mini|Idealisierte Darstellung Ludwigs I., des Frommen, als miles Christi um 831 in einem Figurengedicht des Rabanus Maurus, einem Exemplar von dessen Buch De laudibus sanctae crucis von 825/26 nachträglich vorgebunden; Rom, Biblioteca Apostolica Vaticana, Codex Vat. Reg. lat. 124, folio 4 verso.
Ludwig I. (genannt Ludwig der Fromme, ; * Juni/August 778 in Chasseneuil bei Poitiers; † 20. Juni 840 in Ingelheim am Rhein) war König des Fränkischen Reiches (in Aquitanien ab 781, im Gesamtreich ab 814) und Kaiser (813–840). Er war Sohn und Nachfolger Karls des Großen und führte dessen Reformpolitik zunächst erfolgreich weiter. In Auseinandersetzungen mit seinen eigenen Söhnen zweimal vorübergehend abgesetzt (830, 833/34), gelang es Ludwig dem Frommen jedoch nicht, ein überlebensfähiges fränkisches Großreich zu schaffen – drei Jahre nach seinem Tod wurde das Frankenreich im Vertrag von Verdun (843) aufgeteilt.
Leben Geburt und Namensgebung Während Karl der Große sich auf seinem Spanienfeldzug befand, gebar seine Frau Hildegard, die er in der Pfalz Chasseneuil bei Poitiers zurückgelassen hatte, im Juni/August 778 Zwillinge. Nach Karls Rückkehr wurden sie auf die Namen Ludwig und Lothar getauft. Die karolingischen Königsnamen Karl, Karlmann und Pippin waren bereits an Karls zuvor geborene Kinder vergeben, und so entschied man sich für den Rückgriff auf die Namen der beiden bedeutendsten merowingischen Könige Chlodwig I. und Chlothar I. Lothar starb bereits 779.
Unterkönigtum in Aquitanien Am Ostersonntag, dem 15. April 781, wurde Ludwig durch Papst Hadrian I. in Rom zum Unterkönig von Aquitanien und sein älterer Bruder Pippin zum Unterkönig von Italien gesalbt. Trotz ihres geringen Alters von vier bzw. drei Jahren wurden die beiden Brüder zu ihrer weiteren Erziehung in die jeweiligen Unterkönigreiche geschickt. Bei seinem Aufbruch hat Ludwig seine 783 verstorbene Mutter Hildegard wohl zum letzten Mal gesehen. Um die Erziehung des Knaben kümmerten sich von nun an ein Hofmeister und weitere Helfer, die Karl seinem Sohn Ludwig mitgab. Mit der Errichtung des Unterkönigtums Aquitanien verfolgte Karl in erster Linie defensive Zwecke; so musste Ludwig beispielsweise 812/13 einen Aufstand der Basken niederschlagen. 801/803 gelang ihm mit Wilhelm von Aquitanien und dessen Sohn Berà die Eroberung des von den Mauren besetzten Barcelona. Die Kultivierung des Landes und der Ausbau der kirchlichen Struktur waren weitere wichtige Aufgaben Ludwigs in Aquitanien. Auf einer Synode im Jahr 813 ließ der König den Michaelstag anstelle eines Festes des germanischen Gottes Wotan festlegen. Der Erzengel Michael wurde so zum Schutzpatron des sich langsam bildenden Heiligen Römischen Reiches und später Deutschlands.
Nachrücken in die Nachfolge mini|Karl der Große und der junge Ludwig der Fromme. Miniatur aus einer Handschrift der Grandes Chroniques de France, 14. Jahrhundert. Wenn es bei Karls Reichsteilungsplan (Divisio Regnorum) von 806 geblieben wäre, hätte Ludwig allenfalls eine spätere Erweiterung seines Unterkönigtums auf Septimanien, die Provence und Burgund erhoffen können. Jedoch starben Ludwigs ältere Brüder Pippin und Karl der Jüngere überraschend 810 bzw. 811. Ludwig blieb damit als einziger legitimer Sohn und Erbe übrig. Doch offenbar bestanden bei Karl und Teilen seines Hofes zunächst Vorbehalte gegenüber einer künftigen Alleinherrschaft Ludwigs. 812 wurde erst der Sohn des verstorbenen Pippin, Bernhard, zum Unterkönig in Italien bestellt. Schließlich wurde am 11. September 813 Ludwig der Fromme in Aachen während einer eigens einberufenen Reichsversammlung von seinem Vater zum Mitkaiser gekrönt. Ludwigs Biograph Thegan berichtet als einziger, dass Ludwig sich dabei selbst die Krone aufgesetzt habe, was allenfalls mit Gebrechlichkeit Karls zu erklären wäre. Die heutige Forschung schenkt jedoch den Reichsannalen mehr Glauben, denen zufolge Karl der Große persönlich seinem Sohn Ludwig die Krone aufs Haupt gesetzt hat.Egon Boshof: Ludwig der Fromme. Darmstadt 1996, S. 89 mit Anm. 29
Die Krönung Ludwigs zum Mitkaiser entsprach oströmisch-byzantinischem Brauch. Nur durch die Aufnahme des römischen Rechtsinstituts „Mitkaisertum“ war es möglich, Ludwig den Kaisertitel zu übertragen, ohne ihn sogleich an der Herrschaft im Gesamtreich partizipieren zu lassen. So kehrte Ludwig nach dem Erhebungsakt nach Aquitanien zurück und nahm weiter seine Aufgaben als Unterkönig wahr. Nach dem Tod seines Vaters Karl am 28. Januar 814 zog er dann unverzüglich nach Aachen und trat die Herrschaft im Gesamtreich an. Da er bereits Kaiser war, erübrigte sich 814 ein weiterer Erhebungsakt, von welchem die Quellen auch nichts berichten.Wolfgang Wendling: Die Erhebung Ludwigs d. Fr. zum Mitkaiser im Jahre 813 und ihre Bedeutung für die Verfassungsgeschichte des Frankenreiches. In: Frühmittelalterliche Studien Bd. 19 (1985), S. 201–238. Zwar wurde Ludwig der Fromme 816 (wohl am 5. Oktober) in Reims von Papst Stephan IV. gesalbt und nochmals gekrönt, doch hatte dieser Akt keine konstitutive Bedeutung, sondern sollte die Sakralität von Ludwigs Herrschaft betonen.Egon Boshof: Ludwig der Fromme. Darmstadt 1996, S. 137 f. In der Folge ließen sich die meisten französischen Könige nach dem Brauch Ludwigs des Frommen in Reims krönen.
Anfangsjahre als Kaiser thumb|Europa im Jahr 814 Ludwigs Herrschaftsübernahme verlief mühelos, aber nicht bruchlos. Ludwig brachte sein eigenes Personal aus Aquitanien mit und besetzte damit den Hofstaat größtenteils neu. Seine unverheirateten, aber nicht entsprechend lebenden Schwestern verwies er vom Hof. Seine illegitimen Halbbrüder Hugo, Drogo und Theoderich behielt er zunächst in seiner unmittelbaren Umgebung, zwang sie aber nach Rebellion seines Neffen Bernhard von Italien 818 in den Dienst der Kirche: Drogo wurde 823 Bischof von Metz, Hugo 822/23 Abt von Saint-Quentin; der offenbar früh verstorbene Theoderich wurde vielleicht Abt von Moyenmoutier, doch ist dies nicht sicher.Philippe Depreux: Prosopographie de l’entourage de Louis le Pieux (781–840). Sigmaringen 1997, S. 163–167 (Drogo), 264–268 (Hugo), 382 f. (Theoderich)
Die ersten Jahre der Herrschaft Ludwigs des Frommen waren, ganz in der Tradition seines Vaters, von einem großen Reformwillen geprägt: Zahlreiche Kapitularien wurden herausgegeben, missi dominici (Königsboten) legten teilweise erschreckende Missstände im Reich offen (Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung usw., was Ludwig dann abstellte) und auf verschiedenen Synoden wurde das Kirchenrecht reformiert. So wurden beispielsweise im Jahr 816 durch den Beschluss einer großen Aachener Reichssynode die benediktinischen Regeln für alle im Frankenreich lebenden Mönche und Nonnen verbindlich. Außerdem wurde mit der Institutio canonicorum Aquisgranensis („Aachener Kanoniker-Vorschrift“) für alle nichtmonastischen Kleriker- und Frauengemeinschaften eine einzige Norm in Liturgie und Lebensführung für verbindlich erklärt.Egon Boshof: Ludwig der Fromme. Darmstadt 1996, S. 120–125. Vgl. Walter Kettemann: Subsidia Anianensia. Überlieferungs- und textgeschichtliche Untersuchungen zur Geschichte Witiza-Benedikts, seines Klosters Aniane und zur sogenannten „anianischen Reform“. Duisburg/Essen 2008, ; Dieter Geuenich: Kritische Anmerkungen zur sogenannten „anianischen Reform“. In: Dieter R. Bauer u. a. (Hrsg.): Mönchtum – Kirche – Herrschaft 750–1000. Sigmaringen 1998, S. 99–112; Josef Semmler: Benedictus II: una regula – una consuetudo. In: Willem Lourdaux, Daniel Verhelst (Hrsg.): Benedictine Culture 700–1050. Louvain 1983, S. 1–49; Josef Semmler: Die Beschlüsse des Aachener Konzils im Jahre 816. In: Zeitschrift für Kirchengeschichte, Bd. 74 (1963), S. 15–82; Josef Semmler: Reichsidee und kirchliche Gesetzgebung bei Ludwig dem Frommen. In: Zeitschrift für Kirchengeschichte, Bd. 71 (1960), S. 37–65. Die monastische Reformbewegung führte auch zu Konflikten, in die Ludwig eingriff, so im Kloster Fulda, wo 817 auf die im Supplex Libellus vorgetragene Bitte des Konvents hin Abt Ratgar abgesetzt und der Konvent zur Durchführung der Reform für ein Jahr unter kommissarische Leitung zweier Mönche „aus dem Westen“, d. h. wohl aus dem Umkreis des Reformabtes Benedikt von Aniane, gestellt wurde.Gereon Becht-Jördens: Sturmi oder Bonifatius. Ein Konflikt im Zeitalter der anianischen Reform um Identität und monastisches Selbstverständnis im Spiegel der Altartituli des Hrabanus Maurus für die Salvatorbasilika zu Fulda. Mit Anhängen zur Überlieferung und kritischen Edition der Tituli sowie zu Textquellen zur Architektur und Baugeschichte der Salvatorbasilika. In: Marc-Aeilko Aris, Susanna Bullido del Barrio (Hrsg.): Hrabanus Maurus in Fulda. Mit einer Hrabanus Maurus-Bibliographie (1979–2009) (Fuldaer Studien 13), Frankfurt am Main 2010; Gereon Becht-Jördens: Die Vita Aegil des Brun Candidus als Quelle zu Fragen aus der Geschichte Fuldas im Zeitalter der anianischen Reform. In: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Bd. 42 (1992), S. 19–48.
Eine weitere wesentliche Reform betraf das Prozessrecht: einige Formen des Gottesurteils wurden abgeschafft, dafür wurde der Zeugenbeweis eingeführt.Egon Boshof: Ludwig der Fromme. Darmstadt 1996, S. 115–118 Stark war der Einfluss kirchlicher Berater, wie des Abts Benedikt von Aniane, den Ludwig aus Aquitanien mitgebracht hatte und dem er in der Nähe Aachens das Kloster Inda (auch: Inden, die spätere Reichsabtei Kornelimünster) erbauen ließ, oder Markwards, des Abts von Prüm. Daneben ist insbesondere sein ehemaliger Milchbruder, Erzbischof Ebo von Reims, zu nennen, der allerdings später eine führende Rolle bei der Entmachtung Ludwigs 833 spielte.
Der Reichsteilungsplan von 817 mini|Ein Sesquisolidus mit dem Bild Ludwigs des Frommen, 814–840 (Cabinet des Médailles, Paris)
Vielleicht durch einen Unfall gedrängt, den der Kaiser wie durch ein Wunder fast unverletzt überlebte, regelte er schon 817, im dritten Jahr seiner Herrschaft, seine Nachfolge. In der Ordinatio imperii teilte er das Reich nicht – wie es fränkischem Brauch entsprochen hätte und wie es auch Karl der Große ähnlich in seiner Divisio Regnorum von 806 vorgesehen hatte – einfach unter seinen drei Söhnen auf, sondern fand eine Sonderregel für das Kaisertum. Lothar, der älteste Sohn aus der 794 geschlossenen ersten Ehe mit Irmingard, wurde durch Ludwig den Frommen in Aachen zum Mitkaiser gekrönt. Ihm stand die Nachfolge im Kaisertum zu, und er sollte eine Art „außenpolitische“ Hoheit über das Gesamtreich erhalten. Die nachgeborenen Söhne Pippin und Ludwig wurden ihm untergeordnet und konnten nur auf „innenpolitischer“ Ebene in ihren Teilreichen entscheiden. Pippin bekam Aquitanien und Ludwig den östlichen Teil des Fränkischen Reichs. Wegen dieses grundlegend neuen Konzeptes der Ordinatio imperii, bei dem das Abendland nahe daran war, sich bewusst als politische Einheit zu formen, nannte Theodor Schieffer das Jahr 817 „den absoluten Höhepunkt des karolingischen Zeitalters und der fränkischen Geschichte“.Theodor Schieffer: Die Krise des karolingischen Imperiums. In: Josef Engel, Hans Martin Klinkenberg (Hrsg.): Aus Mittelalter und Neuzeit, Festschrift für Gerhard Kallen. Bonn 1957, S. 1–15, hier: S. 8.
Der 812 eingesetzte König Bernhard von Italien, ein Neffe Ludwigs des Frommen, wehrte sich gegen die Bestimmungen der Ordinatio imperii, da er seine Herrschaft über Italien gefährdet sehen musste. Der Aufstand wurde niedergeschlagen, der zunächst durch die Fürsten zum Tode verurteilte Bernhard wurde von Ludwig zur Blendung begnadigt. Bernhard starb an den Folgen der Prozedur – dies bedeutete für Ludwig „eine fühlbare moralische Belastung“.Rudolf Schieffer: Die Zeit des karolingischen Großreichs 714–887. (Gebhardt – Handbuch der deutschen Geschichte, 10. völlig neu bearbeitete Auflage), Stuttgart 2005, S. 113.
Der Weg in die Krise: die 820er Jahre