mini|hochkant=1.3|Neustrelitzer Residenzschloss, erbaut von 1726 bis 1731 und 1945 abgebrannt

Mecklenburg-Strelitz, verkürzt bisweilen Strelitz oder Strelitzer LandStrelitzer Land – Neustrelitz. In: Deutsche Erde – Wanderungen durch Mecklenburg. Abgerufen am 12. März 2026 (auf Lexikus). genannt, war von 1701 bis 1815 ein (Teil-)Herzogtum, danach bis 1918 ein (Teil-)Großherzogtum innerhalb des mecklenburgischen Staates ohne eigene Legislative. Als administrativ getrennte Teile des mecklenburgischen Staates waren die beiden (Teil-)Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz bis 1806 Reichslehen und Teilstaaten des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Nach dem Ende des Alten Reiches, infolge einer Standeserhöhung durch den Wiener Kongress 1815, wurden beide Teile des nunmehr souveränen Herzogtums Mecklenburg zum Großherzogtum erhoben, 1867 zugleich zu Bundesstaaten des Norddeutschen Bundes und durch die Deutsche Reichsgründung 1871 Länder des Deutschen Kaiserreiches.

Das (Teil-)Herzogtum Mecklenburg-Strelitz wurde 1701 von der östlich von Mecklenburg-Schwerin gelegenen Herrschaft Stargard und dem westlich von Mecklenburg-Schwerin gelegenen Fürstentum Ratzeburg gebildet. Der größere, östliche Teil von Mecklenburg-Strelitz bildete bis 1918 den Stargardischen Kreis, einen der drei ritterschaftlichen Kreise des mecklenburgischen Gesamtstaates.

Die Monarchie in Mecklenburg-Strelitz endete nach gut 200 Jahren. In der Weimarer Republik erlangte Mecklenburg-Strelitz als Freistaat zum ersten Mal politische Selbständigkeit. Es war das erste deutsche Land, das sich eine demokratische Landesverfassung gab, und bestand bis zur Wiedervereinigung mit Mecklenburg-Schwerin am 1. Januar 1934. Der südöstliche Teil von Mecklenburg-Strelitz, die alte Herrschaft Stargard, bildete von 1934 bis zum 1. April 1946 den Landkreis Stargard. Danach brach die historische Gebietskontinuität ab. Aus dem nordöstlichen Teil wurde unter Einschluss der Stadt Neubrandenburg der Kreis Neubrandenburg gebildet und aus dem südwestlichen Teil unter Einschluss der Stadt Neustrelitz der Kreis Neustrelitz. Beide Kreise wurden 1952 dem Bezirk Neubrandenburg der DDR zugeordnet, wobei ein kleinerer Teil im Südosten zum neuen Kreis Strasburg kam. Im Zuge der Gebietsreform 1994 wurde ein Landkreis Mecklenburg-Strelitz neu geschaffen, der nur noch Teile des historischen Territoriums von Mecklenburg-Strelitz umfasste und 2011 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte aufging.

Das Neustrelitzer Residenzschloss war ab 1731 bis zum Ende der Monarchie in Deutschland 1918 die Hauptresidenz der (Groß-)Herzöge von Mecklenburg-Strelitz. Nach Brandstiftung am Ende des Zweiten Weltkrieges und dem vollständigen Abriss der Schlossruine 1950 wurde das Schloss bisher nicht rekonstruiert. Heute wird die Geschichte der historischen Region Mecklenburg-Strelitz im Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz präsentiert.

Herzogtum/Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz (1701/1815–1918)

Geschichte Das (Teil-)Herzogtum Mecklenburg-Strelitz entstand 1701 nach mehr als fünfjährigem Thronfolgestreit der mecklenburgischen Dynastie der Obodriten, der Mecklenburg in bürgerkriegsähnliche Zustände führte. Die Gründungsurkunde stellte ein dynastischer Hausvertrag dar, der die Dritte mecklenburgische Hauptlandesteilung besiegelte und als Hamburger Vergleich in die Landesgeschichte einging. Mecklenburg-Strelitz wurde nach § 2 des Vertrags vom 8. März 1701 aus mehreren Herrschaftsteilen gebildet: dem Fürstentum Ratzeburg an der mecklenburgischen Westgrenze südlich von Lübeck, der Herrschaft Stargard im mecklenburgischen Südosten mit den Städten Neubrandenburg, Friedland, Woldegk, Strelitz, Stargard, Fürstenberg und Wesenberg, sowie den Komtureien Mirow und Nemerow.

Die 1701 getroffenen Festlegungen hatten mit geringfügigen Veränderungen bis zum Ende der Monarchie Bestand. Die kurze Zwischenphase nach der Deutschen Revolution von 1848 bis 1850, in welcher lediglich das (Teil-)Herzogtum Mecklenburg-Schwerin den Schritt zu einem modernen Verfassungsstaat vollzog und damit schließlich scheiterte, betraf das (Teil-)Herzogtum Mecklenburg-Strelitz nicht.

Von 1701 bis 1918 wurde Mecklenburg-Strelitz von der jüngeren Linie des herzoglichen Hauses Mecklenburg regiert. Die Herrscher von Mecklenburg-Strelitz führten zunächst, ohne Unterscheidung von übrigen Mitgliedern der Fürstenfamilie, den Titel Herzog zu Mecklenburg. Die Thronfolger wurden als Erbprinz bezeichnet. Auf dem Wiener Kongress empfingen die beiden (regierenden) Herzöge zu Mecklenburg eine Titelaufbesserung als Großherzog von Mecklenburg.Zunächst war diese Rangerhöhung nur für die Schweriner Linie vorgesehen. Erbprinz Georg fürchtete um die hausvertragsmäßige Gleichstellung der Strelitzer Linie gegenüber den Landständen und erreichte nach diplomatischer Intervention und mit Hilfe Preußens zwei Wochen später auch für Mecklenburg-Strelitz die Rangerhöhung. Die Thronfolger titelten seither als Erbgroßherzog, die zugehörigen Ehefrauen entsprechend als Großherzogin bzw. Erbgroßherzogin von Mecklenburg. Alle anderen Mitglieder der Fürstenfamilie führten weiterhin die alten Titel als Herzog bzw. Herzogin zu Mecklenburg. Da es zeitgleich stets zwei mecklenburgische Regenten gab, fügte man ihrem Haupttitel zur besseren Unterscheidung umgangssprachlich den Namen des jeweiligen (Teil-)Herzogtums (Schwerin bzw. Strelitz) hinzu. In gleicher Weise verfuhr man mit den übrigen Familienmitgliedern. Diese Namenszusätze wurden jedoch nur inoffiziell benutztUnd z. B. auf Geldmünzen, Briefmarken, Urkunden, Orden und zur Vermeidung von Verwechslungen im diplomatischen und rechtsgeschäftlichen Verkehr verwendet und waren niemals Bestandteil der offiziellen Titulatur.ähnlich wie z. B. bei den verschiedenen Teillinien im Herzogtum Braunschweig-Lüneburg

Das Staatssystem Mecklenburgs bestand bis 1918 aus einem feudalen Ständesystem. Die Landesfürsten waren in Mecklenburg auf die Mitbestimmung durch die Landstände angewiesen. Im Gegensatz zu anderen Staaten war es in Mecklenburg nie zur Herausbildung des Absolutismus gekommen. Ritterschaft und Landschaft beider (Teil-)Herzogtümer – die sog. Landstände – bildeten seit 1523 eine gemeinschaftliche Körperschaft, die „Union der Landstände“ oder „Landständische Union“ und fungierten als Abteilungen des Mecklenburgischen Landtags. Die beiden Landesteile hatten daher eine gemeinsame Legislative. Zur Ritterschaft gehörten alle landtagsfähigen Besitzer ritterschaftlicher Hauptgüter im mecklenburgischen, wendischen und stargardschen Kreis. Das ritterschaftliche Gebiet umfasste ca. 46 % der Gesamtfläche und war im Landesteil Strelitz 640 Quadratkilometer groß. Die Landschaft bestand aus den Obrigkeiten der 49 landtagsfähigen Städte. Dazu kamen noch die säkularisierten Landesklöster und das Domanium, der herzogliche (landesherrliche) Besitz (getrennt nach den Linien Mecklenburg-Schwerin und -Strelitz), der etwa 40 Prozent des Landes umfasste, in Mecklenburg-Strelitz 1652 Quadratkilometer. Die Einkünfte des Domaniums waren nach der Verfassung für die Kosten der Landesherrschaft bestimmt. Entsprechend der dreifachen Gliederung des Staates gab es somit die (landtagsfähigen) Städte sowie domaniale und ritterschaftliche Ämter. Die Städte verwalteten sich selbst.

Neben Neustrelitz als Hauptresidenz der (Groß-)Herzöge von Mecklenburg-Strelitz war Neubrandenburg als eine von drei Vorderstädten (Oberzentren) des mecklenburgischen Gesamtstaates nicht nur eine der bedeutendsten Städte in Mecklenburg-Strelitz, sondern darüber hinaus auch in ganz Mecklenburg. Zwar war Neubrandenburg seit dem Spätmittelalter keine Residenzstadt mehr, aber als mecklenburgische Vorderstadt hatte Neubrandenburg eine besondere politische Rolle mit Vertretungsfunktion für alle anderen Städte der Herrschaft Stargard und als Sitz wichtiger Oberbehörden. Die anfängliche Idee, Neubrandenburg im Ergebnis der Dritten Mecklenburgische Hauptlandesteilung von 1701 zugleich zur Hauptstadt des neu gebildeten Teilherzogtums Mecklenburg Strelitz zu machen, scheiterte am Bürgerstolz der Neubrandenburger Einwohner.Dazu vgl. sehr Detailsreich Franz Boll: Chronik der Vorderstadt Neubrandenburg. Neubrandenburg 1875. S. 179 ff. - Während der neue Regent weiterhin seinen Wohnsitz in Strelitz behielt hatte man die neue Regierungskanzlei 1701 zunächst in Neubrandenburg angesiedelt, unter dem Eindruck anhaltender Streitigkeiten zwischen Magistrat und Bürgerschaft in Neubrandenburg und mangelnder Durchsetzungskraft des neuen Regenten aber 1704 aus der Stadt abgezogen und samt der Superintendentur nach Strelitz verlegt. Als Folge davon bestimmte der regierende Herzog Adolf Friedrich II. die Stadt Strelitz als Haupt- und Residenzstadt des neu entstandenen mecklenburgischen (Teil-)Herzogtums. In dem dort schon lange bestehenden Schloss hatte der Herzog ohnehin bereits seit längerem seinen Wohnsitz. Nachdem das Strelitzer Residenzschloss 1712 abgebrannt war und sich ein Wiederaufbau an gleicher Stelle als undurchführbar erwies, nahm Herzog Adolf Friedrich III. zunächst in verschiedenen Notquartieren, dann am Zierker See in seinem Pachtgut Glienecke seinen Wohnsitz. Das Glienecker Anwesen dann zu einem barocken Dreiflügelschloss umgebaut. Dem Bau einer Siedlung für Hofstaat und Landesverwaltung nahe dem Schloss folgte 1733 ein Aufruf des Herzogs zur Ansiedlung von Neubürgern.Gründungsurkunde der Stadt Neustrelitz vom 20. Mai 1733 (Digitalisat) In: Carolinum, Jg. 46 -Nr. 88, S. 8 – 19, Göttingen 1982/83, Hrsg.: Altschülerschaft des Gymnasiums Carolinum. Dieses Schriftstück gilt heute als Gründungsurkunde der Stadt Neustrelitz. (Nach 1918 wurde das Residenzschloss Sitz des Landtags des Freistaates Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Strelitzsches Landesmuseum, 1945 brannte es mit allem Inventar aus, die Ruinen wurden 1949/50 abgetragen.)

mini|Palais Neubrandenburg um 1900 Ab Mitte des 18. Jahrhunderts wurde Neubrandenburg dennoch zur wichtigen Nebenresidenz, wo sich die Hofgesellschaft alljährlich während der Sommermonate aufhielt und direkt auf dem Marktplatz als fürstliches Sommerschloss das Palais Neubrandenburg entstand. Während die Hofhaltung in Neubrandenburg mit dem Tod des Herzogs Adolf Friedrich IV. (1794) endete, blieb Neubrandenburg als Vorderstadt bis zum Ende der Monarchie die politisch bedeutendste Stadt in Mecklenburg-Strelitz. Hier fanden traditionell die Zusammenkünfte der Ritter- und Landschaft des strelitzschen Landesteils statt. Auch die Inthronisation neuer Herrscher erfolgte stets im Neubrandenburger Palais. Weitere Nebenresidenzen des Strelitzer Herzogshauses waren Schloss Hohenzieritz, Schloss Mirow und Schloss Fürstenberg an der Havel.

Innenpolitisch hatte man Mecklenburg-Strelitz 1701 eine nachrangige Rolle im mecklenburgischen Ständestaat zugewiesen. Eine 1748 von beiden regierenden Herzögen beschlossene Auflösung des mecklenburgischen Gesamtstaates scheiterte am erbitterten Widerstand der Ritterschaft. Auch die Durchsetzung absolutistischer Machtansprüche der Fürsten misslang, als 1752 unversehens der Thronfolgefall eingetreten war und Truppen des Schweriner Herzogs den Strelitzer Landesteil besetzten und so nach Abkoppelung vom mecklenburgischen Gesamtstaat dessen politische Selbständigkeit durchsetzen wollten. Der Ausgang des Thronfolgestreits bewirkte die weitere Stärkung der Landstände.

Adolf Friedrich IV. und seine Mutter in ihrer Eigenschaft als Vormund seiner jüngeren Geschwister ratifizierten 1755 den Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich (LGGEV), mit dem der mecklenburgische Staat eine neue, landständische Verfassung erhielt. Diese führte zur Festigung der Macht der mecklenburgischen Ritterschaft und konservierte die Rückständigkeit des Landes bis zum Ende der Monarchie (1918).