Genugtuung bezeichnet:
ein Gefühl vollständiger Zufriedenheit im Recht allgemein die Wiederherstellung eines verletzten Rechtsgutes, siehe Genugtuung (Recht) im Schweizer Recht die Bezeichnung für Schmerzensgeld in der Rechtsgeschichte und bei Studentenverbindungen die Wiedergutmachung einer Beleidigung, siehe Satisfaktion in der Religion der Ausgleich für Sünden und ihre Folgen oder für Schuld oft durch einen wie auch immer gearteten Vorgang der Sühne oder Buße (Religion) im Christentum insbesondere in der Soteriologie reflektiert, z. B. in der Satisfaktionslehre
Siehe auch: