mini|Plan von Gau-Algesheim Algesheim in Grund gelegt von Gottfried Mascop mini|Marktplatz mit Rathaus; im Hintergrund Kirche St. Cosmas und Damian mini|Kirche auf dem Laurenziberg Gau-Algesheim ist eine Stadt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz. Sie ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie auch angehört. Gau-Algesheim ist gemäß Landesplanung als Grundzentrum ausgewiesen.Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz – Regionaldaten
Geographie Geographische Lage Gau-Algesheim liegt knapp drei Kilometer vom Rhein entfernt am Rande der Mainz-Ingelheimer Rheinebene auf den Terrassen zum Rheinhessischen Westplateau, in dessen vielgestaltige Bodenstruktur der „Geoökologische Lehrpfad“ am Hang des Westerbergs einen Einblick ermöglicht. An der Ostgrenze der Stadt, 240 Meter über NHN, liegt das 1980 eingerichtete Naturschutzgebiet Gau-Algesheimer Kopf., NABU Mainz und Umgebung Durch das Stadtgebiet fließt der Welzbach. Die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz liegt etwa 15 Kilometer östlich von Gau-Algesheim.
Nachbargemeinden Folgende Städte und Gemeinden grenzen an Gau-Algesheim, sie werden im Uhrzeigersinn beginnend im Norden genannt: Ingelheim am Rhein, Appenheim, Ockenheim und Bingen.
Stadtgliederung Gau-Algesheim besteht aus zwei Stadtteilen: Gau-Algesheim und Laurenziberg, ein 240 m hoch gelegener Weiler mit ca. 200 Einwohnern und der Laurenzikirche, ca. 4 km vom Stadtzentrum entfernt.
Geschichte Vor- und Frühgeschichte Unter den archäologischen Funden aus der Gemarkung von Gau-Algesheim sind mehrere Perioden der Vorgeschichte vertreten. Die Fundstellen und Fundumstände sind unterschiedlich und über die Gemarkung verteilt. Beispielsweise wird beim Pflügen in der „Baummuhl“ ein Depotfund von Steingeräten freigelegt, beim Bäumepflanzen im „Trappenschießer“ eine Grabanlage der Urnenfelderkultur gefunden und bei Bauarbeiten in der Ockenheimer Straße ein breites Spektrum am Gegenständen und Anlagen aus der La-Tène-Zeit entdeckt.Helmut Becker, Archäologische Funde, in: Gau-Algesheim. Historisches Lesebuch, 1999, S. 245–251.Ronald Knöchlein, Gau-Algesheim. Von der Vorgeschichte zur Ortsgeschichte, in: Mitteilungsblatt zur rheinhessischen Landeskunde NF, Themenheft Gau-Algesheim, 12. Jahrgang, 2010, S. 5–21.
Die ersten frühgeschichtlichen Funde aus der römischen Zeit werden 1947 im Gemarkungsteil „Berger Hall“ dokumentiert; später bestätigt die Luftbildarchäologie eine Villa rustica im Eckelsbachtal zwischen Gau-Algesheim und dem Laurenziberg.
Vor seiner ersten urkundlichen Erwähnung im Lorscher Codex im Jahr 766 mag es das fränkisch-merowingische Alagastesheim schon über zwei Jahrhunderte gegeben haben. Die Zeugnisse über Alagastesheim und Bergen (Laurenziberg) in den Güterlisten der Klöster Lorsch und Fulda seit 766/67 erlauben Rückschlüsse auf Ackerbau, Viehzucht, Wein- und Obstbau sowie den Wohlstand einzelner Bewohner.
Mittelalter und Frühe Neuzeit In der Römerzeit noch Grenzland hat sich die Region bereits im Mittelalter zu einem Kernland des Heiligen Römischen Reiches entwickelt.
Sichtbar in die Geschichte tritt Gau-Algesheim mit den anderen Orten des Binger Landes am 14. Juni 983, als Kaiser Otto II. in Verona seinem Mainzer Erzkanzler Willigis die Stadt Bingen und die Landschaft schenkt, die sich diesseits des Rheines von der Brücke über die Selzbach erstreckt bis nach Heimbach, jenseits des Rheines aber von der Stelle, wo das Elzbächlein in denselben fließt, bis zu dem Dörflein Caub.
Dass es sich „unter dem Krummstab gut leben“ lässt, hat nicht für alle Zeiten gegolten, oft überziehen die eigenen und fremden Heere die Stadt mit den Lasten und Verwüstungen des Krieges, z. B. 1248 während der Kämpfe zwischen den Truppen Kaiser Friedrichs II. und König Wilhelms von Holland, 1553 im Krieg der protestantischen Fürstenopposition gegen Kaiser Karl V., 1631, als die Truppen des schwedischen Königs Gustav Adolf die Stadt zu einem großen Teil niederbrennen, oder 1690 (Pfälzischer Erbfolgekrieg), 1733–35 (Polnischer Thronfolgekrieg) und 1792 (Erster Koalitionskrieg). mini|Stadtrechtsurkunde vom 11. Februar 1355 für die Dörfer Algensheim und Hoisten (Höchst am Main)
Auch die beiden Stadtrechtsverleihungen, am 23. August 1332 in Nürnberg auf Bitten des Mainzer Kurfürsten Balduin von Luxemburg durch Kaiser Ludwig den Bayern sowie am 11. Februar 1355 in Pisa durch König Karl IV. zu Gunsten des Mainzer Erzbischofs Gerlach von Nassau, sind primär politisch-militärisch motiviert und sollen erst in zweiter Linie die Sicherheit und den Wohlstand der Stadtbewohner befördern. Dennoch lassen gerade die Entstehung eines Wochenmarktes und eines Weinmarktes sowie die Existenz einer stattlichen Zahl von Handwerkern und Kaufleuten erkennen, dass städtisches Leben Angebot und Nachfrage für regelmäßige Märkte schafft. Zugleich weisen die zahlreichen Gültverschreibungen und die Erwähnung einer Judensteuer auf einen recht großen Bargeldbedarf und Geschäftsverkehr hin. Schließlich steht über 400 Jahre, von der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts bis zum Ende des Alten Reiches, das Amt Algesheim unter dem Regiment von Amtmännern, Landschreibern, Amtskellern und Schultheißen des Mainzer Territorialherrn.
Unter finanziellem Druck wird Gau-Algesheim an den badischen Markgrafen verpfändet. Dieser verpfändet es 1461, und 1466 auch die Dörfer Dromersheim, Gau-Bickelheim, Ockenheim, Windesheim, Kempten, Münster und Büdesheim an den finanzstarken Grafen Philipp von Katzenelnbogen-Diez weiter. Unter ihm wird der Begriff „Wein vom Gau“ geprägt. Da Philipp 1479 ohne männlichen Nachkommen stirbt, gerät Gau-Algesheim in den katzenelnbogener Erbfolgestreit.
Den Gestaltungswillen der landesherrlichen Macht, schon in der in einem Gerichtsurteil festgelegten Gemeindeordnung vom 15. Juli 1417 herausgestellt, bekommt Gau-Algesheim schmerzlich zu spüren, als Kurfürst Albrecht von Brandenburg in der Landesordnung vom 3. Januar 1527 den Bestrebungen nach städtischer Selbstverwaltung wegen der Teilnahme des Ortes am Rheingauer Bauernkrieg (Rheingauer Empörung) vom 1525 ein Ende bereitet und unser stadt Algeßheym von unserm landt dem Ringgaw loslöst und auf Dauer abgetrennt lässt. Eine Rheinlaufkarte aus dem Jahre 1573Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Best. 3011/1, Nr. 645 R zeigt Algesheim als befestigte Stadt. Daneben vermitteln Stadtansicht, Gemarkungsplan und Dorfbeschreibung aus dem Atlas des Kartographen Gottfried Mascop von 1577, die Dorfbeschreibungen von 1590 und 1668 sowie die Polizeiordnung von 1595 Eindrücke davon, in welchem Maße und in welchen Grenzen der administrativen Strukturen sich das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben sowie Selbstbewusstsein und Eigensinn der Bewohner des kleinen Ackerbürgerstädtchens entwickeln.Peter Jeschke (Bearb.): Ländliche Rechtsquellen aus dem Kurmainzer Rheingau (Geschichtliche Landeskunde, Band 54, Franz Steiner Verlag Stuttgart, 2003, S. 223–224 (Nr. 3.7.38)).
1560 taucht in einem Vertrag „zwuschen dem land des Ringgaues und denen vonn Algeßheym des zu zeit uberfrornen Rheinß beholtzens halben“ erstmals der Name „Gaue Algeßheym“ auf.Sigrid Schmitt, Ländliche Rechtsquellen aus den kurmainzischen Ämtern Olm und Algesheim, 1996, S. 104–131; Gau-Algesheim. Historisches Lesebuch, 1999, S. 26–33, 215–224.
Der Mainzer Weihbischof Adolph Gottfried Volusius weiht 1677 die wiederhergestellte Kirche den Märtyrern St. Cosmas und Damian.Zur Geschichte der Pfarrei Gau-Algesheim und der katholischen Pfarrkirche St. Cosmas und Damian
Ein Protokollbuch enthält die Niederschriften über die von 1701 bis 1733 in Gau-Algesheim gerichtlich geregelten Erbangelegenheiten. Im Einzelnen finden sich die Namen der Mitglieder des Gerichts und der Gerichtsschreiber sowie der Erben und Erblasser, wer mit wem verheiratet war und welche Kinder zu wem gehörten und wie die Verwandtschaftsbeziehungen waren. Detailliert aufgeführt sind alle Vermögenswerte, etwa die vorhandene Barschaft, bestehende Forderungen und Schulden, beim Hausrat etwa die Anzahl von Kissenbezügen und Betttüchern, von Mützen und Mänteln, von Bechern und Tellern aus Ton und aus Zinn, alle Möbel und noch vieles mehr. Die Lage der Wohnhäuser ist beschrieben, zum Teil mit Straßennamen, der gesamte Grundbesitz, unterteilt nach Äckern, Weingärten, Wiesen und Wald, einschließlich der jeweiligen Gemarkungsbezeichnungen.
Im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts verbinden sich mit der Verehrung einer Marienstatue in einem Heiligenhäuschen am Heuertor Nachrichten und Gerüchte von heilsamen Wirkungen bei Menschen, die unter mancherlei Gebrechen litten oder gelitten hatten. Die Mainzer Erzbischöfe und Kurfürsten dieser Zeit schwanken angesichts einschneidender gesellschaftlicher Veränderungen (1776, 1789) zwischen Reaktion und ausgeklärtem Absolutismus, der schließlich auch eine Kirchenreform und neue „Policey“-Gesetze anstößt. Diese zielen z. B. auf die Abschaffung überkommener Zeremonien, die Einschränkung von Prozessionen und Wallfahrten („religionspoliceyliche Regulierung“), die Abschaffung von Feiertagen oder die Einführung eines neuen Gesangbuches. Im Auftrag der erzbischöflichen Behörde untersucht 1788 der Mainzer Theologieprofessor Felix Anton Blau, später einer der führenden Köpfe der Mainzer Republik von 1793, in seiner Schrift „Uiber die Bilderverehrung mit Rücksicht auf das angebliche neue Algesheimer Wunderbild“ die „vorgeblichen Wunder“. Nach Blau bestehen Religion oder Gottesdienst „aus zwey Stücken 1. aus der Erkenntnis Gottes und seiner Vollkommenheiten, 2. aus daher entspringenden Empfindungen und Handlungen. Diese zwey Stücke, Kenntnisse im Verstande, Empfindungen im Willen, woraus Thaten erfolgen, müßen nothwendig beysammen sein.“ Blau schließt seine Überprüfung mit dem Resümee: „Aus allem dem erhellet nun, daß man noch kein wahres Wunder, daß sich bey dem Bilde zu Algesheim zugetragen hätte, aufweisen könne, und wie man sich hüten müße, um nicht von den gemeinen Rufe, der selten prüft, meistens aber die Dinge vergrößert, irre geführt zu werden. (…) Das Bild selbst ist also kein Mirakelbild - wäre es auch das, so wissen wir nun, wie wir unsere Verehrung nach Grundsätzen der gesunden Vernunft und unsrer Religion einrichten sollen.“http://www.dilibri.de/stbmz/content/titleinfo/253089; http://www.brilmayer-gesellschaft.de/historische-kontroversen/das-algesheimer-wunderbild.html
Französische Revolution und 19. Jahrhundert Von 1798 bis 1814 gehört Gau-Algesheim im Kanton Oberingelheim mit dem gesamten linksrheinischen Gebiet zur Französischen Republik (1798–1804) bzw. zum napoleonischen Kaiserreich (1804–1814). In der Person des Wissenschaftlers, Ingenieurs und Offiziers Rudolf Eickemeyer, der 1811–1813 und 1814/1815 als Maire und von 1815 bis 1822 als Bürgermeister an der Spitze der Stadt steht, gewinnt Gau-Algesheim eine personelle Kontinuität von der französischen zur hessischen Zeit. Eickemeyer gibt durch die Neuordnung des Brandschutzes, die Sanierung der Finanzen, die bauliche Erweiterung der Stadt sowie durch die Förderung des Schulwesens und der Landwirtschaft dem Gemeinwesen eine moderne Gestalt. 2011 erhielt der Park am „Alten Friedhof“ den Namen „Eickemeyer-Park“.
Ihren Ausdruck findet die wachsende Bedeutung der Stadt in der Einrichtung eines Notariats (1809), im Bau der Ludwigsbahn (Mainz-Bingen) mit Bahnhof (1859), der Errichtung einer Postablage (1861), aus der sich Postexpedition und Postamt entwickeln, sowie in den ersten Fabriken von Georg Presser (1862) und den Gebrüdern Avenarius (1869).
Republikanische, grundsätzlich ein paternalistisches Gottesgnadentum in Frage stellende gesellschaftspolitische Überzeugungen haben nach 1815 dauerhaft keine Wurzeln geschlagen. Dennoch finden sich in Zeugnissen von Auswanderern und Flüchtlingen, deren Verwandte und Vorfahren aus Gau-Algesheim stammten, zahlreiche Beispiele demokratisch-republikanischer Vorstellungen.