Ein Bürgerkrieg ist ein bewaffneter Konflikt auf dem Territorium eines Staates zwischen verschiedenen Gruppen. Diese ringen im Kampf gegeneinander um die Kontrolle der Gewalt innerhalb des Staates. Eine allgemein akzeptierte Definition, die über diese Beschreibung hinausgeht, existiert bislang nicht.Vgl. Peter Waldmann: Bürgerkrieg – Annäherung an einen schwer fassbaren Begriff. In: Heinrich Krumwiede, Peter Waldmann (Hrsg.): Bürgerkriege. Folgen und Regulierungsmöglichkeiten, Nomos, Baden-Baden 1998, S. 15–36. Einmischungen in Bürgerkriege vom Ausland aus sind häufig.
Bürgerkriegsparteien können bewaffnete Volksgruppen, Milizen, Parteien, Partisanenverbände, Privatarmeen oder Warlords sein. Auch Auseinandersetzungen zwischen den Streitkräften einer Staatsregierung und einer oder mehreren organisierten Gruppen von Aufständischen (Rebellen, Guerilleros) werden als Bürgerkrieg bezeichnet. Dabei kann es den kämpfenden Gruppen um eine regionale Autonomie gehen, um die Herrschaft über das gesamte Staatsgebiet, oder auch um die Sezession von einem Staat, die Gründung eines eigenen Staates oder den Anschluss an einen anderen Staat. Die Gründe für solche Ziele können politischer, ethnischer, religiöser oder auch sozialer Natur sein. Ein Bürgerkrieg wird häufig ohne Rücksicht auf völkerrechtliche Regeln geführt. Solche Regeln wurden nach dem Zweiten Weltkrieg von den Vereinten Nationen geschaffen.
Begriffsentwicklung und Definitionsversuche In der Antike kannten die Griechen den Begriff stasis, der ursprünglich „Standpunkt“ oder „Parteiung“ bedeutet, spätestens seit Solon aber auch ganz allgemein inneren Zwiespalt und Meinungsverschiedenheiten von Interessengruppen, bis hin zu gewaltsamen und blutigen Auseinandersetzungen, also einschließlich dessen, was man später als Bürgerkrieg bezeichnete.Grundlegend hierzu ist Hans-Joachim Gehrke: Stasis. Untersuchungen zu den inneren Kriegen in den griechischen Staaten des 5. und 4. Jahrhunderts v. Chr. Beck, München 1985. Die klassische Darstellung zu diesem Problem, das die griechischen Poleis immer wieder plagte, lieferte Thukydides in seinem Werk über den Peloponnesischen Krieg (Buch 3,79-84).
Von der römischen Formulierung bellum civile – wörtlich „bürgerlicher Krieg“ –, die erstmals im 1. Jahrhundert v. Chr. erscheint, leiten sich die Begriffe dafür in den europäischen Sprachen ab (italienisch guerra civile, französisch guerre civil, spanisch guerra civil, englisch civil war).David Armitage: Bürgerkrieg. Vom Wesen innerstaatlicher Konflikte. Klett-Cotta, Stuttgart 2018. S. 33. Eine besondere Ausprägung haben Bürgerkriege im islamischen Kulturkreis unter der Bezeichnung Fitna.David Armitage: Bürgerkrieg. Vom Wesen innerstaatlicher Konflikte. Klett-Cotta, Stuttgart 2018. S. 34.
Die Formulierung einer allgemein gültigen Definition des Begriffs Bürgerkrieg ist laut dem Politikwissenschaftler David Armitage in doppelter Hinsicht problematisch: Vor allem sei Bürgerkrieg ein „im Kern umstrittener Begriff“, dessen Gebrauch ein Werturteil beinhalte und daher äußerst konfliktträchtig sei.David Armitage: Bürgerkrieg. Vom Wesen innerstaatlicher Konflikte. Klett-Cotta, Stuttgart 2018. S. 28 f. Allerdings ist für Armitage „der Kern des Begriffs … ein Paradox und sogar ein Widerspruch in sich“. Denn was könne an einem Krieg bürgerlich oder zivil sein? Und die Parteien verhielten sich gegeneinander eben nicht mehr wie Bürger eines Gemeinwesens.David Armitage: Bürgerkrieg. Vom Wesen innerstaatlicher Konflikte. Klett-Cotta, Stuttgart 2018. S. 270. Zudem hätten Bürgerkriege kein unveränderliches Wesen, sondern ereigneten sich in vielfältigen geschichtlichen Verhältnissen, von denen man für die Definition abstrahieren müsse. Damit unterliege der Begriff einer intellektuellen Genealogie.David Armitage: Bürgerkrieg. Vom Wesen innerstaatlicher Konflikte. Klett-Cotta, Stuttgart 2018. S. 26 ff. Dort zitiert Armitage auch Nietzsche: „Alle Begriffe, in denen sich ein ganzer Prozess semiotisch zusammenfasst, entziehen sich der Definition; definierbar ist nur das, was keine Geschichte hat.“ Hervorhebung durch Armitage. Nietzsche, Friedrich: Zur Genealogie der Moral, in: Werke in 3 Bänden, Bd. 2. hrsg. v. K. Schlechta; Hanser, 1954. S. 820. „Schon der Gebrauch des Begriffs (oder der Verzicht darauf) ist Teil des Konflikts“ (Armitage). Denn ob man den Begriff Bürgerkrieg verwende, könne „davon abhängen, ob man Herrscher oder Rebell ist“. Und die „Schlacht um Namen“ könne sich auch noch lange fortsetzen, nachdem der bewaffnete Konflikt beendet ist.Vgl. auch Stathis Kalyvas: Civil Wars. In: Carles Bois, Susan Stokes (Hrsg.): The Oxford Handbook of Comparative Politics. Oxford University Press, Oxford 2007. S. 416–434. Denn bei dem umstrittenen Begriff gehe es um die Elemente des Streits; er hat nicht nur moralische und politische Nebenbedeutungen, sondern auch juristische Auswirkungen.David Armitage: Bürgerkrieg. Vom Wesen innerstaatlicher Konflikte. Klett-Cotta, Stuttgart 2018. S. 269. Zuerst und vor allem sei der Bürgerkrieg eine Erfahrung derer, die ihn führen bzw. erleiden – längst, bevor er international dazu erklärt werde.David Armitage: Bürgerkrieg. Vom Wesen innerstaatlicher Konflikte. Klett-Cotta, Stuttgart 2018, S. 277.
Der Historiker Henning Börm verweist zudem darauf, dass es sich bei einem Bürgerkrieg stets um eine Extremform „sozialer Desintegration“ handle, die dadurch geprägt sei, dass Gruppen, die bislang Angehörige derselben Gemeinschaft (bzw. Bürger desselben Staates) gewesen seien, Gewalt gegeneinander einsetzen: „Personen, die bislang als Mitglieder derselben Gruppe verstanden wurden, müssen nun ausdrücklich und mit grausamer Konsequenz exkludiert werden; Bürgerkrieg ist also ein gewaltsamer Ausdruck extremer sozialer Desintegration, wobei der Gegenseite die Legitimität abgesprochen wird. Überdies mag der Konflikt asymmetrisch sein, doch kennt er auf beiden Seiten Anführer und Strukturen; gekämpft wird vorwiegend um die politische Kontrolle des Gemeinwesens, wobei diese durchaus nicht Selbstzweck sein muss.“Henning Börm: Mordende Mitbürger. Steiner, Stuttgart 2019, S. 35 f. Die Legitimation dieses fundamentalen Tabubruchs sei stets aufwendig; die Legitimität der Gegenseite werde regelmäßig bestritten. Da man dem inneren Feind zudem vorwerfen könne, sich für seine Seite des Konfliktes entschieden zu haben und also ein „Verräter“ zu sein, seien Bürgerkriege oftmals von besonderer Grausamkeit gekennzeichnet.Henning Börm: Civil Wars in Greek and Roman Antiquity: Contextualising Disintegration and Reintegration. In: Henning Börm, Marco Mattheis, Johannes Wienand (Hrsg.): Civil War in Ancient Greece and Rome. Steiner, Stuttgart 2016, S. 15–20.
In seinem Entwurf zu einer Theorie des Bürgerkriegs hat Michael Riekenberg 2021 zentrale Elemente des Bürgerkriegs herauszuarbeiten versucht. Ihm zufolge können Bürgerkriege nur in Staatengebilden geführt werden, weil der Zweck des Bürgerkriegs die Erringung der politischen Macht in einem Staat sei. Dazu werde versucht, den inneren Feind mittels Gewalt auszuschalten, wobei die typische Bürgerkriegsfigur der Störer sei. Dieser solle aus einer Gemeinschaft ausgeschlossen werden, sei es durch seine Vernichtung oder durch seine Vertreibung. Weil die verschiedenen Bürgerkriegsparteien zuvor in einer Gesellschaftsordnung zusammenlebten, sei es schließlich notwendig, dass die Gewaltakteure im Bürgerkrieg sich auch gegen ihre eigene Geschichte wenden. Das, was sie einmal mit ihrem jetzigen Feind verband, müsse nun aus der Erinnerung getilgt werden. Bürgerkriege richteten sich demnach nicht nur gegen den Anderen, sondern ebenso gegen Teile der eigenen Biographie. Dies erklärt nach Riekenberg, warum ihr Gewaltpegel besonders hoch ausfallen kann. Michael Riekenberg: Über den Bürgerkrieg. Wehrhahn-Verlag, Hannover 2021.
Laut Jürgen Habermas stammt die „maßgebende Formulierung des Bürgerkriegs-Topos“ von Carl Schmitt, der mit „großer Klarheit und Selbstentschiedenheit“ die Konsequenz gezogen habe, „dass unter den gegenwärtigen gesellschaftlichen Bedingungen“ im 20. Jahrhundert eine neue Ordnung „nur in Form des totalitären Staates möglich“ sei.Jürgen Habermas: Zur Kritik der Geschichtsphilosophie, Merkur 1960, S. 468–477. Zit. n. Kultur und Kritik Suhrkamp 1973, S. 362. Laut Habermas bezieht der Begriff seinen polemischen Sinn aus dem Gegenspiel einer Herrschaftsordnung, die sich in Europa erst unter dem Absolutismus ausgebildet habe. Der Bürgerkrieg stelle das Funktionieren des von der Gesellschaft getrennten »neutralen« Staatsapparates in Frage. Diese Gestalt des Staates zerfalle jedoch seit dem Ersten Weltkrieg, womit die Kategorie des Bürgerkrieges unanwendbar werde und gleichzeitig „die Wiederherstellung der gestörten Ordnung als wünschenswert“ unterstelle.
Wenn die Situation seit dem Zweiten Weltkrieg als Zustand eines latenten Weltbürgerkrieges zu beschreiben sei, so nicht als Bürgerkrieg im Weltmaßstab, sondern „im Sinne eines Krieges zwischen Weltbürgern“.Jürgen Habermas: Zur Kritik der Geschichtsphilosophie, Merkur 1960, S. 468–477. Zit. n. Kultur und Kritik Suhrkamp 1973, S. 362 f.
Ursachen Bürgerkriege sind charakterisiert durch Anwendungen von militärischer Gewalt im innenpolitischen Kontext. Der Sturz eines Diktators, ein Staatsstreich oder ein Putschversuch können in einen Bürgerkrieg münden, und jede Revolution lässt sich auch als Bürgerkrieg beschreiben. Auch die gewaltsame Unterdrückung von Autonomie- beziehungsweise Sezessionsbestrebungen ethnischer oder nationaler Minderheiten kann einen Bürgerkrieg verursachen. Häufig entstehen oder eskalieren Bürgerkriege während zwischenstaatlicher Kriege infolge von Interventionen auswärtiger Mächte (hierzu siehe auch Fünfte Kolonne).
Die Zahl der Bürgerkriege ist weltweit in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts erheblich gewachsen. Ein Grund ist die große Zahl neuer, noch instabiler und heterogener Staaten in den ehemaligen Kolonialgebieten. Unter diesem Aspekt können Bürgerkriege als Ausdruck eines politischen und gewaltsamen Prozesses betrachtet werden, in dem Staatlichkeit konsolidiert wird. Zwischen 1816 und 2001 waren von insgesamt 484 Kriegen weltweit 296 Bürgerkriege und unter diesen 109 Sezessionskriege.David Armitage: Bürgerkrieg. Vom Wesen innerstaatlicher Konflikte. Klett-Cotta, Stuttgart 2018. S. 197. Etwa zwei Drittel der 259 Kriege seit 1945 waren Bürgerkriege.Klaus Jürgen Gantzel, Torsten Schwinghammer: Die Kriege nach dem Zweiten Weltkrieg 1945-1992: Daten und Tendenzen, Bd. 1, Münster 1995, ISBN 3-88660-756-9, S. 117. Nach 1989 waren es 95 Prozent aller Kriege.David Armitage: Bürgerkrieg. Vom Wesen innerstaatlicher Konflikte. Klett-Cotta, Stuttgart 2018. S. 16.
Oft ist schon, wenn ein Bürgerkrieg beigelegt wird, der Keim zu seiner Fortsetzung in einem weiteren Bürgerkrieg gelegt: Offene Rechnungen, Ungerechtigkeit, Grund zur Rache. So wird „die Abfolge zu einem Kreislauf“.David Armitage: Bürgerkrieg. Vom Wesen innerstaatlicher Konflikte. Klett-Cotta, Stuttgart 2018. S. 101. Anscheinend „bedeutete, zivilisiert zu sein, dass man zu Bürgerkriegen in der Lage und auf fatale Weise für sie anfällig war.“David Armitage: Bürgerkrieg. Vom Wesen innerstaatlicher Konflikte. Klett-Cotta, Stuttgart 2018. S. 114 f.
Bürgerkrieg im Staatsrecht Der bewaffnete Kampf von Aufständischen gegen die Regierung gilt überall als Hochverrat und ist illegal; je nach Verfassung des betreffenden Staates, den Bestimmungen des allgemeinen Strafrechts oder dem Standrecht kann die Strafe sehr unterschiedlich ausfallen.
Bei einem erfolgreichen Kampf aufstrebender Schichten um eine Um- oder Neugestaltung der staatlichen Ordnung spricht man auch von einer Revolution und übernimmt damit letztlich die Sicht der Sieger.
Völkerrecht