109px|zentriert|Logo auf den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs Bundesgerichtshof Aktenzeichen Xa ZB 20/08 Paragraphen Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 PatG Abs. 1 PatG Stichworte Technizität zitierte Entscheidungen BGH SeitenpufferBGH Chinesische Schriftzeichen (Beschluss)BGH Steuerungseinrichtung für UntersuchungsmodalitätenBGH SprachanalyseeinrichtungBGH GlasflaschenanalysesystemBGH Suche fehlerhafter ZeichenkettenBGH Elektronischer ZahlungsverkehrBGH RentabilitätsermittlungBGH Anbieten interaktiver HilfeEPA T 0258/03BGH Dreinahtschlauchfolienbeutel Bundespatentgericht Aktenzeichen 17 W (pat) 71/04 Paragraphen Abs. 1 PatGzitierte Entscheidungen BGH SeitenpufferBGH Anbieten interaktiver Hilfe (Beschluss)BGH Antiblockiersystem (Beschluss)BGH Logikverifikation (Beschluss)BGH Rentabilitätsermittlung (Beschluss)BGH Suche fehlerhafter Zeichenketten (Beschluss)BPatG Systemansprüche (Beschluss) DPMA Aktenzeichen DE 102 32 674.6-53 Paragraphen PatG
Der Beschluss Dynamische Dokumentengenerierung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. April 2010 (Az. Xa ZB 20/08) bejaht die Patentierbarkeit eines Ablaufs eines Datenverarbeitungsprogramms, das zur Lösung eines Problems eingesetzt wird, das durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung gerade darin besteht, ein Datenverarbeitungsprogramm so auszugestalten, dass es auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt (Leitsatz).
Sachverhalt Die deutsche Patentanmeldung DE 102 32 674 mit Prioritätstag 29. Mai 2002 betrifft ein Verfahren zur dynamischen Generierung strukturierter Dokumente. Mit dem beanspruchten Verfahren soll es in einer Client-Server-Umgebung ermöglicht werden, Java Serverseiten auch auf einem Rechner umzusetzen, auf dem keine Java Virtual Machine installiert ist, sondern eine angepasste Laufzeitumgebung, die weniger Rechenkapazität oder Speicherplatz benötigt.
Der Prüfer des DPMA wies die Anmeldung am 18. Mai 2004 zurück, mangels erfinderischer Tätigkeit gegenüber.
Das Bundespatentgericht hat die Beschwerde unter Bezug auf den BGH-Beschluss Seitenpuffer mangels technischem Charakter zurückgewiesen, weil keine technischen Modifikationen der zur Ausführung der Lehre verwendeten Mittel erkennbar sind. Auf die weitreichenden Folgen einer grundsätzlichen Anerkennung einer Optimierung der systemnahen Software als technische Erfindung wies das BPatG explizit hin.
Diese Anerkennung als technische Lehre, die als Erfindung grundsätzlich dem Patentschutz zugänglich ist, hat der BGH unter Bezug auf den Beschluss Seitenpuffer gefällt, obwohl der damaligen Seitenpufferanmeldung von 1975 (noch vor Inkrafttreten des EPÜ 1973 im Jahr 1977) das Patentgesetz von 1968 zu Grunde lag, das den Ausschluss von Computerprogrammen nicht kannte.
Bedeutung Erste Reaktion auf den Beschluss waren sich einig, dass mit diesem Beschluss die Tür für die Patentierung von Software weit aufgestoßen wurde. Florian Müller erklärte dazu: „Wenn Sie Ihren Job als Softwareentwickler korrekt erledigen, kreieren Sie ununterbrochen patentierbare Verfahren“. Der BGH hat mit diesem Beschluss faktisch in Form eines obiter dictums für die Softwarepatentierung durchentschieden, was weltweit seit Jahren höchst umstritten diskutiert wird.BGH-Beschluss Xa ZB 20/08 vom 22. April 2010 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Patentanmeldung DE 102 32 674.6-53. Abgerufen am 2. März 2016
Der BGH liegt mit dem Urteil auf der Linie der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts. Deren Rechtsprechung sieht eine geringe Schwelle für das Vorliegen von Technizität vor. Allerdings werden nur technische Merkmale bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit berücksichtigt. Nachdem der BGH in der Sache nicht entschieden hat, ist abzuwarten, ob das Bundespatentgericht die Beschwerde zurückweist und wie das DPMA das Fehlen erfinderischer Tätigkeit begründet.
Erste Kommentierungen
Siehe auch Softwarepatent
Weblinks Text der Entscheidung juris.bundesgerichtshof.de
Einzelnachweise
Kategorie:Entscheidung des Bundesgerichtshofs Kategorie:Gerichtsentscheidung (21. Jahrhundert) Kategorie:Patentrecht (Deutschland)