Die Blattlinie ist ein Begriff aus dem österreichischen Medienrecht und bezeichnet nach der Legaldefinition in § 25 Abs. 4 Mediengesetz Bundesgesetz vom 12. Juni 1981 über die Presse und andere publizistische Medien (Mediengesetz - MedienG) RIS, abgerufen am 30. November 2016. die grundlegende Richtung eines periodischen Druckwerks.

Die Blattlinie beschreibt die politisch-weltanschauliche Ausrichtung einer Zeitung oder Zeitschrift Blattlinie duden.de, abgerufen am 30. November 2016. und muss von dem Medieninhaber im Impressum veröffentlicht werden. Sie wird von dem Herausgeber bestimmt und mit den Redakteuren in einem Statut durch Betriebsvereinbarung festgelegt. Beispiel: Das Redaktionsstatut Kurier, 5. Dezember 2011

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Begriff Tendenzschutz üblich.

§ 14 Abs. 8 ORF-Gesetz legt fest, dass Fernsehwerbung für periodische Druckwerke auf den Titel und die Blattlinie, nicht aber auf deren Inhalte hinweisen darf.

Weblinks Tageszeitungen in Österreich: Was ist von welchem Blatt zu erwarten? asklubo digital services GmbH, 22. Oktober 2014 Stefan Pröll: Blattlinien in überregionalen Tages- und Wochenzeitungen 28. Oktober 2015 Joachim Riedl: Kronen-Zeitung: Abschied von einem Mythos Die Zeit, 24. Juni 2010

Einzelnachweise

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