mini|hochkant=1.67|Ein «Sennenschwinger» im farbigen Hemd wirft einen weiss gekleideten «Turnerschwinger» zu Boden Das Schwingen (umgangssprachlich auch Hosenlupf) ist ein mit dem Freistilringen verwandter Zweikampf ohne Gewichtsklassen, der in einem Ring aus Sägemehl ausgetragen wird, dabei ein fast ausschliesslich in der Schweiz ausgeübter Kampfsport: Mit verschiedenen Wurftechniken wird versucht, einen jeweiligen Gegner aus dem Gleichgewicht zu bringen und ihn auf den Rücken zu legen. Dabei halten sich die Kontrahenten gegenseitig an einem Ledergürtel und gleichzeitig an einer aus Zwilch bestehenden Überhose fest. Die Leistung wird von einem Kampfgericht benotet und das Ergebnis fliesst in eine Wertung mehrerer Zweikämpfe ein, um einen Gesamtsieg zu ermitteln.
Die kulturelle Bedeutung des Schwingens ist gross: Neben dem Hornussen und dem Steinstossen gilt es als inoffizieller Nationalsport der Schweiz. Beliebt ist es insbesondere in voralpinen Regionen der Deutschschweiz. Die als Schwingfest oder «Schwinget» bezeichneten Veranstaltungen sind nicht nur sportliche Wettkämpfe, sondern auch gesellschaftliche Ereignisse, bei denen Tradition und Brauchtum gepflegt werden. Die zuständigen Dachverbände sind der Eidgenössische Schwingerverband (ESV) und der Eidgenössische Frauenschwingverband. Die wichtigste Veranstaltung ist das alle drei Jahre stattfindende Eidgenössische Schwing- und Älplerfest des ESV, bei dem der «Schwingerkönig» gekürt wird.
Der charakteristische Kleidergriff ist bereits auf Abbildungen aus dem 13. Jahrhundert zu finden, schriftliche Quellen lassen sich aber erst ab dem späten 16. Jahrhundert nachweisen. Von der Obrigkeit vielfach unterdrückt und verboten, fand das Schwingen als Teil der Alphirtenkultur Rückzugsorte in den Voralpen. Im frühen 19. Jahrhundert entdeckten patriotisch gesinnte Städter das Schwingen wieder. Unter massgeblichem Einfluss der Turnbewegung verbreitete es sich allmählich wieder im ganzen Land und wird seither auch als eine der Disziplinen des Nationalturnens betrachtet. Nachdem das Schwingen lange Zeit eine von Amateuren betriebene Randsportart war, erlebt es seit der Jahrtausendwende dank verstärkter Medienaufmerksamkeit einen deutlichen Aufschwung.
Regelwerk Kleidung mini|Schwingerhose mit Gürtel Die Grundausrüstung ist eine reissfeste «Schwingerhose», eine Überhose aus besonders robustem Zwilch, einem zweifädigen dichten Leinengewebe. Allgemein stellt sie ein Sattler im Nebenerwerb her. Dabei werden die Nahtstellen vier- bis sechsfach genäht, ein PVC-Band eingefasst und an kritischen Stellen Verstärkungen aus Leder angebracht. Standardmässig gibt es fünf Grössen, drei für erwachsene Schwinger und zwei für Jungschwinger. Es werden auch Übergrössen angefertigt, die von offizieller Seite genehmigt werden müssen. Neue Hosen sind steif und müssen zuerst im Training «eingeschwungen» werden, damit sie flexibler werden. Die Hosen gehören nicht den Schwingern selbst, sondern den Vereinen. Vor einem Wettkampf muss der Veranstalter jeweils genügend Exemplare für alle Teilnehmer bereitstellen. Die Hose hat vorne und hinten je einen tiefen Einschnitt; zusammengehalten wird sie durch einen breiten Ledergürtel mit vielen Löchern, sodass sie flexibel für viele Körperformen verwendbar ist.Pörtner: Hosenlupf. 2010, S. 18–21. Neben den üblichen ungefärbten Schwingerhosen mit hellem Grundton gibt es auch solche aus dunkel gefärbtem Stoff. Sie wurden 2010 eingeführt, damit die Kontrahenten insbesondere bei Fernsehübertragungen besser unterschieden werden können. Die hellere Hose trägt jeweils jener Schwinger, dessen Nachname zuerst im Alphabet steht.Renggli: Schwingen: Vom Hosenlupf zum Spitzensport. 2013, S. 148–149.
Aus historischen Gründen wird zwischen «Sennenschwingern» und «Turnerschwingern» unterschieden. Die Sennenschwinger gehören einem reinen Schwingverein an, tragen eine dunkle lange Hose sowie ein strapazierfähiges und farbiges (jedoch nicht grelles) Hemd.ESV: Technisches Regulativ. 2020, S. 2. Beliebt sind so genannte Edelweisshemden, auch wenn diese eigentlich nicht traditionell sind. Die Turnerschwinger, die Mitglied eines Turnvereins sind und das Schwingen in manchen Fällen als Teildisziplin des Nationalturnens ausüben, tragen ein weisses Leibchen und eine lange weisse Hose. Die kurzärmeligen Hemden und Leibchen müssen frei von Aufschriften und Werbung sein. Alle Schwinger tragen handelsübliche knöchelhohe Turnschuhe. Erlaubt sind auch Gelenkbandagen, Ohrenschutz und Hosenträger, sofern sie keine Metall-, Karbon- oder Hartplastikteile enthalten.
Schwingplatz mini|Sägemehlring Die als «Schwingplatz» bezeichnete Wettkampfarena besteht aus zwei bis sieben mit Sägemehl bedeckten, kreisrunden Ringen. Normalerweise liegen sie im Freien, es kann aber auch in Hallen geschwungen werden. Der Durchmesser eines Rings ist von der Bedeutung der Veranstaltung abhängig und beträgt 8, 10, 12 oder 14 Meter.ESV: Technisches Regulativ. 2020, S. 9. Loses und körniges Sägemehl (je nach Platzgrösse ungefähr 10, 16, 23 oder 35 Kubikmeter) wird in drei Schichten auf den Boden verteilt, jeweils ausgiebig mit Wasser besprüht und mit einer Walze flachgedrückt. Alle drei Schichten sind zusammen mindestens 15 cm hoch, wobei der Rand nicht steil abfallen darf, sondern flach nach aussen verlaufen muss. Löcher, die während eines Kampfes entstehen, werden danach mit einem Rechen ausgebessert. Das Bewässern beim Aufbau und regelmässiges Nachwässern zwischen den Kämpfen binden die Sägemehlkörner und vermindern die Staubentwicklung. Das Sägemehl ist ein Nebenprodukt, das bei üblichen Arbeitsvorgängen in Sägewerken anfällt; das Holz wird also nicht ausdrücklich im Hinblick auf eine Veranstaltung gesägt. Da die Schwinger helles und eher grobes Sägemehl bevorzugen, stellen die Sägewerke in der Regel Sägemehl zur Verfügung, das bei der Verarbeitung von Fichten oder Tannen in der Längsrichtung entstanden ist.Pörtner: Hosenlupf. 2010, S. 13–16. Auf dem Schwingplatz gibt es auch einen Brunnen, an dem sich die Schwinger erfrischen und nach dem Kampf das Sägemehl abwaschen können.
Einteilungs- und Platzkampfgericht mini|Zwei Tischkampfrichter beobachten einen Zweikampf Im Schwingen gibt es keinen Turnierbaum mit K.-o.-System und keine Gewichtsklassen. Es existiert auch kein Ranking, anhand dessen die Paarungen bestimmt werden. Stattdessen gelangt ein Einteilungskampfgericht zum Einsatz, das einen grossen Ermessensspielraum besitzt und verschiedenen ungeschriebenen Regeln folgt. Es besteht je nach Veranstaltung aus drei bis sechs Personen und tritt vor jeder Runde (einem «Gang») zusammen. Die Einteilung des ersten Gangs legt allein der Technische Leiter fest, der zugleich Vorsitzender dieses Gremiums ist. Dabei muss er seine Überlegungen den anderen Richtern klar und offen nennen, worauf sie ihre Zustimmung geben. Vor allen nachfolgenden Gängen entscheiden alle Richter gemeinsam über die Paarungen. Sie achten darauf, dass möglichst gleich starke beziehungsweise gleich gut klassierte Gegner einander zugeteilt werden. Der erste Gang bietet oft die grösste Unterhaltung, da jeweils die besten Schwinger aufeinandertreffen.Pörtner: Hosenlupf. 2010, S. 33.
Als Orientierungshilfe zur Ermittlung der relativen Kampfstärke dient neben der Erfahrung der Richter und dem Wettkampfverlauf auch eine Jahreswertung, die 2009 erstmals von der Fachzeitschrift Schlussgang geführt und 2013 von offizieller Seite übernommen wurde. Ein weiteres Kriterium ist, dass Mitglieder desselben Vereins oder – bei überregionalen Festen – des gleichen Verbandes nicht gegeneinander schwingen, ausser wenn es sich nicht vermeiden lässt.ESV: Technisches Regulativ. 2020, S. 3.
Ein dreiköpfiges Platzkampfgericht wacht über das Geschehen im Sägemehlring. Der eigentliche Platzkampfrichter leitet den Wettkampf, setzt die Regeln durch, entscheidet primär über Sieg oder Niederlage, erteilt den Schwingern Anweisungen und ist für die Zeitmessung verantwortlich. Hinzu kommen zwei Tischkampfrichter: Sie rufen die Schwinger zum Wettkampf auf, kontrollieren Kleidung und Anzeigetafeln, erledigen Administratives und beraten sich mit dem Platzkampfrichter über die Benotung der Leistung (wobei eine Mehrheitsentscheidung erforderlich ist). Im Verlauf eines Wettkampftages werden die Funktionen mehrmals getauscht.ESV: Technisches Regulativ. 2020, S. 1. Das Kampfgericht lässt sich grundsätzlich weder mit den Schwingern noch mit dem Publikum auf Diskussionen ein, Entscheidungen werden ohne Widerspruch akzeptiert.ESV: Technisches Regulativ. 2020, S. 7.
Kampfregeln mini|Grifffassen am Gestöss (links) und am Gürtel (rechts) mini|Dem Besiegten wird das Sägemehl vom Rücken gewischt Das «Technische Regulativ», das die Kampfregeln erläutert, ist in manchen Bereichen recht vage und lässt deshalb grossen Spielraum für Interpretationen offen. Insbesondere gibt es keine Vorgabe für die maximale Dauer eines Zweikampfs («Gang»), sondern nur für die Mindestlänge. Diese beträgt fünf Minuten bei Aktiv- und vier Minuten bei Nachwuchsschwingern. Die Höchstdauer wird vor Beginn der Veranstaltung vom jeweiligen Vorstand und dem Einteilungskampfgericht bestimmt. Je nach Status der Veranstaltung kann sie bis zu 16 Minuten betragen. Im Verlaufe eines Wettkampfs bestreitet jeder Schwinger sechs Gänge. Die beiden ersten werden zusammen als «Anschwingen» bezeichnet, die dritten und vierten als «Ausschwingen», die fünften und sechsten als «Ausstich». Einen «Kranzausstich» – also einen siebten und achten Gang – gibt es nur bei der wichtigsten Veranstaltung, dem Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest (ESAF).
Nachdem die Schwinger aufgerufen wurden, ziehen sie ihre Schwingerhose an und begeben sich in den Sägemehlring. Sie begrüssen sich per Handschlag als Zeichen des gegenseitigen Respekts und der friedlichen Austragung des Kampfes. Vor Kampfbeginn und nach jeder Unterbrechung erfolgt in der Mitte des Rings das Grifffassen. Dabei umfasst die rechte Hand den offen liegenden Gürtel am Rücken des Gegners, während die linke Hand den gerafften Beinabschluss der Schwingerhose (das «Gestöss») ergreift. Sobald der Platzkampfrichter den Griff als ordnungsgemäss erklärt hat, ist der Kampf eröffnet.ESV: Technisches Regulativ. 2020, S. 3–6. Daraufhin versuchen die Schwinger, ihren Gegner mit unterschiedlichen Wurftechniken («Schwünge») aus dem Gleichgewicht zu bringen und auf den Rücken ins Sägemehl zu werfen oder zu rollen. Der Griff darf gesprengt, gelöst und verändert werden, jedoch muss jeder Schwung mit mindestens einer Hand an der Schwingerhose ausgeführt werden, um gültig zu sein (wobei es ganz wenige und streng reglementierte Ausnahmen von dieser Regel gibt).
Der Kampf wird unterbrochen, wenn Unfallgefahr besteht oder ein Unfall eingetreten ist, wenn keiner der beiden Schwinger Griff an der gegnerischen Schwingerhose hat, wenn beide stehend am Rand des Sägemehlrings angelangt sind und wenn einer von ihnen im Bodenkampf das Sägemehl vollständig verlassen hat. Unterbrechungen gibt es auch, wenn gefährliche Griffe angewendet werden, der Platzkampfrichter die beiden Tischkampfrichter über Sanktionen orientiert oder wenn ein Schwinger Sägemehl verschluckt hat, das am Brunnen ausgespült werden muss. Ein Gang ist entschieden, wenn ein Schwinger «gebodigt» ist, d. h. mit dem Rücken ganz oder bis zur Mitte beider Schulterblätter (vom Kopf oder Gesäss, von linker oder rechter Seite her) den Boden berührt. Geschieht dies ausserhalb des Sägemehlrings, liegt kein gültiges Ergebnis vor und der Kampf wird mit dem Grifffassen fortgesetzt. Verharrt einer der Schwinger in der Brückenposition, ohne sich daraus befreien zu können, kann er ausgezählt werden, worauf der Gang ebenfalls beendet ist. Nach dem Ende des Gangs verabschieden sich die Schwinger mit Handschlag; als Zeichen der Anerkennung wischt der Sieger dem Besiegten das Sägemehl vom Rücken.
Notengebung