150px|border|San Marino170px|Europäische Union300px|San Marino und die EU in Europa Die Republik San Marino ist kein Mitglied der Europäischen Union.Liste der Nicht-EU-Länder Europäische Kommission, abgerufen am 16. Februar 2017 San Marino ist sowohl wirtschaftlich als auch politisch-kulturell eng mit der EU verbunden. Offizielle Beziehungen zwischen San Marino und den damaligen Europäischen Gemeinschaften bestehen seit Februar 1983.

Abkommen über eine Zusammenarbeit und eine Zollunion EU-San Marino Das Abkommen zwischen San Marino und der EU über die Schaffung einer Zollunion und über weitere Zusammenarbeit wurde 1991 in Brüssel unterzeichnet und trat am 1. April 2002 in Kraft.Abkommen über eine Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino - Erklärungen

Das Abkommen garantiert neben einem gemeinsamen Außenzoll gegenüber Drittstaaten gegenseitige Zollfreiheit.Art. 6 Abkommen über eine Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino Arbeitnehmer werden in San Marino und in den EU-Mitgliedstaaten im Grundsatz gleichgestellt. Sie genießen Schutz vor Diskriminierung.Art. 20 Abkommen über eine Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino

Zudem vereinbarten beide Seiten eine stärkere Zusammenarbeit in den Bereichen Umwelt, Kultur und akademischer Austausch sowie die Umsetzung von Unionsrecht im Bereich des Tierschutzes, Pflanzenschutzes, der Qualitätskontrolle, im Zollwesen und bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen.Art. 15ff Abkommen über eine Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino

Das Abkommen hat einen Kooperationsausschuss EU-San Marino ins Leben gerufen, der die Anwendung überwachen soll und Streitfälle entscheiden kann.Art. 23 Abkommen über eine Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino

San Marino ist derzeit an einer Erweiterung des Anwendungsbereichs des Abkommens interessiert.https://eeas.europa.eu/archives/docs/sanmarino/docs/aidememoire_en.pdf

Euro San Marino ist seit 1862 in einer Währungsunion mit Italien verbunden. Bis zur Einführung des Euro war die Italienische Lira zusammen mit der san-marinesischen Lira offizielles Zahlungsmittel. San Marino hat seit dem 1. Januar 2002 auf der Grundlage einer durch Italien ausgehandelten Währungsvereinbarung mit der EU den Euro als offizielle Währung eingeführt. Dem Land hat die EU das Recht eingeräumt, eigene Euro-Münzen in Umlauf zu bringen, die im gesamten Euro-Raum als gültiges Zahlungsmittel anerkannt werden.Art. 1 Währungsvereinbarung zwischen der Italienischen Republik — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — und der Republik San Marino San Marino darf dabei Euro-Münzen bis zu einem Nominalwert von jährlich 1,944 Millionen Euro in Umlauf bringen.Art. 3 Währungsvereinbarung zwischen der Italienischen Republik — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — und der Republik San Marino Diese werden dem italienischen Anteil am Euro abgezogen.Art. 4 Währungsvereinbarung zwischen der Italienischen Republik — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — und der Republik San Marino

Daneben behält San Marino das Recht zur Prägung eigener Sammlermünzen. Die auf Scudi lautenden Goldmünzen werden allerdings im Euro-Raum nicht als Zahlungsmittel anerkannt.Art. 5 Währungsvereinbarung zwischen der Italienischen Republik — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — und der Republik San Marino

2012 ersetzt die Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino jene mit Italien. Die neue Vereinbarung erlaubt es San Marino, jährlich Euro-Münzen bis zu einem Nennwert von 2,6 Millionen Euro in Umlauf zu bringen, wobei dieser Betrag an die Inflation angepasst wird.Art. 3 Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino Für die Beilegung von Streitigkeiten ist der Europäische Gerichtshof zuständig.Art. 10 Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino

Steuern Am 1. Juli 2005 ist ein Abkommen mit der EU über die Besteuerung von Einkommen aus Sparanlagen von Personen ohne Wohnsitz in San Marino in Kraft getreten. Dennoch gilt San Marino weiterhin als Niedrigsteuerland, wenngleich bilaterale Abkommen mit Italien eine übermäßig liberale Steuer- und Finanzpolitik verhindern.

Zur Bekämpfung von Steuerbetrug schlossen die EU und San Marino 2015 ein Betrugsbekämpfungsabkommen, das den OECD-Standards zur Bekämpfung von Steuerbetrug entspricht.

Schengen San Marino unterliegt nicht dem Schengener Abkommen. Allerdings bestehen zum einzigen Nachbarstaat Italien traditionell keine Grenzkontrollen. Schengen-Visa werden zur Einreise nach San Marino anerkannt.

Sonstiges Am 1. Juli 2009 ist San Marino dem Europäischen Patentübereinkommen, das unabhängig von der EU ist, beigetreten. Somit kann in San Marino Patentschutz über ein europäisches Patent erlangt werden. Als Nicht-EU-Mitglied gelten das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung und die Unionsmarke jedoch nicht in San Marino.

Ausblick Die Frage eines EU-Beitrittsantrags wird von der san-marinesischen Regierung derzeit nicht aktiv verfolgt. Eine Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), dem neben den EU-Mitgliedstaaten auch Liechtenstein, Island und Norwegen angehören, schließt San Marino mittelfristig nicht aus.http://www.esteri.sm/on-line/en/Home/News/articolo1000972.html Voraussetzung für eine Aufnahme in den EWR wäre die vorherige Mitgliedschaft in der EFTA.

Nachdem für San Marino jahrhundertelang eine eher isolationistische Politik vorrangig war, hat sich das Interesse an einer Mitarbeit in internationalen Organisationen seit Eintritt in den Europarat (1988) und die Vereinten Nationen (1992) verstärkt.

Ein Referendum zum EU-Beitritt am 20. Oktober 2013 scheiterte jedoch an zu geringer Beteiligung.

2024 schlug die EU-Kommission den Abschluss eines Assoziierungsabkommens zwischen der EU, Andorra und San Marino vor, das beiden Staaten Zugang zum Europäischen Binnenmarkt ermöglichen würde. Mit dem Assoziierungsabkommen müssen beide Mikrostaaten eine Vielzahl an EU-Recht übernehmen, finanzielle Beiträge leisten und sich der Gerichtsbarkeit des EuGH unterwerfen.Siehe

Einzelnachweise

Weblinks EAD: San Marino Übersicht über die Abkommen zwischen San Marino und der Europäischen Union Ständige Vertretung San Marinos bei der Europäischen Union

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