mini|Titelseite des Standardwerkes der Freiwirtschaftsbewegung: Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld (1919³) mini|Silvio Gesell (1862–1930), Begründer der Freiwirtschaftslehre Die Freiwirtschaft ist ein Wirtschaftsmodell, das von Silvio Gesell, einem deutsch-argentinischen Kaufmann, Landwirt und volkswirtschaftlichen Autodidakten, im Wesentlichen zwischen 1891 und 1916 entwickelt worden ist. Anlass seiner drei ersten Schriften, die sich noch ausschließlich mit einer Geldreform beschäftigten, war eine argentinische Wirtschaftskrise um 1890. Anfang des 20. Jahrhunderts forderte Gesell neben einer Währungsreform auch eine Bodenreform. Im Titel seines 1916 erschienenen Hauptwerks heißt es deshalb: Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld.

Unter Freiland wird in der Freiwirtschaft der friedlich in öffentliches Eigentum überführte Boden verstanden. Die Nutzung des Freilandes bleibt jedoch gegen Zahlung einer Pacht in privater oder genossenschaftlicher Regie. Aus der Pacht sollen zunächst die ehemaligen Eigentümer angemessen entschädigt werden. Ist das geschehen, fließt die Pacht – gewissermaßen als abgeschöpfte Bodenrente – der Allgemeinheit zu. Die Umsetzung der Idee des Freilandes ist eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der Idee des Freigeldes.

Mit Freigeld bezeichnet die Natürliche Wirtschaftsordnung ein Zahlungsmittel, das (wie die Ware) einem Wertverfall unterworfen ist und damit unter Umlaufzwang steht. Der Besitzer von Freigeld kann jedoch der Entwertung entgehen, wenn er die Hortung des Zahlungsmittels vermeidet, es also entweder gegen Ware eintauscht, verleiht oder auf einem Bankkonto (längerfristig) festlegt. Man bezeichnet das Freigeld, das nach Auffassung Gesells zu sinkenden Zinsen, eventuell sogar zu Negativzinsen und im Endeffekt zu einem Nullzinsniveau führt, auch als rostende Banknoten, Fließendes Geld oder Schwundgeld. Freiwirtschaftliche Geldexperimente, auf die sich auch die modernen Komplementärwährungen berufen, fanden Ende der 1920er / Anfang der 1930er Jahre in Deutschland, Österreich und in den Vereinigten Staaten statt. Auch gab es eine Reihe von Versuchen, die Gesellschen Freiland-Ideen umzusetzen. Träger dieser Experimente waren vor allem verschiedene genossenschaftlich organisierte Siedlungsprojekte.

Ideengeschichtliche Beziehungen der Natürlichen Wirtschaftsordnung bestehen zur Physiokratie François Quesnays (1694–1774), zur sogenannten „Eigennutzethik“ Max Stirners (1806–1856), zum solidarischen Anarchismus Pierre-Joseph Proudhons (1809–1865) sowie zu den Bodenreformern des 19. und 20. Jahrhunderts. Unter Letzteren ist besonders Michael Flürscheim zu nennen.

Seit Beginn des 21. Jahrhunderts findet die Natürliche Wirtschaftsordnung neue Aufmerksamkeit. Gründe dafür sind unter anderem die Entstehung von Regionalwährungen, die Weltwirtschaftskrise ab 2007, die Eurokrise ab 2010 sowie die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank.

Zum Begriff Der Begriff Freiwirtschaft geht auf Silvio Gesell zurück. Er bezeichnete damit eine Art Vorstufe seiner Natürlichen Wirtschaftsordnung. Das eigentliche Ziel war die Errichtung einer Physiokratie (=Naturherrschaft). Damit verwiesen Gesell sowie seine frühen Anhänger Georg Blumenthal und Hans Timm auf François Quesnay, verbanden dessen Ideen jedoch zu Anfang des 20. Jahrhunderts mit anarchistischem und freiwirtschaftlichem Gedankengut.Günter Bartsch: Die NWO-Bewegung Silvio Gesells. Geschichtlicher Grundriß 1891–1992/93. Lütjenburg 1994. S. 23f; ausführlich in den Kapiteln Georg Blumenthals Bausteine (S. 22–24) und Die physiokratische Grundströmung (S. 50–57) Anhänger Gesells bezeichneten sich in der ersten Phase der Freiwirtschaftsbewegung als Physiokraten (auch Fysiokraten, Fisiokraten). Martin Hoffmann, ein junger Theologe und ebenfalls früher Anhänger Gesells, unterschied Mitte der 1920er Jahre mit den genannten Begriffen zwei Strömungen innerhalb der Gesellschen Bewegung: die bürgerlichen Freiwirtschaftler auf der einen und die proletarischen Physiokraten auf der anderen Seite. Seit den 1930er Jahren bezeichnen sich Vertreter der Gesellschen Ideen als Freiwirtschaftler, Freiwirte und/oder Gesellianer.Siehe dazu Günter Bartsch: Die NWO-Bewegung Silvio Gesells. Geschichtlicher Grundriß 1891–1992/93. Lütjenburg 1994. S. 15 Neuerdings tauchen auch die Begriffe Humanwirtschaft und Fairconomy auf.Die Zeitschrift der freiwirtschaftlichen Initiative für Natürliche Wirtschaftsordnung trägt zum Beispiel diesen Namen; siehe INWO.de: Fairconomy; eingesehen am 1. Oktober 2018

Ziele und Forderungen mini|150px|Historisches FFF-Logo der Freiwirtschaftsbewegung mini|300px|Physiokratisches Geld mit Entwertungsfeldern

Hauptziel der Freiwirtschaft ist eine stabile, sozial gerechte Marktwirtschaft. In einem freiwirtschaftlich organisierten Wirtschaftssystem sollen Produktion und Konsum über den Markt vermittelt werden (Marktwirtschaft). Private oder öffentliche Unternehmen tragen das geschäftliche Risiko und erwirtschaften mit dem Kapitaleinsatz eine gewinnabhängige Rendite. Das Geldvermögen ist mit einem Negativzins belegt, wodurch es als „umlaufgesichert“ gilt. Damit soll die Umlaufgeschwindigkeit des Freigelds erhöht werden, wodurch genügend Mittel für Investitionen bereitstünden. Mit dem Freigeld würde sogar ein Absinken des allgemeinen Marktzinsniveaus auf 0 % (oder gar darunter) erlaubt. Gleichzeitig sollen mittels der Freilandreform die gegenleistungslosen Einkommen, die durch Landbesitz entstehen und sich systemisch nicht eliminieren lassen, an die Allgemeinheit abgeführt und vergesellschaftet werden.

Die Reformforderungen der vor allem in den 1920er Jahren im deutschsprachigen Raum großgewordenen Freiwirtschaftsbewegung werden oft mit „F.F.F.“ zusammengefasst: Freigeld, Freiland, Festwährung.

Freigeld (Geldreform) Hauptforderungen dieser Geldpolitik sind: Einführung einer umlaufgesicherten Währung Abschaffung des Goldstandards

Silvio Gesell forderte die Abschaffung der bis dahin weltweit verbreiteten Golddeckung, weil nur eine begrenzte Menge Gold für den Geldkreislauf zur Verfügung stehe, während eine Wirtschaft beinahe unbegrenzt wachsen könne. Goldmangel könne deflationäre Zustände verursachen, Goldüberschuss könne destabilisierende Inflation zur Folge haben.

In der freiwirtschaftlichen Theorie ist das grundsätzliche Problem des Geldes das der fehlenden Lagerkosten. Alles in der Natur unterliege dem rhythmischen Wechsel von Werden und Vergehen, nur das Geld scheine der Vergänglichkeit alles Irdischen entzogen.

Zwei Ansätze gibt es, um dies zu verdeutlichen: Der Gesellsche Ansatz basiert auf der Analyse von Pierre-Joseph Proudhon, welche besagt, dass der Geldbesitzer gegenüber dem Besitzer bzw. Anbieter von Waren, Produkten, Dienstleistungen sowie Arbeitskraft einen entscheidenden Vorteil besitzen würde: Durch das Lagern von Waren, Produkten und Dienstleistungen entstünden laufende Kosten, bei Geld aber nicht. Dadurch würde der Geldbesitzer (die Nachfrage) einen systemischen Vorteil gegenüber dem Angebot erhalten, was dazu führen würde, dass Geld teurer verkauft würde als Waren. Diesen zusätzlichen Wert definierte Gesell als den „Urzins“, dessen Höhe er auf jährlich 4–5 Prozent schätzte.Silvio Gesell: Die natürliche Wirtschaftsordnung (hrsg. von Karl Walker), Lauf bei Nürnberg 1949, S. 325

Investitionen würden seiner Meinung nach nicht getätigt, läge der allgemeine Marktzins unter drei Prozent. Stattdessen würde es als liquides Mittel gehalten und gemäß Gesell zu Spekulationszwecken verwendet. Aus Perspektive der Anleger entstünde der Anlagenotstand, aus Perspektive der Unternehmer entstünde der Eindruck der Kapitalknappheit. Deflation und Spekulationsblasen wären erfahrungsgemäß die Folgen solcher Situationen.

Als Gegenmittel dazu bietet Gesell die Umlaufsicherung an, welche sicherstellen soll, dass weiterhin das mit negativem Zins belegte Geld investiert würde. Die Umlaufsicherung soll sich deshalb wie eine Steuer auf Liquidität auswirken, um die Umlaufgeschwindigkeit zu steuern. Dadurch soll – nach freiwirtschaftlicher Annahme – Vollbeschäftigung, vergleichbar mit einer permanenten Hochkonjunktur eintreten, wodurch die Löhne stiegen, während gleichzeitig die Preise real fallen würden.

Ein derartiges „Freigeld“ erfüllt nicht die Wertaufbewahrungsfunktion des Geldes. Manchmal wird auch der von Otto Heyn geprägte BegriffSilvio Gesell – Gesammelte Werke: Vorwort zu Band 13, 1921–1922, S. 16 Schwundgeld genannt, der von Kritikern gelegentlich abwertend benutzt wird.Peter Bierl: Schwundgeld, Freiwirtschaft und Rassenwahn. Kapitalismuskritik von rechts: Der Fall Silvio Gesell. Konkret Verlag, 2012, Friedrich Burschel (Hrsg.), ISBN 978-3-930786-64-0

Freiland Ein weiterer Kritikpunkt der Freiwirtschaft an der bestehenden Verteilung der Produktionsgüter und Mittel ist das private Eigentum am Boden. Es verschafft seinen Eigentümern generell eine Bodenrente, die ihnen als leistungsloses Einkommen zufließt, sowohl bei Selbstnutzung der Grundstücke wie auch beim Verpachten und Vermieten. Nach freiwirtschaftlicher Auffassung soll die Bodenrente nicht in private Verfügung gelangen, sondern der Allgemeinheit zukommen, weil Boden ein Produkt der Natur und kein vom Menschen geschaffenes Gut ist, und der Wert, und damit die Bodenrente, nur durch die Allgemeinheit entsteht.

Durch eine Bodenreform will die Freiwirtschaft öffentliches Eigentum am Boden mit dessen privater Nutzung verbinden. Dazu fordert sie, allen Boden gegen volle Entschädigung seiner bisherigen Eigentümer in öffentliches Eigentum zu überführen, zum Beispiel in Eigentum der Gemeinden. Die bisherigen Eigentümer behalten dabei das Nutzungsrecht an ihren Grundstücken gegen Entrichtung einer regelmäßig wiederkehrenden Nutzungsabgabe an die öffentliche Hand. Boden in bis dahin öffentlichem Eigentum, der nicht ausdrücklich für öffentliche Zwecke gebraucht wird, soll an die Meistbietenden zur Nutzung vergeben werden.

Im Unterschied zum Boden dürfen und sollen darauf befindliche oder künftig zu errichtende Einrichtungen wie Gebäude oder gewerbliche Anlagen weiterhin Privateigentum sein und können privat genutzt werden, weil sie aus menschlicher Arbeit hervorgegangen sind. Die Rechte zum Vermieten oder Verpachten solcher Einrichtungen bleiben nach freiwirtschaftlicher Vorstellung gewährleistet, nicht jedoch das private Verpachten der Bodennutzung.

Wer Boden benötigt und nutzen möchte – sowohl Privatpersonen wie juristische Personen, sowohl bisherige Eigentümer wie neue Nutzer –, soll der zuständigen Bodenverwaltungsbehörde für die Nutzung des Bodens regelmäßig wiederkehrend eine Nutzungsabgabe entrichten, welche in ihrer Höhe ungefähr der Bodenrente entspricht. Die Höhe der Abgabe sollte je nach Begehrtheit des betreffenden Grundstücks bemessen sein und kann zum Beispiel in einer Versteigerung von Nutzungsrechten als Höchstgebot ermittelt werden. Damit wäre die Höhe der Nutzungsabgabe entsprechend marktwirtschaftlichen Prinzipien durch Angebot und Nachfrage bestimmt.

Diese Bodenreform bedingt die Schaffung einer rechtlichen Trennung zwischen Boden und darauf befindlichen Einrichtungen analog dem in Deutschland seit 1919 existierenden Erbbaurecht, im Gegensatz zum davon abweichend gegenwärtig generell praktizierten Recht, das nicht zwischen Boden und Bauten unterscheidet, sondern beides zusammen als Grundstück bezeichnet und rechtlich als Ganzes behandelt.

Mit der neuen Ordnung wären Handel und Spekulation mit Boden nicht mehr möglich, nach wie vor jedoch Kauf und Verkauf der privaten Einrichtungen. Beim Verkauf eines Bauwerks müsste der Käufer vom Verkäufer auch den Bodennutzungsvertrag mit der betreffenden Behörde übernehmen.