Kestrich ist ein Ortsteil von Feldatal im mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Geographie Kestrich liegt am Vogelsberg im Naturpark „Hoher Vogelsberg“. Durch den Ort führt die Landesstraße 3071. Die Bebauungen von Kestrich und dem nordwestlich gelegenen Groß-Felda gehen ineinander über.

Ortsgeschichte miniatur|Evangelische Kirche in Kestrich Mittelalter Die schriftliche Ersterwähnung der Siedlung datiert in der Zeit zwischen 813 und 817. Diese findet sich in einer Grenzbeschreibung in dem Codex Eberhardi. Dort heißt es: „Dedicatio et terminatio ecclesie in Cella (Einweihung und Fertigstellung der Kirche zu Zell .... inde ad chisteriche ... (von dort nach Kestrich)...)“Ernst Friedrich Johann Dronke: Traditiones et antquitates Fuldenses. Fulda 1844. Kap. 17, S. 57. Die Quelle weist Kestrich als ursprünglich fuldischen Besitz aus.

In einer Kaiserurkunde aus der Zeit von Otto II. wird „Kestriche“ 977 erwähnt.Ernst Friedrich Johann Dronke: Codex dipolomaticus Fuldensis. Kassel 1850. Nr. 717, S. 334.

Johann von Petershain und Alheid, seine eheliche Hausfrau, verkauften am 24. Oktober 1349 den dritten Teil des Hofes zu Selnrode, an dem Peter von Kestrich zwei Teile hatte, an das Kloster Wirberg.StAD, E 12, 360/3

Das Kloster Arnsburg kaufte 1364 eine Mühle in KestrichLudwig Baur: Hessische Urkunden aus dem Großherzoglich Hessischen Haus- und Staatsarchive. Band 1–5. Band 1. Darmstadt 1860–1873. S. 659, Nr. 986. und andere Güter von Ritter Eberhard von Merlau und dessen Söhnen.Andreas Kuczera: Grangie und Grundherrschaft. Zur Wirtschaftsverfassung des Klosters Arnsburg zwischen Eigenwirtschaft und Rentengrundherrschaft 1174–1400. Dissertation. Darmstadt und Marburg 2003. Hrsg.: Hessische Historische Kommission Darmstadt und Historische Kommission für Hessen. = Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 129. S. 213. Bereits 1277 vermachte Kunigunde von Kestrich dem Kloster eine Gült auf die Mühle beim heiligen Kreuz, das sich in der Nähe des Klosters befand.Ludwig Baur: Urkundenbuch des Klosters Arnsburg in der Wetterau. Darmstadt 1851. Nr. 155.

In einem Salbuch von 1592 erscheint der Ortsname „Kesterich“.Eduard Edwin Becker: Die Salbücher des Kreises Alsfeld. Alsfeld 1940. S. 362.

Der Ortsname ist nicht sicher zu erklären. Wie etwa bei Leihgestern scheint es sich um eine fränkische Siedlung zu handeln. Es wird vermutet, dass es sich um einen Namen galloromanischen Ursprungs handelt, der während der fränkischen Landnahme bei der militärischen Eroberung Hessens wieder verwendet wurde. Deshalb sieht man hier eine Wiederverwendung des lateinischen Begriffes „castrum“ oder „castellum“. Damit wäre eine Deutung des Ortsnamens als „Siedlung beim Militärlager“ möglich. Die neuere Forschung lehnt eine Herleitung des Ortsnamens von dem Personennamen „Geiserich“ ab.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 204 ff, S. 205 f.

Das Dorf entstand, so wird vermutet, um ein Hofgut der Herren von Windhausen das später den Herren von Weiters gehörte.

Neuzeit In der Neuzeit sind zwei Mühlen in Kestrich nachweisbar: eine Mühle zwischen Kestrich und Felda, die den Junkern von Weitershausen zinst und zur Pfarrkirche in Felda 1569 zehnt sowie die Leihmühle der Schenk zu Schweinsberg in Kestrich, erwähnt 1768.StAD: Alte Archivsignatur: E 10 Nr. 62/28

Ab 1717 gehörten Ort und Gericht den Schenck zu Schweinsberg.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Kestrich:

Neben der Fachwerkkirche liegt die ehemalige Synagoge von Feldatal. Sie wurde im 18. Jahrhundert erbaut und 2005 aufwändig renoviert.

Gebietsreform Am 31. Dezember 1971 wurden im Zuge der Gebietsreform in Hessen die bis dahin selbstständigen Gemeinden Ermenrod, Groß-Felda, Kestrich, Köddingen, Stumpertenrod, Windhausen und Zeilbach zur neuen Großgemeinde Feldatal zusammengeschlossen.

Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Kestrich angehört(e):

Um 800 fuldischer Besitz vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Ulrichstein, Gericht Felda ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Amt Ulrichstein (Söhne der Margarethe von der Saale) ab 1570: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Ulrichstein, Gericht Felda 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg) ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Amt Ulrichstein, Gericht Felda 1787: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Ulrichstein, Gericht Kestrich der Schenck zu Schweinsberg ab 1806: Großherzogtum Hessen, Oberfürstentum Hessen, Amt Ulrichstein, Gericht Kestrich ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Ulrichstein, Gericht Kestrich Ab 1820: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Ulrichstein, Patrimonialgericht der Freiherrn Schenck zu Schweinsberg ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk RomrodTrennung zwischen Justiz (Landgericht Alsfeld) und Verwaltung. ab 1829: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Alsfeld (Amtssitzverlegung) ab 1832: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Alsfeld ab 1838: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg ab 1848: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Alsfeld ab 1852: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Alsfeld ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Alsfeld ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Alsfeld ab 1874: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Schotten ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Schotten ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Alsfeld ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Gemeinde FeldatalAm 31. Dezember 1971 wurde Kestrich der neu gebildeten Gemeinde Feldatal eingegliedert. ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Gemeinde Feldatal

Gerichtszugehörigkeit seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Kestrich das Patrimonialgericht der Freiherrn Schenck zu Schweinsberg zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Kestrich fiel in den Gerichtsbezirk des Landgerichts Alsfeld. Im Jahr 1823 gaben Freiherrn Schenck zu Schweinsberg ihre Rechte am Gericht Kestrich an das Großherzogtum Hessen ab. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben. Durch Verfügung des Großherzoglich Hessischen Ministerium des Innern und der Justiz wurde am 1. Dezember 1838 Kestrich an den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Ulrichstein abgetreten.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Ulrichstein“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.

1943 verlor das Amtsgericht Ulrichstein seine Selbständigkeit und wurde zur Zweigstelle des Amtsgerichts Schotten.Verfügung des Landgerichtspräsidenten in Gießen vom 16. Juni 1943 — 3200 — Betrifft: Errichtung der Zweigstelle Ulrichstein des Amtsgerichts Schotten Mit Wirkung zum 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Schotten und Kestrich kam zum Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Alsfeld. Die übergeordneten Instanzen sind jetzt, das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerentwicklung • 1806: 412 Einwohner, 69 Häuser • 1829: 413 Einwohner, 77 Häuser • 1867: 319 Einwohner, 71 bewohnte Gebäude • 1875: 363 Einwohner, 69 bewohnte Gebäude

Religionszugehörigkeit • 1829: 341 evangelische (= 82,32 %), 73 jüdische (= 17,68 %) Einwohner • 1961: 250 evangelische (= 89,29 %), 20 katholische (= 7,14 %) Einwohner

Sehenswürdigkeiten Jüdischer Friedhof, im 18. Jahrhundert angelegt Evangelische Kirche, 1772/73 gebaut

Verkehr Den öffentlichen Personennahverkehr stellt eine Buslinie der Verkehrsgesellschaft Oberhessen her.

Literatur

Weblinks

Fußnoten Anmerkungen

Einzelnachweise Die Zugehörigkeit des Amtes Ulrichstein anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: [ Hessen-Marburg 1567–1604], [ Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638] und [ Hessen-Darmstadt 1567–1866]

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