mini|Karte des Amtes Montabaur 1828 miniatur|Das Amt Montabaur von 1816 in Rot innerhalb des heutigen Kreisgebietes miniatur|Schloss Montabaur

Das Amt Montabaur mit Sitz in Montabaur war im Heiligen Römischen Reich ein kurtrierisches und ab 1803 ein Nassau-Weilburgisches Amt und ab 1806 ein Ämtern im Herzogtum Nassau. Die Ämter hatten neben Verwaltungsaufgaben auch die Niedere Gerichtsbarkeit inne bzw. dienten später als erstinstanzliches Gericht. An ihrer Spitze stand ein vom jeweiligen Herrscher eingesetzter Amtmann.

Geschichte Kurtrier Die Stadt Montabaur und die 38 Dörfer des späteren nassauischen Amtes Montabaur standen bis zum Jahre 1803 unter kurtrierischer Herrschaft. Eine Ausnahme davon war der Ort Dies (heute Ortsteil von Gackenbach), der zur Hälfte dem Kloster Arnstein gehörte.

Kern der Organisation des Erzstiftes Trier im Hochmittelalter waren die Landesburgen. Sie sicherten die Macht des Erzstiftes und wurden durch Burggrafen geleitet. Im 14. Jahrhundert entstand eine Ämterorganisation. Kurfürst Balduin von Luxemburg bildete nach französischem Vorbild eine Ämterverwaltung. An der Spitze der Ämter stand nun ein Amtmann. Diese Ämterbildung war nicht ein einzelner Akt, sondern wurde in einer Vielzahl von einzelnen Schritten unter Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten vorgenommen. In der Amtszeit Balduins sind 30 Ämter urkundlich erwähnt, darunter als erstes das Amt Montabaur im Jahr 1312.Richard Laufner: Die Ämterorganisation unter Balduin von Luxemburg; in: Johannes Mötsch, Franz-Josef Heyen (Hrsg.): Balduin von Luxemburg. Erzbischof von Trier – Kurfürst des Reiches. Festschrift aus Anlass des 700. Geburtsjahres. (= Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte. Bd. 53). Verlag der Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte, Mainz 1985 S. 289 ff., Digitalisat

Erzbischof Johann VI. (1556–1567) ordnete am 26. November 1556 mit Zustimmung der Landstände in Koblenz eine vierjährige Landsteuer an. Je 1000 Gulden Vermögen betrug die Steuer 3,5 Gulden. Am 20. Juli 1563 forderte er Berichte aller Ämter an, die über die Orte und die dortigen Steuerzahler Auskunft geben sollte. Im Amt Montabaur gab es danach 836 Feuerstellen in folgenden Orten:

OrtschaftPeter Brommer: Die Ämter Kurtriers. Grundherrschaft, Gerichtsbarkeit, Steuerwesen und Einwohner. Edition des sogenannten Feuerbuchs von 1563. Gesellschaft für mittelrheinische Kirchengeschichte, Trier 2003, ISBN 3-929135-40-X, S. 18–19, Digitalisat. Zahl Feuerstellen Trierer Untertanen Fremde LeibeigeneStadt Montabaur 197 VorortePfaffenacker 41 Allmannshausen 29 Sauerthal 22 Horressen 11 Augst 560 677Kadenbach 14 8 5Arzbach 14 7 9Eitelborn 13 8/10 3Dernbach 22 29 6Eschelbach 11 13 1Elgendorf 5 5 1Siershahn 22 30 3Ebernhahn 12 18 2Wirges 54 65/67 6Helferskirchen, Niederdorf, Böhlingen, Hosten 30 17/18 13Große ZecheOber- und Niederötzingen 24 32 2Leuterod 7 11/12 2Moschheim 21 25/27 2Moschheim 21 25/27 2Boden 11 8 7Bannerscheid 14 18 4Staudt 10 8 2Heiligenroth 26 15/16 16Wirzenborn 6 3 3Reckenthal 8 6 3Bladernheim 5 5 2Ettersdorf 12 9 2Untershausen 8 5 3Stahlhofen 23 10 15Daubach 22 16 10Welschneudorf?Niederelbert 39 28/29 12Oberelbert 26 15/17 12Holler 27 19 11Gackenbach 13 8/9 8Hübingen 15 10/11 4Horbach 16 4 14Dies 2 1 1Nentzingen 2 1 1Kirchähr 2 2

Nassau-Weilburg Infolge des Reichsdeputationshauptschlusses (1803) fielen die rechtsrheinischen Gebiete des Kurfürstentums Trier an das Fürstentum Nassau-Weilburg. Dazu gehörte auch das Amt Montabaur.

De facto übernahm Nassau-Weilburg das Amt Montabaur bereits am 2. November 1802 durch die militärische Besetzung des Schlosses Montabaur und die öffentliche Proklamation der Besitzergreifung unter Trommelschlag. Zuvor hatte der Trierer Kurfürst Clemens Wenzeslaus von Sachsen seine Verwaltung und sein Militär angewiesen, dagegen keinen Widerstand zu leisten. Am 29. November 1802 entband er seine Beamten und Untertanen von ihren Eiden ihm gegenüber. Fürst Friedrich Wilhelm von Nassau-Weilburg bestätigte daraufhin alle Beamten und sonstigen Bediensteten der kurtrierischen Gebiete und damit auch des Amts Montabaur in ihren Aufgaben und Besoldungen. Diese provisorische Inbesitznahme wurde mit dem Reichsdeputationshauptschluss am 25. Februar 1803 bestätigt.

Als im Jahr 1803 das Amt Limburg infolge des Friedens von Luneville und des Reichsdeputationshauptschlusses an Nassau-Weilburg fiel, umfasste es:Anton Joseph Weidenbach: Nassauische Territorien vom Besitzstande unmittelbar vor der französischen Revolution bis 1866; in: Nassauische Annalen, Bd. 10, 1878, S. 294, 315, 331 Google Books Kirchspiel Montabaur: Montabaur mit den Vorstädten Allmannshausen und Sauerthal dem Hof Rossberg sowie 2 Oel- und 2 Walkmühlen, Boden mit einer Mühle, Elgendorf, Eschelbach mit 2 Mühlen, Horressen, Würzenborn, Reckenthal, Bladernheim, Holler mit 2 Mühlen, Daubach mit einer Mühle, Niederelbert, Stahlhofen und Untershausen; Kirchspiel Oberelbert: Oberelbert und Welschneudorf; Kirchspiel Kirchähr: Kirchähr, Gackenbach, Dies zur Hälfte, Horbach, Hübingen und Ettersdorf; Kirchspiel Wirges: Wirges, Ebernhahn, Siershahn, Oetzingen, Leuterod, Hosten, Staudt, Moschheim, Bannberscheid, Dernbach mit einer Mühle und dem Hof Burg Dernbach; Kirchspiel Heiligenroth: Heiligenroth mit einer Mühle; Kirchspiel Berod: Berod mit 2 Mühlen, Wallmerod; Kirchspiel Hundsangen: Hundsangen, Obererbach, Oberhausen, Pütschbach, Steinefrenz mit 2 Mühlen, Weroth und 1382 Malmeneich war zur Hälfte Oranisch; Kirchspiel Nentershausen: Nentershausen, Heilberscheid und Nomborn mit 2 Mühlen; Kirchspiel Niedererbach: Niedererbach und Görgeshausen mit einer Mühle; Kirchspiel Meudt: Meudt, Dahlen, Langwiesen mit 2 Mühlen, Zehnhausen, Goldhausen mit 1 Mühle, Oberahr, Mittelahr, Niederahr, Ehringhausen, Ettinghausen, Eisen, Ruppach, Saynerholz, Niedersayn, Karnhöfen und Blaumhöfen; Kirchspiel Weidenhahn: Weidenhahn, Ewighausen, Düringen; Kirchspiel Salz: Salz mit der Leonhardskapelle, Roth, Bilkheim mit dem Neuröther Hof, Girkenrod, Herschbach, Wahnscheid mit dem Wahnscheider Hof, Lochheim, Sainscheid nach dem Staatskalen der von 1813 zu Schönberg gehörig, Wörsdorf, Guckheim, Mähren und Weltersburg im Staatskalender von 1813 als zum Großherzogtum Berg gehörig aufgeführt; Kirchspiel Schönberg: Schönberg, Härtlingen mit 2 Mühlen und den Höfen Westert und Witzelbach, Elben, Möllingen, Rothenbach, Pfeifensterz, Himburg, Brandscheid, Kölbingen mit dem Schönberger Hof und Caden; Kirchspiel Heimbach 1815 an Preussen abgetreten: Heimbach, Weiss und Gladbach; Kirchspiel Hartenfels: Hartenfels; Kirchspiel Helferskirchen: Helferskirchen mit 2 Mühlen und Niederdorf; Die Herrschaft Molsberg: Molsberg mit 1 Mühle eingepfarrt nach Salz.

Im Jahr 1806 entstand unter Druck Napoleons der Rheinbund und besiegelte das Ende des Heiligen Römischen Reiches. Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg traten dem Rheinbund bei. Im Gegenzug dafür erhielt Friedrich August, der Älteste des Hauses Nassau, den Titel eines souveränen Herzogs von Nassau. Die beiden Herrscher entschieden, die beiden Territorien unter dem gemeinsamen Namen Herzogtum Nassau zusammenzulegen. Erst am 13. September 1806, nach der endgültigen Gründung des Herzogtums Nassau, wurde die Besitzergreifung der kurtrierer Gebiete offiziell der Montabaurer Bevölkerung verkündet, nachdem sie mit Glockengeläut ins Rathaus gerufen worden war.

Herzogtum Nassau Das Herzogtum bestand anfangs aus 63 Ämtern. 1806 bis 1809 wurde eine erste Konsolidierung der mittleren Verwaltungsebene vorgenommen die jetzt aus dem Regierungsbezirk Wiesbaden und den Regierungsbezirken Ehrenbreitstein (mit dem Amt Montabaur) und Weilburg bestand. Auf Ebene der Ämter erfolgten bis 1816 eine Reihe von Zusammenlegungen. !813 bestand das Herzogtum Nassau noch aus 48 Ämtern. Dabei gehörten zum Amt Montabaur die Kirchspiele Montabaur, Heiligenroth, Helferskirchen mit Niederdorf, Wirges, Kirchähr mit Dies diesseits des Gellbaches, Oberelbert und Winden mit Dies jenseits des Gellbaches. Die Kirchspiele Hundsangen, Berod, Meudt, Weidenhahn, Nentershausen, Niedererbach, Salz und Schönberg wurden an das Amt Meudt abgegeben.

Nach den Befreiungskriegen wurde Deutschland und damit auch Nassau abermals neu geordnet. Im Wiener Kongress wurden 1816 darüber hinaus umfangreiche Gebietstausche mit PreußenStaatsverträge vom 31. Mai 1815 und 23. August 1816 VB 1815, S. 97 ff. VB 1816, S. 237. und kleinere mit dem Kurfürstentum Hessen und dem Großherzogtum Hessen vereinbart. Infolge diese Vereinbarungen wurde das Kirchspiel Heimbach an Preußen abgetreten. Danach war das Amt Montabaur eines von 28 Ämtern im Herzogtum Nassau, die am 1. Juli 1816 zum Zwecke der lokalen Verwaltung geschaffen wurden.Verordnungsblatt des Herzogthums Nassau vom 7. Juny 1816 (Online) An der Spitze des Amtes stand als örtlicher Statthalter des Herzogs ein Amtmann. Die mittlere Verwaltungsebene der Regierungen wurde abgeschafft. Nach der Neugliederung der Ämter verblieben im Amt Montabaur die Kirchspiele Arzbach, Heiligenroth, Hillscheid, Höhr, Holler, Kirchähr, Montabaur, Oberelbert und Wirges. Im Rahmen dieser Umgliederung wurden Winden und Weinähr an das Amt Nassau sowie Baumbach, Helferskirchen, Niederdorf und Ransbach an das Amt Herschbach abgegeben.

Das Amt Montabaur bestand danach, bis zum Ende des Herzogtums 1866, aus: Den ehemals Trierischen Orten: Montabaur, Arzbach, Bannberscheid, Bladernheim, Boden, Cadenbach, Daubach, Dernbach, Ebernhahn, Eitelborn, Elgendorf, Eschelbach, Ettersdorf, Gackenbach, Heiligenroth, Hillscheid, Höhr, Holler, Horbach, Horressen, Hosten, Hübingen, Kirchähr, Leuterod, Moschheim, Neuhäusel, Niederelbert, Oberelbert, Oetzingen, Reckenthal, Siershahn, Simmern, Stahlhofen, Staudt, Untershausen, Welschneudorf, Wirges und Würzenborn. Der ehemals zur Hälfte privativ Trierische und zur Hälfte Arnstein’sche Ort Dies

In den folgenden Jahren bis etwa 1820 wurden Verwaltung, Steuererhebung sowie die geltenden Gesetze in den sehr inhomogenen nassauischen Landesteilen vereinheitlicht. Für die kurtrierischen Ämter bedeutete das unter anderem, dass sie die juristischen Aufgaben von den vormaligen Orts- und Kirchspielgerichten übernahmen. Die Amtmänner bekamen kriminalpolizeiliche Aufgaben.

Das Amt umfasste 1820 die Stadt Montabaur, 38 Dörfer, 33 Höfe und 27 Mühlen, welche 36 Gemeinde-Bezirke bildeten. Die Gemeinden waren eigene Verwaltungskörperschaften mit eigenen Vorständen, den von der Landesregierung eingesetzten Schultheißen. Dem Amt gehörten 1820 3.053 Familien oder 12.019 Einwohner an. Davon waren 56 evangelisch, 12.901 katholisch, 12 Mennoniten und 50 Juden.

Der Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau 1822/23 gibt folgendes an:Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau 2022/23 S. 101 ff. Flächen: 48.101 Steuernormalmorgen (wobei ein Morgen 2500 m² entsprechen), mit 174 Morgen Gebäudestellen, 131 Morgen Gartenland, 12.802 Morgen Ackerland, 5548 Morgen Wiesen, 10 Morgen Weiher, 12.887 Morgen Hochwald, 13.448 Morgen Niederwald, 2355 Morgen Trieschland (abwechselnde 3- bis 5-jährige Acker- und 10- bis 20-jährige Wiesennutzung), Weideplätze etc., 754 Morgen nicht besteuerte Liegenschaften. Gemeinden: 36 Gemeindebezirke bestehend aus eine Stadt, 38 Dörfern und 44 Hőfen und Mühlen. Bevölkerung: 13.605 Einwohner in 3116 Familien, davon 71 evangelisch christliche, 13.478 Katholiken, 4 Mennoniten und 52 Juden. Viehstand: 206 Pferde, 9 Esel und Maulesel, 7029 Stück Rindvieh, 4827 Schafe, 1080 Schweine, 427 Ziegen und 416 Bienenstöcke. Einfacher Jahressteuersatz (Steuersimplus, kann auch mehrfach erhoben werden): 5610 fl. 43 kr. Amtsgemeinden: Montabaur, Stadt: 2329 Einwohner in 569 Familien; „Stadt und Amtssitz mit Vorstädten Allmanshausen und Sauerthal, Herrschaftliches Schloß, Gestütthaus Rosberg, Ziegelhütte und Walkmühle am Hammersteeg, Oelmühle an der Marau, Papiermühle, Walkmühle am Rosenberg, Marauer Weißgerbermühle, die Mühle zu Allmannshausen.“