Der Stockholmer Appell vom 19. März 1950 war ein Aufruf zur Ächtung der Atombombe und speziell zur Verurteilung des Ersteinsatzes von Atomwaffen. Er ging aus vom Ständigen Komitee des Weltkongresses der Kämpfer für den Frieden (dem späteren Weltfriedensrat), einer Organisation von kommunistischen und pazifistischen Intellektuellen, die von der Sowjetunion und den großen kommunistischen Parteien unterstützt wurde. Der Appell wurde bei der Stockholmer Tagung dieses Gremiums beschlossen und erhielt daher seinen gängigen Namen. Frédéric Joliot-Curie, Vorsitzender des Präsidiums des Komitees, Nobelpreisträger für Chemie 1935, Hochkommissar des französischen Commissariat à l’énergie atomique (CEA) und Mitglied der Kommunistischen Partei Frankreichs, leistete die erste Unterschrift.
Dies war der Startschuss zu einer weltweiten, sehr intensiv betriebenen Unterschriftenkampagne in den folgenden Monaten. Nach Angaben des Weltfriedensrats signierten den Stockholmer Appell über 500 Millionen Menschen; vier Fünftel der Unterschriften stammten allerdings aus der Sowjetunion, der Volksrepublik China und von diesen abhängigen Staaten. Doch auch in einigen westlichen Ländern kam es zu einer erheblichen Mobilisierung, insbesondere in Frankreich und Italien. Die kaum überprüfbaren Zahlenangaben des Weltfriedensrats sind vielfach relativiert worden, doch besteht Einigkeit, dass der Appell eine sehr große weltweite Öffentlichkeitswirkung erzielte und weit über die Anhängerschaft der kommunistischen Parteien hinaus unterstützt wurde. Zugleich hatten Unterstützer und Unterzeichner des Appells in vielen Ländern mit Pressionen von Seiten staatlicher, kirchlicher und anderer Akteure zu rechnen. Im Zeichen des Kalten Krieges galt der Aufruf vielen als kommunistischer Infiltrationsversuch unter dem Deckmantel des populären Friedensthemas.
miniatur|Sowjetische Briefmarke von 1951 mit dem vollständigen Text des Appells. Auf der roten Fahne steht: Für den Frieden! Der Text Der Aufruf wurde am letzten Tag der Stockholmer Tagung des „Ständigen Komitees“, dem 19. März 1950, in französischer Sprache vorgetragen.Wittner 1993, S. 384 (Fußnote 34). Joliot-Curie baute den Text in seine Rede ein, Pierre Cot, Völkerrechtler, französischer Luftfahrtminister in den 1930er Jahren und Abgeordneter für die Savoie in der französischen Nationalversammlung, stellte ihn den Delegierten vor.Pinault 2000, S. 456. In der offiziellen deutschen ÜbersetzungNach dem 1955 erschienenen Quellenband des Deutschen Friedensrats in der DDR, der zur Zeit des Appells noch als „Deutsches Komitee der Kämpfer für den Frieden“ firmierte. lautet er:
„Wir fordern das absolute Verbot der Atomwaffe als einer Waffe des Schreckens und der Massenvernichtung der Bevölkerung. Wir fordern die Errichtung einer strengen internationalen Kontrolle, um die Durchführung des Verbotes zu sichern. Wir sind der Ansicht, daß die Regierung, die als erste die Atomwaffe gegen irgendein Land benutzt, ein Verbrechen gegen die Menschheit begeht und als Kriegsverbrecher zu behandeln ist. Wir rufen alle Menschen der Welt, die guten Willens sind, auf, diesen Appell zu unterzeichnen.“
Das Thema: Die Atombombe
Der Text wies einige Merkmale auf, die für die ungewöhnlich starke Rezeption prägend waren. Zunächst war er mit vier Sätzen sehr kurz: „Es war wohl der kürzeste [Text], den wir je annahmen“, erinnerte sich Ilja Ehrenburg, der gleichfalls Mitglied des Präsidiums war, in seinen Memoiren.Ilja Ehrenburg: Menschen Jahre Leben. Buch 6. Volk und Welt, Berlin 1978, S. 411. Diese Kürze, die ihn für einen millionenfach zu verteilenden Aufruf sehr geeignet machte, wurde durch die Konzentration auf ein einziges Thema möglich: die Atombombe.
So verzichtet der Appell nicht nur auf eine Verurteilung des Krieges, selbst das Wort „Frieden“ wird nicht im Text erwähnt – durchaus im Kontrast zu anderen Aufrufen des Weltfriedensrats.Für Beispiele siehe Schlaga 1991. Frieden hatte sich in den Diskursen des Kalten Krieges bereits als Chiffre für die sowjetische Seite etabliert, während Freiheit für den Westen und besonders die USA stand;Vgl. Lieberman 1992 passim und vor allem E. P. Thompson: Beyond the Cold War. Pantheon, New York 1982, bes. S. 158 ff. diese Stereotype bediente der Text als solcher nicht – in der Rezeption kamen sie allerdings sehr stark zur Geltung. Er verlangte keine Stellungnahme zu der sich entwickelnden Blockkonfrontation und auch keine prinzipielle Kriegsgegnerschaft, sondern ausschließlich ein Bekenntnis gegen die atomare Rüstung.
Dieses Thema war sehr aktuell. Gerade sechs Wochen vor Beginn des Kongresses, am 31. Januar 1950, hatte der amerikanische Präsident Harry S. Truman sein Programm zur Entwicklung der Wasserstoffbombe öffentlich verkündet. Die USA setzten damit, nachdem die Sowjetunion 1949 ihr Atombombenmonopol durchbrochen hatte, weiterhin auf atomare Aufrüstung. Einige Atomphysiker, die an der Entwicklung der amerikanischen Bombe beteiligt gewesen waren und nach wie vor wichtige Positionen in der amerikanischen Kernforschung einnahmen, kritisierten diese Entscheidung heftig, unter anderem Robert Oppenheimer, Robert Bacher, Enrico Fermi und Isidor Isaac Rabi. Albert Einstein erklärte am 13. Februar 1950, das Verschwinden des Lebens von der Erde werde nun zur technischen Möglichkeit.Vgl. zu diesen Kritiken Pinault, S. 455, sowie Wittner 1993, S. 257ff. Der Stockholmer Appell zielte nicht zuletzt darauf, in diese Auseinandersetzungen einzugreifen. Frédéric Joliot-Curie selbst war zu diesem Zeitpunkt noch Hochkommissar der französischen Atomenergiekommission und konnte so sein fachliches Ansehen und seine internationalen wissenschaftlichen Beziehungen in die Waagschale werfen.
Die Forderungen
Die in den beiden ersten Sätzen formulierten „Forderungen“ beziehen sich auf die erste Resolution, die die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 24. Januar 1946 angenommen hatte. Inhalt war die Einrichtung einer Atomenergie-Kommission, die sich unter anderem mit der „Eliminierung von Atomwaffen und allen anderen größeren Waffen, die zur Massenvernichtung verwendbar sind, aus den nationalen Rüstungen“ befassen sollte. Nicht nur der Terminus der Massenvernichtungswaffe, sondern auch der Begriff der „Kontrolle“ geht direkt auf diese Resolution zurück.Vgl. den Wortlaut dieser ersten Resolution der Vereinten Nationen in englischer Sprache: Establishment of a Commission to Deal with the Problems Raised by the Discovery of Atomic Energy.
Im Rahmen dieser UN-Kommission hatten die USA im Juni 1946 den Baruch-Plan vorgelegt. Darin boten sie an, alle Atomwaffen einer neu zu schaffenden internationalen Behörde zu übergeben – allerdings erst, nachdem diese das Recht zur unangemeldeten Inspektion sämtlicher Atomanlagen in allen Staaten sowie – unter Ausschluss des Vetorechts – zur „automatischen Bestrafung“Wittner 1993, S. 253. von vertragsverletzenden Staaten erhalten hätte. Die Sowjetunion hatte diesen Plan hauptsächlich aus zwei Gründen abgelehnt: Sie befürchtete, dass dies zur Verewigung des amerikanischen Atomwaffenmonopols führen würde, da das amerikanische Know-how erhalten bliebe, die Sowjetunion aber unter diesen Bedingungen keine Chance hätte, selbst Atomwaffen zu entwickeln; zudem hätte sie aufgrund ihrer Isolierung in den Vereinten Nationen nur geringe Einflusschancen auf diese Behörde gehabt. Die von Andrej Gromyko vorgestellten Gegenvorschläge der Sowjetunion liefen auf eine Umkehrung der Reihenfolge hinaus: zuerst eine internationale Konvention zum „Verbot der Atomwaffe“ nebst Zerstörung der Arsenale, dann Inspektionen durch eine UN-Behörde zur Kontrolle des Verbots. Es kam zu keiner Einigung, so dass die Verhandlungen in eine Sackgasse gerieten und schließlich unbestimmt vertagt wurden.Vgl. Wittner 1993, S. 251 ff. oder auch z. B. Stanford Arms Control Group (hg. von Cit D. Blacker und Gloria Duffy): International Arms Control. Issues and Agreements. Stanford University Press, Stanford 1984, S. 97f.
Der Stockholmer Appell nahm, in eher allgemeinen, vagen Formulierungen, also nicht nur den einvernehmlich verabschiedeten Resolutionstext der UN auf, sondern auch die sowjetische Verhandlungsposition. Insbesondere die Formel des „Verbots der Atomwaffe“, aber auch die Reihenfolge der beiden Forderungen stand mit dem sowjetischen Standpunkt im Einklang. Der Appelltext konkretisierte freilich weder die heftig umstrittene Frage der Kontrollmaßnahmen noch einzelne Umsetzungsschritte. Entsprechend seinem Charakter als kurzer, an die Weltöffentlichkeit gerichteter Aufruf ließ er diese Punkte offen.
Die Verurteilung des atomaren Erstschlags
Mehr Zündstoff bot der dritte und längste Satz des Appells, der nicht in die Form einer Forderung gekleidet war, sondern als politisch-moralisches Urteil (im Original: „nous considérons“) daherkam. Die Verurteilung eines atomaren Erstschlags richtete sich eindeutig gegen die USA, die einzige Macht, die atomare Waffen bereits eingesetzt hatte, zur atomaren Kriegsführung imstande war und bereits während des amerikanischen Atombombenmonopols eine Reihe von Plänen entwickelt hatte, die im Kriegsfall nukleare Angriffe gegen zahlreiche größere Städte der Sowjetunion vorsahen.Vgl. z. B. Bernd Stöver: Der Kalte Krieg. Geschichte eines radikalen Zeitalters 1947–1991. Beck, München 2007, S. 162f. Die amerikanische Militärstrategie ging von einer großen konventionellen Überlegenheit der Sowjetunion in Europa aus, der im Falle eines sowjetischen Angriffs mit Atomwaffen begegnet werden sollte. Der Appell verurteilte damit eine Strategie der im Vorjahr (April 1949) gegründeten NATO, die noch lange nach 1950 galt – selbst im Dezember 1998, also Jahre nach dem Ende der Sowjetunion, drang der damalige deutsche Außenminister Joschka Fischer mit seinem Vorschlag nicht durch, den Ersteinsatz von Kernwaffen aus der NATO-Strategie zu streichen.Vgl. z. B. Ernst-Otto Czempiel: Kluge Macht. Außenpolitik für das 21. Jahrhundert. Beck, München 1999, S. 208.
Auch in diesem Punkt bezog sich der Stockholmer Appell auf eine einvernehmliche Vereinbarung aus der unmittelbaren Nachkriegszeit, nämlich das Londoner Statut vom 8. August 1945, die Grundlage der Nürnberger Prozesse. Insbesondere der Begriff der Verbrechen gegen die Menschheit war dort erstmals definiert worden; auch für den Tatbestand des Kriegsverbrechens war in London eine neue Definition gefunden worden. Der Text des Appells rückte damit den Ersteinsatz von Atomwaffen in die Nähe der in Nürnberg verhandelten Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschen Reichs.
Hier wirkte sich die Beschränkung des Appells auf die Ächtung der Atombombe besonders deutlich aus, denn zu einem denkbaren Angriff mit konventionellen Waffen äußerte er sich nicht. Dies wurde wenige Monate später im Koreakrieg akut: Das amerikanische Mitglied des Präsidiums des Ständigen Komitees, O. John Rogge, forderte im August 1950 eine entsprechende Ergänzung des Aufrufs; er hatte keinen Erfolg damit und wurde später nicht in den neuen Weltfriedensrat gewählt.Vgl. Deery 2006, S. 184 sowie 192. Die Reaktionen von westlicher Seite waren heftig: So sprach das amerikanische Komitee für unamerikanische Umtriebe geradezu von einem „nationalen Selbstmord“, den der Appell von den USA verlange.Lieberman 1992, S. 212, die den Zwischenbericht des Komitees vom 13. Juli 1950 mit dem Titel The Communist „Peace Petition“ Campaign zitiert. Festzuhalten bleibt allerdings, dass der Stockholmer Appell den konventionellen Krieg nicht rechtfertigte; er beschränkte sich darauf, die Entfesselung eines Atomkriegs zu brandmarken.
Adressaten und Aktivitäten