Stumpertenrod ist ein Ortsteil der Gemeinde Feldatal im mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Geographische Lage und Verkehr Stumpertenrod liegt am Vogelsberg im Naturpark „Hoher Vogelsberg“. Durch den Ort führt die Landesstraße 3070. Den öffentlichen Personennahverkehr stellt die Buslinie VB-77 der Verkehrsgesellschaft Oberhessen her.

Ortsgeschichte Mittelalter Der auf -rade endende ursprüngliche Ortsname lässt nicht auf eine Gründung zwischen 800 und 1000 n. Chr. schließen. Eher ist auf einen Beginn der Siedlung am Ende der Rodungszeit zu denken. Das Grundwort „-rade“ verweist ins 13., eher 14. Jahrhundert.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach. S. 23.Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 23. Die urkundliche Ersterwähnung von Stumpertenrod stammt vom 13. Juli 1335: „... in deme dorfh zu Stuômprathisrade“Arthur Wyss: Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen. Band 1–3. Leipzig 1879–1899. Band 2. Nr. 621, S. 449.. Diese Urkunde belegt, dass Stumpertenrod die Siedlungsform eines Dorfs besaß. 1369 wird ein „... Meyngos von Stumprachterode“ erwähnt.StAD, Urkunden Oberhessen, Stumpertenrod. Dieser verkaufte am 28. Januar 1369 mit seiner „ehelichen Wirtin“ Dylge das „Bachusen Gud“ in „Oberstumpertenrod“ für 18 rote Gulden an das Kloster Wirberg.StAD, A 3, 365/1. Oberstumpertenrod war eine Wüstung bei Stumpertenrod.

Die Namenforschung vermutet als Ursprung des Ortsnamens einen Übernamen, der abgeleitet wird dem mittelhochdeutschen Adjektiv „stumpf“ = verstümmelt, unvollkommen.Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage Berlin 1967. bearbeitet von Walther Mitzka. S. 761. Außerdem wird der Rufnamenstamm „berhta“ als Ursprung angesehen,Lutz Reichardt: Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach. S. 365 f. vergleichbar mit Berstadt in der Wetterau.

Neuzeit Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Stumpertenrod:

Am 31. Dezember 1971 wurden im Zuge der Gebietsreform in Hessen die bis dahin selbstständigen Gemeinden Ermenrod, Groß-Felda, Kestrich, Köddingen, Stumpertenrod, Windhausen und Zeilbach zur neuen Großgemeinde Feldatal zusammengeschlossen.

2008 wurde eine Sternwarte eingeweiht.

Stumpertenrod ist bekannt für das jährliche Mühlenfest, welches einmal im Jahr zur Sommerzeit stattfindet. Hierbei kommen sämtliche Handwerks- sowie Bastelbegeisterte zusammen und verkaufen an einzelnen Ständen ihre hergestellten Waren. Für diesen Tag ist der komplette Ort gesperrt und nicht durchfahrbar.

2019 wurde Stumpertenrod als „dolles Dorf“ in der Hessenschau gezogen.

Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Stumpertenrod angehört(e):

vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Ulrichstein, Gericht Felda ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Amt Ulrichstein (Söhne der Margarethe von der Saale) ab 1570: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Ulrichstein, Gericht Felda 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg) ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Ulrichstein, Gericht Felda 1787: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Ulrichstein, Gericht Felda ab 1806: Großherzogtum Hessen, Oberfürstentum Hessen, Amt (und Gericht ab 1803) Ulrichstein ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt und Gericht Ulrichstein ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk RomrodTrennung zwischen Justiz (Landgericht Alsfeld) und Verwaltung. ab 1829: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Alsfeld (Amtssitzverlegung) ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Alsfeld ab 1838: DeGroßherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Alsfeld ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Alsfeld ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Alsfeld ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Alsfeld ab 1874: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Schotten ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Schotten ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Alsfeld ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Gemeinde FeldatalAm 31. Dezember 1971 wurde Stumpertenrod mit anderen Gemeinden der neu gebildeten Gemeinde Feldatal eingegliedert. ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Gemeinde Feldatal

Gerichte seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Stumpertenrod das Amt Ulrichstein zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Stumpertenrod viel in den Gerichtsbezirk des Landgerichts Alsfeld. Durch Verfügung des Großherzoglich Hessischen Ministerium des Innern und der Justiz wurde am 1. Dezember 1838 Stumpertenrod an den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Ulrichstein abgetreten.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Ulrichstein“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.

1943 verlor das Amtsgericht Ulrichstein seine Selbständigkeit und wurde zur Zweigstelle des Amtsgerichts Schotten.Verfügung des Landgerichtspräsidenten in Gießen vom 16. Juni 1943 — 3200 — Betrifft: Errichtung der Zweigstelle Ulrichstein des Amtsgerichts Schotten Mit Wirkung zum 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Schotten und Stumpertenrod kam zum Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Alsfeld. Die übergeordneten Instanzen sind jetzt, das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerentwicklung • 1791: 477 Einwohner • 1800: 452 Einwohner • 1806: 503 Einwohner, 98 Häuser • 1829: 539 Einwohner, 102 Häuser • 1867: 581 Einwohner, 99 bewohnte Gebäude • 1875: 552 Einwohner, 105 bewohnte Gebäude

Religionszugehörigkeit • 1829: 528 evangelische, ein katholischer Einwohner • 1961: 420 evangelische (= 97,00 %) und 13 katholische (= 3,00 %) Einwohner

Sehenswürdigkeiten mini|Fachwerkkirche in Stumpertenrod

Evangelische Kirche, 1712 vollendet

Persönlichkeiten Friedrich Wilhelm Stein (1887–1956), Abgeordneter des Hessischen Landtags Hermann Otto Geißler (* 1934), Pastor in Wiesbaden, Kenner des Kirchenkampfs in Hessen

Literatur

Fußnoten Anmerkungen

Einzelnachweise Die Zugehörigkeit des Amtes Ulrichstein anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: , und

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