Wahlen ist ein Stadtteil von Kirtorf im Norden des mittelhessischen Vogelsbergkreis.
Geographie Wahlen liegt nordöstlich von Kirtorf. Im Ort treffen sich die Landesstraßen 3070 und 3071.
Ortsgeschichte mini|hochkant|Evangelische Kirche
Mittelalter Erstmals schriftlich erwähnt wurde ein Ortsadliger im Jahre 1297 als „Gerlacus de Walhen“.Arthur Wyss: Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen. Band 1 - 3. Leipzig 1879 - 1899. Band 1. Nr. 327, S. 247. Dies ist zugleich auch die Ersterwähnung des Ortes. Eine weitere Urkunde aus dem Jahre 1297 nennt „ad villam Walhen ... Conradi de Walhen.“ (zum Dorf Wahlen ... Conrad von Walhen).Valentin Ferdinand Gudenus: Codex diplomaticus 1 - 5. Göttingen, Ffm, Leipzig 1743 - 1768. Band 1, S. 987. Hier wird erstmals die Siedlungsform Dorf für den Ort erwähnt. Dann heißt es 1371 „vnse gut czu Walen.“Ludwig Baur: Hessische Urkunden aus dem Großherzoglich Hessischen Haus- und Staatsarchive. Band 1 - 5. Band 1. Darmstadt 1860 - 1873. Nr. 1048, S. 694. 1574 wird der Ort „Wahln“ genannt.Eduard Edwin Becker: Die Salbücher des Kreises Alsfeld. Alsfeld 1940. S. 110. Der Ortsname wird unterschiedlich gedeutet. Entweder leitet es sich von dem ahd. Wort „Walh“, mhd. „Welch“ ab, was Romane bedeutet oder es ist die Siedlung eines Walho.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 380 f.
Der Ort gehörte seit Ende des 14. Jahrhunderts zum Eußergericht und war ein Kondominium der Landgrafschaft Hessen und der Schenck zu Schweinsberg:
Vermutlich wurde schon 1207 eine Kirche erbaut. Ein Neubau im 18. Jahrhundert konnte wegen des ungeeigneten Untergrundes nicht mehr in der Ortsmitte erfolgen und erfolgte daher oberhalb des Dorfes. 1780 wurde das neue Gotteshaus eingeweiht. Es steht heute unter Denkmalschutz.
Neuzeit Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Wahlen:
Am 31. Dezember 1971 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Wahlen im Zuge der Gebietsreform in Hessen kraft Landesgesetz in die Stadt Kirtorf eingegliedert.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Wahlen angehört(e):
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Kirtorf (Eußergericht je zur Hälfte den Landgrafen und den Schencken zu Schweinsberg)Die Zugehörigkeit des Amtes Kirtorf anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: , und 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg) ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberamt Alsfeld, Amt Kirtorf (Eußergericht) ab 1806: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Oberhessen, Amt Kirtorf (Eußergericht) ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Romrod, (Eußergericht) ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk KirtorfTrennung zwischen Justiz (Landgericht Homberg an der Ohm) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Alsfeld ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis Alsfeld ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Stadt Kirtorf ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Stadt Kirtorf
Gerichtszugehörigkeit seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Wahlen das Eußergericht zuständig.
Nach der 1806 erfolgten Erhebung von Hessen-Darmstadt zum Großherzogtum wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Homberg an der Ohm“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Homberg an der Ohm, das für Wahlen zuständig war. Die Freiherren Schenck zu Schweinsberg verzichteten am 13. März 1822 auf ihre Polizei- und anderen administrative Rechte zugunsten der Landesbehörden. Im Landgericht Homberg wurden die Rechtsprechung weiter gemeinschaftlich ausgeübt. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Homberg an der Ohm“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen. Am 15. Juni 1943 wurde das Gericht zur Zweigstelle des Amtsgerichtes Alsfeld,Rundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 20. Mai 1943 — 3200/7 — Ia9 995 — Betrifft: Vereinfachung der Gerichtsorganisation. aber bereits mit Wirkung vom 1. Juni 1948 wieder in ein Vollgericht umgewandelt.Erlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 24. Mai 1948 — 3210/1 — Ia 1961 — Betrifft: Umwandlung des Zweigstellen-Amtsgerichts Homberg (Oberhessen). () Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Homberg und Wahlen wurde dem Bereich des Amtsgerichts Kirchhain zugeteilt.
Einwohnerentwicklung • 1791: 344 Einwohner • 1800: 375 Einwohner • 1806: 395 Einwohner, 66 Häuser • 1829: 417 Einwohner, 74 Häuser • 1867: 470 Einwohner, 80 Häuser
Historische Religionszugehörigkeit • 1829: 417 evangelische (= 100 %) Einwohner • 1961: 431 evangelische (= 91,51 %) und 36 katholische (= 7,64 %) Einwohner
Politik Ortsvorsteher ist Sören Stumpf.
Anmerkungen und Einzelnachweise Anmerkungen
Einzelnachweise
Literatur
Weblinks
Kategorie:Ort im Vogelsbergkreis Kategorie:Geographie (Kirtorf) Kategorie:Ehemalige Gemeinde (Vogelsbergkreis) Kategorie:Ersterwähnung 1297 Kategorie:Gemeindeauflösung 1971