Gehörlosigkeit bezeichnet das vollständige oder weitgehende Fehlen der Hörfähigkeit bei Menschen. Laut dem Deutschen Gehörlosenbund sind etwa 0,1 % der Bevölkerung in Industrienationen von Gehörlosigkeit betroffen.
Begriff Der medizinische Ausdruck für Taubheit lautet lateinisch Surditas. Der Ausdruck gehörlos entstand im deutschen Sprachraum nach der Einführung der allgemeinen Schulbildung für taube Kinder im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts (Der mittelhochdeutsche Terminus für Taubheit bzw. Gehörlosigkeit war ungehörde.Jürgen Martin: Die ‚Ulmer Wundarznei‘. Einleitung – Text – Glossar zu einem Denkmal deutscher Fachprosa des 15. Jahrhunderts. Königshausen & Neumann, Würzburg 1991 (= Würzburger medizinhistorische Forschungen. Band 52), ISBN 3-88479-801-4 (zugleich Medizinische Dissertation Würzburg 1990), S. 181.). Tritt eine Hörschädigung erst nach dem Alter des natürlichen Spracherwerbs ein, spricht man von „postlingualer“ oder „Spät-Ertaubung“.
Circa 98 % der so genannten nicht hörenden Menschen haben ein Restgehör. Dabei ist der Begriff Gehörlosigkeit synonym zu Begriffen wie „hochgradige Schwerhörigkeit bzw. Hörschädigung“, „Resthörigkeit“ oder „Taubheit“. Es handelt sich um Einschränkungen der Hörfähigkeit, bei denen akustisch entweder gar nichts oder entsprechende Reize nur noch mit Hörhilfen wie einem Hörgerät oder z. B. einem Cochlea-Implantat wahrgenommen werden können. Ob Gesprochenes mit diesen Hörhilfen verstanden wird, ist individuell verschieden.
Die Bezeichnung taubstumm wird von manchen gehörlosen Personen als diskriminierend empfunden, weil der Wortteil 'stumm' eine negative Konnotation enthalte und gegen gehörlose Personen manchmal in der Bedeutung von „dumm“ oder „unfähig“ gehandhabt werde. Gehörlose Menschen erachten dabei Sprechfähigkeit weniger wesentlich als Kommunikationsfähigkeit. Sie können durchaus kommunizieren, sei es in Gebärdensprache oder in Lautsprache. Der mittlerweile überholte Oralismus bezeichnet eine alleine auf Sprache fixierte Kommunikationserziehung von tauben und schwerhörigen Kindern, bei der auf Gebärdensprache weitgehend verzichtet werden solle.
Ursachen und Feststellung von Gehörlosigkeit
In der International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems (ICD-10) wird Taubheit zusammen mit sonstiger Schwerhörigkeit als Hörverlust in den Abschnitten H90 und H91 kodiert.
Taubheit kann auch anders als durch eine Beeinträchtigung der Hörorgane bedingt sein. So bezeichnet „Zentrale Taubheit“ den Sachverhalt, dass die Hörorgane intakt und funktionsfähig sind, jedoch im Gehirn keine Verarbeitung der Höreindrücke erfolgt. Davon abzugrenzen ist psychogene Taubheit, die im Kapitel F als psychische Störung kodiert wird.
In Bezug auf Taubheit (lateinisch: Surditas) wird nach totaler Taubheit für alle Schallreize oder noch vorhandener Wahrnehmung einzelner Töne unterschieden. Das physikalisch definierte Ausmaß der Taubheit wird in der Regel mit einem audiometrischen Verfahren festgestellt, dessen Ergebnis das Audiogramm ist. Aus diesem lässt sich der Grad der Hörbehinderung feststellen.
Erworbene Taubheit (Innenohrschaden) kann als Folge von z. B. (Meningokokken-)Meningitis, Enzephalitis, Scharlach, Masern, Tuberkulose, Osteomyelitis, Mittelohr-Erkrankungen, Otosklerose, (Baro-)Trauma u. a. (bei absoluter Taubheit stets mit Innenohr- oder Hörnervbeteiligung) auftreten.
Angeborene Taubheit kann entweder vorgeburtlich durch Röteln-Embryopathie, Rh-Inkompatibilität mit Kernikterus, Labyrinthitiskonnatale (Syphilis) oder Vererbung (meist autosomal-rezessiv) sowie durch Syndrome entstehen. Bekannte Syndrome sind unter anderem das Usher-Syndrom (Einschränkung des Sichtfelds) oder das Waardenburg-Syndrom (Pigmentanomalien in Haut, Haaren oder in den Augen, beispielsweise verschiedene Irisfarben). Weitere Syndrome sind z. B. das Alport-, Jervell-Lange-Nielsen-, Cockayne- und Pendred-Syndrom.
Eine von Geburt an vorliegende Beeinträchtigung des Hörens wurde häufig erst spät erkannt. Das Alter bei der Erkennung von Taubheit liegt ohne entsprechende Neugeborenenhörscreeningprogramme im statistischen Durchschnitt bei etwas mehr als zwei Jahren. Seit 2009 ist das Neugeborenenhörscreening in Deutschland eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. In Österreich und der Schweiz und weiteren Ländern gibt es ähnliche Programme. Bei diesem Verfahren wird das Neugeborene bereits ein oder zwei Tage nach der Geburt (in der Klinik) auf seine Hörfähigkeit getestet, um möglichst frühzeitig eine angeborene Hörstörung zu erkennen.
Diagnose und Differentialdiagnose Die Diagnose erfolgt durch spezielle Hörtests. Bei Neugeborenen und Kleinkindern wurden früher akustische Signalgeber verwendet, die einen reflektorischen Lidschluss auslösen sollten. Bei seinem Ausbleiben wurde eine Gehörlosigkeit vermutet.Siegfried Priglinger, Josef Zihl: Sehstörungen bei Kindern: Diagnostik und Frühförderung. 1. Auflage. Verlag Springer, Vienna 2007, ISBN 978-3-211-83608-8, S. 113, 169ff. Das Verfahren weist jedoch erhebliche Ungenauigkeiten auf, weshalb es zur aussagekräftigen Diagnostik frühkindlicher Hörschädigungen unbrauchbar ist. Standard heute sind bei Neugeborenen und kooperationsunwilligen/-fähigen Patienten OAE-Verfahren und die BERA, darüber hinaus altersabhängig unterschiedliche Hörtestverfahren.
Es gibt eine Reihe von Störungen, von denen die Gehörlosigkeit genau abzugrenzen ist, z. B.
bewusstes „Nicht-Hören-Wollen“ Schwerhörigkeit Stummheit und Aphasie (Sprechunfähigkeit) Sprachentwicklungsverzögerungen Autismus Entwicklungsverzögerung bzw. geistige Behinderung Aufmerksamkeitsstörung, vorwiegend unaufmerksamer Typ („Träumsuse“, „Begriffsstutzigkeit“) Schizophrenie mit Spracharmut (Alogie) und Abschottung von äußeren Eindrücken (siehe auch: Schizophreniekonzepte) Angststörung und soziale Phobie psychogener Mutismus (seelisch bedingtes Schweigen)
Diese Störungen lassen sich z. B. durch weitere Merkmale (wie etwa Sozialverhalten, Kommunikation, Sprechen oder Nicht-Sprechen) differenzieren.
Kultur Eigene Sprache
mini|hochkant|Deutsches Fingeralphabet
Es gibt nicht die eine, universelle Gebärdensprache. In verschiedenen Ländern bzw. Kulturbereichen gibt es verschiedene, voneinander unabhängige Gebärdensprachen, die wie bei Lautsprachen verschiedene Grade an Verwandtschaft aufweisen und Dialekte haben und regional variieren. Beispielsweise ist die Deutsche Gebärdensprache (DGS) nicht näher mit der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) verwandt, letztere jedoch mit der Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS). Innerhalb der Schweiz wiederum gibt es für die zwei anderen großen Kulturräume separate Gebärdensprachen: In der Romandie die Westschweizer Gebärdensprache (LSF-SR) und in der italienischen Schweiz die Tessiner Gebärdensprache (LIS-SI), Dialekte der Französischen Gebärdensprache (LSF) bzw. der Italienischen Gebärdensprache (LIS). Die Verwandtschaft von Gebärdensprachen eines Kulturraums korreliert nur schwach mit der Verwandtschaft der entsprechenden Lautsprachen. So ist die DGS eng mit der Polnische Gebärdensprache (PJM) und der Israelischen Gebärdensprache (ISL/Shassi) verwandt. Gebärdensprachen in ehemaligen Kolonien sind oft von der vorherrschenden Gebärdensprache der Kolonialmacht abgeleitet.
Die spezifische Sprache eines Gehörlosen ist typischerweise die Gebärdensprache ihrer betreffenden gebärdensprachlichen Umgebung, die sich immer da entwickelt, wo sich zwei oder mehr gehörlose Menschen treffen. Personen, bei denen die Muttersprache eine Gebärdensprache ist, denken auch in dieser Sprache.
Auch Hörende benutzen Gebärdensprachen, nicht nur im Umgang mit gehörlosen Personen, sondern auch untereinander, z. B. von Verwandten und Freunden von gehörlosen Personen, Gebärdensprachdolmetschern, Pädagogen oder allgemein an Gebärdensprache interessierten Menschen und untereinander bei den nordamerikanischen Indianern und Warlpiri‐Aborigines in Australien. Zudem sind die Gebärdensprachen aufgrund ihrer Besonderheiten für Linguisten ein hochinteressantes Forschungsgebiet.
Gebärdensprachen sind vollwertige Sprachen, die alle Eigenschaften einer gesprochenen Sprache aufweisen. Sie besitzen eine eigene Grammatik, wobei der Gebärdenraum – der Raum vor dem Körper des Gebärdenden – eine große Rolle spielt. Jede einzelne Gebärde kann phonologisch in Phonemen zerlegt werden, die in den vier Parametern Handkonfiguration, Handorientation, Bewegung und Lokalität zusammengefasst sind. Ferner spielen Körperhaltung, Bewegungsdynamik, Mimik und manchmal ein lautlos mitgesprochenes Wort zusätzliche Rollen.
Es hat sich eine Konvention etabliert, eine eigene Gebärdensprache in jedem Land mit eigenem Kürzel zu bezeichnen. Unter anderem: DGS für die Deutsche Gebärdensprache ÖGS für die Österreichische Gebärdensprache DSGS für die Deutschschweizer Gebärdensprache ASL für die in den USA und Kanada verbreitete LSF für die Frankreich verbreitete LSE für die in Spanien verbreitete LIS für die Italien verbreitete
Die Entwicklung einer Gebärdensprache erfolgte stets unabhängig von der umgebenden Lautsprache. Aber es gibt auch einen Gebärdenkode der die Gebärdensprache umgebenden Lautsprache, die im deutschsprachigen Raum als Lautsprachbegleitende(s) Gebärden (LBG) geläufig ist, aber anderswo gewöhnlich mit gebärdetem Englisch, Spanisch, Russisch usw. bezeichnet wird. Es gibt ferner lokale Dialekte, zum Beispiel wird die Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS) in fünf verschiedenen Dialekte unterteilt: Zürcher, Berner, Luzerner, Basler und St. Galler-Gebärdendialekt. Die am weitesten verbreitete Gebärdensprache dürfte die American Sign Language (ASL) sein, die nicht nur in Nordamerika, sondern auch in meisten karibischen Inseln, einigen mittelamerikanischen, afrikanischen und asiatischen Nationen verbreitet ist.
Die Gebärdensprache wird in einigen Ländern als Minderheitensprache anerkannt, so in Österreich durch die Bundesverfassung (Art. 8, Abs. 3). Die Gebärdensprache in Uganda ist verfassungsmäßig anerkannt, und die Neuseeländische Gebärdensprache (NZSL) ist eine offizielle Amtssprache Neuseelands. Im Schweizer Kanton Zürich ist die Gebärdensprache im Sinne der Sprachenfreiheit verfassungsmäßig anerkannt. In einigen Ländern werden durch Gesetze oder Regelungen Gebärdensprach-Dolmetschdienste im Umgang mit Behörden oder Gericht angeordnet. Die Gebärdensprache wird zunehmend als Fremdsprache in den Universitäten oder Volkshochschulen gelehrt.
Lautsprache Ein Teil der schwerhörigen und gehörlosen Menschen verstehen die Laut- und damit oft auch die Schriftsprache nicht so gut wie Normalhörende. Texte sollten deshalb barrierefrei sein und eine einfache Sprache verwenden.
In der Deutschschweiz wird gehörlosen Menschen Schweizer Hochdeutsch gelehrt, diese beherrschen in der Folge nur schlecht bis gar kein Schweizerdeutsch, es sei denn, das Schweizerdeutsche wird auf privater Ebene gelehrt. Das führt zur Situation, dass im Verkehr mit hörenden Menschen Hochdeutsch gesprochen wird, das Schweizer oft nur passiv beherrschen. Dadurch wird die Kommunikation zusätzlich erschwert. Die Muttersprache von Schweizer Codas ist in der Folge nicht Schweizerdeutsch, sondern Schweizer Hochdeutsch, neben der Gebärdensprache. Eine ähnliche Situation ist aus Luxemburg und Südtirol bekannt, dort wird gehörlosen Kindern Deutsch als Erstsprache beigebracht, die weiteren landesüblichen Sprachen werden folglich schlecht oder gar nicht beherrscht.
Schulische Erfassung und Bildung
mini|Kunstunterricht für Frauen an der Staatlichen Schule für Gehörlose, Wisconsin, USA, um 1880 Die frühkindliche Taubheit beeinträchtigt den Spracherwerb, weil rund 90 % tauber Kinder Eltern haben, die hören können und keine Gebärdensprachkenntnisse aufweisen. Ihre Erziehung und schulische Bildung sind zumeist monolingual in der Landessprache und oral ausgerichtet, oft unter Vermeidung bzw. Unterdrückung der Gebärdensprache.