mini|hochkant|Die A 37 kreuzt die A 7 (vorne) und die A 2 (hinten), rechts der Altwarmbüchener See mini|hochkant|A 37-Planung; blau: heutiger Autobahnausbau, orange: geplant im Jahr 1976 Die Bundesautobahn 37 (Abkürzung: BAB 37 oder A 37) ist eine aus zwei Teilstücken bestehende Autobahn, die als Zubringer zum Stadtgebiet von Hannover und zum Messegelände Hannover fungiert. Der nördliche Abschnitt zwischen Burgdorf und Hannover-Misburg wird wegen seiner Lage im Altwarmbüchener Moor im Volksmund als Moorautobahn bezeichnet, der Abschnitt Messegelände–AD Hannover-Süd wird Messestutzen genannt. Die Autobahn ist auf beiden Abschnitten jeweils in beiden Fahrtrichtungen zweistreifig ausgebaut.

Verbindungen Die beiden Teilstrecken werden durch den Messeschnellweg verbunden, der im nördlichen Abschnitt (zwischen der Anschlussstelle 5 Hannover-Misburg und dem Seelhorster Kreuz) Teil der Bundesstraße 3 ist und im südlichen Abschnitt (zwischen dem Seelhorster Kreuz und der Anschlussstelle 11 Hannover-Messegelände) Teil der Bundesstraße 6.

Das südliche Teilstück, der Messestutzen, stellt eine Verschwenkung zwischen dem nördlichen Teil der B 6 (und indirekt der B 3) und dem südlichen Teil der A 7 dar. Zu den anderen Teilen der B 6 und der A 7 fehlen dem Messestutzen die entsprechenden Verbindungsrampen. Alle Relationen zwischen A 7 und B 6 sind hingegen über die Bundesstraße 443 befahrbar.

Planungsgeschichte Die ursprüngliche Planung aus dem Jahre 1974 sah vor, dass die A 37 an der B 3 südlich Bergen ihren nördlichen Endpunkt erhalten sowie über Celle und Hannover nach Hildesheim geführt werden sollte. Der am 30. Juni 1971 verabschiedete Plan des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 sah zwar den Bau einer Bundesautobahn zwischen Bergen und Hildesheim noch nicht vor. Allerdings waren folgende Vorhaben enthalten:

Bezeichnung der Straße Abschnitt Bemerkung DringlichkeitsstufeB3südlich Bergen – nordwestlich Cellevierstreifiger Ausbau unter Nutzung der BestandtrasseIIIB3/B214Ortsumgehung Cellevierstreifiger NeubauIB3 (B188)südlich Celle – westlich Burgdorfvierstreifiger NeubauIIB3 (A7)westlich Burgdorf – Kreuz Hannover/Kirchhorstvierstreifiger NeubauIB3Kreuz Hannover/Kirchhorst – Kreuz Hannover-Buchholzsechsstreifiger NeubauIB3Kreuz Hannover-Buchholz – Hannover Weidetorsechsstreifiger Neubaulaufendes VorhabenB3 (Bundesstraße 65).Hannover Weidetor – Seelhorster Kreuzungsechsstreifiger Neubau unter Nutzung der zweistreifigen BestandtrasseIIB6  (A376)Seelhorster Kreuz – Dreieck Hannover-Messegeländesechsstreifiger NeubauIB6 (B1)Hannover-Messegelände – Hildesheim-Berliner Straßevierstreifiger Ausbau unter Nutzung der BestandtrasseII

Mit der Neustrukturierung und neuen Nummerierung des Netzes der Bundesautobahnen, die mit Wirkung ab 1. Januar 1975 erfolgte, wurde aus den einzelnen Vorhaben zum Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen der einheitliche Streckenzug als Bundesautobahn unter der Bezeichnung „A 37“ Bergen – Celle – Hannover – Hildesheim geschaffen. Diese Planung hatte jedoch nur eineinhalb Jahre Bestand. Während noch im Januar 1976 die A 37 zwischen Bergen und Hildesheim in den Netzkarten als Planung enthalten war, änderte sich dies durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 5. August 1976 grundlegend.Bundesgesetzblatt Jg. 1976, Teil I, S. 2093 Die gesamte Teilstrecke von Bergen über Celle nach Burgdorf (B 188) wurde aus der A 37-Planung herausgenommen. Dabei wurde zwischen Bergen und nordwestlich Celle auf den vierstreifigen Ausbau vollständig verzichtet. Lediglich für Groß Hehlen bei Celle war in Dringlichkeitsstufe Ib eine Umgehung geplant. Die Ortsumgehung Celle war im nördlichen Teil noch für den vierstreifigen Neubau im Zuge der A 32 vorgesehen, allerdings nur zweistreifig in der Dringlichkeitsstufe Ia; die Ergänzung der zweiten Fahrbahn war in den weiteren Bedarf eingeordnet. Die südöstliche Fortführung dieser Umgehung war nur als zweistreifiger Bundesstraßenneubau, allerdings in Dringlichkeitsstufe Ia enthalten. Der Abschnitt südlich Celle bis westlich Bergen sollte zweistreifig als B 3n als weiterer Bedarf realisiert werden. Der Bedarfsplan sah für die A 37 noch folgende Teilprojekte vor:

Bezeichnung der StraßeAbschnitt BemerkungDringlichkeitsstufeA7westlich Burgdorf – Kreuz Hannover/Kirchhorstvierstreifiger NeubauInA2Kreuz Hannover/Kirchhorst – Kreuz Hannover-Buchholzvierstreifiger NeubauIaA2Kreuz Hannover-Buchholz – Hannover Misburgvierstreifiger Neubaulaufendes VorhabenA376Hannover Weidetor – Dreieck Hannover-Messegeländevierstreifiger Ausbau unter Nutzung der BestandtrasseIaDreieck Hannover-Messegeländevierstreifiger Ausbau unter Nutzung der BestandtrasseIb

Zum Zeitpunkt des Erlasses des zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 25. August 1980Bundesgesetzblatt Jg. 1980, Teil I, S. 1614 waren die Abschnitte der A 37 zwischen Burgdorf und Hannover-Misburg sowie zwischen Hannover-Weidetor und Dreieck Hannover-Messegelände bereits in Angriff genommen. Die Teilstrecke Hannover-Messegelände – Hildesheim wurde als Bestandteil der A 37 aus dem Bedarfsplan gestrichen. Die A 376, deren Umbenennung in den 1970ern noch zur A 30 Minden – Stadthagen – Hannover beabsichtigt war, wurde mit der Streichung dieses Abschnitts der A 30 und der Strecke Hannover – Hildesheim der A 37 nun zur A 37 umgewidmet. Im Übrigen fanden sich noch folgende Projekte für Bundesstraßenneu- und -ausbauten im Bedarfsplan, die der ursprünglichen A-37-Planung im Wesentlichen entsprachen:

Bezeichnung der StraßeAbschnitt BemerkungDringlichkeitsstufeB3Groß Hehlen – Celle – nordwestlich Otzezweistreifiger NeubauIB3nordwestlich Otze – westlich Burgdorfzweistreifiger NeubauB6Hannover Messegelände – Hildesheimvierstreifiger AusbauII

Im dritten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 21. April 1986Bundesgesetzblatt Jg. 1986, Teil I, S. 537 waren Neubaumaßnahmen für die A 37 nicht vorgesehen. Folgende Bundesfernstraßenneu- und -ausbauprojekte, die der ursprünglichen A-37-Planung im Wesentlichen entsprachen, verblieben im Bedarfsplan:

Bezeichnung der StraßeAbschnitt VorhabenBemerkungB3Ortsumfahrung Groß Hehlenzweistreifiger Neubauals weiterer BedarfB3Ortsumfahrung Cellezweistreifiger Neubaulaufendes VorhabenB3Celle – westlich Burgdorfzweistreifiger Ausbauals weiterer Bedarf

Auch nach dem Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 15. November 1993Bundesgesetzblatt Jg. 1993, Teil I, S. 1877 kamen keine Neubaumaßnahmen für die A 37 hinzu. Als Bundesstraßenneu- und -ausbauprojekte, die der ursprünglichen A-37-Planung im Wesentlichen entsprachen, sollten zur Ausführung kommen:

Bezeichnung der StraßeAbschnitt BemerkungDringlichkeitsstufeB3südlich Bergen – nordwestlich Cellevierstreifiger Ausbau unter Nutzung der BestandtrasseIIIB3/B214Ortsumgehung Cellevierstreifiger NeubauIB3 (B188)südlich Celle – westlich Burgdorfvierstreifiger NeubauIIB3 (A7)westlich Burgdorf – Kreuz Hannover/Kirchhorstvierstreifiger NeubauIB3Kreuz Hannover/Kirchhorst – Kreuz Hannover-Buchholzsechsstreifer NeubauIB3Kreuz Hannover-Buchholz – Hannover Weidetorsechsstreifiger Neubaulaufendes VorhabenB3 (Bundesstraße 65).Hannover Weidetor – Seelhorster Kreuzungsechsstreifiger Neubau unter Nutzung der zweistreifigen BestandtrasseIIB6  (A376)Seelhorster Kreuz – Dreieck Hannover-Messegeländesechsstreifiger NeubauIB6 (B1)Hannover-Messegelände – Hildesheim-Berliner Straßevierstreifiger Ausbau unter Nutzung der BestandtrasseII

Die Bundesverkehrswegepläne seit 2003 sehen weiterhin keine Neubauvorhaben für die A 37 vor. Folgende Bundesstraßenneu- und -ausbauprojekte, die der ursprünglichen A-37-Planung im Wesentlichen entsprachen, waren noch enthalten:

Bezeichnung der StraßeAbschnitt VorhabenBemerkungStandB3OU Groß Hehlenzweistreifiger Neubauvordringlicher Bedarfin PlanungB3OU Celle Nordteilzweistreifiger Neubauvordringlicher Bedarfin PlanungB3OU Celle Mittelteilvierstreifiger Neubauvordringlicher BedarfPlanungsfestellungsbeschluss: Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht anhängig Beschluss nicht nachvollziehbarB3OU Celle Südteilzweistreifiger Neubauvordringlicher BedarffertiggestelltB3südlich Celle – Ehlershausenzweistreifiger Neubauvordringlicher Bedarffertiggestellt

Fertiggestellte Abschnitte In den 1950er Jahren wurde der Messeschnellweg als Osttangente Hannovers (B 3/B 6) errichtet (1950: Pferdeturm – Messegelände, 1952: Messegelände – Sarstedt). Ab den 1960er Jahren begann der autobahnähnliche Ausbau, in dessen Zuge die Kreuzungen planfrei gestaltet und die Fahrbahnen erweitert wurden. 1998 wurde als letzte Maßnahme die Pferdeturmkreuzung durch eine Anschlussstelle ersetzt. In der ersten Hälfte der 1960er Jahre wurde zudem die Zubringerstrecke zwischen dem Dreieck Hannover-Messegelände und Dreieck Hannover-Süd dem Verkehr übergeben, der ab 1975 bis 1980 zunächst als A 376 gewidmet war. Es fanden zudem folgende weitere Verkehrsfreigaben von Abschnitten, die ursprünglich Bestandteile der A 37 werden sollten, statt:

JahrAbschnitt kmBemerkung1981Kreuz Hannover Kirchhorst – Hannover-Misburg5,7vierstreifig als B3 gewidmet1982AS Burgdorf bzw. Moormühle – Kreuz Hannover/Kirchhorst4,7vierstreifig, als B3 gewidmet1999Ehlershausen – AS Burgdorf bzw. Moormühle12vierstreifiger Neubau und Ausbau, als B3 gewidmet2009südlich Celle -Ehlershausen7,4zweistreifig, als B3 gewidmet2013OU Celle, 2. Bauabschnitt/südlicher Teil der O3,2zweistreifig, als B3 gewidmet

Einzelnachweise

Weblinks

037 037 Kategorie:Straße in Europa

Kategorie:Straßenverkehr (Hannover) Kategorie:Verkehr (Region Hannover) Kategorie:Stadtautobahn in Deutschland