Der Fachinformatiker ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf in den Fachbereichen Informatik und Informationstechnologie. Entsprechende Ausbildungen werden nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Schweiz, in Österreich und in Liechtenstein angeboten. Die IHK bezeichnet den Fachinformatiker im Englischen als Computer Science Expert. Die Qualifikationsstufe nach dem Deutschen bzw. Europäischen Qualifikationsrahmen entspricht dem Niveau 4.
Einsatzgebiete und Arbeitsbereiche Ein Fachinformatiker kann praktisch in allen Branchen eingesetzt werden. Der Großteil der Fachinformatiker ist in größeren Betrieben mit einer eigenen IT-Abteilung oder in eigenständigen Software- und Systemhäusern angestellt. Die Arbeitsbereiche von Fachinformatikern sind sehr vielseitig: Es beginnt bei der Analyse von Kundenanforderungen, der Planung, dem Einrichten, der Wartung und Administration von Systemen und Rechnernetzen, über die Anwendungs- und Datenbankentwicklung, Software-Engineering, Anpassung, Beschaffung und Installation von Hard- und Software bis zu Aufgaben in den Bereichen Consulting, Schulung und IT-Sicherheit.
Entstehungsgeschichte des Berufsbildes Deutschland Mit der Fachinformatikerausbildungsverordnung vom 28. Februar 2020 () wurde die Ausbildungsverordnung des Fachinformatikers in Deutschland neu und separat gefasst. Das Berufsbild des Fachinformatikers in Deutschland wurde ursprünglich am 11. Juli 1997 zusammen mit den drei weiteren IT-Ausbildungsberufen Informatikkaufmann, IT-Systemkaufmann und IT-Systemelektroniker in der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik eingeführt. Im August 2020 wurde diese Verordnung durch die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin ersetzt. (siehe § 43)
Schweiz Grundausbildung Das erste Reglement für den Ausbildungsberuf Geräteinformatiker stammt vom 20. Dezember 1993, das erste Reglement für den Ausbildungsberuf Informatiker stammt vom 31. März 1994. Die beiden Ausbildungsberufe wurden mit der Verordnung vom 13. Dezember 2004 zusammengelegt. Die Ausbildung erfolgte wie in Deutschland im dualen System zwischen Betrieb und Berufsschule.
Mit der Zeit wich das duale System immer mehr dem trialen System, weil einige Betriebe nicht die Möglichkeiten haben, die Auszubildenden in allen Bereichen hinreichend auszubilden. Dieses Wissen wird den Auszubildenden in einer dritten Institution beziehungsweise in einem anderen Betrieb vermittelt. Seit der Verordnung von 2004 sind die überbetrieblichen Kurse fester Bestandteil der Ausbildung.
Höhere Berufsbildung In der Schweiz wurde der Beruf des Informatikers mit eidgenössischem Fachausweis am 13. Oktober 1998 eingeführt und im Berufsbildungsgesetz verankert.
Österreich In Österreich wurde erstmals am 17. September 1999 der Lehrberuf Informatiker eingeführt,Einführung des Lehrberufes Informatiker in Österreich, zugleich wurden auch die verwandten Lehrberufe IT-ElektronikerEinführung des Lehrberufes IT-ElektronikerIn in Österreich, und IT-KaufmannEinführung des Lehrberufes IT-Kaufmann/Frau in Österreich, ermöglicht.
Vorerst jedoch galten noch alle drei neu eingeführten Lehrberufstypen als befristete Ausbildungsversuche. Die Erfahrungsberichte der Ausbildungsbetriebe und Lehrlingsstellen sollten darüber entscheiden, ob der Beruf Informatiker in Österreich als Regellehrberuf eingeführt oder als Lehrberuf wieder aufgelassen werde. Das Eintreten in den Lehrberuf war somit vorerst bis zum 31. Dezember 2002 befristet, wurde 2002 bis zum 31. Dezember 2004502. Verordnung: Ausbildungsversuchs-Überleitungsverordnung Informatiker 2002 in Österreich, und 2004 erneut bis zum 31. Dezember 2005Änderung der Ausbildungsordnungen für die Lehrberufe Informatik, IT-Elektronik, IT-Kaufmann und Mikrotechnik 2004 in Österreich, verlängert.
Erst mit 10. April 2006 wurde der vormalige Ausbildungsversuch des Lehrberufs Informatiker, mit Verlautbarung des Bundesgesetzblattes II Nr. 149/2006, in einen Regellehrberuf unter der Kategorie Informationstechnologie umgewandelt.Informationstechnologie-Ausbildungsordnung InformatikerIn 2006 in Österreich,
DDR In der DDR wurde am 25. April 1968 in den Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Volksbildung eine Ausbildung zum „Facharbeiter für Datenverarbeitung“ veröffentlicht und ein Beginn für den 1. September angekündigt.
Am 15. Juli 1968 wurde entsprechend die Aufnahme der Module „Grundlagen der Elektronik“, „Grundlagen der BMSR-Technik“ und „Grundlagen der Datenverarbeitung“ in alle Berufsausbildungen verfügt. Damit erhielten alle Auszubildenden in der DDR spätestens ab 1969 eine theoretische Unterweisung in der Funktionsweise einer Datenverarbeitungsanlage.
Nach der Wiedervereinigung ging dieser Beruf im Datenverarbeitungskaufmann auf.
Ausbildungsmöglichkeiten und Inhalte Deutschland Ausbildungen
Die Ausbildung zum Fachinformatiker erfolgt in Deutschland gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik in drei Jahren im dualen System, also mit einer Verteilung der Ausbildungsinhalte auf Betrieb und Berufsschule. Unter bestimmten Voraussetzungen, die sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden können, sind Verkürzungen der Ausbildungszeit auf zweieinhalb oder zwei Jahre möglich, z. B. durch nachweislich gute Leistungen in der Berufsschule bzw. in der Zwischenprüfung und durch Zustimmung durch den Ausbildungsbetrieb. Ferner können Nachweise einschlägiger Schulabschlüsse, z. B. der allgemeinen Hochschulreife, zur Verkürzung der Ausbildungszeit qualifizieren, die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes und der zuständigen Industrie- und Handelskammer vorausgesetzt.
Der duale Grundgedanke der Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls unterbrochen werden: Umschulungen finden oft rein schulisch statt, wobei diese in der Regel durch einschlägige Praktika ergänzt werden, die aber zumindest umfänglich meist nicht mit dem betrieblichen Teil einer normalen dualen Berufsausbildung vergleichbar sind. Es ist möglich, in Deutschland eine Umschulung zum Fachinformatiker mit Hilfe des Bildungsgutschein über das Arbeitsamt zu absolvieren. Einen Einblick in die Lehre während der Umschulung zum Fachinformatiker wird im Informatik Spektrum, dem Organ der Gesellschaft für Informatik e. V. und mit ihr assoziierter Organisationen, angeboten.
Sind bereits genügend Schuljahre abgeleistet worden, z. B. durch Erlangen der allgemeinen Hochschulreife an einem Gymnasium, dann kann die Ausbildung unter Umständen auch gänzlich ohne Besuch einer Berufsschule, das heißt allein innerhalb des Ausbildungsbetriebes erfolgen. Näheres regeln die Industrie- und Handelskammern sowie z. B. im Rahmen der Definition der Berufsschulpflicht die Gesetzgeber der Länder.
Die Berufsausbildung zum Fachinformatiker kann auch in Kombination mit einem Studium an einer Fachhochschule absolviert werden. Es handelt sich dabei um so genannte „duale Studiengänge“, die jedoch nicht mit dem Modell der Berufsakademie zu verwechseln sind.
In Deutschland wurden bis 2019 lediglich die Fachrichtungen „Anwendungsentwicklung“ und „Systemintegration“ unterschieden. Seit 2020 gibt es zusätzlich die Ausbildungsrichtungen „Daten- und Prozessanalyse“ sowie „Digitale Vernetzung“. Obwohl es keine gesetzlich vorgeschriebenen Eingangsvoraussetzungen für den Ausbildungsberuf gibt, besitzt die Mehrheit der Auszubildenden die allgemeine Hochschulreife. Etwa ein Drittel besitzt einen mittleren Bildungsabschluss oder eine andere Qualifikation.
Im Bundesdurchschnitt verdient ein Fachinformatiker während seiner Ausbildung, gleich welcher Fachrichtung, 997 Euro. Diese Vergütung ergibt sich aus den einzelnen Monatsgehältern des 1. bis 3. Ausbildungsjahres. Dabei beträgt das Ausbildungsgehalt im 1. Ausbildungsjahr 955 Euro und steigert sich im 2. Ausbildungsjahr auf 986 Euro bis hin zu 1.049 Euro im 3. Ausbildungsjahr. Allerdings gibt es einen Unterschied bei der Ausbildungsvergütung zwischen den alten und den neuen Bundesländern: Ein Auszubildender in den alten Bundesländern verdient durchschnittlich 818 Euro pro Monat auf drei Jahre verteilt, während ein Auszubildender in den neuen Bundesländern im selben Zeitraum 760 Euro erhält. Dies entspricht einem Unterschied bei der Ausbildungsvergütung von ca. 7 % zwischen neuen und alten Bundesländern.Ausbildungsvergütung Fachinformatiker
Fachrichtungen Anwendungsentwicklung ist auf die Auswahl, Entwicklung, Anpassung, Wartung von Software sowie Datenbanken und auf die Anwenderschulung spezialisiert, er benutzt dazu geeignete Methoden und Verfahren der Softwaretechnik, Programmiersprachen und Entwicklungswerkzeuge (Siehe auch: Softwareentwickler).
Systemintegration plant, installiert, wartet und administriert Systeme sowie Netzwerke und setzt Kenntnisse im Bereich der Betriebssysteme, Rechnernetztechniken und Protokolle ein. Aber auch das Thema IT-Sicherheit (Firewalls, Verschlüsselung etc.) ist von Bedeutung. Eine typische Beschäftigung nach der Ausbildung ist Systemadministrator und Systemintegrator.
Gemeinsam sind bei beiden Fachrichtungen die Kernqualifikationen (Datenbanktheorie, -entwurf und -abfrage, moderne Analyse-, Entwurfs- und Implementierungsmethoden in der objektorientierten Softwareentwicklung und der Systemtechnik, umfassende Kenntnisse betriebswirtschaftlicher Analyse, Steuerung und Kontrolle, Projektplanung, Kommunikationstechniken).
Daten- und Prozessanalyse (ab 2020) Aufgabenbereiche: Analysieren von Arbeits- und Geschäftsprozessen Analysieren von Datenquellen und Bereitstellen von Daten Nutzen der Daten zur Optimierung von Arbeits- und Geschäftsprozessen sowie zur Optimierung digitaler Geschäftsmodelle Umsetzen des Datenschutzes und der Schutzziele der Datensicherheit Betreiben von IT-Systemen Inbetriebnehmen von Speicherlösungen Programmieren von Softwarelösungen Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen Informieren und Beraten von Kunden Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss
Digitale Vernetzung (ab 2020) Aufgabenbereiche: Analysieren und Planen von Systemen zur Vernetzung von Prozessen und Produkten Errichten, Ändern und Prüfen von vernetzten Systemen Betreiben von vernetzten Systemen und Sicherstellen der Systemverfügbarkeit Betreiben von IT-Systemen Inbetriebnehmen von Speicherlösungen Programmieren von Softwarelösungen Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen Informieren und Beraten von Kunden Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss
Prüfung und Abschluss