Asymmetrische Information ist ein wirtschaftswissenschaftlicher Begriff und bezeichnet den Zustand, in dem zwei Vertragsparteien bei Abschluss und/oder Erfüllung eines Vertrags oder Marktteilnehmer nicht über dieselben Informationen verfügen. In der Folge kommt es zu Problemen wie Adverse Selektion und Moral Hazard. Im Extremfall können Informationsasymmetrien zum Zusammenbruch eines Marktes führen (siehe Marktversagen).

Die Auseinandersetzung mit Problemen, die aus asymmetrischen Informationen resultieren, ist Gegenstand der Informationsökonomik sowie der ökonomischen Analyse des (Privat-), Straf- und öffentlichen Rechts.

Neoklassik Eine zentrale Annahme neoklassischer ökonomischer Modelle ist die vollständige Information, das heißt die Akteure kennen sämtliche Umweltzustände und können die Handlungen ihrer Vertragsparteien beobachten. Informationen sind kostenlos verfügbar, Verträge sind vollständig, ihre Erfüllung kann kostenlos beobachtet und vollständig durchgesetzt werden.

Trotz dieser in der Realität nicht gegebenen Annahme können neoklassische Modelle in bestimmten Bereichen mit guten Ergebnissen verwendet werden, nämlich dann, wenn ein Partialmarkt dem Modell des vollkommenen Marktes nahekommt, zum Beispiel im Wertpapierhandel.

Neue Institutionenökonomik In der Neuen Institutionenökonomik wurde dagegen explizit die Annahme begrenzter Rationalität eingeführt.Herbert A. Simon: Theories of decision making in economics and behavioural science. In: American Economic Review. Vol. 49, No. 3, 1959, S. 253–283. Informationsbeschaffung ist jetzt nicht mehr kostenlos, sondern verursacht Transaktionskosten.Oliver E. Williamson: Markets and Hierarchies: Analysis and Antitrust Implications. Free Press, 1983, ISBN 0-02-934780-7.

Je nach Erklärungsziel unterscheidet man drei verschiedene Ansätze innerhalb der neuen Institutionenökonomik:

die Theorie der Verfügungsrechte befasst sich mit Handlungs- und Verfügungsrechten die Transaktionskostentheorie befasst sich mit den Transaktionen, die die Übertragung von Verfügungsrechten betreffen und den daraus resultierenden Kosten die Prinzipal-Agent-Theorie wiederum befasst sich mit Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehungen.

Das Problem asymmetrischer Information Alle neoinstitutionalistischen Ansätze gehen von beschränkter Rationalität aus, allerdings wird das Problem asymmetrischer Information hauptsächlich in der Prinzipal-Agent-Theorie thematisiert. Betrachtet wird dabei eine Beziehung zwischen einem Auftraggeber (Prinzipal) und einem Auftragnehmer (Agent), die unter anderem dadurch gekennzeichnet ist, dass der Prinzipal über weniger Informationen verfügt als der Agent.

Man unterscheidet dabei drei Grundtypen asymmetrischer Information:Vgl. dazu zum Beispiel Arnold Picot, Helmut Dietl & Egon Franck: Organisation. 4. Auflage. Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2005, ISBN 3-7910-2371-3, S. 88 ff.

Verdeckte Eigenschaften Beim Typ verdeckte Eigenschaften beziehungsweise verborgene EigenschaftenDirk Lippold: Theoretische Ansätze der Personalwirtschaft: Ein Überblick. S. 5. ( hidden characteristics) kennt der Prinzipal bestimmte, unveränderliche (beziehungsweise nicht mehr kostenlos veränderbare) Eigenschaften des Agenten (oder der von ihm angebotenen Güter und Dienstleistungen) vor Vertragsabschluss nicht, er kann also die Qualität der angebotenen Leistung vor Vertragserfüllung (ex ante) nicht beurteilen. Daher besteht die Gefahr, dass es zu adverser Selektion (nachteiliger Auswahl) kommt, bei der systematisch unerwünschte Vertragspartner ausgewählt werden.

Dies beschrieb 1970 in seinem Aufsatz The Market for Lemons (Der Markt für Rostlauben). Käufer können vor Vertragsabschluss die Qualität eines Gebrauchtwagens kaum beurteilen. Im Extremfall ist der einzige Anhaltspunkt, den der Käufer für die Qualität der Ware hat, der Preis. Dies macht eine normale Preisverhandlung unmöglich: wenn der Verkäufer dem Käufer im Preis entgegenkommt, ist dieser erst recht überzeugt, dass das Produkt nichts taugt. Im Ergebnis wird es dem Händler unmöglich gemacht, einen angemessenen Preis für einen guten Gebrauchtwagen zu erzielen. So kann der Händler nur noch die minderwertigsten Produkte profitabel verkaufen. Da dies kein Wertbeitrag ist, kann im Extremfall der Markt vollständig zusammenbrechen.

Solche Informationsasymmetrien bestehen in vielen Märkten, so kann auch ein Versicherungsnehmer nicht beurteilen, welches Risiko er individuell darstellt.

Verdeckte Handlungen und Verdeckte Informationen Beim Typ Verdeckte Handlungen und Verdeckte InformationenDirk Lippold: Theoretische Ansätze der Personalwirtschaft: Ein Überblick. S. 5. ( hidden action and hidden information) treten die Informationsasymmetrien erst ex post auf, also nach Vertragsabschluss und während der Vertragserfüllung. Verdeckte Handlungen bedeutet, dass der Agent diskretionäre Spielräume hat, da der Prinzipal seine Handlungen nicht (vollständig) beobachten kann. Verdeckte Informationen liegen vor, wenn der Prinzipal zwar die Handlungen beobachten kann, deren Qualität aber (zum Beispiel aufgrund mangelnder Fachkenntnis) nicht einschätzen kann.

Beispiele für Verdeckte Handlungen:

Arbeitsverhältnisse Werkstattaufenthalt eines Autos Versicherungsverhältnisse

Beispiele für Verdeckte Informationen:

Patient-Arzt-Beziehung Kreditwürdigkeitsprüfung durch Kreditinstitute Verkäufer

In beiden Fällen ist das Problem, dass der Prinzipal auch nach Vertragserfüllung (ex post) nicht beurteilen kann, ob das Ergebnis durch qualifizierte Anstrengungen des Agenten erreicht wurde, oder ob (beziehungsweise wie sehr) die Umweltzustände das Ergebnis beeinflusst haben. Wenn man zum Beispiel mit einem Schnupfen zum Arzt geht und Medikamente verschrieben bekommt, dann ist selten klar, ob die Besserung nicht auch ohne ärztliche Unterstützung eingetreten wäre („Ein Schnupfen dauert eine Woche, geht man zum Arzt nur sieben Tage.“) Dieses Unwissen kann der Agent opportunistisch ausnutzen, ohne nachträglich entlarvt zu werden, was als Moral Hazard bezeichnet wird.

Typische Beispiele sind Kreditinstitute und Versicherer, denn beide sind nicht oder nicht vollständig über das Kreditrisiko oder die versicherte Gefahr informiert (Eintrittswahrscheinlichkeit der Insolvenz des Kreditnehmers oder des Versicherungsschadens beim Versicherungsnehmer). Kreditinstitute versuchen beim Kreditantrag durch die Kreditwürdigkeitsprüfung ( KWG), Kreditsicherheiten, Eigenfinanzierungsbeitrag des Kreditnehmers und die Kreditzinsen asymmetrische Information zu vermindern. Versicherer verlangen gemäß Abs. 1 VVG bis zum Abschluss des Versicherungsvertrags eine Anzeigepflicht über die dem Versicherungsnehmer bekannten Gefahrumstände; nach Abschluss des Versicherungsvertrags kann durch Selbstbeteiligung und Versicherungsprämien oder bei der Lebens- oder Krankenversicherung durch Attest/Gesundheitszeugnis und Versicherungsprämien das Risiko der Asymmetrie vermindert werden. Bei Großrisiken können gemäß VVG, VVG einzelne Bestimmungen des VVG abdingbar sein.Sven Marlow/Udo Spuhl, Das neue VVG kompakt, 2010, S. 621 Beide müssen zwischen der vorvertraglichen und der nachvertraglichen Asymmetrie unterscheiden. Eine Rolle spielen sowohl objektive Aspekte des Kredit- und Versicherungsvertrages () als auch das für die Vertragsdurchführung maßgebliche subjektive Verhalten der Kredit- und Versicherungsnehmer (). In der Fachliteratur wird der erste Fall gewöhnlich über die adverse Selektion, letzterer als Moral Hazard behandelt.Martin Hellwig, Versicherungsmärkte mit unvollständiger Information, in: Dieter Farny u. a. (Hrsg.), Handwörterbuch der Versicherung HdV, 1988, S. 1065

Verdeckte Absichten Der letzte Typ ist die verdeckte Absichten beziehungsweise verborgene AbsichtenDirk Lippold: Theoretische Ansätze der Personalwirtschaft: Ein Überblick. S. 5. ( hidden intention). Selbst wenn der Prinzipal Möglichkeiten hat, das Handeln des Agenten zu beobachten, also wenn keine verdeckte Handlungen- oder verdeckte Informationen-Probleme vorliegen, dann kann es in bestimmten Fällen immer noch zu Problemen dadurch kommen, dass der Prinzipal ex ante die Absichten des Agenten nicht kennt. Tätigt der Prinzipal Investitionen, die er nicht rückgängig machen kann (irreversible spezifische Investitionen beziehungsweise versunkene Kosten), kommt er in ein Abhängigkeitsverhältnis zum Agenten. Er hat nach Vertragsschluss keine Möglichkeit mehr, den Agenten zu einem erwünschten Verhalten zu bewegen (kein glaubwürdiges Drohpotenzial). In diesem Zusammenhang spricht man von der -Gefahr, wenn der Agent dies ausnutzen kann, um sich selbst einen Vorteil auf Kosten des Prinzipals zu verschaffen. Ein Beispiel hierfür ist der klassische Entführungs-/Erpressungsfall. Mit der Lösegeldübergabe hat der Prinzipal eine irreversible Investition getätigt und ist auf den guten Willen des Agenten angewiesen, dass dieser den verabredeten Teil (zum Beispiel Freilassung von Geiseln) auch erfüllt.

Die Hold-up-Gefahr stellt also kein Problem einer asymmetrischen Informationsverteilung, sondern vielmehr ein Problem unvollständig ausgehandelter Verträge dar.

Probleme und Lösungsmöglichkeiten Asymmetrische Informationsverteilung bei Kooperationen kann sich sowohl vor als auch nach Abschluss eines Kooperationsvertrages auswirken. Ex ante stellt sich das Problem der Auswahl des richtigen Partners. Die asymmetrische Information verhindert vorteilhafte Vertragsbeziehungen. Es kommt ein schlechter Vertrag oder sogar überhaupt kein Vertrag zustande. Ex post, das heißt in einer Kooperation selbst, kann sich asymmetrische Informationsverteilung negativ auf die Stabilität der Kooperation auswirken. Deshalb muss man versuchen, das Problem der asymmetrischen Information in den Griff zu bekommen. Es existieren dabei unterschiedliche Mechanismen zum Abbau asymmetrischer Information oder zur Vermeidung der daraus resultierenden Folgen. Die dabei gegenüber der idealen Lösung entstehenden Kosten (im weitesten Sinne) bezeichnet man als -Kosten.

Probleme am Beispiel eines Anhand eines als spezieller Kooperationsform lassen sich asymmetrische Informationsverteilungen zwischen den Kooperationspartnern als Prinzipalen und den in das entsandten Kooperationsmanagern als Agenten verdeutlichen. Die ausgewählten Kooperationsmanager können im Vorfeld bewusst bestimmte Eigenschaften verbergen, zum Beispiel indem sie größere Einsatzbereitschaft signalisieren oder bessere Sprachkenntnisse vortäuschen (verdeckte Eigenschaften). Zudem können die Prinzipale nach Entsendung aufgrund der Unkenntnis kultureller Differenzen das Verhalten des Agenten nicht hinreichend beurteilen oder aufgrund geographischer Distanz nicht beobachten. Daraus entstehen für den Agenten Handlungsspielräume für Leistungszurückhaltung (verdeckte Informationen). Die spezifischen Investitionen der Prinzipale in das können durch das nicht vertragskonforme Verhalten des Agenten, zum Beispiel infolge der Androhung der Abwanderung oder einer nachlässigen Geschäftstätigkeit, ausgebeutet werden (verdeckte Absichten).

Verdeckte Eigenschaften Hierbei kommen die Beseitigung der Informationsasymmetrie oder die Interessenangleichung als Lösungswege in Frage.

Beseitigung der Informationsasymmetrie Lösungsmöglichkeiten bietet dazu die Prinzipal-Agent-Theorie:

Durch (Signalisieren, Signalgebung) kann der Agent seine Eigenschaften signalisieren. Hierbei nimmt der Agent Kosten auf sich, um ein bestimmtes Signal zu produzieren. Dabei muss der Nutzen der Signalproduktion (Vorteile abzüglich Kosten) für erwünschte Agenten positiv, für unerwünschte Agenten dagegen negativ sein. Beispiele für sind Hochschuldiplome, Dekra-Gebrauchtwagensiegel und Ähnliches.

Wenn der Prinzipal dagegen Kosten auf sich nimmt, um mehr über die relevanten Charakteristiken der Agenten zu erfahren, bezeichnet man das als . Beispiele hierfür sind , Probefahrten und Ähnliches.