Der Begriff der Staatsräson (IPA: [], ; auch: Staatsraison) wird in der politischen Ideengeschichte seit der Renaissance (Machiavelli) mit verschiedenen Bedeutungen verbunden. Meist geht es dabei um die Frage der Begründung eines Staates, dessen Sicherheit und Selbstbehauptung, oder um eine konkrete staatliche Herrschaft (Souverän) oder Herrschaftsform (Demokratie, Monarchie etc.) sowie deren Durchsetzung. Staatsräson kann dabei entweder begründungsfrei, einzig auf Machtdurchsetzung beruhend, oder aber inhaltlich begründet und auf Werte bezogen verstanden werden. In diesem Sinn ist die Staatsräson ein vernunftgeleitetes Interessenskalkül einer Regierung, unabhängig von der Regierungsform.

Definitionen Der Brockhaus, ein Lexikon von 1923, weist kein Stichwort „Staatsräson“ auf, sondern sieht Wesen, Zweck und Aufgaben des Staates nur gemäß zahlreicher anderer Theorien („Machttheorie“, „organ. Staat“, „Rechtstheorie“ u. a.) begründet.Brockhaus Handbuch des Wissens in vier Bänden. 4. Band. Leipzig 1923, S. 245 f.

Das Lexikon der Politik von 2007 definiert den Begriff „Staatsräson“ als ein „in der italienischen Renaissance (vor allem Machiavelli) erstmals auf den Begriff gebrachtes, grundsätzliches Orientierungs- und Handlungsprinzip, welches die Erhaltung des Staates bzw. der staatlichen Autorität und/oder sogar deren Steigerung zur entscheidenden politischen Maxime erklärt. […]“Dieter Nohlen (Hrsg.): Kleines Lexikon der Politik. Art. „Staatsräson“, Beck, München 2007.

Alternativ bietet das Wörterbuch zur Politik drei verschiedene Definitionen der Staatsräson: Als erstes wird Staatsräson als „Vorrang der Staatsinteressen vor allen anderen Interessen“ interpretiert, eine zweite Definition sieht Staatsräson als „Staatsnotwendigkeit, im Gegensatz zur individuellen Vernunft und Notwendigkeit“. Eine dritte Unterscheidung erkennt in ihr einen „Grundsatz, dem zufolge oberster Maßstab staatlichen Handelns die Wahrung und Vermehrung des Nutzens des Staates ist, auch unter Inkaufnahme der Verletzung von Moral- und Rechtsvorschriften“.

Das „Junge Politik-Lexikon“ (Bundeszentrale für politische Bildung) nennt 2023 als Beispiel der Staatsräson, sich gegen Erpressbarkeit (z. B. durch Terroristen) zu wehren.

Begriffsgeschichte Machiavelli Als bedeutendster Verfechter der Idee der Staatsräson gilt der florentinische Staatsdenker Niccolò Machiavelli mit seiner „Theorie der Staatsräson“, welche sich der ratio statūs widmete.Herbert Krüger: Allgemeine Staatslehre, 2. Auflage, Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz 1966, Seite 14 Machiavelli verklausulierte jedoch die als Arkanwissen geltende Strategie der Herrschaftserhaltung, indem er sich der nicht ganz eindeutigen Begriffskonstruktion mantenere lo stato bediente – also von der Aufrechterhaltung des Staates (auch Zustandes der Herrschaft/Regierung) sprach. Demgegenüber gilt sein Landsmann Giovanni Botero rund 60 Jahre nach Machiavellis Tod als geistiger Urheber des Begriffes der Staatsräson. In seiner Schrift Della Ragion di Stato 1589 hat Botero als erster kritisch den Versuch unternommen zu definieren, was unter Staatsräson im Sinne der zeitgenössischen ragion di stato zu verstehen sei. Botero bezeichnete den Staat als eine „auf Dauer gestellte Herrschaft über ein Volk“ und die Staatsräson als „Kenntnis der Mittel, die zur Gründung, Erhaltung und Erweiterung dieser Herrschaft vonnöten sind.“Meyers Grosses Taschenlexikon. Band 21, Mannheim / Wien / Zürich 1981, S. 45.

Der Terminus Staatsräson ist hier zum Synonym für eine politische Klugheitslehre, eine Strategie des prudenter loco et tempore („mit praktischem Verstand für Ort und Zeit“) geworden. Wolfgang Kerstingzitiert in: stellt unter Verweis auf Machiavelli Staatsräson als eine „Rangordnungsregel für Interessens- und Rechtskollisionen“ dar. Damit sei zumeist die klassische Dreiheit „voluntas, necessitas und utilitas“ („Wille, Notwendigkeit, Nützlichkeit“) als Legitimationsgrößen staatlicher Handlungen gemeint.

17. und 18. Jahrhundert In Deutschland wurde der Begriff der Staatsräson erst nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges in den politischen Diskurs eingeführt, nachdem die einzelnen deutschen Fürsten nunmehr jeweils absolutistisch in Nachahmung des französischen Sonnenkönigs Ludwig XIV. regierten, den Kaiser nur noch formell anerkannten und auch alle religiösen und moralischen Fragen selbst entscheiden wollten.

Joseph von Eichendorff schreibt, dass „die sogenannte ‚Staatsraison‘, ein diplomatisches Schachspiel verhüllter Intentionen“, damals „in der Politik an die Stelle der christlichen Moral“ getreten sei.Joseph von Eichendorff: Der deutsche Roman des 18. Jahrhunderts in seinem Verhältnis zum Christenthum. 2. Auflage. Schöningh, Paderborn 1866, S. 52. Er stellt Herzog Anton Ulrich von Braunschweig (1633–1714) als einen Protagonisten der Staatsräson dar: Der Herzog, welcher Braunschweig erst gewaltsam erobert und dann zum Zweck des Erwerbs von Köln den Glauben gewechselt hatte.

20. Jahrhundert 1924 meinte der Historiker Friedrich Meinecke, die Staatsräson diktiere dem Staat seine Gesetze und mache ihn dadurch frei.Friedrich Meinecke: Die Idee der Staatsräson. 1924. Zugespitzt in den Worten des Staatsrechtlers Helmut Rumpf: Herfried Münkler widersprach Meinecke 1987, indem er den Begriff der Staatsräson auffasst „als eine politisch historische Konkretisierung des epochenübergreifenden Problems, wie Macht und Recht, Zweck und Mittel, Ziel und Weg zusammenzudenken sind“.Herfried Münkler: Im Namen des Staates. Die Begründung der Staatsraison in der Frühen Neuzeit. 1987, S. 18. Auch der Rechtshistoriker Michael Stolleis hält das Verständnis Meineckes für veraltet und „sehr durch die 1920er Jahre geprägt“.Michael Stolleis: Staat und Staatsräson in der frühen Neuzeit. 1990, S. 136 ff.vgl. Ronja von der Heydt: Wo liegen die Ursprünge des Begriffes der Staatsräson, wie lässt er sich definieren und findet er heute noch eine korrekte Verwendung? Ein Anwendungsbeispiel anhand der Regierungsbildung der SPD 2017/2018. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 19. Dezember 2018, S. 21 f.

Nach dem im Grundgesetz von 1949 verankerten Rechtsstaatsprinzip ist „die Gesetzgebung (…) an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung (…) an Gesetz und Recht gebunden“ ( Abs. 3 GG), insbesondere die „Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht“ ( Abs. 3 GG).vgl. jedoch kritisch zum sog. Radikalenerlass Bernhard Blanke: Editorial: „Staatsräson“ und demokratischer Rechtsstaat. Leviathan 1975, S. 153–169. Im Hintergrund steht, dass der nationalsozialistische und der stalinistische Staatsterror die Orientierung an einer nicht durch Recht gebundenen Staatsräson diskreditiert haben.

Erst der deutsch-US-amerikanische Außenpolitiker und Politikwissenschaftler Henry Kissinger entwickelte für die USA als einen modernen Verfassungsstaat in den 1970er Jahren wieder eine Realpolitik, die Interessen über Werte stellte und Verbündete nicht nach ihrer Menschenrechtsbilanz beurteilte;Russell Crendall: America's Path from Malaise to Primacy. In: Survival. Band 59, Nr. 1 (Februar-März 2017), S. 149–160, 151 f. Kissinger trug dazu bei, dass die Diskussion um den Begriff der Staatsräson im deutschen Sprachraum wieder auflebte. Das „politische Problem der Staatsräson“ meinte 1975 Roman Schnur gebe es zwar noch, doch sei sie ein Begriff von „historischer Konkretheit“ und habe „anderen tragenden Begriffen Platz gemacht“.Roman Schnur: Staatsräson. Studien zur Geschichte eines politischen Begriffs. 1975. zit.nach: Helmut Rumpf: Die Staatsräson im Demokratischen Rechtsstaat. Duncker & Humblot, Berlin 1980.

In ihren Memoirenmit Beate Baumann: Freiheit. Erinnerungen 1954–2021. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2024, ISBN 978-3-462-00513-4. (Memoiren) erläuterte die Altbundeskanzlerin Angela Merkel 2024, dass der Begriff der Staatsräson in der CDU schon früher ein gängiger Begriff gewesen sei; „in gewisser Weise war es CDU-Sprache“.Merkel, Israel und die Staatsräson Matthias Wyssuwa, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 29. November 2024, abgerufen am 29. November 2024 Das Wort Staatsräson, schreibt Merkel unter Verweis auf Helmut Kohl, der dies 1984 gesagt habe, drücke „mehr und intensiver aus, als man in einer Nomenklatur, einer Verfassungsordnung formulieren kann (...) Hier verbinden sich die Grundwerte unserer freiheitlichen Verfassung, für die wir stehen, die wirtschaftlich-soziale Ordnung, in der wir leben, und die Sicherheit, die wir brauchen.“ Der Begriff wird mithin eher im Sinne einer ratio essendi gebraucht, also dem, was zu den Grundlagen im Selbstverständnis eines Gemeinwesens gehört und dieses legitimiert.

Die Lexika der DDR von 1969 und 1973 führen den Begriff Staatsräson nicht auf. Der Staat wird als „Organ der Klassenherrschaft“ und „Machtinstrument der herrschenden Klasse“ definiert.Meyers Kleines Lexikon. 3. Band. Leipzig 1969, S. 469. Der sozialistische Staat sei folglich „seinem Klassenwesen nach Diktatur des Proletariats“ und der sozialistische Staatsapparat diene „dem im Interesse des Volkes liegenden gesellschaftlichen Fortschritt.“Kleines Politisches Wörterbuch. Berlin 1973, S. 813–815. Auch wenn es daher den Ausdruck im offiziellen Wortschatz nicht gab, verstand die Ideologie der SED die DDR als sozialistischen Staat und „das entscheidende politische Machtinstrument“ in den Händen der „marxistisch-leninistischen Partei“, notwendig, um die „Diktatur des Proletariats“, die sozialistische, später kommunistische Gesellschaft „ohne Sonderinteressen“ aufzubauen,Kleines Politisches Wörterbuch. Berlin 1973, (S. 168 ff.: „Diktatur des Proletariats“; S. 792 ff.: „sozialistischer Staat“; S. 813–815: „Staat“) was durchaus einer Definition von Staatsräson nahekommt.Der Brockhaus in einem Band. 9. Auflage. Leipzig 2000, S. 862. „Absolutistische und später totalitäre Regime pochten gern auf die Staatsräson. Diese gehe im Zweifel allem anderen vor“, meinte 2019 auch S. Ulrich im Aktuellen Lexikon der Süddeutschen Zeitung. Israel in der bundesdeutschen Staatsräson Der Leitsatz, dass die Sicherheit Israels Teil der deutschen Staatsräson sei, entwickelte sich schrittweise aus der bundesdeutschen Erinnerungspolitik nach dem Holocaust, der Wiedergutmachungspolitik der frühen Bundesrepublik und der besonderen deutsch-israelischen Beziehung seit den 1950er Jahren.

Bereits Bundeskanzler Konrad Adenauer begründete die Annäherung an Israel mit einer großen politischen und moralischen Verpflichtung Westdeutschlands gegenüber dem jüdischen Staat. In seiner Bundestagsrede vom 27. September 1951 sprach Adenauer von einer Verpflichtung zur moralischen und materiellen Kompensation des jüdischen Volkes und erklärte, die Bundesrepublik sei sich des „unermesslichen Leides“ bewusst, das im Namen des deutschen Volkes verursacht worden sei. Das Luxemburger Wiedergutmachungsabkommen von 1952 gilt als ein zentraler Ausgangspunkt der deutsch-israelischen Sonderbeziehung. Die Beziehungen waren dabei von Anfang an sowohl moralisch als auch geopolitisch geprägt. Adenauer verband moralische Verantwortung mit außenpolitischem Pragmatismus und dem Ziel der internationalen Rehabilitierung der Bundesrepublik.Niels Hansen: Zur Politik Konrad Adenauers gegenüber Israel und den Juden: Moral als Staatsräson. Die Politische Meinung 2000, S. 25–33.Shimon Stein, Mordechay Lewy: Von Einzigartigkeit über Normalität zu Staatsräson: 50 Jahre diplomatische Beziehungen - Essay. Aus Politik und Zeitgeschichte, 30. Januar 2015. Die Forschung zeigt, dass sich die bundesdeutsche Israelpolitik seit den 1950er Jahren nicht ausschließlich aus der Erinnerung an den Holocaust erklärt. Frank Stern beschrieb die frühe westdeutsche Nachkriegskultur zudem als von einem politischen Philosemitismus geprägt, der häufig zugleich der moralischen Reintegration Deutschlands in den Westen diente.