mini|Erstausgabe des Code civil von 1804, erste Seite

Der Code civil (Abkürzung CC oder C. civ.) regelt das französische Zivilrecht. Es wurde 1804 von Napoleon Bonaparte eingeführt und in den nachfolgenden drei Jahren durch ein Zivilprozessbuch, den Code de procédure civile, und ein Handelsgesetzbuch, den Code de commerce ergänzt. Zwischen 1807 und 1815 und nochmals zwischen 1852 und 1870 unter Napoleon III. wurde der Code civil offiziell auch Code Napoléon genannt.Heinrich Mitteis, in SZ, germanistische Abteilung (GA, ), 1943, Bd. 63, 176. Napoleon sah die Gesetzessammlung als sein persönliches Werk an und gab ihr ursprünglich den Titel Code civil des Français („Zivilgesetzbuch der Franzosen“).

Der Code civil gilt als ein modernes und bedeutendes Gesetzeswerk der Neuzeit, da es dem Vorbild eines vernunftrechtlich-liberal geprägten Kodifikationsmodells folgt. Im Stil ist das Werk kurz und prinzipienorientiert gehalten. Die Systematik der Gliederung baut auf dem spätantiken Institutionensystem auf. Die Rezeption des Code civil gilt – insbesondere während des 19. Jahrhunderts – als Vorgang von weltgeschichtlicher Bedeutung, da er viele Territorien erreichte. In wesentlichen Teilen ist der Code in Frankreich bis heute gültig. Wie die Zivilrechtsbücher Preußens und Österreichs gehört der Code zu den sogenannten Naturrechtsgesetzgebungen. Maßgeblichen Einfluss nahmen in der frühen Phase die Rechtsgelehrten der Aufklärung, etwa Hugo Grotius (1583–1645), Samuel Pufendorf (1632–94) und Christian Wolff (1679–1754).Franz Wieacker: Privatrechtsgeschichte der Neuzeit unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Entwicklung. Vandenhoeck u. Ruprecht, Göttingen 2. Auflage 1967, S. 322–347.

Im Verbund mit den 1808 und 1810 erschienenen Strafgesetzbüchern (Code d’instruction criminelle und Code pénal) traten die Cinq codes („fünf Gesetzbücher“) in den von Napoleon besetzten oder zumindest beeinflussten Gebieten in Kraft. Auf der Gesamtkodifikation beruht noch heute ein Großteil der globalen Justizkultur.

Geschichte mini|Napoleon Bonaparte (1769–1821) Porträt von Jacques Louis David mini|Rechtskreise in Frankreich vor Inkrafttreten des Code civil: Droit coutumier im Norden, droit écrit im Süden mini|Erwähnung des „Code Napoléon“ (vom Betrachter aus rechts) im Invalidendom beim Grab Napoleons I. Frankreich war zunächst in zwei Rechtsgebiete unterteilt: Während im nördlichen Frankreich (ungefähr jenseits des 46. Breitengrades) das Gewohnheitsrecht ("droit coutumier") präsent war, dominierte im Süden das geschriebene Recht ("droit écrit"). Ab dem 17. Jahrhundert führten königliche Gesetzgebungsakte in einigen Teilgebieten des Rechts (zu erwähnen sind hierbei insbesondere das Strafrecht, Prozessrecht und das Handelsrecht) zu einer Vereinheitlichung.

Durch die Französische Revolution wurde eine Gesetzgebungswelle ausgelöst. Dabei handelte es sich aber meist um Einzelgesetze mit provisorischem Charakter, die anlassbezogen verabschiedet wurden. Ziel war es, die Durchbrüche der Revolution zu verschriftlichen. Auf die bestehenden Rechtsordnungen wurde nur mangelhaft Rücksicht genommen. Durch dieses Zwischenrecht ("droit intermédiaire") wurde die Unübersichtlichkeit der Rechtsordnung massiv verstärkt.

Die ersten Entwürfe zu einem Code civil entstanden in Frankreich in den Jahren 1793 bis 1797, während der französischen Revolution. Im Jahr 1800 berief Napoleon eine vierköpfige Kommission unter der Leitung von Jean-Jacques Régis de Cambacérès ein, die ein einheitliches Recht schaffen sollte. Außerdem waren zur Ausarbeitung des Werks Jean-Étienne-Marie Portalis (1746–1807), François Denis Tronchet, Félix-Julien-Jean Bigot de Préameneu (1747–1825) und Jacques de Maleville (1741–1824) beauftragt und beteiligt. Wie in Preußen und Österreich wurde der zügig erarbeitete Entwurf der Öffentlichkeit vorgelegt, im Conseil d’État unter beträchtlicher Einflussnahme Napoleons in seiner Eigenschaft als Erster Konsul durchberaten und nach Bereinigung um gerügte Passagen in der gesetzgebenden Versammlung angenommen und verkündet. Napoleons persönlicher Einfluss auf die Entwicklung des Gesetzeswerks war erheblich. Er leitete mindestens 57 von 100 Sitzungen und verblüffte die juristischen Fachleute mit seiner schnellen Auffassungsgabe, der Fähigkeit, auf die Grundprobleme hinzuweisen, und immer neuen Ideen: „Was er nicht wusste, schien er vorauszusehen oder zu erahnen … Mit erstaunlicher Mühelosigkeit lernte, beurteilte, diskutierte und merkte er sich unendlich viele Dinge, ohne sie durcheinanderzubringen.“

Ein von der Kommission verfolgtes Ziel war, eine Verbindung zwischen dem kodifizierten Recht und dem Gewohnheitsrecht zu schaffen. Es entstanden neue Rechtsinstitute, etwa im Erbrecht. Wie die deliktische Generalklausel des Art. 1382 zeigt, räumte der Code civil dem Richter Entscheidungsspielräume ein, damit er Recht im Einzelfall entwickeln kann. Um ihm diesen Freiraum zu geben, verzichtete der Gesetzgeber darauf, Lebenssachverhalte kasuistisch zu fassen, und wurde so den Ideen der Aufklärung und einem politisch wie wirtschaftlich idealisierten Liberalismus gerecht.Helmut Coing: Europäisches Privatrecht 1800–1914. München 1989, ISBN 3-406-30688-8, § 3 II, S. 12–14.Eine Sammlung des Gesetzesmaterials findet sich bei Jean Guillaume Locré de Roissy: La législation civile, commerciale, et criminelle de la France, ou commentaire et complément des Codes français. Ouvrage majeur de Locré, Bände I–XXXI (1827–1832).Zur Gesetzgebungsgeschichte, André Jean Arnauld: Les origines doctrinales du Code civil français. Paris 1969.

In Ablösung des altständischen Rechtspartikularismus sollte den Franzosen ein allgemeines Recht zur Verfügung stehen, das sich aus den aufgeklärten Dogmen der Vernunft speist. Im eigenverantwortlich mitgestaltenden und damit modernen Citoyen sollte und konnte sich das Pathos der mit großen Opfern erkämpften Volkssouveränität ausdrücken. Der Staatsbürger forderte Rechtsteilhabe ein. Das Gedankengut der Französischen Revolution spiegelte sich in den neu formulierten Rechtsgrundsätzen wider. Deren Kerngedanken waren die Gleichheit und Freiheit aller Männer vor dem Gesetz, was die Abschaffung aller Standesunterschiede bedeutete. Der Wirtschaftsverkehr wurde liberalisiert und freies individuelles Eigentum gewährt. Damit war die Beseitigung aller feudalen Lasten und Besitztitel verbunden. Von großer Bedeutung war die Einführung der Vertragsfreiheit. Von geistiger Strahlkraft war die strikte Trennung von Staat und Kirche. Die Frauenrechte andererseits wurden explizit eingeschränkt.Insbesondere durch den Art. 213, der die Gehorsamspflicht der Ehefrauen vorsah. Frauen erhielten wie selbstverständlich auch keinerlei Partizipationsrechte. Vgl. Christoph Sorge: Die Hörigkeit der Ehefrau. Entstehungsgeschichte und Entwicklungslinien von Art 213 Code civil 1804 sowie Kritik der französischen Frauenbewegung. In: Stephan Meder, Christoph-Eric Mecke (Hrsg.): Reformforderungen zum Familienrecht international. Band 1: Westeuropa und die USA (1830–1914). Köln u. a. 2015, S. 126–187. Dies ist durchaus auch Napoleons Einfluss geschuldet gewesen, dessen Frauenbild durch seine Enttäuschung über Josephines Untreue negativ geprägt war.

Der Code civil ist eine von drei bedeutenden Naturrechtskodifikationen, die um die Wende vom 18. in das 19. Jahrhundert geschaffen wurden. Sie eröffnen das Zeitalter moderner Kodifikationen.Helmut Coing: Europäisches Privatrecht 1800–1914, München 1989, Einleitung und § 3 I, S. 10–12. Die Konnotation mit dem Naturrecht ist darauf zurückzuführen,preußisches ALR, Code civil und ABGB dass das positive Recht – also das bestehende heimische Recht und das subsidiär geltende römische Recht des Corpus iuris civilis – den Überbau eines einheitlichen Rechtssystems erhielt, der durch überpositives Recht, worunter metaphysische Grundsätze und Axiome zu verstehen sind, erklärt wurde. Überpositives Recht stabilisierte damit die Selbstbegründung des revolutionären Rechts. Unmittelbar galt es nur, um Gesetzeslücken zu füllen, aber es schlug Brücken für die positivrechtlichen Normen untereinander, verband sie. Der Ansatz war neu, weil zur Klärung einer Rechtslage zuvor bestenfalls auf die einschlägigen Gesetze verwiesen werden konnte. Der reine Rechtsverweis musste nicht weiter begründet werden, ebenso wenig die Norm, die die Lösung für den Rechtsfall vorgab. Die weitreichenden Änderungen im Gefüge der Gesellschaft wurden ab der frühen Aufklärung von den Staatstheoretikern Thomas Hobbes, John Locke oder Charles Montesquieu im Zusammenhang mit der Schaffung eines Sozialvertrages mitgedacht. Die Theoretiker ebneten so den Weg zu einer freien bürgerlichen Gesellschaft.Uwe Wesel: Geschichte des Rechts. Von den Frühformen bis zur Gegenwart. 3. Auflage. Beck, München 2006, Rnr. 266 und 267.Franz Wieacker: Das Sozialmodell der klassischen Privatgesetzbücher und die Entwicklung der modernen Gesellschaft (1953). Erneut abgedruckt in: Industriegesellschaft und Privatrechtsordnung, Kronberg 1975, S. 9 ff. Mit ihren juristischen Vorarbeiten hatten wiederum die Vernunftrechtler Grotius, Pufendorf und Wolff Vorbildcharakter. Gesetze wurden entsprechend dem Zeitgeist über die Vernunftbegabung begründet, und nicht weil es sie schlicht gab oder sie aus dem römischen Recht rezipiert wurden. Leitwerte im naturrechtlichen Sinne waren die „Grundbedürfnisse der Menschen“, so wie sie sich im Alltag äußern, als „Selbsterhaltungstrieb“, als „menschliches Zusammenleben“, als „Angewiesenheit der Menschen auf den Menschen“ in einem soziologischen Gefüge. Daraus wurde gefolgert, dass den aufstrebenden Naturgesetzen der Dinge in der Mathematik und Physik vergleichbar die menschlichen Grundbedürfnisse „Naturgesetze des Zusammenlebens“ seien.Hans Schlosser: Grundzüge der Neueren Privatrechtsgeschichte. 10. Auflage. C.F. Müller Verlag / UTB 2005, ISBN 3-8252-0882-6, S. 111.

Ein fünfbändiges Werk des Anwalts Jean Domat gilt als wichtige Quelle für den Code civil. Neben Domats Einfluss ist auch die LiniePaul Koschaker: Europa und das Römische Recht. 4. Auflage, C.H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung. München, Berlin 1966, S. 105 ff. (121). von Charles Dumoulin (1500–1566) zu Robert-Joseph Pothier nicht zu unterschätzen, dessen Werk zeitlich näher an der Entstehung des Code civil liegt als das von Domat. Pothiers Verdienst liegt vor allem darin, dass er das droit civil commune in Verbindung mit dem römischen Recht geschaffen hat, ausbaute und kommentierte. Bei der Kommentierung verpflichtete er sich der Methode der Legisten mit der Folge, dass sich zahlreiche Zitate aus dem Corpus iuris civilis wiederfanden.