mini|König Wenzel II. erteilt dem Kuttenberger Bergwerk seine Bergordnung. Als Bergordnung wurde früher im Bergbau ein Gesetz bezeichnet, das als Ergänzung zum geltenden Bergrecht die Rechte und Pflichten der am Bergbau Beteiligten regelte.
Entwicklung und Beschreibung Die Quellen, welche wir heute als Bergordnung verstehen und die sich selbst als Ordnung und Satzung bezeichnen, entstehen seit Anfang des 14. Jahrhunderts. Wir müssen sie von den mittelalterlichen Rechtsaufzeichnungen wie der Trienter Bergrechtsurkunden (1185–1208), dem Iglauer Bergrecht (älteres Bergrecht 1248/49, jüngeres Bergrecht zwischen 1282 und 1305) und Freiberger Recht (älteres Bergrecht nach 1307, jüngeres Bergrecht nach 1382) unterscheiden. Alle sind Gesetzeswerke die die Grundvoraussetzung für den Bergbau bilden. Das Ius regale montanorum König Wenzels II. von Böhmen geht in seinem Umfang weiter wie die geltenden Bergrechte und beruft sich auf diese. Damit wird diese Bergordnung, wohl vornehmlich für das Bergrevier Kuttenberg gedachte Gesetz, zum Vorbild der dann von den jeweiligen Landesherren für bestimmte Reviere erlassenen Bergordnungen. Auch die von Erzbischof Heinrich von Pirnbrunn, dem Landesherrn von Salzburg, erlassenen Constituciones et iura montana in Chastune (Gasteiner Bergordnung von 1342) waren eine (salzburgisch-landesfürstliche) Rechtssatzung zur Regelung des Montanwesens.Fritz Gruber: Salzburger Bergordnungen. In: Verfasserlexikon. Band VIII, Sp. 562–566; hier: Sp. 562. Zu den bedeutsameren landesherrlichen Bergordnungen gehörte auch die bayerische Rechtssatzung von Rattenberg aus dem Jahr 1463, deren Geltungsbereich sich über die Herrschaften von Kitzbühel, Rattenberg und Kufstein erstreckte.Rattenberger Bergordnung. In: Verfasserlexikon. Band VII, Sp. 1046 f. Der Geltungsbereich von Bergordnungen konnte landesweit sein. Bergordnungen konnten auf Landesteile und auf einzelne Bergstädte beschränkt sein. Weiterhin bezogen sich die Bergordnungen immer auf bestimmte Metalle sowie Salz und Edelsteine. Besonders den frühen Bergordnungen war oft nur eine kurze Geltung beschieden. Entscheidend für die Rechtsprechung war die Annaberger Bergordnung von 1509. An ihr orientierten sich die meisten späteren Bergordnungen im europäischen Raum.
In der Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Bergordnungen durch landesweite Berggesetze ersetzt. Diese Notwendigkeit lässt sich am Beispiel Preußen verdeutlichen, wo nach den Territorialgewinnen durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses von 1815 50 verschiedene Bergordnungen galten.
Der Inhalt einer Bergordnung bestand im Wesentlichen aus folgenden Teilen: das Bergamt mit seinen Bergbeamten (Bergstaat) das Bergwerk mit seinem Bergleuten das Hüttenwesen und die Hüttenleute der Bergprozess und die Berggerichte das Münzwesen
Darin enthalten waren sowohl detaillierte Bestimmungen über den Bergbau, den landesherrlichen Zehnt, den Aufbau der Bergbehörden als auch die Privilegien des Bergstandes.
Wenn beispielsweise ein Erzsucher ein neues Vorkommen (Gang) entdeckt zu haben glaubte, so musste er sich das Schürfrecht offiziell beim zuständigen Bergbeamten durch eine Mutung sichern. Erwies sich der Schurf als bauwürdig, beantragte er beim Bergamt eine Verleihung des Grubenfeldes. Der Bergbeamte prüfte diesen Antrag durch persönliche Besichtigung der Schürfstelle und bestimmte die Lage der Grube. Mit der Eintragung in das Lehnbuch war die Verleihung rechtskräftig. Mit der Verleihung wurde dem neuen Bergwerk (Grube, Stollen) ein Eigenname, oft ein Heiligenname, gegeben und eine Gebühr erhoben.
Bedingt durch die wirtschaftliche Bedeutung des Bergbaus für den Landesherren oder den Grundherren, hatte diese ein großes Interesse an einem florierenden Bergbau. Um Berggebrechen, wie Absaufen der Gruben, Einstürze durch fehlerhaften Abbau oder das Verschütten von Gängen, vorzubeugen, war es Aufgabe der Bergämter, die Bergwerke regelmäßig aufzusuchen (Befahrung) und sich weiterhin über alle Vorkommnisse unterrichten zu lassen. Diese Form der Bergaufsicht, bei der das Bergamt auch die Entscheidungen über Abbau, Grubenerweiterung (Vortrieb), Wasserhaltung unter anderem traf, wird auch als Direktionsprinzip bezeichnet. Im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklungen in der Mitte des 19. Jahrhunderts erwies sich diese Bevormundung als Hemmnis, so dass das Direktionsprinzip in den späteren Berggesetzen abgeschafft wurde und die Bergämter lediglich auf tatsächliche Aufsichtsaufgaben beschränkt wurden.
Beispiele von Bergordnungen und Bergprivilegien Baden-Württemberg Jahr Bergbaurevier Titel Erlass durch Bemerkung 1372 Schwarzwald Bergordnung für das Münstertal Landrichter Johann von Üsenberg (Transkription: ) 30. Juni 1372 Breisgau Bergordnung für Diesselmut Graf Egino IV. (Transkription: ) 27. Februar 1488 Schwarzwald Bergordnung für Königswart Markgraf Christoph I. (Transkription: )
Bayern und Franken Jahr Bergbaurevier Titel Erlass durch Bemerkung 1365 Fichtelgebirge Bergfreiheit für Goldkronach Burggraf Friedrich V. Bergordnung für den Goldbergbau nach Vorbild des Iglauer Bergrechts von 1248 25. Juli 1463 Rattenberg Bergordnung Rattenberg Herzog Ludwig IX. von Bayern-Landshut. Bergordnung für Rattenberg (Transkription: ) 1539 erste Bergordnung für das Fürstentum Bayreuth inhaltlich stark angelehnt an die Annaberger Bergordnung von 1509 (siehe Sachsen); weitere umfassende Regelung durch die Bergordnung von 1619 (blieb bis zum Bayerischen Berggesetz von 1869 in Kraft) 1550 Fichtelgebirge Neue Bergfreiheit über das Fichtelgebirgische Erzgebirge (digitale-sammlungen.de) 1575 Bergfreiheit im Bereich des Hochstift Bamberg Veit II. von Würtzburg Erweiterung einer Vorgängerordnung von Weigand von Redwitz nach sächsischem Vorbild 1707 Instruction für den Bergbau von Kupferberg
Böhmen und Mähren Jahr Bergbaurevier Titel Erlass durch Bemerkung 1248/49 Iglauer Bergrecht erstes umfassendes Bergrecht im damaligen deutschsprachigen Raum Privilegium A; Grundlage für die Kuttenberger Bergordnung „Ius regale montanorum“ von König Wenzel II. (Transkription: ) letztes Viertel des 13. Jahrhunderts Privilegium B (Transkription: ) 1476/77 Deutsches Iglauer Bergrecht (D.I.R.) (Transkription: ) 1290 Kuttenberger Bergordnung König Wenzel II. 2. August 1518 Ordenung des freyen und löblichen bergkwercks in Sant Joachimsthal Graf Stefan Schlick sogenannte „Schlicksche Bergordnung“; nahezu wörtliche Übernahme der Annaberger Bergordnung von 1509 (siehe Sachsen) (Transkription: ) 1525 Ordenung des freyen und löblichen bergkwercks in Sant Joachimsthal Graf Stefan Schlick Ergänzung zur Bergordnung von 1518 (Transkription: ) 1. April 1534 Bergwerksvertrag zwischen König Ferdinand I. und den böhmischen Ständen 26. September 1541 erneuerte Bergordnung des freien löblichen Bergwerks Sankt Joachimsthal Gebrüder Hieronymus und Lorenz Schlick Sie ist die zu ihrer Zeit umfangreichste und präziseste Bergordnung. (Transkription: ) 8. Mai 1542 Bergordnung in der Herrschaft Hangenstein (Skály u Rýmarova) in Mähren Gebrüder Hieronymus und Lorenz Schlick 20. Januar 1547 Freiheitsbrief für das Bergwerk zu Rudolfstadt König Ferdinand I. 1. Januar 1548 erneuerte Joachimsthaler Bergordnung (Bergkordnung des freyen königlichen Bergkwercks Sanct Joachimsthal sambt anderen umbligenden und eingeleibten Silberbergkwercken) König Ferdinand I. fast wörtliche Wiederholung der Joachimsthaler Bergordnung von 1541 (Transkription: ) 1. Januar 1548 Zinnbergwerksordnung für Hengst, Perninger, Lichtenstadt, Platten, Gottesgabe, Kaff, Mückenberg König Ferdinand I. (Transkription: ) 1. Januar 1548 Zinnbergwerksordnung für Schlaggenwald, Schönfeld und Lauterbach König Ferdinand I. (Transkription: ) 28. September 1562 Generalbegnadigung für die Stände Mährens 18. September 1575 Bergwerksvergleichung im Königreich Böhmen zwischen Kaiser Maximilian mit den Ständen der Krone Böheim 15. Februar 1577 Bergwerksordnung für die schlesischen und Lausitzer Stände Rudolf II. 15. Februar 1577 bestätigte Bergfreiheit für die Bergstadt Böhmisch Neustadt Melchior Freiherr von Redern () 15. Februar 1577 Bergordnung und Bergfreiheiten des Albrecht Herzoges zu Friedland für die Bergwerke zu Hohenelbe, Starkenberg, Arnau und andere Bergwerke auf seinen Gründen Albrecht Herzog zu Friedland (Wallenstein) ()
Grafschaft Mark Jahr Bergbaurevier Titel Erlass durch Bemerkung 27. April 1542 Grafschaft Mark Jülich-Clevische Bergordnung Herzog Wilhelm V. der Reiche Die Verordnung war auf den Erzbergbau zugeschnitten. 18. Juli 1737 Grafschaft Mark Renovierte Bergordnung für die Grafschaft Mark Kurfürst Friedrich Wilhelm I. Der preußische Kurfürst hatte Interesse an einer gesicherten Rohstoffversorgung mit Steinkohle, u. a. für die staatlichen Salzsiedereien in Unna. 29. April 1766 Grafschaft Mark Revidirte Bergordnung für das Herzogtum Cleve, das Fürstentum Meurs und die Grafschaft Mark König Friedrich II. Bearbeitet von Johann Friedrich Heintzmann, nach Harzer und sächsischen Vorbild.
Harz Jahr Bergbaurevier Titel Erlass durch Bemerkung 1271 Goslarer Bergrecht Herzog Albrecht I. der Große um 1520 Zellerfelder Bergordnung 1524 Bergordnung für die Bergwerke um und bei Gittelde im Grunde Heinrich der Jüngere basiert auf der Annaberger Bergordnung von 1509 (siehe Sachsen) 3. Februar 1528 Bergordnung für das Bergrevier um Sankt Andreasberg Grafen von Hohnstein basiert auf der Annaberger Bergordnung von 1509 (siehe Sachsen) und enthält 3 Artikel der Bergordnung für Gittelde von 1524. (Transkription: ) 1532 Bergfreiheit für Zellerfeld 1554 Bergfreiheit für Clausthal 16. April 1576 Bergordnung für die Bergreviere St. Andreasberg und Sachsa Graf Volkmar Wolf von Hohnstein(Transkription: ) 1593 fürstlich Braunschweigische Bergordnung für den Harz 1594 Bergordnung für den Elbingeröder Bergbau regelt ein Monopol am Bergbau für die Einwohner von Elbingerode; Modifizierungen von 1620, 1664, 1694, 1847
Hessen Jahr Bergbaurevier Titel Erlass durch Bemerkung 1499 Richelsdorfer Gebirge Sontraer Bergordnung Landgraf Wilhelm II. älteste hessische Bergordnung (Transkription: ) um 1540 Oberhessen Bergordnung Espa Herren zu Frankenstein und Herren zu Heusenstamm (Transkription: )
Kurfürstentum Köln
Jahr Bergbaurevier Titel Erlass durch Bemerkung 4. September 1533 Bergordnung für das Kurfürstentum Köln Kurfürst Hermann V. von Wied (Transkription: ) 1534 Kurkölnische Bergordnung Kurfürsten Hermann von Wied 29. März 1549 Bergordnung für das Kurfürstentum Köln Kurfürst Adolf III. von Schaumburg (Transkription: ) 1557 Kurkölnische Bergordnung Kurfürsten Anton von Schaumburg 1559 Kurkölnische Bergordnung Kurfürsten Johann Gebhard von Mansfeld 1669 Kurkölnische Bergordnung Kurfürsten Maximilian Heinrich von Bayern
Kurfürstentum Trier Jahr Bergbaurevier Titel Erlass durch Bemerkung 30. Januar 1510 Bergordnung für die Bergwerke in Bernkastel Erzbischof und Kurfürst Jakob II. von Baden (Transkription: )
Nassau-Weilburg Jahr Bergbaurevier Titel Erlass durch Bemerkung 1536 einheitliche Bergordnung für die gesamte Reichsgrafschaft Nassau-Weilburg Graf Philipp III.
Österreich Jahr Bergbaurevier Titel Erlass durch Bemerkung 22. Juli 1325 Kärnten Bergordnung für Sankt Leonhard im Lavanttal Fürstbischof Heinrich II. (Transkription: ) 14. September 1336 Steiermark Bergordnung Herzog Albrecht II. (Transkription: )