mini|hochkant|König Philippe, belgisches Staatsoberhaupt (2025) mini|hochkant|Bart De Wever, belgischer Premierminister (2025)

Das politische System Belgiens beschreibt, wie im Königreich Belgien die staatlichen und außerstaatlichen Einrichtungen infolge bestimmter politischer Entscheidungsprozesse allgemeinverbindliche Regeln treffen. Das belgische politische System ist demokratisch ausgerichtet und gesamtstaatlich als konstitutionelle parlamentarische ErbmonarchieDie Rolle der Monarchie, belgium.be; Zugriff am 12. April 2020Der König, Die Monarchie in Belgien; Zugriff am 12. April 2020 organisiert, in der seit 1831 die Macht des Königs als Staatsoberhaupt durch die Verfassung eingegrenzt wird.

Ursprünglich als Einheitsstaat konzipiert, ist Belgien seit 1993 nach mehreren tiefgreifenden Reformen offiziell ein Bundesstaat, in dem die Zuständigkeiten zwischen der Föderalbehörde und den gliedstaatlichen Gebietskörperschaften, den sogenannten Gemeinschaften und Regionen verteilt sind. Diese verfügen über eigene Parlamente mit Gesetzgebungskompetenz und eigene Regierungen. Besonders in der Region Brüssel-Hauptstadt wurde ein kompliziertes Geflecht von Institutionen errichtet, um die dort die Minderheit der Einwohnerschaft bildenden Flamen zu schützen, die zugleich auf gesamtbelgischer Ebene gegenüber den Wallonen in der Mehrheit sind. Im Osten des Landes besteht die Deutschsprachige Gemeinschaft, die ebenfalls über eigene Institutionen verfügt.

Die politische Parteienlandschaft Belgiens zeichnet sich insbesondere durch die Abwesenheit größerer Nationalparteien aus. Infolge des flämisch-wallonischen Konfliktes wurden die ehemaligen gesamtbelgischen Parteien in unabhängige nördliche (Flandern) und südliche (Wallonien) Ableger gespalten. Auch die Deutschsprachigen haben teilweise eigene Parteien oder Ableger.

Staatsform und Regierungssystem Monarchie mini|Belgiens erster König Leopold I. (1840)

Das Königreich Belgien ist auf gesamtstaatlicher Ebene eine Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist der „König der Belgier“. Am 21. Juli 1831 legte Leopold I. aus dem Haus Sachsen-Coburg und Gotha, der ersten und bisher einzigen belgischen Dynastie, als erster König der Belgier den Eid auf die Verfassung ab.

Der belgische Staat ist seit seiner Gründung eine konstitutionelle parlamentarische Erbmonarchie, in der die Rechte und Privilegien des Königs in der Verfassung selbst verankert sind. Der König muss bei seinem Antritt vor dem Parlament den Verfassungseid ablegen: „Ich schwöre, die Verfassung und die Gesetze des belgischen Volkes zu beachten, die Unabhängigkeit des Landes zu erhalten und die Unversehrtheit des Staatsgebietes zu wahren.“Artikel 91, Absatz 2 der Verfassung. Zwar sieht die Verfassung vor, dass die Person des Königs unverletzlich ist,Artikel 88 der Verfassung. doch um jeden Anspruch auf Absolutismus zu unterbinden, bestimmt sie, dass der König „keine andere Gewalt als die, die ihm die Verfassung und die aufgrund der Verfassung selbst ergangenen besonderen Gesetze ausdrücklich übertragen“, besitzt und dass alle Gewalten von der Nation selbst ausgehen (und nicht etwa vom König) und sie in der durch die Verfassung bestimmten Weise ausgeübt werden.Artikel 33 und 105 der Verfassung. Die persönliche Macht des Königs wird ferner stark durch das Prinzip der Gegenzeichnung eingeschränkt. „Ein Akt des Königs kann nur wirksam werden, wenn er von einem Minister gegengezeichnet ist (…)“.Artikel 106 der Verfassung. Durch die Gegenzeichnung wird die gesamte Verantwortlichkeit einer Entscheidung des Königs auf die Regierung und die Minister übertragen.Artikel 88 und 106 der Verfassung. Konkret bedeutet dies, dass alle Aufgaben, die die Verfassung oder einzelne Gesetze dem König anvertrauen, etwa die Leitung der Streitkräfte, die Führung der diplomatischen Beziehungen und selbst die Ernennung einer neuen Regierung, in Wahrheit nicht vom König allein ausgeführt werden können, sondern immer die Deckung eines Ministers benötigen.

Leitete der König im 19. Jahrhundert aktiv die Gestaltung der Politik, so erfolgte im Laufe der zunehmenden Demokratisierung der Gesellschaft im 20. Jahrhundert eine Verschiebung der tatsächlichen Macht hin zu den gewählten Volksvertretern. Auch wenn dem König heute noch weitreichende verfassungsmäßige Zuständigkeiten zuerkannt werden, führt allein die Föderalregierung, durch eine parlamentarische Mehrheit legitimiert, die eigentlichen Regierungsgeschäfte. „Der König herrscht, aber er regiert nicht“ (, ).Nach dem französischen Staatsmann Adolphe Thiers. Siehe auch: Somit ist Belgien heute als eine parlamentarische Monarchie zu betrachten, in der der König hauptsächlich repräsentative Aufgaben übernimmt.

Demokratie mini|Das politische System Belgiens mit König, Regierung und den beiden Kammern des Parlaments. Für die Wahl einer der Kammern spielen die Gliedstaaten eine Rolle. Das politische System Belgiens verfügt über verschiedene Merkmale, die für moderne Demokratien kennzeichnend sind: Rechtsstaatlichkeit: Die verschiedenen öffentlichen Institutionen verfügen nicht über eine unbegrenzte Gewalt, sondern sind an Rechtsvorgaben gebunden. Tatsächlich gehen Gewalten ausschließlich von der Nation aus und sie dürfen nur in der durch die Verfassung bestimmten Weise ausgeübt werden.Artikel 33 der Verfassung. Selbst unter Einhaltung ordnungsgemäß verabschiedeter Gesetze dürfen die Institutionen nicht die Menschenrechte verletzen. Freie Wahlen: War das belgische Wahlrecht im Jahr 1831 noch auf die herrschenden Bevölkerungsschichten beschränkt (Zensuswahlrecht), so ist heute jeder Belgier über 18 Jahren berechtigt, seine Stimme bei den Wahlen abzugeben.Artikel 61 der Verfassung. Die Wahl ist frei und geheim.Artikel 62, Absatz 3 der Verfassung. Auch das passive Wahlrecht ist mittlerweile auf alle Bürger über 18 Jahren ausgeweitet worden.Artikel 64 der Verfassung. Gewaltenteilung: In Belgien werden die drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative voneinander getrennt. Diese Trennung ist nicht strikt, sondern sieht gemäß dem Prinzip der Gewaltenverschränkung verschiedene Eingriffsmöglichkeiten der einzelnen Organe in andere Zweige vor. So ist beispielsweise der König nicht nur für die Exekutivgewalt zuständig, sondern wird auch beim Gesetzgebungsprozess beteiligt.Artikel 36 und 37 der Verfassung. Grundrechte: Die Verfassung selbst sieht seit 1831 eine Reihe von Grundrechten vor, die im Laufe der Zeit erweitert wurden.Titel II der Verfassung („Die Belgier und ihre Rechte“).

Im von der Universität Zürich (UZH) im Jahr 2012 erstellten „Demokratiebarometer“ erreicht Belgien in den meisten Aspekten einen überdurchschnittlich hohen Wert.

Der belgische Föderalismus Sprachenkonflikt als Hintergrund mini|Symptome des Sprachenstreits um die Gemeinde Voeren

Folgende Gegebenheiten liegen vor: Auf gesamtbelgischer Ebene ist die flämische Bevölkerung in der Überzahl (6,4 Mio. Einwohner in Flandern gegen 3,5 Mio. in der Wallonie; Brüssel zählt ca. 1,1 Mio. Einwohner). Innerhalb der Hauptstadt Brüssel bilden die französischsprachigen Bürger die ganz überwiegende Mehrheit (schätzungsweise 80–90 % der Brüsseler sind französischsprachig, 5–15 % niederländischsprachig). Insbesondere entlang der Sprachgrenze und in der Brüsseler Peripherie gibt es Gemeinden, in denen die sprachliche Minderheit Spracherleichterungen (Fazilitäten-Gemeinden) genießt (siehe weiter unten). Flandern hat einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber der strukturschwachen Wallonie und muss bei der Finanzierung der sozialen Sicherheit aller Belgier bedeutende flämische Transferleistungen nach Wallonien in Kauf nehmen.

Ferner gibt es zwischen Flamen und Wallonen bedeutende historische und kulturelle Unterschiede. Die flämische Forderung einer starken Region nimmt die Schwächung der Föderalstruktur in Kauf. Bei einem nicht unbeachtlichen Teil der flämischen Bevölkerung drückt sich dieser Regionalismus als offener Separatismus aus. Die Flämische Bewegung, der historische Antreiber dieser Bewegung, entstand mitunter aus einem Willen, die niederländische Sprache und Kultur in Belgien und vor allem in Brüssel zu schützen oder auszubauen. Deshalb wird Brüssel, heute im Gegensatz zum 19. Jahrhundert eine ganz überwiegend französischsprachige Stadt, aus flämischer Sicht weiterhin als Bestandteil Flanderns betrachtet. Die besonderen Schutzmaßnahmen für die französischsprachige Minderheit (vor allem in den Brüsseler Randgemeinden, die sich geographisch in der Flämischen Region befinden) stoßen auf politische Ablehnung. Flandern wählt tendenziell eher christlich-konservativ. Die rechtsextreme und separatistische Regionalpartei Vlaams Belang erhielt bei der Flämischen Parlamentswahl 2019 18,5 Prozent der Stimmen und wurde damit hinter der separatistischen Partei Nieuw-Vlaamse Alliantie (24,83 Prozent) zweitstärkste Kraft.

Regionalistische Forderungen von Wallonen hat es in der Vergangenheit ebenfalls gegeben, doch bei den meisten Staatsreformen war die frankophone Seite eher geneigt, für eine Bewahrung der Strukturen des National- beziehungsweise Föderalstaates einzutreten. Ihre Autonomie hat die Wallonische Region weniger kulturell als ökonomisch gestaltet, um insbesondere auf eine geschwächte Wirtschaft und die hohe Arbeitslosigkeitsrate einwirken zu können. Auch wenn zwischen der Wallonie und Brüssel eine enge „intra-frankophone“ Verbindung besteht, wird Brüssel doch als eine vollwertige Region mit eigenen Bedürfnissen betrachtet. Der permanente Erhalt der Spracherleichterungen für die französischsprachige Minderheit in Flandern findet in Brüssel und der Wallonie breite Zustimmung. Insbesondere in der Wallonie wird mehrheitlich sozialistisch und sozialdemokratisch gewählt (siehe Parlamentswahlen in Wallonien).

Trotz herrschender Vorurteile über die jeweils andere SprachgruppeDer Flame sei rechtsradikal und separatistisch, der Wallone klientelistisch und arbeitsscheu wird in Belgien seit mehr als einem Jahrhundert die Kultur des Kompromisses und der Verhandlung gepflegt. Es wird versucht, ein permanentes Gleichgewicht zwischen den beiden Bevölkerungsteilen auf den verschiedenen Ebenen zu erhalten. Hierin drückt sich das Ziel des belgischen Föderalismusmodells aus: Autonomiebestrebungen und daraus folgende Konfliktpotenziale sollen durch eine starke Autonomie der Gebietskörperschaften kanalisiert werden; dies soll ein Auseinanderfallen des Staates verhindern.

Grundsätze Seit der vierten Staatsreform (1993) ist Belgien offiziell ein Bundesstaat (föderaler Staat).Artikel 1 der Verfassung. Der belgische Föderalismus zeichnet sich insbesondere durch folgende Merkmale aus: Zentrifugaler Föderalismus: Zum Zeitpunkt seiner Gründung war Belgien ein Einheitsstaat mit mehreren dezentralisierten Organen (den Provinzen und den Gemeinden), die allerdings keine Gesetzgebungshoheit besaßen und der Aufsicht der Nationalbehörde unterstanden.Ehemaliger Artikel 1 der Verfassung von 1831. Die Umwandlung in einen Föderalstaat geschah und geschieht immer noch aus einer zentrifugalen Dynamik heraus, nach der, ähnlich wie im kanadischen Föderalismus, die Föderalbehörde im Laufe der Zeit immer mehr Zuständigkeiten an die Gliedstaaten abgibt. Die Föderalismussysteme der USA, Deutschlands oder der Schweiz befinden sich dagegen aus historischen Gründen eher in einer zentripetalen Bewegung, die auf eine Stärkung des Bundes hinausläuft.