Das Hypothekenbankgesetz (HBG) regelte die Rechte und Pflichten der Hypothekenbanken in Deutschland.

Hauptzwecke des HBG waren: Definition des Begriffs Hypothekenbank Definition des Begriffs Pfandbrief Deckung von Pfandbriefen Regelungen zu Treuhändern

Die Vorschriften des HBG bezogen sich primär auf Hypothekenbanken; viele Bestimmungen gelten jedoch in analoger Form für alle Banken, wie z. B. die Regelungen zum Beleihungswert in § 12 HBG.

Das HBG wurde zum 19. Juli 2005 aufgehoben. Seine Regelungen wurden durch die des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) ersetzt, blieben aber punktuell im Rahmen von Übergangsvorschriften gemäß , Abs. 2 PfandBG noch gültig.

Siehe auch Hypothek Realkreditinstitut Kreditwesengesetz

Weblinks

Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Kategorie:Rechtsquelle (Deutsches Kaiserreich) Kategorie:Rechtsquelle (19. Jahrhundert) Kategorie:Privatrechtsgeschichte Kategorie:Kreditgeschäft Kategorie:Wirtschaftsrechtsgeschichte (Deutschland) Kategorie:Geschichte des Bankwesens