Die Einteilung von Bibliotheken in verschiedene Bibliotheksarten oder Bibliothekstypen lässt sich anhand verschiedener Kriterien wie Größe, Sammelschwerpunkt, Trägerschaft und Funktion vornehmen. Eine geläufige Unterteilung ist die in öffentliche Bibliotheken und wissenschaftliche Bibliotheken.
Die Öffentlichen Bibliotheken dienen der allgemeinen Literaturversorgung der Bevölkerung zur Bildung und Unterhaltung, während die Wissenschaftlichen Bibliotheken vor allem der wissenschaftlichen Ausbildung und Forschung dienen. Öffentliche Bibliotheken sind in der Regel Universalbibliotheken (mit einem gewissen Schwerpunkt auf der Belletristik) und in der Regel für eine Stadt oder einen Stadtteil zuständig.
Hinsichtlich ihres Sammelschwerpunktes lassen sich Universalbibliotheken und Spezial- oder Fachbibliotheken unterscheiden. Bei der Möglichkeit einer Ausleihe von Medien unterscheidet man Leihbibliothek und Präsenzbibliothek.
Das Bibliothekswesen ist in Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen Ländern unterschiedlich strukturiert. Die geschichtliche Entwicklung und föderalistische Struktur hat vor allem in Deutschland dazu geführt, dass sich kein zentralistisches, einheitlich organisiertes Bibliothekswesen ausbilden konnte.
Die Begriffe elektronische, digitale und virtuelle Bibliothek kennzeichnen eine bestimmte Bibliotheksform. Häufig handelt es sich jedoch bei den so genannten Einrichtungen nicht um Bibliotheken, sondern z. B. um Internetportale oder elektronische Publikationen.
Im Mittelalter spielte die Institution der Klosterbibliothek eine bedeutende Rolle bei der Bewahrung von Wissen.
Die Grenzen zwischen einzelnen Bibliothekstypen sind nicht immer eindeutig zu ziehen. Auch gibt es Überschneidungen zwischen Bibliotheken, Archiven und Dokumentationseinrichtungen.
Liste Adelsbibliothek Amtsbibliothek Archivbibliothek Arbeiterbibliothek Artothek Ausleihbibliothek Behördenbibliothek Blindenbücherei Digitale Bibliothek Diözesanbibliothek Dombibliothek Einheitsbibliothek Elektronische Bibliothek Fachbibliothek Fachhochschulbibliothek Fachinformationszentrum Fahrbibliothek Fernbibliothek Filmbibliothek Firmenbibliothek Forschungsbibliothek Freihandbibliothek Frauenbibliothek Gebrauchsbibliothek Gefangenenbibliothek Gelehrtenbibliothek Handbibliothek Hochschulbibliothek Hofbibliothek Holzbibliothek Hor Trai Hörbücherei Institutsbibliothek Hybride Bibliothek Kantonsbibliothek Kinder- und Jugendbibliothek Kirchliche Öffentliche Bibliothek Klosterbibliothek Krankenhausbibliothek Kreisbibliothek Landesbibliothek Leihbibliothek Literaturdatenbank Magazinbibliothek Mediathek Musikbibliothek Nationalbibliothek Notenbibliothek Öffentliche Bibliothek One Person Library Parlamentsbibliothek Partothek oder Partithek Patientenbibliothek Präsenzbibliothek Präsidentenbibliothek Privatbibliothek Provinzialbibliothek Ratsbibliothek Rechtsbibliothek Regionalbibliothek Schulbibliothek Schulmediothek Speicherbibliothek Spezialbibliothek Staatsbibliothek Stadtbibliothek Stiftsbibliothek Universalbibliothek Universelle Bibliothek Universitätsbibliothek Unternehmensbibliothek Virtual Manuscript Room Virtuelle Bibliothek Virtuelle Fachbibliothek Werkbibliothek Wissenschaftliche Bibliothek
Deutschland Einteilung nach Funktionsstufen Der Bibliotheksplan '73 und das von der Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände erstellte Positionspapier Bibliotheken '93 empfehlen eine Einteilung der Bibliotheken nach ihrem Aufgabenbereich für die Literaturversorgung. Dabei werden vier Funktionsstufen unterschieden:
1. Stufe: Grundbedarf (kleine und mittlere öffentliche Bibliotheken) 2. Stufe: gehobener Bedarf (Zentralbibliotheken in größeren Städten) 3. Stufe: spezialisierter Bedarf (Hochschulbibliotheken, Landesbibliothek, Spezialbibliotheken und Zentrale Bibliotheken großer Großstädte) 4. Stufe: hochspezialisierter Bedarf(Deutsche Nationalbibliothek (früher Die Deutsche Bibliothek), Zentrale Fachbibliotheken, Sondersammelgebiete)
Einteilung in der Bibliotheksstatistik Die Deutsche Bibliotheksstatistik unterscheidet Wissenschaftliche Bibliotheken auf der einen und Öffentliche Bibliotheken auf der anderen Seite.
Zu den Wissenschaftlichen Bibliotheken gehören Nationalbibliothek und Zentrale Fachbibliothek (4. Stufe), Regionalbibliothek, Universitätsbibliothek und andere Hochschulbibliotheken (3. Stufe) in verschiedener Organisationsform sowie Spezialbibliotheken.
Bei den öffentlichen Bibliotheken werden Hauptbibliothek (2. Stufe), Grundbibliothek (1. Stufe) und Elementarbibliothek sowie Fahrbibliothek, Kinder- und Jugendbibliothek, Patientenbibliothek, Musikbibliothek, Gefängnisbibliothek, Artothek, Truppenbibliothek, Blindenbibliothek und Werkbibliothek unterschieden.
Schweiz In der Schweiz ist folgende Einteilung üblich: Allgemeine öffentliche Bibliotheken (früher Volksbibliotheken) Studien- und Bildungsbibliotheken Allgemeine wissenschaftliche Bibliotheken Wissenschaftliche Spezialbibliotheken
In dieser Einteilung entspricht der Typus der Allgemeinen wissenschaftlichen Bibliothek in etwa der 3. Funktionsstufe der deutschen Bibliotheken, wobei die großen Universitätsbibliotheken wie die Universitätsbibliothek Basel traditionell öffentlich sind. Studien- und Bildungsbibliotheken wären nach der deutschen Einteilung je nach Bibliothek zwischen der 1. und 3. Stufe anzusiedeln, indem sie sowohl Literatur für ein breites Publikum führen, aber auch z. B. einem städtischen oder kantonalen Sammelauftrag nachkommen und über umfangreiche Altbestände verfügen können. Zu diesem Bibliothekstyp gehören zahlreiche Kantonsbibliotheken und größere Stadtbibliotheken.
Bibliothekslandschaft Schweiz Das Bibliothekswesen wird in der Schweiz vor allem von den Kantonen und den Gemeinden bestimmt, wie dies auch für die Kultur und das Unterrichtswesen der Fall ist. Dies bedeutet, dass die Bevölkerung ein Mitspracherecht hat und dies bei Volksabstimmungen über Neubauten, Umbauten oder Budgets von Bibliotheken geltend machen kann. Die Bibliotheken sind aufgrund von Budgetkürzungen oft zur Sparsamkeit gezwungen. Dies hat zur Folge, dass viele Bibliotheken von Vereinen und Stiftungen finanziell unterstützt werden müssen.
Aufgrund der herrschenden Kantonshoheit (Föderalismus) in der Schweiz gibt es nur drei öffentliche Bibliotheken, welche dem Bund unterstellt sind: die Sammlungen der Eidgenössischen Technischen Hochschulen von Zürich und Lausanne und die Schweizerische Nationalbibliothek. Für die Allgemein öffentlichen Bibliotheken und die wissenschaftlichen Sammlungen sind in Bezug auf die Buchproduktionen vor allem Bücher aus dem Ausland wichtig. Einzig die Schweizerische Nationalbibliothek legt den Sammelschwerpunkt auf schweizerische Publikationen. Obwohl die Schweiz das Pflichtexemplarrecht nicht kennt, besteht zwischen den Bibliotheken und den Verlagen oft ein Abkommen, welches letztere verpflichtet, ein Belegexemplar abzuliefern.
Gesamtschweizerische Dienstleistungen Die Stiftung Bibliomedia Schweiz (bis 2002: Schweizerische Volksbibliothek) setzt sich seit ihrer Gründung im Jahr 1920 für die Entwicklung der öffentlichen Bibliotheken und die Leseförderung in der Schweiz ein. Sie leistet Beiträge an Bibliotheksneugründungen und beliefert lokale Bibliotheken und Schulen mit bedarfsgerecht zusammengestellten Leihbeständen in allen Landessprachen und 10 weiteren Fremdsprachen. Damit trägt sie zu einer ausgeglichenen Versorgung aller Landesteile mit attraktiven Bibliotheksangeboten bei. Zudem entwickelt und koordiniert sie nationale Kampagnen und Projekte zur Leseförderung.
Die Genossenschaft Schweizer Bibliotheksdienst wurde 1965 gegründet. Sie unterstützt das Bibliothekswesen finanziell und vergibt Stipendien an Mitarbeiter von Schweizer Bibliotheken zur beruflichen Weiterbildung im Ausland. Sie fördert vor allem Schul- und Gemeindebibliotheken und ist eine selbsttragende Genossenschaft.
Die Schweizerische Nationalbibliothek stellt mit dem „Gesamtkatalog ausländischer Schriften in Schweizer Bibliotheken“ und dem „Verzeichnis ausländischer Zeitschriften und Serien in Schweizer Bibliotheken“ zwei bedeutsame Recherchemittel zur Verfügung. Außerdem hat sie eine tragende Rolle im interbibliothekarischen Leihverkehr.
Die Schweizerische Bibliotheksstatistik wird jährlich erhoben und im statistischen Jahrbuch der Schweiz veröffentlicht. Die Betreuung unterliegt dem Bundesamt für Statistik und dem Berufsverband (BBS).
Der Föderalismus hat für das Bibliothekswesen auch Nachteile. Viele Projekte, die einen Nutzen für das ganze Land hätten, scheitern an der mühsamen Bürokratie der Kantone. Dies zeigt sich auch darin, dass in der Schweiz nie eine Bildung von Sammelschwerpunkten nach dem Vorbild der Sondersammelgebiete in Deutschland (Sondersammelgebietsplan der Deutschen Forschungsgemeinschaft) realisiert werden konnte. Einzig die Publikation „Information Schweiz“ kommt dem Projekt nahe. In diesem Werk sind über 1250 Bibliotheken, Archive, Dokumentationsstellen und Datenbankanbieter der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein verzeichnet.
Geschichtliches zur Schweizer Bibliothekslandschaft Die Schweizer Bibliothekslandschaft ist äußerst komplex und die Zuordnung der Bibliotheken zu Kategorien schwierig.
Ein Blick auf die Schweizer Geschichte und die Entwicklung des schweizerischen Bibliothekswesens kann hier Klarheit schaffen.
Im Mittelalter werden die ersten Bibliotheken in Klöstern gegründet und sind häufig an ein Scriptorium angegliedert. Die Reformation im 16. Jahrhundert bedeutet einen kulturpolitischen Einschnitt, Bibliotheken werden von der Kirche losgelöst und die Vorläufer der heutigen Universitätsbibliotheken werden gegründet (Basel, Zürich, Bern, Lausanne und Genf).
Auch die Gesellschaft verändert sich, im 17./18. Jahrhundert bildet sich ein Bürgertum, welches nun vermehrt liest und sich weiterbildet. In den reformierten Städten werden Bürgerbibliotheken gegründet und im Zuge der Aufklärung und allgemeinen Schulpflicht etablieren sich Leihbibliotheken für die ländliche Bevölkerung und Lesegesellschaften (allerdings bleiben diese noch lange Zeit nur einer bestimmten Bevölkerungsschicht offen).
Die Unruhen der französischen Revolution erfassen auch die Schweiz und führen 1803 in der Gründung der neuen Kantone Aargau, Thurgau, Graubünden, Sankt Gallen, Tessin und Waadt. Im selben Zuge werden nun Kantonsbibliotheken gegründet, deren Schwerpunkt beim Sammeln, Archivieren und Erschließen der Regionalliteratur liegt. Klosterbesitz wird konfisziert und dient den neuen Bibliotheken als Anfangsbestand. 1848 wird durch die neue Verfassung die föderalistische Struktur des Schweizer Bundesstaates endgültig bestätigt, die Kantone und der Bund teilen sich die Aufgaben nach dem Subsidiaritätsprinzip auf. Gleichzeitig gründet der Bund für die neu entstanden politischen Ämter wie das Statistische Amt und das Militär eigene Bibliotheken und erhält das Recht, polytechnische Schulen zu gründen. 1900 wird die Schweizer Landesbibliothek (heute: Schweizerische Nationalbibliothek) in Bern eröffnet. Der Großteil der Kantonsbibliotheken übernimmt eine Doppelfunktion. Sie sind nun sowohl Kantons- als auch Universitätsbibliotheken. Innerhalb der Institute der Universität bildet sich eine Vielzahl an Spezial- und Fachbibliotheken. Die Bibliotheken der Lesegesellschaften öffnen sich nun auch breiteren Schichten, sie werden als die Vorläufer der heutigen Stadtbibliotheken gesehen. Die Stiftung Schweizerische Volksbibliotheken organisiert sich. Allgemein wird versucht, das Bibliothekswesen zu organisieren, indem unter anderem die Vereinigung Schweizer Bibliothekare (VSB, dann BBS, heute BIS) gegründet wird, die sich besonders um die Ausbildung und den Leihverkehr als Bindeglied zwischen den Bibliotheken kümmert.