310px|mini|Wracks der beiden am 4. September 2009 durch einen Luftangriff zerstörten Tanklastwagen im Kundus-Fluss

Als Luftangriff bei Kundus (auch: Kunduz) wird der Abwurf von zwei 500-Pfund-Bomben auf zwei mit Benzin und Diesel gefüllte Tanklastwagen nahe der afghanischen Provinzhauptstadt Kundus am 4. September 2009 bezeichnet. Durch den Angriff wurden die Tanklastwagen und zwei unmittelbar daneben stehende Schleppfahrzeuge zerstört, außerdem zahlreiche Zivilisten und Taliban getötet oder verletzt.

Die Bombardierung war von dem damaligen Oberst der Bundeswehr Georg Klein in seiner Eigenschaft als militärischer Leiter des Provinz-Wiederaufbauteams (PRT) veranlasst und unter Mitwirkung von Hauptfeldwebel Markus Wilhelm als Fliegerleitoffizier des PRT durchgeführt worden.

Die Zahl von mindestens 91 Opfernspiegel.de: Germany to Pay $500,000 for Civilian Bombing Victims, 6. August 2010, abgerufen am 10. März 2022. stellt die bisher größte Zahl von Opfern bei einem Einsatz sowohl in der Geschichte der Bundeswehr als auch durch Kräfte der ISAF dar. Die von der Bundesrepublik Deutschland aus humanitären Gründen an die Opfer und ihre Hinterbliebenen erbrachten Unterstützungsleistungen beruhten ausschließlich auf rechtlich freiwilliger Grundlage (sog. Ex-gratia-Leistungen).Entschädigung der Opfer der Bombardierung von Kundus in der Nacht zum 4. September 2009. BT-Drs. 17/3723 vom 11. November 2010. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, S. 3.

Der Angriff und die folgenden Reaktionen der Bundeswehrführung wurden sowohl aus dem Inland wie aus dem Ausland stark kritisiert. Als deutlich wurde, dass der damalige Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung Parlament und Öffentlichkeit verspätet, unvollständig oder falsch über die Tötung von Zivilisten informiert hatte, trat er am 27. November 2009 als Bundesarbeitsminister zurück. Sein Nachfolger als Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hatte am Vortag den Generalinspekteur der Bundeswehr Wolfgang Schneiderhan und den Staatssekretär Peter Wichert mit der Begründung, sie hätten ihm Informationen zu dem Angriff vorenthalten, ihrer Ämter enthoben. Ab dem 21. Januar 2010 tagte der Verteidigungsausschuss, um die Vorgänge als parlamentarischer Untersuchungsausschuss aufzuklären. Der Abschlussbericht wurde am 25. Oktober 2011 dem Deutschen Bundestag vorgelegt und am 1. Dezember 2011 im Plenum abschließend debattiert.

Am 19. April 2010 gab die Bundesanwaltschaft bekannt, dass sie das Ermittlungsverfahren gegen Klein und Wilhelm wegen der Tötung von Zivilisten eingestellt habe. Dabei wurde darauf abgestellt, dass sich deren Einlassung, sie hätten in der Überzeugung gehandelt, bei den Personen in der unmittelbaren Nähe der Tanklastwagen habe es sich um bewaffnete Aufständische gehandelt, nicht habe widerlegen lassen; doch selbst wenn mit der Tötung mehrerer Dutzend Zivilisten hätte gerechnet werden müssen, wäre der Einsatz nach Ansicht der GBA völkerrechtlich zulässig gewesen.Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO. Karlsruhe, den 16. April 2010. Auch alle weiteren Gerichtsprozesse gegen Beteiligte oder die Bundesrepublik Deutschland waren nicht erfolgreich.

Allgemeine Lage

In den Tagen und Wochen vor dem Luftangriff war die Lage im Raum Kundus extrem angespannt, die ISAF-Truppen im Raum Kundus wurden immer wieder in heftige Gefechte verwickelt. In Feuergefechten fielen 2009 mehrere deutsche Soldaten oder wurden verwundet. Seit längerem gab es Hinweise, dass Fahrzeuge, gefüllt mit Treibstoff, als rollende Bomben gegen das Lager Kundus eingesetzt werden sollten. Wenige Tage zuvor war in Kandahar ein solcher Angriff verübt worden, bei dem 47 Menschen starben. Am Vortag des Luftangriffs waren erneut vier deutsche Soldaten verwundet und ein Fahrzeug zerstört worden, als die Taliban die Bundeswehr mit Handfeuerwaffen und Panzerfäusten angegriffen hatten.Afghanistan: Bundeswehrsoldaten bei Gefecht verletzt. In: Die Zeit, Nr. 37/2009

Zum Zeitpunkt der Tanklasterentführung befand sich eine von drei Infanteriekompanien der Quick Reaction Force der Bundeswehr in schwere Gefechte verwickelt im Rahmen der NATO-Operation Aragon weitab im Raum Archi.dipbt.bundestag.de, Vorläufiger Bericht (PDF; 617 kB) Die Schützenpanzer vom Typ Marder waren während der Nacht nicht verfügbar, weil sie weit entfernt von Kundus gegen Taliban-Kämpfer eingesetzt wurden.haz.de, Deutsche Soldaten verteidigen den Luftangriff Auch schwere Artillerie war in Nordafghanistan nicht verfügbar (die Panzerhaubitze 2000 wurde erst im Mai 2010 in den Norden verlegt), weshalb für Oberst Klein nur ein Luftangriff in Frage kam, um militärisch zu reagieren. Die beiden anderen Infanteriekompanien des PRT Kundus waren durch Routineaufgaben gebunden.

Ablauf mini|Zwei F-15E beim Abwurf von JDAM über Afghanistan 2009 Am 3. September 2009 um 15:30 Uhr Ortszeit wurden ein mit Benzin und ein mit Diesel beladener ziviler Tanklaster nach einer Reifenpanne auf einer Fernstraße bei Aliabad – etwa acht Kilometer vom Bundeswehr-Camp bei Kundus entfernt – durch Taliban entführt. Dabei wurde einer der beiden Fahrer getötet, der andere überlebte Gefangenschaft und Luftangriff. Die Laster entfernten sich zunächst auf der Straße aus der Gegend des deutschen Lagers. Beim Versuch, den Fluss Kundus zu überqueren, etwa 7 Kilometerjustiz.nrw.de, Verwaltungsgericht Köln, 26 K 5534/10 Luftlinie vom Feldlager des PRT Kundus entfernt, blieben diese in einer Furt manövrierunfähig liegen.Berliner Zeitung: Chronologie laut COMISAF-Bericht

Daraufhin forderten die Entführer über Mobiltelefone bei weiteren Taliban aus der Umgebung Unterstützung zur Befreiung der geraubten Fahrzeuge an.

Der Gouverneur von Kundus, Mohammad Omer, informierte gegen 19:15 Uhr seinen Polizeichef über die entführten Tanklaster. Kurz darauf gab die afghanische Polizei die Informationen an den Kontaktbeamten der EU-Polizeimission im Bundeswehr-Feldlager Kundus weiter. Die Nachrichten beinhalteten, dass die Tanklaster aus dem Bereich des PRT Kundus heraus in den Distrikt Chahar Darah verbracht werden sollten, wozu sie den Kundus-Fluss hätten überqueren müssen. Nach Meldung von APAP: Bundeswehr verfolgte Tanker-Entführung mit Drohnen und Angaben im Feldjäger-Bericht (s. u.) soll daraufhin das PRT KDZ die entführten Tanker mit Drohnen, über welche die Bundeswehr dort seit einigen Wochen verfügte, bis zum Kundus-Fluss verfolgt und „67 Taliban-Kämpfer gezählt“ haben. Inzwischen forderten andere Talibankämpfer in einer Moschee dazu auf, ihnen zu helfen. Aus 16 Dörfern machten sich Bewohner in Fahrzeugen oder zu Fuß auf den Weg zur Sandbank. Der Kommandeur des PRT, Oberst Georg Klein, wurde gegen 20:30 UhrMinuten-Protokoll laut Bericht von McChrystal (nach anderen Quellen erst um 21:12 Uhr) über die Vorgänge informiert. Er ließ die Drohnenüberwachung wegen Arbeitszeitbegrenzung beendenKlein ließ Drohnen-Überwachung wegen Arbeitszeitvorschrift beenden und forderte stattdessen einen US-Bomber vom Typ B-1B an, der, mit Sniper-ATP-Aufklärungsgerät ausgerüstet, zu dieser Zeit durch die Task Force 47 (TF47) der Bundeswehr zur Aufklärung eines Überfalls auf ihre Truppen 60 km vom Bundeswehrlager entfernt eingesetzt war. Wegen falscher Koordinatenangaben fand das Flugzeug die beiden Fahrzeuge erst gegen 00:15 Uhr und übertrug dann seine Aufnahmen live an den Kommandostand der TF47. Dort stand der Nachrichtenoffizier der TF47 über eine Kette weiterer Personen indirekt mit einem afghanischen Informanten in Verbindung, der ohne eigenen Sichtkontakt per Mobiltelefon über die Lage um die Tanklaster berichtete. Oberst Klein wurde wieder in den Kommandostand gerufen. Für ihn führte ein Fliegerleitoffizier (Forward Air Controller, FAC) den Funkverkehr. Oberst Klein war entgegen ersten Presseberichten nicht Kommandeur der TF47, sondern war als Kommandeur des Wiederaufbauteams (PRT) Kundus regelmäßig auf die Zusammenarbeit mit ihr angewiesen. Die TF47 bestand etwa zur einen Hälfte aus KSK-Soldaten, zur anderen Hälfte aus Fernspähern, und unterstand dem deutschen Kommando Führung Spezielle Operationen und dem ISAF-Hauptquartier Spezialkräfte.Reinhard Müller: Luftschlag von Kundus. Der Gegner darf bekämpft werden. FAZ.net. 11. Dezember 2009, abgerufen am 13. Dezember 2009. Das Flugzeug musste wegen Treibstoffmangels zu seiner Basis zurückkehren.

Inzwischen hatten die Funkaufklärung der Bundeswehr und des Bundesnachrichtendienstes und Angaben des Informanten ergeben, dass sich auch die Talibankommandeure Mullah Siah, Mullah Nasruddin, Mullah Abdul Rahman und Maulawi Naim, die damals den Hauptteil der Aufständischen im Aliabad-Distrikt führten, bei den Tanklastern befanden. Der Fliegerleitoffizier fragte um 00:49 Uhr erneut bei der NATO-Luftzentrale in Kabul nach Luftunterstützung und meldete auf Nachfrage, es bestehe Feindkontakt (troops in contact, TIC), obwohl sich laut verschiedener später vorgelegter Berichte keine NATO-Soldaten oder afghanischen Kräfte in unmittelbarer Nähe der beiden Tankfahrzeuge befanden. Zwei F-15E-Kampfflugzeuge trafen daraufhin gegen 01:08 Uhr über dem Einsatzgebiet ein. Sie lieferten den Deutschen erneut Live-Bilder vom Einsatzort. Obwohl über das Schicksal des zweiten Lastwagenfahrers keine Informationen vorlagen, wurde den Piloten (Funk-Rufnamen Dude 15 und Dude 16) versichert, es gebe keine eigenen Kräfte (friendly forces) in der Nähe der Tankwagen. Als eines der Besatzungsmitglieder die Deutschen um weitere Aufklärung der Lage bat, lehnte dies der Fliegerleitoffizier ab und gab den Befehl seines Vorgesetzten Klein zum Abwurf von Bomben durch. Dude 15 schlug vor, eine höhere Autorität in die Entscheidung einzubinden, „damit wir beide gedeckt sind“. Der Fliegerleitoffizier lehnte ab, die Freigabe komme vom Kommandeur des deutschen Wiederaufbau-Teams, „der neben mir sitzt“. Das fünfmalige Angebot der Besatzungsmitglieder, die Personen an den Tanklastern vor der Bombardierung durch einen Tiefflug zu vertreiben („show of force“), wurde von den Deutschen ebenfalls abgelehnt. Auf die Frage eines Besatzungsmitgliedes „Wollen Sie die Fahrzeuge oder die Leute treffen?“ antwortete der Fliegerleitoffizier: „Wir wollen versuchen, die Leute zu treffen“, die Bomben sollten daher zwischen die Tanklastwagen, wo sich viele Personen aufhielten, platziert werden. Auf die Frage eines Besatzungsmitgliedes, ob die Personen um die Tankfahrzeuge eine unmittelbare Bedrohung (imminent threat) darstellten, wurde das – eine umstrittene Aussage – bestätigt. Damit war die Bombardierung nach den ISAF-Regeln für die Bomberbesatzung formal legitimiert.

Der Fliegerleitoffizier Red Baron forderte den Einsatz von sechs Bomben. Dem widersprachen die Besatzungsmitglieder, die einen Abwurf von zwei Bomben als ausreichend ansahen.In einem Redebeitrag vor dem Deutschen Bundestag hatte Eckart von Klaeden in Übereinstimmung mit zunächst veröffentlichten Schilderungen das Gegenteil behauptet: Die Wahl einer schwächeren Waffe sei die Entscheidung des deutschen Offiziers gewesen. Letztendlich warfen die beiden Besatzungsmitglieder am 4. September 2009, 01:49 Uhr Ortszeit zwei Bomben des Typs GBU-38 ab, machten im Rahmen des Battle Damage Assessment bis 02:28 Uhr Überflüge über dem Gebiet, meldeten 56 Tote und 11 bis 14 Überlebende, die nach Nordost flohen, und drehten in Richtung auf ihre Einsatzbasis ab. Das PRT Kundus informierte das Regionalkommando Nord erst um 3:13 Uhr über den Vorfall, wobei 54 Aufständische getötet worden seien und 14 hätten fliehen können. Es habe unter den Zivilisten keine Verluste gegeben. Mullah Abdul Rahman und ein weiterer Taliban-Kommandeur sollen überlebt haben.

Meldungen und Berichte zum Ereignis aus Afghanistan

Bis zum 6. November 2009 wurden zehn militärische und zivile Berichte aufgeführt, später wurden aus anderen Quellen weitere teils nicht zur Veröffentlichung bestimmte Daten bekannt:

Tagebuch der US-Streitkräfte