alt=Marco Buschmann|mini|Marco Buschmann (2021) Marco Buschmann (* 1. August 1977 in Gelsenkirchen) ist ein ehemaliger deutscher Politiker (FDP). Er war von Dezember 2021 bis November 2024 Bundesminister der Justiz.

Von 2009 bis 2013 und erneut von 2017 bis 2025 war er Mitglied des Deutschen Bundestages. Von Juni 2012 bis April 2014 war er Generalsekretär der FDP Nordrhein-Westfalenmarco-buschmann.de: marco-buschmann.de: Landesparteitag wählt neuen Vorstand liberale.de, abgerufen am 6. Juni 2014. und von Juni 2014 bis September 2017 Bundesgeschäftsführer der FDP.Marco Buschmann neuer Bundesgeschäftsführer liberale.de, abgerufen am 6. Juni 2014.FDP wählt Lindner zum Fraktionschef. In: Frankfurter Rundschau, abgerufen am 8. Oktober 2017. Zudem war er von Oktober 2017 bis Dezember 2021 Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion. Von Dezember 2024 bis Mai 2025 war er kommissarischer Generalsekretär seiner Partei.

Studium und Beruf

Studium Von 1984 bis 1988 besuchte Buschmann die Grundschule an der Neustraße in Gelsenkirchen-Erle. Nach dem Abitur am Max-Planck-Gymnasium in Gelsenkirchen-Buer 1997 absolvierte er den einjährigen Zivildienst im Pflegeheim Bruder-Jordan-Haus in Gelsenkirchen-Buer. Danach studierte Buschmann Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. 2004 absolvierte er sein Erstes Staatsexamen. Es folgte ein juristischer Vorbereitungsdienst am Landgericht Essen und 2007 das Zweite Staatsexamen.

2016 erfolgte seine Promotion zum Dr. jur. an der Universität zu Köln mit der Dissertation EuGH und Eigentumsgarantie. Eine Analyse zu Ursprung und Inhalt des Eigentumsrechts der Europäischen Union. Link bei Google Book abgerufen am 5. Dezember 2021

Tätigkeit als Rechtsanwalt Buschmann arbeitete als Rechtsanwalt für White & Case LLP Düsseldorf. Ab November 2009 ruhte sein Arbeitsverhältnis mit der Kanzlei. Zum 1. Januar 2014 beendete er es. Seitdem war er als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Seit Februar 2026 arbeitet er als Rechtsanwalt erneut für White & Case LLP. In der Berliner Zweigstelle ist er als Of Counsel in einer Abteilung für Unternehmenskäufe und -fusionen tätig. Seit April 2026 ist er Mitglied des Beirats des RegTech-Startups Acceederate.

Politischer Werdegang Junge Liberale Buschmann trat 1994 der FDP und den Jungen Liberalen (JuLis) als Mitglied bei. Von 1995 bis 1998 war er Pressesprecher der Jungen Liberalen Gelsenkirchen, zwischen 1996 und 1997 stellvertretender Bezirksvorsitzender für Programmatik der Jungen Liberalen Ruhr. Von 1997 bis 2003 war er stellvertretender Landesvorsitzender für Programmatik der der Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen und JuLi-Kreisvorsitzender in Gelsenkirchen. Von 1998 bis 2003 war er zudem Mitglied im erweiterten Bundesvorstand der Jungen Liberalen.

FDP-Ämter mini|Buschmann beim FDP-Bundesparteitag 2016 Von 1998 an war er gewähltes Mitglied im Bezirksvorstand der FDP Ruhr, zunächst als Beisitzer, von 2006 bis 2024 als Pressesprecher sowie 2024–2026 als stellvertretender Vorsitzender. Von 2004 bis 2010 war er stellvertretender Kreisvorsitzender der FDP Gelsenkirchen, seit 2010 ist er Kreisvorsitzender der FDP Gelsenkirchen.

Der Bundesvorstand der FDP berief Buschmann mit Wirkung zum 1. Juni 2014 zum Bundesgeschäftsführer.Marco Buschmann neuer Bundesgeschäftsführer liberale.de, abgerufen am 6. Juni 2014. Dabei war er insbesondere mit der Aufgabe betraut, die FDP finanziell und organisatorisch zu restrukturieren. Er gehört zu den engsten Vertrauten des Bundesvorsitzenden Christian Lindner und spielte eine wichtige Rolle bei der politischen Neuaufstellung der Liberalen.Nach der Katastrophe kommt die Harmonie. In: Süddeutsche Zeitung, 15. Mai 2015. In einer Reihe von Beiträgen und Interviews hat er die Methoden der werblichen Neuaufstellung der Freien Demokraten erläutert.„Wir haben uns gefragt: Was ist der Beitrag der FDP, um unser Land erfolgreicher zu machen?“, auf spallmachtmarke.de.Forum Markenforschung, auf springer.com. Die FDP-Wahlkampfführung mit digitalen Konzepten weckte das Interesse internationaler Wahlkampfmanager.Warum sich bei der FDP plötzlich ausländische Politprofis die Klinke in die Hand geben. In: Focus, 26. Mai 2017. Nach seiner Wahl in den Deutschen Bundestag endete am 31. Oktober 2017 seine Tätigkeit als Bundesgeschäftsführer.

Am 1. Dezember 2024 wurde bekannt, dass Marco Buschmann das Amt des FDP-Generalsekretärs übernimmt. Buschmann folgte damit auf Bijan Djir-Sarai, der nach der sogenannten „D-Day-Affäre“ zurücktrat. Am 2. Dezember 2024 trat er das Amt zunächst kommissarisch an.

Am 24. Februar 2025 kündigte er jedoch angesichts der Wahlniederlage der FDP und dem zweiten Ausscheiden aus dem Bundestag bei der Bundestagswahl einen Tag zuvor seinen Rücktritt als Generalsekretär an. Einen Tag später erklärte er sein Ausscheiden aus der Politik und eine berufliche Neuorientierung. Am 17. Mai 2025 wurde er im Amt des Generalsekretärs von Nicole Büttner abgelöst.

Deutscher Bundestag Bei der Bundestagswahl 2005 trat er als Direktkandidat im Wahlkreis Gelsenkirchen an. 2,5 % der dortigen Erststimmen und Platz 15 auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen reichten jedoch nicht für den Einzug in den Bundestag.Marco Buschmann, auf abgeordnetenwatch.de.

Bei der Bundestagswahl 2009 kandidierte er erneut im Wahlkreis Gelsenkirchen. Er erreichte dort 7,0 % und zog über den Listenplatz 20 in den Bundestag ein.. Er war Vorsitzender der Arbeitsgruppe Recht in der FDP-Fraktion und Experte für Verfassungs- und Wirtschaftsrecht.

Durch das Scheitern seiner Partei an der Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl 2013 war er im 18. Bundestag nicht mehr Mitglied.

Bei der Bundestagswahl 2017 trat Buschmann im Bundestagswahlkreis Gelsenkirchen für die FDP an und wurde über Platz 4 der Landesliste der FDP Nordrhein-Westfalen in den 19. Deutschen Bundestag gewählt. Dort war er von 2017 bis 2021 Erster Parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion. Zu seinem Nachfolger wurde Johannes Vogel gewählt.

Im Bundestag war Buschmann in der 19. Wahlperiode Obmann des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Er gehörte zudem als ordentliches Mitglied dem Ältestenrat, dem Wahlausschuss für die Richter des Bundesverfassungsgerichts, dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Gemeinsamen Ausschuss sowie dem Vermittlungsausschuss an.

Für die Bundestagswahl am 26. September 2021 kandidierte Buschmann erfolgreich auf dem Listenplatz 4 der FDP in Nordrhein-Westfalen. Als Mitglied der Steuerungsgruppe der Programmkommission war er maßgeblich an der Ausarbeitung des Wahlprogramms zur Bundestagswahl beteiligt.

Auf Vorschlag von Bundeskanzler Olaf Scholz ernannte ihn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 8. Dezember 2021 zum Bundesminister der Justiz im Kabinett Scholz. Am 6. November 2024 erklärte er aufgrund des Auseinanderbrechens der Ampel-Koalition seinen Rücktritt als Bundesminister; seine Entlassungsurkunde erhielt er am folgenden Tag.

Bei der Bundestagswahl 2025 trat Buschmann im Wahlkreis 122 und auf Platz 2 der Landesliste der FDP anwww.bundeswahlleiterin.de, abgerufen am 25. Februar 2025 und erhielt 3,3 Prozent der Erststimmen,wahlergebnisse.nrw, abgerufen am 25. Februar 2025 auch seine Partei wurde nicht in den 21. Deutschen Bundestag gewählt.

Inhaltliche Schwerpunkte

Allgemeines Buschmann war Mitkoordinator der erfolgreichen Verfassungsklage der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP gegen den Berliner Mietendeckel. Weiterhin initiierte er mit seiner Fraktion und den Fraktionen von DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen eine Normenkontrolle zur Überprüfung der Wahlrechtsreform der Großen Koalition aus dem Oktober 2020. Er warf der Koalition Untätigkeit vor. Buschmann warnt davor, dass ein immer weiter wachsendes Parlament weniger arbeitsfähig sei und an Akzeptanz verliere.

Bürgerrechte In seiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter legte Buschmann einen besonderen Schwerpunkt auf den Schutz der Bürgerrechte. So engagierte er sich gegen Netzsperren und Vorratsdatenspeicherung und sprach sich für eine strenge Überprüfung bestehender Sicherheitsgesetze aus. Als Bundesjustizminister konnte er die Einführung des Quick-Freeze-Verfahrens als Alternative zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung erwirken. Des Weiteren ist Buschmann gegen die Einführung einer Chatkontrolle in der Europäischen Union.

Bürokratieabbau Als Bundesminister der Justiz brachte Buschmann Maßnahmen zum Bürokratieabbau auf den Weg. Das sogenannte Meseberger Entlastungspaket beinhaltet verschiedene Entlastungsmaßnahmen mit einem Volumen von mehreren Milliarden Euro.https://www.bmj.de/DE/themen/buerokratieabbau_rechtsetzung/buerokratieabbau/buerokratieabbau_node.html Das Bürokratieentlastungsgesetz IV bezeichnete Buschmann als das größte Bürokratieentlastungspaket in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, von Vertretern der Deutschen Industrie- und Handelskammer wurde es jedoch als noch nicht ausreichend kritisiert. Der Bürokratiekostenindex fiel infolge der auf den Weg gebrachten Maßnahmen auf ein Allzeittief. Der Nationale Normenkontrollrat bescheinigte der Bundesregierung in seinem Bericht für das Jahr 2024 insgesamt auf dem richtigen Weg zu sein, mahnte aber auch, dass der Bürokratieabbau weiter vorangetrieben werden müsse. Buschmann kündigte daraufhin an, an einem Jahresbürokratieabbaugesetz zu arbeiten, das den Bürokratieabbau im Bund verstetigen soll.

Corona-Pandemie Während der Corona-Pandemie plädierte er für eine stärkere Beteiligung des Parlaments und warnte im Herbst 2020 vor einer Verfassungskrise. Er setzte sich dafür ein, im Infektionsschutzgesetz konkretisierte Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung von Corona zu schaffen sowie die sogenannte epidemische Lage nationaler Tragweite zügig in reguläres Parlamentsrecht zu überführen. Schon vor dem Amtsantritt der Ampel-Regierung legte Buschmann fest, dass es zur Frage einer Impfpflicht weder einen Fraktionszwang noch eine Vorlage der Bundesregierung geben werde. Dadurch wurde letztlich eine allgemeine Impfpflicht verhindert, da sich keine Initiative mit Mehrheit im Bundestag durchsetzen konnte. Die berufsbezogene Impfpflicht kam gleichwohl. Zusammen mit weiteren Abgeordneten der FDP-Fraktion erhob er Verfassungsbeschwerde gegen die nächtlichen Ausgangssperren in der Corona-Pandemie, die jedoch abgelehnt wurde. Im März 2024 forderte Buschmann die öffentliche Aufarbeitung der zu Pandemie-Zeiten beschlossenen Maßnahmen. Eine kritische Prüfung im Nachgang sei notwendig, da in „massiver Art“ in die Grundrechte der Menschen eingegriffen wurde.

Digitalisierung Als Bundesminister der Justiz kündigte Buschmann einige Maßnahmen zur Digitalisierung der Justiz an. So solle bis 2026 auf elektronische Aktenführung umgestellt sein und beispielsweise bei der Aufnahme von Strafanzeigen die Schriftformerfordernis reduziert werden. Auch Sicht des Bundesgeschäftsführers des Deutschen Richterbunds komme man mit „Trippelschritten“ jedoch nicht weiter, es erfordere „Investitionen in Milliardenhöhe“. Im Juli 2024 beschloss der Bundestag das von Buschmann vorgelegte Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz. Das Gesetz regelt zahlreiche Maßnahmen zur Modernisierung und Digitalisierung der Deutschen Justiz, wie die Ersetzung von Schriftformerfordernissen, die audiovisuelle Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung oder auch die digitale Kommunikation im Insolvenzrecht und Restrukturierungsrecht. Buschmann plante ursprünglich ein größeres Paket, die Verweigerung der Zustimmung der Länder im Bundesrat führte aber zu einer Verringerung der Maßnahmen. Diese äußerten grundlegende Bedenken an den Digitalisierungsmaßnahmen.

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