mini|Das Wappen der Spanischen Inquisition aus dem Jahre 1571
Die Spanische Inquisition () war eine mit Genehmigung des Papstes eingerichtete Einrichtung zur Bekämpfung der Häresie in Spanien. Sie existierte formal von 1478 – mit Unterbrechungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts – bis 1834.
Einrichtung der ersten Tribunale
Am 20. August 1480 veröffentlichten Königin Isabella und König Ferdinand die Bulle „Exigit sincerae devotionis affectus“ Auf Deutsch: "Stimmung zur aufrichtigen Hingabe wird verlangt", engl.: Sincere Devotion is Required, in: Britannica November 1, 1478, [https:www.britannica.com/list/timeline-of-the-spanish-inquisition] des Papstes Sixtus IV vom 1. November 1478. In ihr erlaubte der Papst den Monarchen unabhängig von den Oberen des Dominikanerordens die Benennung von zwei oder drei Inquisitoren, die sich bei ihrer Tätigkeit besonders um die Conversos kümmern sollten, die weiterhin ihre jüdischen Zeremonien, Riten und Gewohnheiten beibehielten. Am 17. September 1480 wurden die Dominikaner Miguel de Morillo und Juan de San Martin als erste Inquisitoren der Spanischen Inquisition berufen. Das erste Autodafé der neuen Spanischen Inquisition fand am 6. Februar 1481 statt. Bis zum 4. November 1481 verurteilten die zwei Inquisitoren in Sevilla 298 Personen zum Tod auf dem Scheiterhaufen und 79 Personen zu lebenslanger Haft. Es gab daraufhin eine große Anzahl von Beschwerden bei Königin Isabella und König Ferdinand aber auch bei Papst Sixtus IV. Dieser kritisierte die Vorgehensweise der Inquisitoren, die seines Erachtens nicht mit dem Kanonischen Recht vereinbar war. Trotzdem änderte Sixtus die Urteile nicht ab. Am 11. Februar 1482 berief der Papst acht Dominikaner als Inquisitoren in Kastilien. In der folgenden Zeit wurden in weiteren Städten des Herrschaftsgebietes der Kronen von Kastilien und Aragonien neue Tribunale eingerichtet.
Organisation mini|Das Inquisitionstribunal in einer Illustration von Francisco de Goya
Generalinquisitor
An der Spitze der Spanischen Inquisition stand der Generalinquisitor (Die Begriffe Generalinquisitor Inquisidor general und Großinquisitor Gran inquisidor werden in der spanischen Literatur synonym verwendet). Er wurde von dem Monarchen vorgeschlagen und vom Papst ernannt. Rechtlich gesehen war der Generalinquisitor ein Beauftragter des Papstes. Er wurde formal durch ein päpstliches Schreiben mit der Leitung der Inquisition in den verschiedenen Herrschaftsgebieten beauftragt. Der Generalinquisitor war Vorsitzender der Suprema.
Suprema
Der Consejo de la Suprema y General Inquisición (zu deutsch etwa: „Oberster Rat der Allgemeinen Inquisition“), kurz „Suprema“ genannt, war ein Staatsorgan der Kronen von Kastilien und Aragonien, das mit der Organisation und Verwaltung der Spanischen Inquisition betraut war. Ähnliche kollegial organisierte Ratsgremien wurden im Zuge der Neuordnung der Staatsverwaltung in Kastilien auch für andere Aufgabengebiete geschaffen, z. B. der Indienrat (Real y Supremo Consejo de Indias). Die Suprema war aber die einzige staatliche Institution, die von den Katholischen Königen für alle Königreiche gemeinsam eingerichtet wurde, sodass die Spanische Inquisition bis zur Ausbildung des spanischen Zentralstaats unter den Bourbonen die einzige staatsrechtliche Klammer der spanischen Monarchie insgesamt bildete.Supreme Council of the Inquisition. In: Encyclopædia Britannica (englisch), abgerufen am 11. Oktober 2025. Aufgabe der Suprema war es, den Generalinquisitor bei der Verwaltung und Organisation der Spanischen Inquisition zu beraten und zu unterstützen und Entscheidungen der Könige in diesem Gebiet vorzubereiten.
Inquisitionsbezirke Die ersten Inquisitionsbezirke wurden ab 1482 auf der iberischen Halbinsel eingerichtet. Dazu kamen später Inquisitionsstützpunkte auf den Kanarischen Inseln, die zu Kastilien gehörten, sowie den Balearen und auf Sardinien und Sizilien, die zur Krone von Aragonien gehörten. Auch in den Kolonien, in Mexiko, Lima und Cartagena wurden Tribunale eingesetzt. In den ersten Jahren reisten die örtlichen Tribunale durch ihren Bezirk und sollten jeden Ort wenigstens einmal pro Jahr besucht haben. Ab 1570 musste einer der drei Inquisitoren wenigstens vier Monate im Jahr Visitationsreisen durch den Bezirk unternehmen und kleinere Vergehen direkt erledigen. Schwere Fälle wurden am Sitz des Tribunals abgeurteilt.
Zusammensetzung der Gerichte Die Zusammensetzung der Gerichte sowie die Aufgaben der einzelnen Beteiligten und Hilfskräfte waren je nach Ort und Zeit unterschiedlich bestimmt. Wesentliche Ämter und Funktionen waren:
Inquisitor: Die örtlichen Tribunale waren jeweils mit bis zu drei Inquisitoren (Inquisidores ordinarios) besetzt. Die notwendige Qualifikation dieser Inquisitoren war in der päpstlichen Bulle „Exigit sincerae devotionis affectus“ festgelegt: Es sollten hochgestellte ordinierte Theologen oder juristisch versierte Laien sein. Die Mitgliedschaft in einem Orden war nicht Voraussetzung für das Amt. Dass die Inquisitoren dem Dominikanerorden angehörten war zwar auch in Spanien häufig der Fall aber keinesfalls die Regel. Sie sollten 40 Jahre alt sein und einen guten Leumund haben, ein ehrenwertes Leben führen und entweder Theologie oder Recht mit einem Abschluss studiert haben. Die Inquisitoren stammten meist nicht aus der Gegend, in der sie eingesetzt wurden. Darüber hinaus sorgten häufige Versetzungen dafür, dass keine persönlichen örtlichen Verbindungen bestanden. Fiscal (Ankläger): Der als Fiscal oder Prokurator bezeichnete Ankläger war der engste Mitarbeiter des Inquisitors und gehörte zum Magistrat, galt aber nicht als Richter im eigentlichen Sinn. Er leitete die Ermittlungen, fungierte als Vernehmungsbeamter, zeichnete Protokolle, fasste die Anklageschrift ab und entwarf auch andere gerichtliche Schriftstücke.José Enrique Pasamar Lázaro: La Villa de Tauste y la Inquisición. In: Kulturverein Asociación Cultural “El Patiaz” (Hrsg.): Tauste en su historia. Actas de las XIII Jornadas sobre la Historia de Tauste (13. bis 17. Februar 2012), Tauste 2013 (Tagungsband), S. 34–96 (hier: S. 48). Alguacil (Büttel): Vollstreckungsbeamter des Tribunals, der Verhaftungen und (gemeinsam mit dem Rezeptor oder dem Vermögensrichter) Konfiskationen vornahm, Angeklagte und Verdächtige vorführte oder überstellte, Vorladungen zustellte und sonstige Aufträge des Inquisitors ausführte. Wenn das Tribunal mehrere Büttel beschäftigte, nannte sich der Leiter des Gerichtsvollzieheramtes Alguacil Mayor. Häufig war der Büttel zugleich Kerkermeister. Calificador (Gutachter): Die Calificadores waren in der Regel Theologen, die Anzeigen, Zeugenaussagen und Aussagen der Angeklagten daraufhin untersuchten, ob Häresien zu erkennen waren. Consultor (Berater): Die Consultores waren Juristen und Theologen, die das Tribunal bei der Prozessführung unterstützten. Comisario (Kommissar): Die Comisarios waren zumeist Ortsgeistliche, die dem Tribunal Informationen über die örtlichen Verhältnisse vermittelten. Notario de secuestros oder Receptor (Konfiskationsbeamter): Unmittelbar nach der Festnahme stellte der Notario de secuestros (wörtlich ‚Konfiskationsnotar‘) oder Rezeptor ein Verzeichnis auf, in dem die Eigentumsverhältnisse des Verdächtigen festgehalten wurden. Juez de Bienes Confiscados (Konfiskationsbeamter): Die Entscheidung darüber, welches Vermögen der Angeklagten oder Verurteilten von der Inquisition eingezogen wurde, traf der Juez de Bienes (wörtlich ‚Vermögensrichter‘), der gegenüber dem Königlichen Schatzamt (Hacienda Real) rechenschaftspflichtig war.José Enrique Pasamar Lázaro: La Villa de Tauste y la Inquisición. In: Kulturverein Asociación Cultural “El Patiaz” (Hrsg.): Tauste en su historia. Actas de las XIII Jornadas sobre la Historia de Tauste (13. bis 17. Februar 2012), Tauste 2013, S. 34–96 (hier: S. 49). Notario del secreto (Geheimnotar): Die vor den Angeklagten geheim zu haltenden Anzeigen und Zeugenaussagen, aber auch die Aussagen der Angeklagten selbst, wurden von dem Notario del secreto protokolliert. Er führte auch die Korrespondenz des Tribunals. Medicus: Falls die Folter angewendet wurde, sollte ein Arzt anwesend sein, der darauf zu achten hatte, dass die Angeklagten nicht vor ihrer Verurteilung starben. Alcaide de cárcel (Kerkermeister): Die Inquisition hatte eigene Gefängnisse, die, von den Gefängnissen der allgemeinen Justiz getrennt, meist in der unmittelbaren Nähe des Gerichtsgebäudes lagen. Sie wurden sowohl für die Untersuchungshaft als auch für die Abbüßung von gerichtlich verhängten Haftstrafen verwendet. Familiar (Dienstmann): Die Familiares waren Laien, die die Inquisitionsgerichte dadurch unterstützten, dass sie Verdächtige festnahmen oder nach Geflüchteten suchten. Für die Familiares, die oft einfache Leute wie Bauern oder Handwerker waren, brachte die Tätigkeit für die Inquisition das Privileg, einen Teil der Steuern erlassen zu bekommen, Waffen tragen zu dürfen und nur von der Inquisition abgeurteilt zu werden. Für einige Adelige war die Ernennung eine besondere Ehre.
mini|hochkant=2.7|Organigramm der Spanischen Inquisition etwa 1520 (nach B. Comella)Vgl. Beatriz Comella: La Inquisición Española. 4. Aufl., Madrid 2004 (Erstauflage 1998), S. 195; dgl. ebda. S. 128–131.
Finanzierung der Inquisition Bis zum Jahr 1559 liefen die Finanzen der Spanischen Inquisition durch den Staatshaushalt. Ein Merkmal des Santo Oficios in der Folgezeit war die Unabhängigkeit von direkten staatlichen Leistungen.
Kosten In jedem Gerichtsbezirk waren etwa ein Dutzend fest besoldete Amtsträger beschäftigt. Dazu kamen weitere Personen, die nur zeitweilig für die Tribunale tätig waren. Keinerlei Bezahlung erhielten nur die Familiares. Zu den Personalkosten kamen Kosten für den Bau und den Unterhalt der Gerichtsgebäude und der damit verbundenen Gefängnisse, die meist Eigentum der Inquisition waren. Weitere Kosten entstanden durch Investitionen in und die Verwaltung von Liegenschaften, die die langfristige finanzielle Sicherung der Inquisition gewährleisten sollten. Die Veranstaltung der spektakulären Autodafés war nur unter großem finanziellen Aufwand möglich.
Einnahmen Konfiskation: Im Kanonischen Recht stellt die Konfiskation die Standardstrafe für Häresie dar. Der Wert der konfiszierten Güter brachte in der ersten Zeit durch die Verurteilung reicher Conversos recht hohe Einnahmen. Nachdem sich der Schwerpunkt der Verurteilungen allerdings auf meist arme Morisken verlagerte, fehlte es ab der Mitte des 16. Jahrhunderts an lukrativen Opfern.
Geldstrafen: Auch die Höhe der häufig verhängten Geldstrafen hingen von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Angeklagten ab und ging daher im Lauf der Zeit immer stärker zurück.
Ablösezahlungen: Eine der von der Spanischen Inquisition verhängte Strafe bestand in der Auflage in der Öffentlichkeit ein Büßergewand zu tragen. Diese Auflage führte häufig dazu, dass die Handlungsfähigkeit der Betroffenen im Geschäftsverkehr stark eingeschränkt war. Durch Zahlung einer Ablösung konnte meist eine Aufhebung der Auflage erreicht werden.
Zahlungen der Gemeinden der Morisken: Einige Gemeinden von zum Christentum konvertierten Muslimen schlossen mit den örtlichen Inquisitionstribunalen Verträge über regelmäßig zu entrichtende Pauschalzahlung ab, die den Morisken zusagten, dass die Inquisition auf bestimmte Maßnahmen verzichtete. Gegen eine jährliche Zahlung von 2500 Dukaten verzichtete z. B. die Inquisition in Valencia 1571 darauf, weitgehende Konfiskationen vorzunehmen, und begrenzte die Geldstrafen auf 10 Dukaten.
Einnahmen aus Verpachtung und Vermietung: Die Inquisitionstribunale investierten zeitweise ihre Einnahmen in Grundbesitz und machten sich dadurch unabhängig von Zahlungen der Krone. Die Einnahmen aus dem Grundbesitz der Inquisition spielten besonders im 16. und danach im 18. Jahrhundert eine Rolle bei der Finanzierung der Spanischen Inquisition.
Kanonikate (Pfründen):