festungsgouvernemente für die Aufklärung der Zivilbevölkerung zum Verhalten bei und nach Luftangriffen und für Fliegermeldungen zuständig. Wie im Frieden bislang auch wurden im Deutschen Kaiserreich neben den Feuerwehren und dem Deutschen Roten Kreuz militärische Hilfskommandos bei Großschadenslagen im Einsatz. Ab 1916 wurde bei den Fliegertruppen (Kommandierender General der Luftstreitkräfte) eine Abteilung Heimatluftschutz geschaffen, die zivile und militärische Luftschutzmaßnahmen koordinieren sollte. Berater der Abteilung war der Berliner Branddirektor Maximilian Reichel, der auch als Abteilungsleiter Feuerschutz beim Großen Hauptquartier eingesetzt wurde. Bei den stellvertretenden Generalkommandos gab es Kriegsbranddirektoren und -brandmeister. Einen darüber hinaus einheitlich organisierten Katastrophen- oder Zivilschutz gab es aber nicht. Letztlich wurde nach wie vor auf die Einheiten der Feuerwehr, des Roten Kreuzes und eventuell des Militärs vor Ort gesetzt.
mini|Einsatz des Sicherheits- und Hilfsdienstes 1941 Nach dem Ersten Weltkrieg entlastete während der Weimarer Republik die Technische Nothilfe die zahlen- und ausrüstungsmäßig stark abgerüstete Reichswehr. In den 1920er Jahren wurde der Luftschutz von Regierungsseite zwar als notwendig angesehen, aus außenpolitischen Gründen stand man dem Thema aber kritisch gegenüber, da man sich rechtlich in einer Grauzone wähnte. Im Pariser Luftfahrtabkommen vom 22. Mai 1926 ließ sich das Deutsche Reich einen zivilen Luftschutz vertraglich zusichern. Am 10. Februar 1927 wurde daraufhin im Reichswehrministerium eine Luftschutzdienststelle eingerichtet. Das Thema versandete jedoch zwischen Reichswehrministerium und Reichsministerium des Innern, an den das Reichswehrministerium die Aufgabe abgeben wollte. Verschiedene private Vereinigungen, wie der Verein ehemaliger Angehöriger der Flugabwehr (Flakverein), der Verein Deutscher Luftschutz, die Deutsche Luftschutz-Liga und der Verein der Flieger, übten Druck auf Reichsregierung aus, eine Organisation für den Luftschutz aufzustellen. Erst ab 1930 wurden, auch auf Druck anderer Ministerien, schließlich Vorschriften durch das Reichsministerium des Inneren auf dem Gebiet erlassen. Unter anderem wurde 1931 eine Vorschrift zur Organisation des Luftschutzes herausgegeben. Im Zuge dessen wurde der Sicherheits- und Hilfsdienst (SHD) ab 1932 eingerichtet. Unter Berufung auf das Preußische Allgemeine Landrecht wurde die Führung der Polizei übertragen. Durch das Luftschutzgesetz wurde die Führung des Luftschutzes auf das Reichsluftfahrtministerium übertragen. Es blieb aber bei Zuständigkeit der Polizei für den Luftschutz vor Ort. Gleichzeitig wurden bei den Luftgaukommandos Dienststellen für den zivilen Luftschutz eingerichtet. Auch während der Zeit des Nationalsozialismus bildete die Technische Nothilfe neben den Feuerwehren und dem Deutschen Roten Kreuz auch den Kern des SHD im zivilen Luftschutz. Ab Juli 1942 war der SHD als Luftschutzpolizei Teil der Ordnungspolizei wurde. Ab 1944 etablierte man Großküchenschiffe zur Versorgung der Bevölkerung in Großstädten mit schiffbaren Kanälen oder Flüssen.
Neben dem staatlichen Luftschutz in Form des SHD oder der Luftschutzpolizei wurde der Selbstschutz als zentrales Element im Luftschutz angesehen. Daher wurde bereits 1933 der Reichsluftschutzbund (RLB) im Bereich des Reichsluftfahrtministerium eingerichtet. Er schulte die Bevölkerung im Selbstschutz und seine Funktionäre leiteten auch den Luftschutz vor Ort.
Bundesrepublik Neubeginn Nach dem Zweiten Weltkrieg verboten die Siegermächte im Jahr 1946 alle Maßnahmen zum Luftschutz. Auch das deutsche Grundgesetz vom 23. Mai 1949 enthielt keine Vorschriften zur Verteidigung oder zum Schutz der Bevölkerung bei kriegerischen Auseinandersetzungen und zur Bewältigung politisch-militärischer Krisen. Allerdings gab es bereits vor der Gründung der Bundesrepublik intensive Überlegungen zum Bevölkerungsschutz, wobei in dieser Phase in der Regel die Begriffe Luftschutz oder Zivilverteidigung verwendet wurden. 1946 gründeten ehemalige Angehörige um Hermann Julius Sautier (ehemals Chef des Stabes) des aufgelösten Reichsluftschutzbunds den Luftschutzverein. 1951 erfolgte daraus zunächst die Gründung des Arbeitskreises Luftschutz, der bald danach zum Allgemeinen Luftschutzverband als Verein und schließlich zum Bundesluftschutzverband wurde.Martin Diebel: Atomkrieg und andere Katastrophen. Zivil- und Katastrophenschutz in der Bundesrepublik und Großbritannien nach 1945. Paderborn 2017. S. 41. Entsprechende Vorschläge finden sich auch in Denkschriften ehemaliger Wehrmachtsgeneräle zur Wiederbewaffnung, etwa von Hans Speidel. Zum entscheidenden Vertreter des Luft- und Zivilschutzgedankens wurde aber Erich Hampe, ebenfalls Wehrmachtsgeneral a. D. und später Präsident der Bundesanstalt für zivilen Luftschutz. 1952 erschien erstmals die Zeitschrift „Ziviler Luftschutz“, die weitgehend der Vorgängerpublikation „Gasschutz und Luftschutz“ (1931–1945) entsprach. Beide Publikationen hatten mit Heinrich Paetsch den gleichen Herausgeber. Die Zeitschrift erscheint bis heute unter dem Titel „Notfallvorsorge“.Martin Diebel: Atomkrieg und andere Katastrophen. Zivil- und Katastrophenschutz in der Bundesrepublik und Großbritannien nach 1945. Paderborn 2017, S. 38.
In der Bundesrepublik wurde im Jahr 1950 das Technische Hilfswerk gegründet. Allerdings erhob von 1951 an auch das Deutsche Rote Kreuz Anspruch auf Mitarbeit am Luftschutz, bildete im großen Stil entsprechend geschulte Helfer aus und erhielt dafür staatliche Zahlungen. Darin liegt die bis heute deutsche Eigenart der starken Einbindung nichtstaatlicher Akteure in den Bevölkerungsschutz begründet.Martin Diebel: Atomkrieg und andere Katastrophen. Zivil- und Katastrophenschutz in der Bundesrepublik und Großbritannien nach 1945. Paderborn 2017, S. 40. 1956 wurden das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz und der Luftschutzhilfsdienst für den Bereich des Zivilschutzes gegründet. Ihren gesetzlichen Rahmen erhielten diese Institutionen und der Luftschutz in der Bundesrepublik insgesamt 1957 mit dem Ersten Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung.
1950 formierte sich die Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung gegen atomare, biologische und chemische Angriffe aus Wissenschaftlern, die sich vor allem mit der neuartigen Gefahr des Atomkriegs und einem sinnvollen Zivilschutz unter diesen Bedingungen befasste. 1961 wurde die Gruppe als Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern näher an die Regierung gebunden. Dort erfüllt sie bis heute Beratungsaufgaben.Martin Diebel: Atomkrieg und andere Katastrophen. Zivil- und Katastrophenschutz in der Bundesrepublik und Großbritannien nach 1945. Paderborn 2017, S. 43. In Politik und Öffentlichkeit, auch der Zivilschutz-Fachöffentlichkeit, wurden Atomwaffen bis zum Ende der 1950er Jahre aber weitgehend als konventionelle Bomben mit größerer Stärke behandelt. Das Problem der radioaktiven Strahlung und Verseuchung wurde kaum berücksichtigt, der Zivilschutz weitgehend auf Grundlage der Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs geplant. Erst nach NATO-Übungen Mitte der 1950er Jahre wurde zunächst in Fachkreisen langsam klar, wie massiv Atomwaffen bei einer Konfrontation mit dem Warschauer Pakt im Gebiet der Bundesrepublik eingesetzt worden wären und welche Folgen die damit verbundene Strahlung gehabt hätte.Martin Diebel: Atomkrieg und andere Katastrophen. Zivil- und Katastrophenschutz in der Bundesrepublik und Großbritannien nach 1945. Paderborn 2017. S. 45–47.
1960er Jahre: Debatten über die Rolle im Krieg mini|Luftschutzhilfsdienst in Kiel 1966