Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V. war eine religiös-völkische, deutschgläubig-neuheidnische,Stefanie von Schnurbein: Göttertrost in Wendezeiten. Neugermanisches Heidentum zwischen New Age und Rechtsradikalismus. München 1993, S. 46ff. rechtsextreme,: Verfassungsschutzbericht 2005. allnordische und nordreligiöse,Kurt Nowak: Deutschgläubige Bewegungen. In: Theologische Realenzyklopädie. Band 8. Walter de Gruyter, Berlin 1981, S. 556 ff. neonazistischeHans Gasper, Joachim Müller, Friederike Valentin: Lexikon der Sekten, Sondergruppen und Weltanschauungen. Verlag Herder, Freiburg 1990. Organisation in Deutschland. Sie vertrat völkisch-rassistisches, revisionistisches und antisemitisches Gedankengut.Innenministerium Thüringen: Verfassungsschutzbericht Thüringen 2018, S. 61, abgerufen am 27. August 2026. Am 27. September 2023 verbot Bundesinnenministerin Nancy Faeser den Verein und seine Teilorganisationen mittels Verfügung nach Vereinsgesetz und ordnete die Einziehung des Vereinsvermögens an. Es wurden Razzien im Bundesgebiet durchgeführt und die Website der Organisation abgeschaltet.
Bundesweit hatte die Artgemeinschaft etwa 150 Mitglieder. Ihre Rechtsform war die eines eingetragenen Vereins beim Registergericht in Berlin-Charlottenburg. Die Postanschrift wurde durch den Verein selbst in Ostheim angegeben.
Geschichte Die Artgemeinschaft wurde 1951 von Wilhelm Kusserow in der Tradition der deutsch- und germanischgläubigen, neugermanischenHans Buchheim: Glaubenskrise im Dritten Reich. Drei Kapitel nationalsozialistischer Religionspolitik. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1953, S. 169. Nordischen Glaubensgemeinschaft, deren Leiter Kusserow zuvor war,Felix Wiedemann: Rassenmutter und Rebellin: Hexenbilder in Romantik, völkischer Bewegung, Neuheidentum und Feminismus. Verlag Königshausen & Neumann, 2007, ISBN 3-8260-3679-4, ISBN 978-3-8260-3679-8, S. 201f. (online). unter dem Namen Vertrauenskreis freigläubiger Gefährten gegründet. Ab 1957 war sie als eingetragener Verein unter dem Namen Artgemeinschaft tätig.Eintrag ins Vereinsregister in Berlin-Charlottenburg, vgl. Sylvia Siewert: Germanische Religion und neugermanisches Heidentum. Frankfurt a. M. 2002, S. 181.
Die Geschichte der Artgemeinschaft ist von mehreren Zusammenschlüssen und Spaltungen geprägt. So schlossen sich 1965 die 1954 gegründeteInsa Eschebach, Elke Thye: Die Religion der Rechten. Dortmund 1995. Nordisch-Religiöse-Gemeinschaft von Norbert Seibertz und in den 1980er Jahren die 1924 gegründeten Nordungen der Artgemeinschaft an. Nachdem 1980 Kusserow von jüngeren Mitgliedern abgesetzt wurde, verließ er die Artgemeinschaft und gründete mit ihm verbliebenen Anhängern den Treuekreis Artglaube Irminsul.Stefanie von Schnurbein: Göttertrost in Wendezeiten. Neugermanisches Heidentum zwischen New Age und Rechtsradikalismus. München 1993, S. 46.Sylvia Siewert: Germanische Religion und neugermanisches Heidentum. Frankfurt a. M. 2002, S. 181. Neuer Leiter wurde Guido Lauenstein, ihm folgte Wielant Hopfner nach. Ab 1989 bis zu seinem Tod im Jahr 2009 wurde sie von Jürgen Rieger, einem Gegner Kusserows, geleitet.Stefan von Hoyningen-Huene: Religiosität bei rechtsextrem orientierten Jugendlichen. LIT Verlag, 2003, S. 62. Die Absetzung Kusserows war nicht mit einer inhaltlichen Neuorientierung verbunden. Allein die international gebräuchliche Bezeichnung Ásatrú wurde eingeführt.Felix Wiedemann: Rassenmutter und Rebellin. S. 202. 1989 wurde der Vereinsname durch den Zusatz Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung erweitert.Sylvia Siewert: Germanische Religion und neugermanisches Heidentum. Frankfurt a. M. 2002, S. 164. Unter Rieger versuchte die Artgemeinschaft die Rechtsnachfolge der alten Germanischen Glaubens-Gemeinschaft anzutreten und führte in dieser Frage einen Rechtsstreit mit der Germanischen Glaubens-Gemeinschaft Géza von Neményis.Stefanie v. Schnurbein: Göttertrost in Wendezeiten. Claudius Verlag, München 1993, S. 44.Nils Grübel, Stefan Rademacher: Religion in Berlin. Ein Handbuch. Weissensee Verlag, Berlin 2003, S. 523. Die Gerichte entschieden in erster und zweiter Instanz für die GGG Neményis.
Zu den Vorläufern der Artgemeinschaft gehört vor allem die Nordische Glaubensgemeinschaft, die Kusserow 1927 als Abspaltung von der Deutsch-religiösen Gemeinschaft gegründet hatteEkkehard Hieronimus: Von der Germanen-Forschung zum Germanen-Glauben. Zur Religionsgeschichte des Präfaschismus. In: Richard Faber, Renate Schlesier (Hrsg.): Die Restauration der Götter. Antike Religion und Neo-Paganismus. Verlag Königshausen und Neumann, Würzburg 1986, S. 253. und gleichzeitig versuchte, verschiedene nordische Gruppen zu vereinigen, zu denen neben den Nordungen auch die Germanische Glaubens-Gemeinschaft Ludwig Fahrenkrogs sowie Teile der Deutschgläubigen Gemeinschaft Otto Sigfrid Reuters mit Norbert Seibertz gehörten. Die Nordungen, die neben Norbert Seibertz wesentlich an der Gründung beteiligt waren, traten 1932 aus. Die Nordische Glaubensgemeinschaft dürfte etwa 1000 Mitglieder gehabt haben.Ulrich Nanko: Die Deutsche Glaubensbewegung. Eine historische und soziologische Untersuchung. Marburg 1993, S. 49 („sicherlich aber unter 2000“).
Im Jahr 1932Ulrich Nanko: Die Deutsche Glaubensbewegung. Eine historische und soziologische Untersuchung. Marburg 1993, S. 49. schloss sich die Nordische Glaubensgemeinschaft der Nordisch-Religiösen Arbeitsgemeinschaft an, deren Führer Norbert Seibertz und Kusserow die Nordisch-Religiösen aller Gemeinschaften sammeln wollten, um sich die Gleichberechtigung im Staat zu erkämpfen. Sie stellte sich von Anfang an in eine Front mit dem Nationalsozialismus. Im Christentum sah sie, ähnlich wie die Ludendorffer, ein „gefährliches Einfallstor des Asiatismus, des Judentums und des Marxismus“.Kurt Hutten: Christus oder Deutschglaube. Ein Kampf um die deutsche Seele. Steinkopf, Stuttgart 1935, S. 15f. Nachdem von Seiten der NSDAP jedoch keine Förderung erfolgte,Hans Buchheim: Glaubenskrise im Dritten Reich. Drei Kapitel nationalsozialistischer Religionspolitik. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1953, S. 169ff., 171. schloss sich die Nordisch-Religiöse Arbeitsgemeinschaft der im Juli 1933 gegründeten Arbeitsgemeinschaft Deutsche Glaubensbewegung an, die von Jakob Wilhelm Hauer geführt wurde, wo sie dem radikalen Flügel angehörte und sich gegen die Beteiligung der Freireligiösen aussprach. Ziel der Bewegung Hauers war jedoch nicht die radikale Bekämpfung der christlichen Konfessionen, sondern die Gleichberechtigung mit den Kirchen als Dritte Konfession. Trotz der Radikalisierung der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Glaubensbewegung trat sie aus, nachdem im Mai 1934 die Gründung einer eigenen Organisation der Deutschen Glaubensbewegung beschlossen wurde. Unter Seibertz, der eng mit Kusserow zusammenarbeitete, organisierte sich die Nordische Glaubensgemeinschaft im Oktober 1934 neu. Deren Zeitung wurde die Nordische Zeitung, die heftig gegen Hauer polemisierte und ihm seine frühere Zusammenarbeit „mit dem Juden Martin Buber“ vorwarf. Abzeichen der Nordischen Glaubensgemeinschaft war die silberne Hagalrune auf blauem Grund.Hans Buchheim: Glaubenskrise im Dritten Reich. Drei Kapitel nationalsozialistischer Religionspolitik. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1953, S. 169ff, 187f. Nach 1945 entstanden als Nachfolgeorganisationen die 1951 von Kusserow gegründete Artgemeinschaft sowie die 1954 von Seibertz gegründete Nordisch-religiöse Gemeinschaft. Vereinigungsversuche mit der Artgemeinschaft scheiterten. Nach dem Tod Seibertz’ trat die Nordisch-religiöse Gemeinschaft der Artgemeinschaft bei.
Organisation Die Artgemeinschaft wurde von dem Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Rieger von 1989 bis zu dessen Tod im Oktober 2009 geführt. Zusätzlich war Rieger Landesvorsitzender der Hamburger NPD, stellvertretender NPD-Bundesvorsitzender sowie in der Neonazi-Szene und rechtsextremen Netzwerken aktiv.
Auf regionaler Ebene war die Artgemeinschaft in sogenannte „Gefährtschaften“ gegliedert. Die Mitgliedschaft war nach rassistischen Gesichtspunkten geregelt, d. h. es konnten nur „nordentstammte“ Menschen Mitglied werden. Die Mitglieder gehörten verschiedenen Strömungen der rechten Szene an, angefangen von militanten Neofaschisten bis hin zu Vertretern der Neuen Rechten.Annette Rollmann: In: Das Parlament. Nr. 45 / 7. November 2005. Publizistisches Organ der Gruppe war die Nordische Zeitung, die in einer kleinen Auflage für Mitglieder erschien, zusätzlich wurden eine Buch-, zwei Schriftenreihen sowie einige Einzelschriften herausgegeben.Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft (AG GGG): Kurzinformation
Bekleidung, wie sie von rechtsextremen Skinheads getragen wird, war zumindest bei öffentlichen Veranstaltungen verpönt. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz warnte davor, die Bedeutung der Artgemeinschaft in der rechtsextremen Szene wegen der geringen Mitgliederzahl und marginalen Außenwirkung zu unterschätzen, da personelle Verflechtungen und Verbindungen zum rechtsextremen Spektrum bestünden, insbesondere zu den Freien Kameradschaften.
Bekannte Mitglieder Stephan Ernst, der Mörder von Walter Lübcke; er war Mitglied der Artgemeinschaft bis zu seinem im Jahr 2011 wegen ausstehender Mitgliedsbeiträge erfolgten Ausschlusstaz vom 30. Juni 2019, abgerufen am 18. Oktober 2019. Pierre Krebs, rechtsextremer französischer Publizist, Verleger und Politiker sowie einer der Theoretiker der Neuen Rechten Heike Langguth, ehemalige deutsche Kampfsportlerin und zweifache deutsche Vize-Meisterin im Muay Thai, bis 2003 Aktivistin in der Neonazi-Szene Claus Nordbruch, deutsch-österreichischer Neofaschist, lebt in Südafrika, unterhält Beziehungen zum rechtsextremen deutschen Hilfskomitee Südliches Afrika
Verbot Am 27. September 2023 fand ab 6 Uhr eine bundesweite Razzia gegen den Verein statt. Davon betroffen waren 39 Mitglieder in zwölf Bundesländern. Durchsucht wurden Wohnhäuser, Grundstücke und Autos in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen.
Am gleichen Tag wurde die Artgemeinschaft von Bundesinnenministerin Nancy Faeser verboten. Begründet wurde das Verbot damit, dass sich die Artgemeinschaft „gegen den Gedanken der Völkerverständigung“ und „gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ richtet. Auch alle Teilorganisationen, zu denen sogenannte „Gefährtschaften“, „Gilden“, „Freundeskreise“ und das „Familienwerk e. V.“ gehören, sowie die Vereinszeitschrift Nordische Zeitung sind vom Verbot betroffen. In der Verbotsverfügung wurden auch die Kennzeichen „Irminsul“ mit „Nordstern“ und „Großem Wagen“ (mit und ohne Kombination mit anderen Symbolen) sowie „Adler greift Fisch“ genannt und dargestellt.Bekanntmachung eines Vereinsverbots gegen „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ Vom 4. August 2023, Bundesministerium des Innern und für Heimat, . Das Verbotsverfahren fiel mit dem Verbotsverfahren der Hammerskins zusammen, welches eine Woche zuvor erfolgt war.
Im Januar 2026 wurden während einer Razzia gegen ein Mitglied des Vereins in Weißenborn im Burgenlandkreis nach Polizeiangaben sprengfähiges Material im zweistelligen Kilobereich, Waffen und Munition sowie Laborausrüstung gefunden. Gegen den 25-Jährigen wird wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz ermittelt.
Mit Urteil vom 29. April 2026 lehnte das Bundesverwaltungsgericht die Klage der Artgemeinschaft gegen das Vereinsverbot ab. Die Klägerin sei zwar als Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft anzusehen, jedoch sei ein Vereinsverbot auch auf solche Gemeinschaften anzuwenden. Die Artgemeinschaft richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung.