Eine Regentschaft ( – ‚regieren‘, ‚lenken‘, ‚leiten‘) ist die stellvertretende Herrschaft durch ein nicht gekröntes Staatsoberhaupt in einer Monarchie an Stelle des Herrschers.
Statt einer einzelnen Person, kann jedoch auch ein Regentschaftsrat eingerichtet werden.
Gründe Gründe der Regentschaft sind Minderjährigkeit des legitimen Monarchen, seine Verhinderung durch eine schwere Krankheit (insbesondere Geisteskrankheit) oder dauerhafte Abwesenheit (z. B. durch Gefangenschaft oder eine längere Reise außerhalb seines Herrschaftsgebietes).
Regent wird meist der nach der Primogeniturordnung nächstberufene, regierungsfähige Agnat. Dieser regiert dann als Prinzregent. Häufig wurde auch die Mutter des zukünftigen Herrschers – bei Minderjährigkeit – eingesetzt. Alternativ kommt auch ein Regentschaftsrat in Frage. Im Heiligen Römischen Reich oblag den Reichsvikaren die Fortführung der laufenden Geschäfte für die Zeit zwischen dem Tod eines Kaisers und der Wahl eines neuen.
Beispiele (einzelne Regenten) Historisch bedeutsam sind unter anderem die Regentschaften von:
223–253: Zhuge Liang, Jiang Wan und Fei Yi für den chinesischen Shu-Han-Kaiser Liu Shan 249–265: Sima Yi, Sima Shi und Sima Zhao für die chinesischen Wei-Kaiser 395–408: Stilicho für den weströmischen Kaiser Honorius 425–437: Galla Placidia für ihren Sohn, den weströmischen Kaiser Valentinian III. 10. und 11. Jh.: japanische Regenten der Familie Fujiwara 1507–1516: Ferdinand II. von Aragonien für seine Tochter Johanna von Kastilien 1560–1589: Caterina de’ Medici für ihre Söhne Karl IX. und Heinrich III. von Frankreich 1637–1650 Amalie Elisabeth von Hanau-Münzenberg für ihren minderjährigen Sohn Wilhelm VI. von Hessen-Kassel 1715–1723: Régence: Philippe d’Orléans für Ludwig XV. von Frankreich 1811–1820: Regency: Georg IV. für seinen wahnsinnigen Vater 1833–1840: Maria Christina von Neapel-Sizilien für ihre Tochter Isabella II. von Spanien 1848–1849: Johann von Österreich als provisorisches Oberhaupt des damals entstehenden Deutschen Reiches 1884–1913: Albrecht von Preußen und danach Johann Albrecht für den Herzog des Herzogtums Braunschweig 1885–1902: Maria Christina von Österreich für ihren Sohn Alfons XIII. von Spanien 1886–1912: Prinzregentenzeit: Luitpold von Bayern für Ludwig II. und Otto 1890–1898: Niederlande: Emma zu Waldeck und Pyrmont für ihre Tochter Wilhelmina von Oranien-Nassau 1916–1918: Regentschaftskönigreich Polen, Wiedergründung des Königreichs Polen noch ohne Einsetzung eines Monarchen unter Kontrolle der Mittelmächte im Ersten Weltkrieg 1945–1950: Karl von Belgien für seinen Bruder Leopold III.
Beispiele (Regentschaftsräte) 1598–1600: Rat der Fünf Regenten
Osmanisches Reich
Als Regentschaften wurden in der westlichen Welt die offiziell unter der Oberherrschaft des Osmanischen Reichs stehenden Staaten Algier (1659–1830), Tunis (1591–1881) und Tripolis (1603–1835) bezeichnet. Oft aber agierten diese Staaten unabhängig oder wurden von anderen Staaten als souverän behandelt. Das Osmanische Reich betrachtete diese Staaten als privilegierte Provinzen (eyalet-i mümtaze).Asma Moalla: The regency of Tunis and the Ottoman Porte, 1777–1814. Army and government of a North-African Ottoman eyālet at the end of the eighteenth century. RoutledgeCurzon, London u. a. 2004, ISBN 0-415-29781-8, S. 12.Peter von Sivers: Nordafrika in der Neuzeit. In: Ulrich Haarmann (Hrsg.): Geschichte der arabischen Welt. Beck, München 1987, ISBN 3-406-31488-0, S. 502–590, hier S. 523. Aufgrund ihrer gemeinsamen geographischen Lage wurden diese zusammenfassend als Barbareskenstaaten bezeichnet.
Siehe auch Liste der Herrscherinnen und Regentinnen Reichsverweser Regent von Frankreich
Literatur
Einzelnachweise
Kategorie:Monarchie