In der Kriminologie wird die Bezeichnung Delikt als allgemeiner (eher soziologisch als juristisch definierter) Begriff für eine strafrechtlich relevante Verfehlung verwendet. In gleicher Weise sprechen Soziologie und Kriminologie vom Straftäter, als auch vom Delinquenten. Von Delinquenz wird in den Sozialwissenschaften sowohl bei der vollendeten Begehung krimineller Delikte (dann gleichbedeutend mit individueller Kriminalität), als auch im Sinne einer anhand objektiver Kriterien (in der Regel Handlungen) feststellbaren, subjektiv verankerten Neigung dazu gesprochen.
Kriminologisch werden bestimmte Arten von Straftaten oder Rechtsverstößen auch zu Deliktgruppen zusammengefasst, z. B.:
Äußerungsdelikte Amtsdelikte Aussagedelikte Delikte im Zusammenhang mit der Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs Drogendelikte Eigentumsdelikte, siehe Vermögensdelikte Ehrdelikte Freiheitsdelikte Gemeingefährliche Delikte Gewaltdelikte Körperverletzungsdelikte Rechtsfriedensdelikte Rechtspflegedelikte Sexualdelikte Sittlichkeitsdelikte Staatsdelikte i. w. S. Steuerdelikte Tötungsdelikte Transitdelikte, d. h. Delikte, bei welchen der Transport bestimmter Sachen unter Strafe gestellt ist; z. B. Abs. 1 S. 1 BtMG, Abs. 2 StGB Umweltdelikte Urkundendelikte Verkehrsdelikte Vermögensdelikte Wettbewerbsdelikte
Im Strafrecht lassen sich z. B. folgende Deliktstypen unterscheiden, die auf die Art der Durchführung abstellen: vorsätzliches vs. fahrlässiges Delikt vollendetes vs. versuchtes Delikt Unternehmensdelikt Begehungsdelikt vs. Unterlassungsdelikt Erfolgsdelikt vs. Tätigkeitsdelikt Zustandsdelikt vs. Dauerdelikt Allgemeindelikt vs. (echte/unechtes) Sonderdelikt vs. Eigenhändiges Delikt Verletzungsdelikt (welches selbst wiederum ein Erfolgsdelikt ist) vs. konkretes Gefährdungsdelikt (z. B. StGB) vs. abstraktes Gefährdungsdelikt (z. B. StGB) vs. (Kombination zwischen Verletzungsdelikt und Gefährdungsdelikt (z. B. StGB) vs.) Eignungsdelikt (z. B. Luftverschmutzung)
Zudem wird zwischen Offizialdelikten und Antragsdelikten unterschieden.
Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man bei vorgeblich „entschuldbaren“ Taten auch von einem Kavaliersdelikt.
Siehe auch Deliktbearbeitung
Kategorie:Allgemeine Strafrechtslehre Kategorie:Kriminalphänomenologie