Die Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse sind ein im Oktober 1820 erschienenesDas Originaltitelblatt trägt die Jahreszahl 1821, weil Hegel befürchtete, die Veröffentlichung würde sich aufgrund der Zensur verzögern. Vgl. Christian Topp, Philosophie als Wissenschaft, Berlin: De Gruyter, 1982, S. XX. Werk des deutschen Philosophen Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Es sollte ursprünglich als begleitendes Lehrbuch zu Hegels Vorlesungen zur Rechtsphilosophie an der Berliner Universität dienen. Es gilt als zentrale Darstellung von Hegels Philosophie des objektiven Geistes neben dem entsprechenden Abschnitt seiner Enzyklopädie und diversen Vorlesungsmitschriften.
Was Hegel unter „Rechtsphilosophie“ fasst, entspricht dem Inhalt dessen, was er als „objektiven Geist“ bezeichnet, also der Verwirklichung des freien Willens im Bereich des Sozialen. Der Ausdruck „Recht“ ist dabei sehr weit gefasst und umfasst alles, was als System allgemeiner Normen das Zusammenleben sich gegenseitig anerkennender Individuen ermöglicht und dadurch nach Hegels Auffassung erst die Verwirklichung der Freiheit des Willens ermöglicht. Dementsprechend ist der Grundbegriff der Grundlinien der des „Daseins des freien Willens“, dessen begriffliche Entwicklung innerhalb des hegelschen Systems am Ende der Philosophie des subjektiven Geistes steht. Dieses Dasein weist drei Momente auf: das „abstrakte Recht“ (entspricht dem, was allgemein unter Naturrecht gefasst wird), die „Moralität“ (also des vermeintlich autonomen Handelns) und die „Sittlichkeit“, also soziale Ordnungen, in denen dem Menschen die richtigen Handlungsoptionen konkret gegeben sind. Zentral ist dabei die Darstellung einer politischen Ordnung, in der für Hegel die Freiheit vollkommen verwirklicht ist.
Vorrede Die Vorrede gehört zu den bekannten Hegel-Texten, was v. a. folgendem Epigramm zu verdanken ist.
Epigramm
Vernunft und Wirklichkeit werden ausdrücklich gleichgesetzt. Das Wirkliche ist vernünftig, weil es aus seinem Begriff hervorgegangen ist. Das Vernünftige ist wirklich, weil es das Beständige im Dasein ist. Umgekehrt ist nicht alles, was besteht, auch vernünftig. Es gibt im Bestehenden vieles, was dem Zufall oder der menschlichen Willkür unterliegt. Das Zufällige und Willkürliche aber entspricht nicht dem Begriff.
Die Eule der Minerva In der Vorrede äußert Hegel sich auch zum Verhältnis der Philosophen zur gesellschaftlichen Wirklichkeit und gibt damit eine weitere Erläuterung des obigen Zitats:
Die römische Göttin Minerva wie auch die griechische AtheneIm Deutschen war 1821 der lateinische Namen „Minerva“ üblicher. waren die Hüterinnen der Klugheit und hatten als mythologisches Attribut den Vogel der Weisheit, die nachtaktive Eule. Eine Erkenntnis gesellschaftlicher Verhältnisse ist dieser Metapher nach also erst dann möglich, nachdem ihre Wirklichkeit sich entfaltet hat. Die Erkenntnis schließt also eine Epoche ab und begründet sie nicht etwa.
Recht in Hegels Definition Die Idee des Rechts ist die Freiheit (§ 1 RPh). Recht ist nach Hegel das, was als Recht gewollt und allgemein anerkannt ist. In § 4 der Einleitung heißt es: „Der Boden des Rechts ist überhaupt das Geistige, und seine nähere Stelle und Ausgangspunkt der Wille, welcher frei ist, so daß die Freiheit seine Substanz und Bestimmung ausmacht, und das Rechtssystem das Reich der verwirklichten Freiheit, die Welt des Geistes aus ihm hervorgebracht, als eine zweite Natur, ist.“ Die Idee des Rechts ist somit in der Rechtsphilosophie ein Ideal, das nicht dem positiven Recht entspricht. Im positiven Recht drückt sich der „Nationalcharakter eines Volkes“ aus (§ 3 RPh). Das Recht als Ideal ist Geist, der von der Subjektivität in die Objektivität übergeht.
Inhaltlicher Aufbau des Werkes Hegels Rechtsphilosophie hat dementsprechend einen dreigliedrigen AufbauPrinzip von These, Antithese, Synthese; vgl. Uwe Wesel: Geschichte des Rechts. Von den Frühformen bis zur Gegenwart. 3. überarbeitete und erweiterte Auflage. Beck, München 2006, ISBN 3-406-47543-4. Rn. 344., der für viele seiner Werke typisch ist. Drei dialektische Stufen bilden nach Hegel die Verwirklichung des Rechts, „Abstraktes Recht“, „Moralität“, „Sittlichkeit“. Jede von ihnen enthält ein Moment des Rechts, die folgende Stufe baut auf der vorherigen auf.Friedrich von Bülow (Hrsg.) in der Erläuterung zu Hegels „Grundlinien der Philosophie des Rechts“, enthalten in Hegel: Recht, Staat, Geschichte, Kröner Verlag Stuttgart, 1970 7. Auflage, S. 268f.
Stufe der IdeeMomente der IdeeNähere BestimmungenDas abstrakte RechtDas EigentumBesitznahme, Gebrauch, Entäußerung Der VertragGemeinsamer Wille, Verpflichtung, Leistung Das UnrechtUnbefangenes Unrecht, Betrug, VerbrechenDie MoralitätDer Vorsatz und die SchuldHandeln, Zurechnung und Folgen Die Absicht und das WohlZweck, Beweggrund, Rechtfertigung und Urteil Das Gute und das Gewissenfür sich seiende Subjektivität nur im Denken Die Sittlichkeit Die Familie Ehe, Vermögen, Erziehung Die bürgerliche Gesellschaft System der Bedürfnisse, Rechtspflege, Polizei Der Staat Inneres und äußeres Staatsrecht, Weltgeschichte
Hegel bestimmt Sittlichkeit als „die Idee der Freiheit, als das lebendige Gute, das in dem Selbstbewusstsein sein Wissen, Wollen, und durch dessen Handeln seine Wirklichkeit, sowie dieses an dem sittlichen Sein seine an und für sich seiende Grundlage und bewegenden Zweck hat“. (Rph. § 142)
Siehe auch Historische Rechtsschule
Ausgaben G.W.F. Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts. Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse, Nicolai’sche Buchhandlung, Berlin (1821) G.W.F. Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts. Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse, herausgegeben von Georg Lasson, Verlag von Felix Meiner, Leipzig (1911) [Philosophische Bibliothek, Bd. 124] G.W.F. Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts, herausgegeben von Eva Moldenhauer, Suhrkamp, Frankfurt am Main (1970), ISBN 3-518-28207-7 [Werke, Teil 7] G.W.F. Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts. Naturrecht und Staatswissenschaft, herausgegeben und eingeleitet von Helmut Reichelt, Ullstein, Frankfurt am Main (1972), ISBN 3-548-02929-9
Literatur Karl Marx: Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie, 1843–1844 Shlomo Avineri: Hegel's theory of the modern state, Cambridge University Press, London (1972), ISBN 0-521-08513-6 deutsch: Hegels Theorie des modernen Staates, aus dem Englischen von R. u. R. Wiggershaus, Suhrkamp, Frankfurt am Main (1976), ISBN 3-518-07746-5 Dieter Wolf: Hegels Theorie der bürgerlichen Gesellschaft Hamburg, 1980, ISBN 3-87975-182-X Eugène Fleischmann: La philosophie politique de Hegel sous forme d'un commentaire des Fondements de la philosophie du droit, Plon, Paris (1964) Ludwig Siep (Hrsg.): G.W.F. Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts (Reihe Klassiker auslegen), de Gruyter, Berlin und Boston, 4. überarbeitete und erweiterte Auflage 2017
Weblinks Grundlinien der Philosophie des Rechts im Volltext bei Zeno.org
Einzelnachweise
Kategorie:Werk der Politischen Philosophie Kategorie:Georg Wilhelm Friedrich Hegel Kategorie:Staatstheorie Kategorie:Literatur (19. Jahrhundert) Kategorie:Literatur (Deutsch) Kategorie:Deutscher Idealismus