Energieversorgungssicherheit bezeichnet die Fähigkeit eines Energiesystems, Verbraucher zuverlässig, ausreichend und dauerhaft mit Energie zu versorgen. Dies bezieht sich sowohl auf die Menge der Energie (marktseitige Versorgungssicherheit) als auch durchgehende Verfügbarkeit (netzseitige Versorgungssicherheit wie Netzstabilität). Häufig wird vereinfachend von Energiesicherheit gesprochen. Dies ist ein weiter gefasster Begriff, der je nach Definition zusätzlich geopolitische, wirtschaftliche oder infrastrukturelle Aspekte umfassen kann.

Die Energiepolitik zielt auf die Gewährleistung von Energieversorgungssicherheit ab, die durch eine Gestaltung der Rahmenbedingungen erfolgt. Energiesicherheit hat ökonomische, ökologische, soziale und geopolitische Bedeutung, weshalb die kurz- wie langfristige Gewährleistung der Energiesicherheit ein wichtiges Politikziel ist. Die jederzeitige Verfügbarkeit von Energie ist weltweit für alle Wirtschaftssubjekte (Privathaushalte, Unternehmen, Staat) für Produktion und privaten Verbrauch unentbehrlich. Die Energiesicherheit wird durch die vier Faktoren „Vorhandensein“ (), „Erschwinglichkeit“ (), „Akzeptanz“ () und „Zugänglichkeit“ () charakterisiert. Energiesicherheit kann definiert werden als „Zustand der Wirtschaft, welcher die Deckung des aktuellen und perspektivischen Bedarfs der Verbraucher an Brennstoffen und Energie auf eine technisch wie wirtschaftlich sinnvolle Weise und entsprechend der Anforderungen des Umweltschutzes sicherstellt“.

Der Fokus der IEA ist im Wesentlichen auf Energiesicherheit, ökonomische Entwicklung und Umweltbewusstsein gerichtet.

Durch den Russisch-Ukrainischen Krieg sowie den Irankrieg erlangte die Erhöhung der Energiesicherheit durch den Ausbau erneuerbarer Energien stark an Bedeutung, da beide Kriege globale Energiepreisschocks auslösten. Erwartet wird, dass die deutsche bzw. europäische Energiesicherheit durch die Politik der Regierung Trump zudem stärker in den Fokus rückt.Martin Kaltschmitt: Erneuerbare Energien in Deutschland 2025. Stand und Perspektiven. 2 Auflage, Wiesbaden 2026, S. V.

Begriffsgeschichte Der Begriff der Energiesicherheit geht zurück auf die erste Ölkrise ab Oktober 1973, als die OPEC die Erdölförderung bewusst um 5 % drosselte und diese Angebotslücke zu einer drastischen Erhöhung der Ölpreise führte. Als unmittelbare Reaktion wurden zeitweise Fahrverbote verordnet. Autofreie Tage und Tempolimits wurden in Deutschland und der Schweiz an einigen Sonntagen angeordnet, in Österreich mussten sich die Autofahrer für einen individuellen autofreien Wochentag entscheiden. Darüber hinaus gerieten die Energiekosten in den Fokus und Aspekte wie die Qualität der Energiedienstleistung (Versorgungssicherheit) oder Nachhaltigkeit wurden diskutiert. Die Europäische Kommission wies im Jahre 2000 darauf hin, dass „eine Energiestrategie insbesondere darauf ausgerichtet sein muss, im Hinblick auf das Wohl der Bürger und der Wirtschaft sicherzustellen, dass Energieträger fortlaufend und zu für alle Verbraucher erschwinglichen Preisen auf dem Markt zur Verfügung stehen, ohne dass Umwelterwägungen und das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung in den Hintergrund gedrängt werden“.

Die Energiesicherheit ist seit der ersten Ölkrise weltweit ein zentraler Bestandteil politischen Handelns. Stand zunächst die kurzfristige Versorgungssicherheit mit (günstigem) Erdöl sowie die Reduzierung der Abhängigkeit von ölexportierenden Staaten im Vordergrund, so wandelte sich im Laufe der Zeit die Wahrnehmung der Energiesicherheit und schloss auch Erdgas und die Stromversorgung ein. Auch die durch die Reichweite begrenzte Endlichkeit fossiler Energieträger und damit die langfristig gesehen unsichere Energiebasis der modernen Gesellschaft sowie Umweltprobleme durch konventionelle Energieträger kamen hinzu. Daneben spielen heute die mögliche politische Erpressbarkeit durch energieträgerexportierende Staaten wie z. B. Russland oder die OPEC-Länder oder Unterbrechungen der Versorgung durch Blockade der Transportwege (wie im Irankrieg) und Sabotage der Infrastruktur durch terroristische Angriffe ein Rolle.

Ein zunehmender Aspekt ist die Gewährleistung der unterbrechungsfreien Elektrizitätsversorgung in einer sich im Rahmen der Energiewende wandelnden Energiewirtschaft. Durch den damit einhergehenden forcierten Ausbau erneuerbarer Energien ergibt sich einerseits eine größere Energiesicherheit infolge geringerer Abhängigkeit von sich erschöpfenden herkömmlichen Energieressourcen sowie deren Exportstaaten, andererseits aber die Notwendigkeit die schwankende Produktion von Windkraft- und Photovoltaikanlagen durch den Ausbau des Stromnetzes, den Einsatz schnell regelbarer Kraftwerke für die Reserveleistung, intelligente Stromnetze (Smart Grids) und leistungsfähige Energiespeicher auszugleichen.

Die Energiesicherheit ist gefährdet, wenn es bei Eigenproduktion zu Betriebsstörungen kommt (Betriebsrisiko), bei Importen die exportierenden Staaten ein Exportverbot aussprechen (Erfüllungsrisiko) oder in den Energienetzen technische Probleme zu Netzstörungen führen (Transportrisiko).

Europäische Union Gemäß Abs. 1 AEUV verfolgen die EU-Mitgliedstaaten unter anderem die Staatsziele der Sicherstellung des Funktionierens eines Energiemarkts, die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit und die Förderung der Interkonnektion der Energienetze. In der Europäischen Union ist der Energiebedarf sehr hoch bei gleichzeitig hoher Abhängigkeit von Importen fossiler Energie. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Importe meist aus politisch und sozio-ökonomisch instabilen Weltregionen (Naher Osten, Russland, Zentralasien) stammen.Frank Umbach, Globale Energiesicherheit: Strategische Herausforderungen für die europäische und deutsche Außenpolitik, 2003, ISBN 978-3-486-56740-3, S. 34. Beispielsweise importierten die EU-Staaten vor Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine im Jahr 2022 rund 25,7 % ihres Erdöls sowie 38,1 % ihres Erdgases aus Russland.EU soll ab 2027 kein Öl und Gas mehr aus Russland beziehen. In: Die Zeit. 10. März 2022. Abgerufen am 25. Mai 2022. Zudem stammten rund 40 % des angereicherten Urans für den Betrieb von Kernkraftwerken aus Russland sowie dem als kremltreu geltenden Kasachstan. Um die Versorgungssicherheit in Ungarn und der Slowakei sicherzustellen, die knapp bzw. gut die Hälfte ihres jeweiligen Strombedarfs mit Kernenergie decken, wurden im März und April 2022 Sondergenehmigungen erteilt, um trotz des nach Kriegsbeginn verhängten EU-Flugverbots für russische Flugzeuge Brennstäbe aus Russland einzufliegen. Auch im Jahr 2026 bestand weiterhin eine Abhängigkeit von russischen Öl- und Gasimporten, die bis Ende 2027 behoben werden soll.

Deutschland

Das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) trat im Januar 1975 in Kraft und sollte gemäß Abs. 1 EnSiG den lebenswichtigen Bedarf an Energie für den Fall sichern, dass die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört und die Gefährdung oder Störung der Energieversorgung durch marktgerechte Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln zu beheben ist. Es ermöglicht unter anderem den Erlass von Vorschriften für Produktion, Transport, Lagerung, Verteilung, Abgabe, Bezug, Verwendung sowie für Höchstpreise von Erdöl und Erdölerzeugnissen und anderen Energieträgern, von elektrischer Energie und sonstigen Energien (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 EnSiG). In der Novelle mit Wirkung zum 22. Mai 2022 wurden weitere Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung geschaffen. Möglich ist seitdem eine Treuhandverwaltung über Unternehmen der kritischen Infrastruktur und als Ultima Ratio die Enteignung. Auch wurde die Möglichkeit für befristete Preisanpassungen bei verminderten Gasimporten vorgesehen.

Zweck des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) von 1998 (mit mehreren späteren Novellen) enthält grundlegende Regelungen zum Recht der leitungsgebundenen Energie. ist nach Abs. 1 EnWG eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht. Das EnWG behandelt unter „sicher“ sowohl die Technologie als auch die Vorratshaltung. Energieanlagen sind nach Abs. 1 EnWG so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Energieversorgungsunternehmen mit einer Betriebsgröße von mehr als 100 Megawatt Nennleistung müssen gemäß Abs. 1 EnWG ständig Mineralöl, Kohle oder sonstige fossile Brennstoffe und Gas aus Flüssiggas als Vorrat halten, der 30 Tage Stromverbrauch deckt.

Die Betreiber von Übertragungsnetzen haben insbesondere durch entsprechende Übertragungskapazität und Zuverlässigkeit des Netzes zur Versorgungssicherheit beizutragen ( EnWG). Das gilt auch für die Betreiber von Fernleitungsnetzen ( EnWG). Investitionen, die der Versorgungssicherheit dienen, können nach EnWG durch Rechtsverordnung begünstigt werden. Auch bestehen Begünstigungen bezüglich des Planfeststellungsverfahren nach EnWG, wenn die Versorgungssicherheit berührt ist.

Die Versorgungssicherheit wurde seit 2008 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Form eines Monitorings überwacht ( EnWG), worüber die Bundesnetzagentur berichtet ( EnWG). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (später Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) veröffentlichte ab 2011 mehrere Berichte über die bei dem Monitoring der Versorgungssicherheit gewonnenen Erkenntnisse,Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), 17. September 2011. zuletzt im Juli 2022 mit Fokus auf die Gasversorgung. Seit 2021 ist die Bundesnetzagentur allein für das Monitoring zuständig. Stellt sich heraus, dass die Versorgungssicherheit mit den vorhandenen Anlagen und den getroffenen Maßnahmen zur Energieeffizienz nicht gesichert ist, kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Bau neuer Kapazitäten oder Nachfragesteuerungsmaßnahmen verordnen ( EnWG).

Diskussion um Atomausstieg

„Stromlücke“ oder „Versorgungslücke“ sind politische Schlagwörter. Das Umweltbundesamt kam bereits 2008 in einer Studie zum Schluss, dass Szenarien zur „Stromlücke“ übertrieben erscheinen und dass es Alternativen gebe. Dieser Studie zufolge könnten die wegfallenden Kapazitäten der Kohle- und Kernkraftwerke durch Fortschritte bei der Effizienz, Neubau von effizienten Kohlekraftwerken (abhängig von der Entwicklung des Emissionshandels) und Kraftwärmekopplung sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien „spielend aufgefangen werden, sofern rechtzeitig politisch nachgesteuert“ werde. Dies ergaben auch Berechnungen des Aachener Technologie-Instituts ISuSI.Deutsche Umwelthilfe (DUH), 7. April 2008; Harry Lehmann und Stefan Peter: Das deutsche Ausbaupotential Erneuerbarer Energien im Stromsektor ISuSI: Aachen 2005.

Auch der Monitoringbericht 2008 des Bundeswirtschaftsministeriums zur Versorgungssicherheit sah keine Gefahr eines Versorgungsengpasses bei dem 2003 beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie, selbst bei einem konservativ geschätzten Wachstum der Erneuerbaren Energien auf nur 23 Prozent bei der Bruttostromerzeugung bis 2020.

Dagegen sah eine 2008 von der Deutschen Energie-Agentur ausgearbeitete und von den großen Energieversorgungsunternehmen finanzierte Kurzanalyse zur Kraftwerks- und Netzplanung die entsprechenden Thesen als belegt an.DENA vom 12. März 2008, Kurzanalyse der Kraftwerks- und Netzplanung in Deutschland bis 2020 (mit Ausblick auf 2030) Die Neutralität der Analyse war umstritten.taz.de / Nadine Michel, 21. Oktober 2009: Trotz Überschüssen – Energieagentur warnt vor Stromlücke, aufgerufen am 25. Februar 2012.