Die Vierzehnte Bundesversammlung trat am 30. Juni 2010 zusammen, um einen neuen deutschen Bundespräsidenten zu wählen. Im dritten Wahlgang wurde Christian Wulff gewählt.

Nach dem Rücktritt Horst Köhlers am 31. Mai 2010 hatte die 14. Bundesversammlung laut Grundgesetz spätestens 30 Tage nach dem Rücktritt zusammenzutreten und nicht erst zum Ablauf der regulären Amtszeit des Bundespräsidenten, die im Jahr 2014 geendet hätte.

mini|Bundesversammlung

Zusammensetzung Grundlagen Die 14. Bundesversammlung setzte sich verfassungsgemäß aus 1244 Mitgliedern zusammen: aus den 622 Mitgliedern des Deutschen Bundestages (MdB) sowie der gleichen Anzahl von Delegierten der Landesparlamente. Die Bundesregierung machte am 2. Juni 2010 nach Abs. 1 S. 1 BPräsWahlG die Zahl der von den 16 Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder im Bundesgesetzblatt bekannt.BGBl I, S. 689, 690 Ein Landtag wählt die auf das Land entfallenden Mitglieder der Bundesversammlung nach Vorschlagslisten. Die Sitze werden, wenn mehrere Vorschlagslisten vorliegen, den Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren nach D’Hondt zugeteilt. Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Präsidenten des Landtages zu ziehende Los ( BPräsWahlG). Die zu entsendenden Mitglieder müssen nicht zwingend Landtagsabgeordnete sein. Die nordrhein-westfälischen Vertreter wurden durch den in der Landtagswahl 2010 neu gewählten Landtag in seiner konstituierenden Sitzung am 9. Juni bestimmt.Aufstellung der Wahlfrauen und -männer aus Nordrhein-Westfalen, Landtagsdrucksache 15/11, abgerufen am 12. Juni 2010 (PDF; 20 kB)

In der Bundesversammlung verfügten Union und FDP mit 644 der 1244 Sitze über eine absolute Mehrheit. Die Zuteilung in den Ländern erfolgte bei der Wahl durch die Landtage nach dem D’Hondt-Verfahren. Durch die Aufstellung gemeinsamer Listen, Abwesenheit einzelner Abgeordneter und unorthodoxes Stimmverhalten ergaben sich bei der Wahl der Länderdelegierten Abweichungen.Election.de: Die voraussichtliche Zusammensetzung der nächsten Bundesversammlung

Die 622 Vertreter der 16 Länder teilten sich gemäß ihrer Einwohnerzahl auf die Länder auf (zu berücksichtigen sind nur deutsche Staatsangehörige). Die Bundesregierung stellte die Verteilung am 2. Juni 2010 fest.

Die Mandatsträger verteilten sich wie folgt auf die Länder und die Parteien:Zusammensetzung der 14. Bundesversammlung 2010, wahlrecht.de Land Mitglieder CDU/CSU SPD GRÜNE FDP LINKE FW NPD SSW Bundestag 622 239 146 68 93 76 - - - Baden-Württemberg 79 40 22 9 8 - - - - Bayern 95 47 20 10 8 - 10 - - Berlin 25 6 9 4 2 4 - - - Brandenburg 20 4 8 1 1 6 - - - Bremen 5 1 2 1 1 0 - - - Hamburg 13 7 5 1 - 0 - - - Hessen 45 18 11 6 8 2 - - - Mecklenburg-Vorpommern 13 4 5 - 1 2 - 1 - Niedersachsen 62 29 19 5 5 4 - - - Nordrhein-Westfalen 133 50 49 17 9 8 - - - Rheinland-Pfalz 31 12 16 - 3 - - - - Saarland 8 3 2 0 1 2 - - - Sachsen 34 14 4 3 3 8 - 2 - Sachsen-Anhalt 19 8 5 - 1 5 - - - Schleswig-Holstein 22 8 6 3 3 1 - - 1 Thüringen 18 6 4 1 1 6 - - - Länder gesamt 622 257 187 61 55 48 10 3 1 gesamt 1244 496 333 129 148 124 10 3 1

Liste der Mitglieder Die Mitglieder sind mit Bundestag für Bundestagsabgeordnete oder dem delegierenden Land gekennzeichnet (Stand: 17. Juni 2010).